9412/J XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend vorläufiger Gebarungserfolg 2015 (Bericht gem. § 47 (2) BHG)

BEGRÜNDUNG

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist der vorläufige Gebarungserfolg 2015 übersichtlicher und lesefreundlicher geworden. Er weist jedoch nach wie vor Schwachstellen auf. Vor allem bei den Erläuterungen gibt es Verbesserungspotential. Im Folgenden werden exemplarisch einige Beispiele dafür herausgegriffen:

·        Generell wird im Bericht nicht dargestellt, ob die Konsolidierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Budgeterstellung 2014/2105 beschlossen wurden, im Jahr 2015 tatsächlich umgesetzt wurden. Dies betrifft vor allem die Kürzungen bei den Ermessensauszahlungen wie auch die Erhöhungen und sonstigen Maßnahmen bei den öffentlichen Abgaben.

·        Was die Einsparungen bei den Ermessensauszahlungen betrifft, entsteht unweigerlich der Eindruck, dass diese in vielen Untergliederungen nicht realisiert wurden, da es bei den Auszahlungen zu Überschreitungen gegenüber dem BVA gekommen ist, in manchen Untergliederungen sogar zu massiven.

·        Die Erläuterungen betreffend die UG 16 (Öffentliche Abgaben) sind minimalistisch ausgefallen. Es gibt keine Analyse betreffend die Abweichung gegenüber der Frühjahrsprognose, die im Strategiebericht zum BFRG 2016-2019 (Seite 92) publiziert wurde, wonach gegenüber dem BVA 2015 eine Abweichung/brutto in Höhe von 1,5 Mrd. Euro erwartet wurde. Eine derartige Analyse wäre deshalb interessant, weil der Finanzminister bis Oktober 2015 davon ausgegangen ist, dass die Steuerschätzung vom Frühjahr gültig ist und er keine wesentlichen Abweichungen erwartet.

·        Bei den öffentlichen Abgaben wäre auch interessant, ob es durch das im Jahr 2014 beschlossene Abgabenänderungsgesetz tatsächlich zu den erwarteten Mehreinnahmen gekommen ist. Im Abgabenerfolg finden sich keine Hinweise darauf.

·        Es fehlt eine fundierte Analyse der Vorzieheffekte in der UG 16 Öffentliche Abgaben.

·        In der UG 11 Inneres wird nicht erklärt, wofür die Zusatz-Mittel aus der sogenannten Sicherheitsoffensive verwendet wurden. Für 2015 wurden hierfür 72 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

·        Keine Informationen findet man zu den Ausgaben für Flüchtlinge.

·        In der UG 41 BMVIT wird in der Ergebnisrechnung beim Aufwand der Unterschied zwischen BVA und vorläufigem Erfolg nicht erklärt.

·        In der UG 42 Landwirtschaft werden die Änderungen der Auszahlungsmodalitäten nicht erläutert, obwohl diese einen hohen budgetären Effekt hatten.

In der Ergebnisrechnung gibt es weiterhin Unstimmigkeiten. Beispiele hierfür sind die UG 22 (gesetzliche Pensionsversicherung) und UG 25 (Familienlastenausgleichsfonds). In der UG 22 fehlt nach wie vor die Periodenabgrenzung. In der UG 25 wird immer noch über die korrekte Verbuchung der Schuldenbuchung diskutiert (siehe Seite 35 des Berichtes). Hier wäre auch interessant zu erfahren, wie die Mängelbehebungen, die der Rechnungshof bereits im Bundesrechnungsabschluss 2014 eingefordert hat, umgesetzt wurden.

Was die Gründe bei Überschreitungen betrifft, fällt auf, dass diese systematisch nicht angegeben werden. Damit wird verhindert, dass strukturelle Unterbudgetierungen ausgewiesen werden. Das betrifft insbesondere die UG 30 Bildung und die UG 13 Justiz.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wurden die Kürzungen bei den Ermessensauszahlungen 2015 umgesetzt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, wo sieht man das, und welche Maßnahmen wurden gesetzt?

4.    Wie hoch waren 2015 die Vorzieheffekte der Kapitalertragsteuer auf Dividenden?

5.    Wie verteilen sich diese auf Zuwendungen von Privatstiftungen, auf Ausschüttungen für Wertpapiere, auf Ausschüttungen von Immobilienfonds, auf Ausschüttungen von Gesellschaften mbH und sonstige Ausschüttungen?

6.    Welche Auswirkungen haben die hohen Vorzieheffekte bei den öffentlichen Abgaben auf das Steueraufkommen in den Jahren 2016 und 2017?

7.    Wie hoch sind die Mehreinnahmen in der UG 16 durch die Einschränkung bei der Gruppenbesteuerung 2015?

8.    Wieviel Einnahmen in der UG 16 haben die Maßnahmen betreffend Profit-Shifting (Einschränkungen der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzzahlungen) 2015 gebracht?

9.    Wieviel Mehreinnahmen in der UG 16 hat die Einschränkung bei den Rückstellungen 2015 gebracht?

10. Warum ist die Normverbrauchsabgabe so stark zurückgegangen?

11. Gemäß dem Konsolidierungspaket 2014/2015 wurden 2015 aus den steuerlichen Maßnahmen Mehreinnahmen in Höhe von 1 Mrd. erwartet. Wieviel davon sind tatsächlich realisiert worden und aufgrund welcher realisierten Maßnahmen?

12. Wofür wurden 2015 in der UG 11 die Zusatzmittel aus der Sicherheitsoffensive verwendet?

13. Wie hoch waren 2015 die Ausgaben des Bundes für Flüchtlinge?

14. Wie hoch waren 2014 die Ausgaben des Bundes für Flüchtlinge?

15. Wie verteilen sich die Ausgaben für Flüchtlinge auf die einzelnen Untergliederungen im Jahr 2014?

16. Wie verteilen sich die Ausgaben für Flüchtlinge auf die einzelnen Untergliederungen im Jahr 2015?

17. Was sind die Gründe, dass in der UG 41 der Aufwand in der Ergebnisrechnung im BVA 2015 viel zu hoch angesetzt wurde; dies vor dem Hintergrund, dass der Aufwand bereits 2014 zu hoch angesetzt war?

18. Was sind die genauen Gründe für die Verschiebung der Auszahlungen der EU- und nationalen Förderungen in der UG 42?

19. Was bedeutet diese Verschiebung für den Budgetvollzug 2016?

20. Warum wurde in der UG 42 für diese Verschiebung keine Rückstellung gebildet?

21. Warum kam es in der UG 45 zu höheren Erträgen, während die Einzahlungen hinter dem BVA blieben?

22. Warum kam es in der UG 45 bei den Aufwendungen zu massiven Überschreitungen, während die Auszahlungen massiv unter dem BVA geblieben sind?

23. Welche Unterschiede gibt es in der UG 45 zwischen dem Finanzierungshaushalt und dem Ergebnishaushalt?

24. Warum erfolgte in der UG 22 in der Ergebnisrechnung keine Periodenabgrenzung?

25. Was sind die Ursachen, dass die Ergebnisrechnung in der praktischen Buchführung große Schwierigkeiten bereitet?

26. Was sind die Gründe, dass das BMF weiterhin auf der Erstellung der Ergebnisrechnung besteht, wo doch offenbar das Know How vielfach fehlt und man den Eindruck gewinnt, dass mit der Ergebnisrechnung ohnehin nicht gearbeitet wird?