903/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann,  Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Asylmissbrauch durch Scheinidentitäten

Im Vorjahr wurde ein großer Asylbetrug in Kärnten mittels „Facebook“ durch die Polizei aufgedeckt.

Die Kronen Zeitung vom 9. Juli 2013 berichtete folgendes:

 

„17  Asylwerber mit Scheinidentitäten- 150.000 Euro Schaden“

Auf „Facebook“: Polizei deckt großen Asylbetrug in Kärnten auf

Falscher Namen, falsches Alter, falsche Ausweise: Die Polizei hat 17 Asylwerber, die teilweise seit Jahren mit Scheinidentitäten in Kärnten wohnen, als Betrüger entlarvt. Auf die Schliche gekommen waren Beamten den Tätern über „Facebook“, wo sich die Asylwerber unter ihren wahren Identitäten präsentieren.

Die Polizei hat mit ihren Ermittlungen in ein Wespennest gestochen. Nach einem anonymen Hinweis durchforsten Beamte des Koordinierten Fremdenpolizeilichen Dienstes (KFD) Völkermarkt das Soziale Netzwerk „Facebook“ und staunten nicht schlecht: Etliche Bewohner heimischer Asylheime waren gar nicht die, die sie vorgaben zu sein. „Wir haben ihre Fotos mit denen ihrer Facebook- Profile abgeglichen, wo sie unter ihrem richtigen Namen im Internet waren“, schildert ein Polizist. Die Beamten stießen auf ein riesiges Netzwerk des Betruges. „Es war wie eine Kettenreaktion. Nach Bekanntwerden der ersten Fälle wurden etliche Accounts gelöscht“, erklärt Fremdenpolizei- Referent Christian Hartl.

Der Verdacht: Die Asylwerber wollten die Asylverfahren mit Scheinidentitäten zu ihren Gunsten beeinflussen. So wurden einige plötzlich um viele Jahre jünger, weil Minderjährige leichter den Asylstatus erlangen. „Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer solcher Fälle extrem hoch ist“, meint Kriminalreferent Rudolf Stiff. Der Schaden durch den Betrugsfall (Bearbeiter Robert Rabitsch, Anja Burtscher) dürfte“ 150.000 Euro betragen.“


Dass dieser Asylbetrug kein Einzelfall war und ein großes Problem in Österreich darstellt, zeigt die jüngste Berichterstattung in der Online-Ausgabe des ORF.

Zitat: http://kaernten.orf.at vom 22.02.2014

(http://kaernten.orf.at/news/stories/2632556/)

„Asylwerber kam mit Taxi nach Kärnten

Bei einer Schwerpunktaktion der Polizei im Bereich Arnoldstein ist am Freitagabend der Fahrgast eines Taxis direkt nach dem Grenzübertritt von Italien kontrolliert worden. Der Iraner hatte keine Dokumente bei sich, er stellte Asylantrag.

Beamte der Fahndungsgruppe „Wulfenia“ unterzogen den Taxi-Fahrgast einer fremdenrechtlichen Überprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass der 30-jährige Iraner keine erforderlichen Dokumente mit sich führte und sich damit illegal in Österreich aufhielt. Im Zuge der Amtshandlung stellte er dann einen Asylantrag. Der Iraner wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen festgenommen und den zuständigen Stellen übergeben. Der Taxilenker, ein 41-jähriger Slowene, wird wegen des Verdachts der Schlepperei angezeigt.

Pole mit Aufenthaltsverbot

Im Zuge der Kontrolle eines 42-jährigen Polen durch Beamte der Polizeiinspektion Ferlach im Stadtgebiet von Klagenfurt wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Aufenthaltsverbot für Österreich besteht. Er wurde nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes festgenommen.“

Aufgrund der Anfragebeantwortung 250/AB vom 17.02.2014 zur parlamentarischen Anfrage 268/J (XXV. GP) zum breiten Themenbereich Asylmissbrauch und der jüngsten Berichterstattung der ORF Online-Ausgabe zum selbigen Themenbereich haben sich noch weitere Fragen hinsichtlich dieser großen Problematik aufgetan.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.  Wie viele Asylwerber mit Scheinidentitäten konnten in Österreich in den Jahren 2007 bis 2014 – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Kalenderjahren – ermittelt werden?

2.  Sollte die Beantwortung der Frage 1 ergeben, dass in einem Kalenderjahr sowie Bundesland keine Scheinidentität eines Asylwerbers ausgewiesen wird, liegt dies an einer nicht vorhandenen Ermittlungstätigkeit hinsichtlich des gegenständlichen Tatbestandes?


 

3.  Sollte die Frage 2 positiv beantwortet werden, wieso wurde diesbezüglich nicht ermittelt?

4.  Sollte die Frage 2 positiv beantwortet werden, liegt dies an fehlenden finanziellen Ressourcen der zuständigen Behörden?

5.  Sollte die Frage 2 positiv beantwortet werden, liegt dies an fehlenden personellen Ressourcen der zuständigen Behörden?

6.  Sollten die Fragen 4 ODER 5 positiv beantwortet werden, wieso wurde von Seiten des zuständigen Resort nicht ausreichend finanzielle UND/ODER personelle Vorsorge zur österreichweiten Durchführung der notwendigen Ermittlungsarbeit in Hinblick auf den gegenständlichen Asylmissbrauch getroffen?

7.  Welche Aktivitäten wurden von Seiten des BMI gesetzt, um Scheinidentitäten unter Asylwerbern festzumachen?

8.  Welche Schwerpunktaktionen gab es in den Kalenderjahren 2006 bis 2014 – aufgeschlüsselt nach Jahren – im Kampf gegen Asylmissbrauch durch Scheinidentitäten?

9.  Wenn Frage 8 negativ beantwortet wird, warum gab es keine Schwerpunktaktivitäten des BMI?

10. Ist es in der laufenden Gesetzgebungsperiode ihrerseits beabsichtigt, die Aktivitäten des BMI im Kampf gegen Asylmissbrauch durch Scheinidentitäten zu setzen oder gar zu intensivieren?

11. Wenn JA, mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise soll dies geschehen?