9395/J XXV. GP
Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Reservekapital gemeinnütziger Bauvereinigungen
Wiederkehrende Skandale rund um gemeinnützige Bauvereinigungen belegen gravierende Kontrolldefizite und systematisches Versagen der Revision. Im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus werden derzeit bedeutende innerbetriebliche Potentiale zur Effizienzsteigerung nicht gehoben. Teilweise deutlich mangelhafter Bauleistung stehen wohldotierte Rücklagen in namhaften Unternehmen gegenüber. Doch ohne verlässliche GBVs als Partner der Politik wird die Krise auf dem Wohnungsmarkt nicht zu lösen sein, sondern sich weiter verschärfen.
Die frühere Finanzministerin Maria Fekter hielt 500 Millionen Euro aus den Rücklagen gemeinnütziger Bauträger für mobilisierbar, wie die Tageszeitung ‚Der Standard’ in ihrer Onlineausgabe im Juni 2013 im Artikel „Wohn-Paket: Bures will Beschluss im nächsten Ministerrat“ berichtete.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie entwickelte sich die absolute Anzahl jener GBV, die über Reservekapital verfügen seit dem Jahr 2000?
2. Wie entwickelten sich die Erträge aus der Körperschaftssteuer des Reservekapitals von GBV in absoluten Zahlen seit dem Jahr 2000?
3. Wie entwickelte sich die Summe des kumulierten Reservekapitals aller GBV in absoluten Zahlen seit dem Jahr 2000?
4. Welchen Anteil an diesem Reservekapital hatten die vormals gemeinnützigen Bauträger BUWOG, EBS, WAG, ESG und WBG in den jeweiligen Jahren?