9109/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung 7014/AB

 

In den Tageszeitungen wird immer häufiger über sexuelle Übergriffe auf Kleinkinder und Minderjährige berichtet. Der OGH hat bei einigen Berufungsverfahren die Strafhöhe herabgesetzt oder ein allfällig befristetes oder unbefristetes Tätigkeitsverbot aufgehoben.

 

Die Anfrage 7231/J bezieht sich ausschließlich auf den OGH, welcher zum einen elektronische Gerichtsakten führt und zum anderen mit einer überschaubaren Anzahl an pädophilen Straftätern beschäftigt sein dürfte.

 

In der Anfragebeantwortung 7014/AB vom 26.01.2016 zu Anfrage 7231/J vom 26.11.2015 wird ausgeführt, dass kein Datenmaterial aus der Verfahrensautomation Justiz zur Verfügung stehen würde, die Beantwortung nur über eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Gerichtsakten denkbar wäre und dies nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Frage käme.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie oft hat die Staatsanwaltschaft, seit 2014, wegen zu geringer Strafe bei Verurteilungen wegen begangener Delikte nach dem zehnten Abschnitt des StGB beim OGH Berufung erhoben?
  2. Wie oft wurde diesen Berufungen entsprochen und die Strafen erhöht?
  3. Wie oft wurde, seit 2014, durch den OGH ein befristetes in ein unbefristetes Tätigkeitsverbot umgewandelt?
  4. Wie oft haben, seit 2014, Verteidiger von Personen, die wegen begangener Delikte nach dem zehnten Abschnitt des StGB verurteilt worden sind, wegen zu hoher Strafe beim OGH Berufung erhoben?
  5. Wie oft wurde diesen Berufungen entsprochen und die Strafhöhe herabgesetzt?

  1. Wie oft wurde, seit 2014, durch den OGH ein unbefristetes in ein befristetes Tätigkeitsverbot umgewandelt?
  2. Mit wie vielen pädophilen Straftätern hatte sich der OGH seit 2014, aufgeschlüsselt nach Jahren, auseinanderzusetzen?
  3. Haben Sie die Erstellung einer Studie in Auftrag gegeben, welche sich (auch) mit der Herabsetzung der Strafen von verurteilten pädophilen Straftätern durch den OGH auseinandersetzt?
    1. Wenn ja: Wann werden deren Ergebnisse vorliegen?
    2. Wenn nein: Warum nicht?
  4. Ist es möglich, die in den Fragen 1. bis 7. genannten Daten durch das beim OGH eingerichtete Evidenzbüro erheben zu lassen?
    1. Wenn ja: Warum geschieht dies nicht?
    2. Wenn nein: Warum nicht?
  5. Auf welche Summe beläuft sich der in der Anfragebeantwortung 7014/AB angesprochene Rechercheaufwand?
  6. Wieso liegt kein Datenmaterial aus der Verfahrensautomation vor, wie in der Anfragebeantwortung 7014/AB ausgeführt wird?