8974/J XXV. GP

Eingelangt am 15.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Drohnen und der damit verbundenen Rechtslage

 

Im Kurierartikel vom 17.12.2015 (http://m.kurier.at/chronik/oesterreich/salzburg-drohnenabschuss-bei-gatterjagd/170.035.867) wird von einer Auseinandersetzung zwischen Tierschützern und Jägern berichtet bei der  Flugdrohnen zum Einsatz kamen.

VgT-Aktivisten filmten mit Drohnen eine Gatterjagd, welche im Salzburger Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter stattfand. Die Jäger fühlten sich, nach Anschuldigen der Tierschützer von den Video-Drohnen gestört und einer von ihnen soll auf eine Drohne gezielt haben und diese auch getroffen und beschädigt haben.

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass sich sowohl die Tierschützer, als auch Mayr-Melnhof in ihrem Recht verletzt sehen. Die Aktivisten werden ihrerseits Strafanzeige wegen Sachbeschädigung einbringen und Herr Mayr-Melnhof fühlt sich in seiner Privatsphäre und in seinem Recht auf Datenschutz angegriffen.

Drohnen sind im privaten Gebrauch noch relativ neu und es fehlt an Beispiel-Judikatur, was datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen kann und die österreichische Rechtsprechung vor Herausforderungen stellt.

Drohnen, werden vom Gesetzgeber als unbemannte Luftfahrzeuge – kurz ULFZ bezeichnet. Am 1.1.2014 trat das Österreichische Drohnengesetz in Kraft. In der Praxis zeigen sich jedoch wie anhand des Kurierartikels zu lesen ist noch immer Schwierigkeiten in dieser Sache.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien folgende


ANFRAGE

 

1.    In wie weit gefährden Drohnen Ihrer Meinung nach den Datenschutz?

2.    Stellen Drohnen Ihrer Ansicht nach einen Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung dar?

3.    Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann schon das Ausrichten von Videokamera-Attrappen bzw. das dauernde Beobachten des Nachbargrundstückes einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der überwachten Person darstellen.  Trifft dies auch bei der Verwendung von Drohnen zu?

4.    Welche Möglichkeiten haben nun Betroffene sich gegen Eingriffe in die Privatsphäre durch Drohnen zu schützen?

5.    Sind zukünftig neue Regelungen zum Schutz vor Verletzungen der Privatsphäre aufgrund von Drohnen geplant?

6.    Wenn „JA“, welche und in welchem Zeitraum?

7.    Wenn „NEIN“, warum nicht?