9060/J XXV. GP

Eingelangt am 26.04.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Regionale Leistungsunterschiede der AUVA

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist in allen Bundesländern für Versicherte, die einen Arbeitsunfall erleiden, der erste Ansprechpartner. Allerdings unterscheiden sich die Möglichkeiten der Leistungserbringung der AUVA je nach Bundesland, so dass häufig auf eine Leistungserbringung durch einen Krankenversicherungsträger zurückgegriffen werden muss.

Die AUVA hat durch eine veränderte Arbeitswelt grundsätzlich andere Schwerpunkte in der Leistungserbringung angenommen und legt Wert auf eine versichertennahe Betreuung vor Ort. Es stellt sich die Frage, ob die Struktur der AUVA diesem Anspruch in allen Regionen gerecht werden kann. Um politischen Handlungsbedarf zu prüfen sind deshalb regionale Leistungsunterschiede sichtbar zu machen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hat sich die Zahl der ausgezahlten Unfallrenten in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)

a.    bis 300,00 EUR

b.    300,01 bis 600,00 EUR

c.    600,01 bis 900,00 EUR

d.    über 900,00 EUR

2.    Wie haben sich die Aufwendungen für eigene ambulante Einrichtungen der AUVA in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)

3.    Wie haben sich die Aufwendungen für eigene stationäre Einrichtungen der AUVA in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)

a.    Wie hat sich im genannten Zeitraum die Zahl der Betten entwickelt? (getrennt nach Einrichtung)

b.    Wie hat sich im genannten Zeitraum die Auslastung entwickelt? (getrennt nach Einrichtung)