9385/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Zuwendungen der Sozialversicherungsträger bei Dienstjübiläen

 

Wie im Bericht des Rechnungshofes (Bund 2015/3) hervorgeht, gibt es innerhalb der Österreichischen Nationalbank einige Sozialleistungen, die Arbeitnehmer_innen der Nationalbank zur Verfügung stehen. Solche Sozialleistungen sind auch in anderen Bereichen üblich und kollektivvertraglich oder über Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Frage bei solchen gewährten Sozialleistungen ist immer, ob diese auch in einem gerechtfertigten Maße angeboten werden, oder ob diese über ihre Zwecke hinaus gehen.

Insbesondere bei den Sozialversicherungsträgern stellt sich diese Frage verstärkt. Denn was die Sozialversicherungsträger als Arbeitgeber wesentlich von anderen Arbeitgeber_innen unterscheidet, ist, dass sie kein Unternehmen sind, dass in einem Wettbewerb mit anderen Unternehmungen steht und dementsprechend wesentlich geringere finanzielle Restriktionen für die Bereitstellung solcher Sozialleistungen vorhanden sind. Zusätzlich führt die Besetzung von Vorstandsposten innerhalb der Sozialversicherungsträger durch Interessensvertretungen von Arbeitgeber_innen- und Arbeitnehmer_innen-Seite dazu, dass in manchen Sozialversicherungsträgern Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstordnungen die Arbeitgeberseite durch Vorständen aus der Arbeitnehmer_innenvertretung, geführt werden. Auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen dann Arbeitnehmer_innenvertreter. Dies stellt eine Asymmetrie in der ansonsten üblichen Verhandlungskonstellation zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen dar, was die Gefahr überzogenen Gewährung von Sozialleistungen birgt.

Eine Anfrage zu den Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger (5719/J XXV.GP) wurde aufgrund des Umfangs nicht beantwortet (siehe dazu 5540/AB XXV.GP). Aus diesem Grund soll in dieser Anfrage nur ein Teilaspekt von Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger an die eigenen Mitarbeiter_innen betrachtet werden, nämlich die Zuwendungen bei Dienstjubiläen die laut den Dienstordnungen in unterschiedlichem Umfang den Mitarbeiter_innen der Sozialversicherungsträger zustehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Laut Dienstordnungen werden in verschiedenem Ausmaß Zuwendungen bei Dienstjubiläen gewährt, wie hoch waren die Ausgaben für solche Zuwendungen jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

2.    Wie hoch war die durchschnittliche Zuwendung je Anspruchsberechtigte bzw. Anspruchsberechtigten jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

3.    Wie entwickelten sich die Rückstellungen für Zuwendungen bei Dienstjubiläen jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

4.    Werden diese Zuwendungen bei Dienstjubiläen als Verwaltungskosten verrechnet?

5.    Welcher Kontoklasse gem. § 22 der Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband werden diese Zuwendungen bei Dienstjubiläen zugeordnet?

6.    Trifft diese Zuordnung auf Zuwendungen bei Dienstjubiläen für alle Dienstnehmer_innen zu?

7.    Gibt es innerhalb des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Pensionsversicherungsanstalt oder der Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB) weitere Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen?

8.    Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für diese seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

9.    Wenn ja, wie hoch waren die durchschnittlichen weiteren Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

10. Wenn ja, Wie entwickelten sich die Rückstellungen für weitere Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

11. Werden diese weiteren Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen als Verwaltungskosten verrechnet?

12. Welcher Kontoklasse gem. § 22 der Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband werden diese weiteren Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen zugeordnet?

13. Trifft diese Zuordnung auf diese weiteren Zuwendungen, Schenkungen bei Dienstjubiläen für alle Dienstnehmer_innen zu?

14. Wie hoch war der Personalstand im Jahresdurchschnitt in VZÄ, sowie Personenanzahl jeweils des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Pensionsversicherungsanstalt und der Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB) im Bereich "Verwaltung und Verrechnung" seit 2004 jährlich?

15. Wie hoch war der Personalstand im Jahresdurchschnitt in VZÄ, sowie Personenanzahl jeweils des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Pensionsversicherungsanstalt und der Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB) im Bereich "Vertrauensärztlicher Dienst" seit 2004 jährlich?

16. Wie hoch war der Personalstand im Jahresdurchschnitt in VZÄ, sowie Personenanzahl jeweils des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Pensionsversicherungsanstalt und der Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB) im Bereich "Eigene Einrichtungen" seit 2004 jährlich?