9254/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend dramatische Risiken durch das Freihandelsabkommen CETA

BEGRÜNDUNG

 

Ende Februar 2016 gaben die Europäische Kommission und die kanadische Regierung bekannt, dass die juristische Überprüfung von CETA, dem EU-Kanada Handelsabkommen, abgeschlossen ist. Im Zuge dessen wurde auch der im Rahmen von TTIP vorgelegte neue EU-Ansatz im Bereich Investitionen übernommen, der nach wie vor Sonderklagsrechte für ausländische Investoren vorsieht.

In der Entschließung vom 24.9.2014 hat der Nationalrat Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU definiert, die sowohl in der Aufrechterhaltung hoher europäischer Standards als im Schutz öffentlicher Dienstleistungen liegen. Darüber hinaus ist die Sinnhaftigkeit der  Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) nicht erkennbar. Insofern ist zweifelhaft, dass das vorliegende EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) den Anforderungen der Entschließung des Nationalrats nicht gerecht wird.

Nachdem das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in EU-Angelegenheiten Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, stellt sich die Frage, in wie fern das Ministerium diese bei CETA im Hinblick auf unterschiedliche Positionierungen der Regierungsparteien ausfüllt und in wie fern die Entschließung des Nationalrats hierbei berücksichtigt wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Weise und mit welchem Ergebnis erfolgte die Abstimmung in der Regierung hinsichtlich des neuen EU-Investorenschutzes im CETA-Vertrag?


2)    Steht Ihrer Ansicht nach der Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2014, in dem  festgehalten wird, dass „die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z.B. USA und Kanada) … aus heutiger Sicht nicht erkennbar“ ist, im Einklang mit dem nun in CETA verankerten Investitionsschutz (ICS)?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht und welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um dieses Versäumnis zu beheben?

3)    Welche Schlussfolgerungen für die regierungsinterne Koordinierung ziehen Sie, dass vor dem Hintergrund der Entschließung des Nationalrats vom 24. September 2014 das zuständige Wirtschaftsministerium an der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit festhält?

4)    Werden Sie sich auf europäischer Ebene gegen CETA aussprechen und vor Beschlussfassung im Rat der EU die Ablehnung Österreichs thematisieren?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

5)    Wird es vor Beschlussfassung von CETA im Rat der EU eine einheitliche Regierungslinie zu CETA (Zustimmung oder Ablehnung) geben, die der zuständige Bundesminister auf EU-Ebene vertreten wird?

a.    Wenn ja, wann und in welchem Gremium wird diese erfolgen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?