9378/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Abtreibungen

Jährlich finden 40.000 bis 80.000 Abtreibungen statt. Jeder dieser Eingriffe ist für die betroffene Frau eine weitreichende Entscheidung. Eine umfangreiche und unabhängige Beratung ist in dieser Situation eine große Hilfestellung für die Betroffenen. In Österreich darf der behandelnde Arzt die vorgeschriebene Beratung durchführen. Eine Bedenkzeit zwischen Beratung und Eingriff, wie in vielen unserer Nachbarländer, existiert in Österreich nicht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit die folgende

Anfrage

1.   Werden in Zukunft Beratung von Schwangeren und die Durchführung des Eingriffs

räumlich und institutionell getrennt, um Interessenkonflikte zu unterbinden?

2.  Wenn nein, warum nicht?

3.  Wird eine Bedenkzeit, wie sie zum Beispiel in Deutschland existiert, eingeführt?

4.   Wenn nein, warum nicht?