9165/J XXV. GP
Eingelangt am 03.05.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Mängel in der Ausbildung der Grundwehrdiener
In der Anfrage 8018/J wurde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende Frage gestellt:
11. Ist es richtig, dass Grundwehrdiener Ende 2015 auf Grund von Kadermangel
durch den Assistenzeinsatz bereits im letzten Dienstmonat des
Grundwehrdienstes keine Ausbildung erhalten haben oder nur mehr
eingeschränkten Dienst (Selbststudium in den Unterkünften) versehen
konnten?
Sie wurde in der Anfragebeantwortung 7748/AB wie folgt beantwortet:
Um die oben beschriebenen Aufgaben des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes rasch und effizient erfüllen zu können, musste durch den kurzfristig entstandenen Bedarf an gut ausgebildeten Kadersoldaten als Erstreaktion auch auf den Ausbildungskader zurückgegriffen werden, wodurch vereinzelt Ausbildungsziele von Grundwehrdienst leistenden Soldaten nicht im vollen Umfang erreicht wurden.
Im Verteidigungsausschuss vom 20.04.2016 darauf angesprochen antwortete der Herr Bundesminister nur ausweichend.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Missstände, wie sie sich in der oben zitierten Anfragebeantwortung 7748/AB darstellen, abzustellen?
2. Wie wollen Sie durch solche Mängel einen Kadernachwuchs erzielen?
3. Wie wollen Sie so Grundwehrdiener für die Meldung zur Miliz bewegen?
4. Durch welche Maßnahmen planen Sie die Attraktivität des Grundwehrdienstes gegenüber dem Zivildienst angesichts bekannter Missstände zu steigern?