9440/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend die Israelreise des Ministers anlässlich des 60-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen

 

Anlässlich des 60-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen Österreich und Israel, reiste Außenminister Kurz am 15. Mai 2016 nach Israel. Es standen unter anderem Termine in Jerusalem, Ramallah und Tel Aviv auf dem Programm. Der Minister wurde dabei von 25 jungen ÖsterreicherInnen begleitet. Diese Jugenddelegation nahm, laut den Mappen die an Delegationsteilnehmer ausgeteilt wurden, an der Reise im Rahmen des sogenannten „Young Leaders Program“ teil. Allerdings gibt es weder zur Zweckmäßigkeit, noch zur Finanzierung oder zu den Anmeldekriterien für dieses Programm entsprechende Informationen auf der Website des Österreichischen Außenministeriums.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welchen konkreten Zweck erfüllt das „Young Leaders Program“?

2.    Gab es bereits Reisen oder Projekte im Rahmen dieses Programms?

3.    Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Kosten des gesamten Programms?

4.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für Flug, Unterkunft und Aufenthalt etc. der 25 TeilnehmerInnen des „Young Leaders Program“ während ihrer Reise nach Israel vom 15. bis zum 19. Mai 2016?

5.    Nach welchen Kriterien wurden die TeilnehmerInnen der Delegation ausgewählt?

6.    Gab es dazu ein transparentes und öffentliches Bewerbungsverfahren bzw. Einladungen?

a.       Wenn ja, an wen ergingen diese?

b.       Falls nein, weshalb nicht?


7.    Wurden die bundesweiten Vertretungen der österreichischen Jugend- und Studentenorganisationen (Schülervertretung, BJV und ÖH) dazu eingeladen geeignete TeilnehmerInnen zu nominieren?

a.       Falls nein, warum nicht?

b.       Falls nein, welche Organisationen wurden sonst aufgefordert TeilnehmerInnen zu nominieren und warum wurden diese den gesetzlich verankerten Interessensvertretungen vorgezogen?