9419/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verzögerungen beim Baubeginn für die Umbau- und Sanierungsarbeiten in der AHS Rahlgasse

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes soll das Gymnasium Rahlgasse in 1060 Wien umgebaut werden. Es wird ein zusätzlicher Turnsaal errichtet und die lange schon notwendige Funktionssanierung des Gebäudes vorgenommen.

Jener Gebäudeteil, wo der Turnsaal eingebaut wird und dessen obere Stockwerke funktionssaniert werden, ist die alte Volksschule, deren Räume seit vielen Jahren von der AHS Rahlgasse benutzt werden. Die erste relevante Verzögerung bis vor ca. 2 Jahren war der Streit zwischen dem alten Eigentümer des Volksschulgebäudes, der Gemeinde Wien, und dem neuen Eigentümer, der BIG. Hier wurde nach langen Verhandlungen via Gebäudetausch ein finanzieller Ausgleich geschaffen. Somit ist die BIG seit ungefähr 2 Jahren  Eigentümerin dieses Gebäudeteils (ehem. Volksschule), was die Voraussetzung war, dass der Turnsaal für die Bundesschule neu eingebaut wird.

Im laufenden Schuljahr sollten die Bauarbeiten endlich beginnen. Die Planung ist abgeschlossen, die Baufirmen stehen bereit und die gesamte Oberstufe wurde mit Beginn des 2. Semesters in eine Expositur in Wien Landstraße übersiedelt.

Der Umbau hat aber bis zum Tag der Anfragestellung noch nicht begonnen. Die SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte, die Schulleitung und die Baufirmen warten auf das Startsignal. Aus einem Elternbrief, der Mitte Mai versandt wurde, werden die Gründe für die Verzögerungen beim Baustart deutlich.  Darin heißt es wörtlich:


 

Wir alle sind verärgert und sitzen auf Nadeln, da der Umbau in der Rahlgasse noch immer nicht begonnen hat, obwohl uns ein Baubeginn zu Beginn des 2. Semesters zugesichert war und die Oberstufe aus diesem Grund in den Semesterferien nach Erdberg übersiedelt ist.

Die (bürokratische) Hürde ist immer noch der Mietvertrag, der zwischen Bildungsministerium und Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verhandelt werden musste, im Moment im Finanzministerium auf die nötige Unterschrift wartet und dann noch zur letzten Unterschrift ins Bildungsministerium zurückkehrt. Mittlerweile werden wir nahezu täglich auf den jeweils nächsten Tag vertröstet. Der Baumeister sitzt ebenso auf Nadeln wie wir und ist  im Grunde jederzeit bereit zu starten, da alle möglichen Vorarbeiten erledigt sind.“

Offenbar können sich die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) als Eigentümerin der Liegenschaft, das Bundesministerium für Bildung und Frauen als Mieter und das Bundesministerium für Finanzen nicht auf die Vertragsbedingungen einigen.

Für die Schule bringt die Verzögerung massive Probleme mit sich. Die SchülerInnen und Lehrkräfte im Stammhaus in der Rahlgasse warten auf den dringend benötigten Turnsaal. Zusätzlich müssen sie mit den Einschränkungen des für die Bauarbeiten vorbereiteten Schulbaus leben. Der aufgeteilte Schulbetrieb an zwei Standorten wird teuer. Die Lehrkräfte müssen pro Woche rund 100 mal zwischen den Standorten pendeln, um den stundeplanmäßigen Unterricht zu erfüllen.

Für die SchülerInnen und Lehrkräfte der Oberstufe, die derzeit in einer Expositur im dritten Wiener Gemeindebezirk untergebracht sind, ist die Zukunft ebenfalls ungewiss. Sie können nur bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 am dortigen Standort bleiben. Danach benötigt die AHS, in deren Gebäude die Expositurklassen untergebracht sind, die Räume selbst. Sie soll zusätzliche Klassen eröffnen, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen in Wien zu decken. Auf Grund der Verzögerungen beim Baubeginn ist unklar, ob die Oberstufe zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wieder im Stammhaus in der Rahlgasse einziehen kann oder eine weitere Zwischenlösung gefunden werden muss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch ist die Miete für das Gebäude der AHS Rahlgasse in 1060 Wien derzeit bemessen, die das Bundesministerium für Bildung und Frauen  an die BIG jährlich leisten muss?

 

2)    Seit wann gilt der laufende Mietvertrag?

 

3)    Wurde der Mietvertrag nach Übernahme des Gebäudeteiles der ehemaligen Volksschule durch die BIG geändert? Wenn ja, in welcher Form?

 

4)    Bis wann gilt der derzeit laufende Mietvertrag für das Gebäude der AHS Rahlgasse?

 

5)    Aus welchem Grund muss der Mietvertrag zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und BIG über das Gebäude der AHS Rahlgasse neu verhandelt werden?

 

6)    Welche Teile des Mietvertrags zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und BIG über das Gebäude der AHS Rahlgasse müssen geändert werden?

 

7)    Kommt es zu einer Erhöhung des Mietpreises für das Gebäude der AHS Rahlgasse?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen für den Abschluss der Verhandlungen nötig?

 

8)    In welcher Form hängt der Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen und den Bau des Turnsaales in der AHS Rahlgasse von der Einigung über den künftigen Mietvertrag ab?

 

9)    Ab wann ist der neue Mietvertrag zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und der BIG über das Gebäude der AHS Rahlgasse gültig?

 

10) Wird das Bundesministerium für Bildung und Frauen für die allenfalls steigenden Mietkosten seitens des Bundesministeriums für Finanzen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt bekommen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.     Wenn nein, warum nicht?