9365/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Österreichisches Asylchaos - kein Ende in Sicht“

Seit dem Jahr 2015 ist ein regelrechtes Asylchaos über Europa und Österreich hereingebrochen. Allein im letzten Jahr wurden in Österreich knapp 90.000 Asylanträge gestellt. Diese Tendenz wird wohl auch in diesem Jahr eine Steigerung erfahren, obwohl die so genannte Balkanroute geschlossen wurde. Dabei wird das Recht auf Asyl und Zuwanderung zunehmend vermischt.

Im Zuge des Asylverfahrens werden die Anträge der Asylsuchenden rechtsstaatlich behandelt und bewertet. In diesem Zusammenhang stellte die Bundesregierung eine raschere Abwicklung von Asylverfahren in Aussicht - ob dies mit der Umgestaltung der Bundesregierung auch Anwendung findet, bleibt abzuwarten. Laut Innenministerium wurden 2015 rund 8365 Personen außer Landes gebracht. Davon verließen 5087 Menschen freiwillig Österreich, 3278 Personen wurden durch Anwendung von Zwang abgeschoben.

Personen, welche weder einen Asylstatus zuerkannt bekommen noch als subsidiär Schutzbedürftige gelten, befinden sich illegal im Land. Somit steht Österreich vor dem Problem, dass es einerseits Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige versorgen muss. Andererseits befindet sich eine nichtbekannte Zahl von Illegalen Personen im Land.

Offenbar gibt es auch keine konkreten Zahlen darüber, wie viele „Flüchtlinge“ sich im Land befinden, die Österreich eigentlich hätten verlassen müssen. Viele dieser „Flüchtenden“ tauchen einfach unter oder ziehen im Sinne „wir suchen uns unseren Aufenthaltsort einfach aus“ in Nachbarländer weiter.

Ein weiteres Problem stellen die „Rückführungen“ vor allem in die arabischen Staaten dar. Die Bereitschaft der Heimatländer ihre Landsleute zurückzunehmen scheint nicht gegeben. Dies liegt auch daran, dass viele Asylwerber ihre Papiere einfach entsorgt haben und somit eine Rückverbringung in ihre Heimatländer verhindern. Die europäische Union verhandelt schon seit Jahren ohne Ergebnis über eine Rückführung mit den betreffenden Ländern.

Ein Thema in diesem Zusammenhang stellen Asylanwälte in Österreich dar. Der ehemalige ÖVP Bundeskanzler Dr. Schüssel kritisierte schon 2007 Asylanwälte als „Wurzel des Übels“. „Die Asylanwälte und NGO's, die diese Leute beraten, müssten ihnen doch von Anfang an reinen Wein einschenken, dass sie nicht bleiben können. Die meisten sind juristische Profis. Und das ist mit die Wurzel des ganzen Übels.[1]

Die neuesten Daten aus dem Innenministerium zeigen auch deutlich auf, dass vor allem in Wien ein Anstieg von straffällig gewordenen Asylwerbern um 72 Prozent zu verzeichnen ist. Somit war in Wien zumindest jeder dritte Asylwerber Straffällig geworden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister  für Inneres folgende

Anfrage

1.    Wie viele Flüchtende wurden 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage durch österreichische Behörden abgeschoben?

2.    Wie viele Flüchtende verließen 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage freiwillig Österreich?

3.    Mit welchen Transportmitteln verließen diese Flüchtenden Österreich?

4.    Haben Sie oder Ihr Ressort Aufzeichnungen darüber, aus welchen Herkunftsländern die zurückkehrenden stammten?

5.    Wurden diese freiwillig zurückkehrenden Flüchtenden durch die österreichische Regierung monetär unterstützt?

6.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe?

7.    Wie vielen Flüchtenden/Asylwerbern wurde von 2014 bis zum Eintreffen dieser Anfrage Asyl gewährt?

8.    Wie vielen Flüchtenden/Asylwerbern wurde seit 2014 bis zum Eintreffen dieser Anfrage das Asyl verwehrt?

9.    Wie viele Personen haben/erfüllen derzeit den Status als subsidiär Schutzbedürftige?

10.  Haben Sie oder Ihr Ressort Aufzeichnungen darüber, wie viele Illegale sich derzeit auf österreichischem Staatsgebiet befinden.

11. Wie viele Asylanträge wurden 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage in Österreich gestellt.

12. Wie viele Asylverfahren sind seit 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage bei den öffentlichen Gerichten anhängig (bitte um Aufschlüsselung nach Verfahrensstand und Bundesländern)?

13. Welche Kosten haben diese Asylverfahren 2015 verursacht?

14. Von wem (durch wen) wurden/werden die Kosten für die Asylverfahren in sämtlichen Verfahrensstadien getragen?

15. Wie vielen Personen wurde seit 2014 auf Antrag des BMI ein „Heim- bzw. Rückreisezertifikat“ durch die zuständigen Botschaften ausgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland)

16. Werden Asylanwälte beim BMI gelistet?

17.  Haben Sie bzw. Ihr Ressort - in Absprache mit anderen Ministerien - Verhandlungen über „Rück-Übernahme-Abkommen“ in Anlehnung zu Deutschland mit arabischen (Maghreb, Afghanistan, Pakistan usw.) Ländern geführt?

18. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchem Zeithorizont?

19. Wenn nein, warum nicht?



[1] http://derstandard.at/3063440/Schuessel-kritisiert-Asylanwaelte-als-Wurzel-des-Uebels