9508/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Strafanzeigen/Zollfahndung bei illegalem Zigarettenschmuggel

 

 

Am 25. Mai 2016 setzte die APA folgende Pressemitteilung ab:

 

BMF: Zoll stellt Tätergruppe, die 6,1 Millionen illegale Zigaretten nach Österreich schmuggelte

 

Zollfahndung und Staatsanwaltschaft Graz forschten im Rahmen der Aktion „Zorro“ internationale Tätergruppe aus – Urteile rechtskräftig

 

Rund 1,3 Mio. Euro Schaden

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand schmuggelte die Tätergruppe in den vergangenen vier Jahren zumindest 6.029.200 Stück Zigaretten nach Österreich. Die Zigaretten haben einen Schwarzmarktwert von 27 Euro bis 32 Euro je Stange, was bei der Gesamtmenge von 30.146 Stangen Zigaretten in Summe knapp 1 Mio. Euro ergibt.

Der Gesamtschaden für den Steuerzahler, der sich aus dem Verlust an abgeführtem Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer ergibt, beläuft sich auf ungefähr 1.3 Mio. Euro.

 

Erste Hinweise bereits im Februar 2015

Aufmerksam wurden die Behörden Anfang 2015. Bei einem Aufgriff der mobilen Zollkontrolle des Zollamtes Graz wurden etwa 300 Stangen geschmuggelte Zigaretten, die in einem Audi A6 mit kroatischem Kennzeichen versteckt waren, beschlagnahmt. Im Zuge der darauffolgenden Vernehmungen erhärtete sich der dringende Verdacht, dass hier eine international agierende Tätergruppe ein florierendes Schmuggelnetzwerk mit Zigaretten betreibt.

 

Gemeinsame Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Graz Es folgten intensive Ermittlungen der Zollfahndung des Zollamtes Graz im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz in Kooperation mit dem Zollkriminalamt Köln und EUROJUST Den Haag. Die Spur führte zu einer internationalen Tätergruppierung, die Zigaretten aus Serbien nach Österreich geschmuggelt hat. Die Tätergruppe umfasst zahlreiche Personen, vorwiegend serbischer Nationalität bzw. Österreicher serbischer Herkunft, von denen acht Mitglieder nunmehr mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien am 23. Mai 2016 rechtskräftig bestraft wurden.

 

Auf frischer Tat ertappt

Nach mehrmonatigen Ermittlungen erfolgte Anfang November 2015 schließlich der Zugriff. Insgesamt wurden vier Fahrzeuge, mit österreichischer und serbischer Zulassung, bei ihrer Schmuggelfahrt mit dem Endziel Wien in der Bundeshauptstadt auf frischer Tat ertappt. Die Zigaretten waren in den Fahrzeugen teilweise in Verstecken eingebaut oder wurden, lediglich mit einer Decke abgedeckt, im Kofferraum transportiert. Hierbei konnten 261.280 Stück Zigaretten sichergestellt werden.

 

Hausdurchsuchungen im Wiener Raum

Bei den gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchungen konnte – neben weiteren 302.380 Stück Zigaretten – Bargeld in Höhe von 17.000 Euro, das zum Großteil aus dem Zigarettenhandel stammt, sichergestellt werden. Acht Haupttäter dieser Tätergruppierung konnten festgenommen werden, die sich bis zur Urteilsverkündung durch das Straflandesgericht Wien am 23. Mai 2016 in Untersuchungshaft befanden. Auch eine illegale Schusswaffe samt Munition und geringe Mengen an Kokain konnten im Zuge der Hausdurchsuchungen sichergestellt werden. Die dabei eingesetzten Spürhunde des Zolls trugen maßgeblich zum Erfolg bei. Darüber hinaus wurden weitere Sicherstellungsmaßnahmen zur Sicherung des Abgabenanspruchs gesetzt.

 

Im Laufe der Ermittlungen konnte ein Abnehmerkreis von ca. 600 Personen ausgemacht werden. Die Zigarettenabnehmer erwartet sowohl eine Bestrafung wegen Abgabenhehlerei als auch eine Abgabenvorschreibung, wobei sich die Höhe jeweils nach der Anzahl der erworbenen Zigaretten richtet. Pro Zigarettenstange müssen die Abnehmer mit Strafen und Abgaben von ca. 170 Euro rechnen. Die abgaben- und finanzstrafrechtliche Aufarbeitung aller beteiligten Abnehmer wird gemeinsam vom Zollamt Graz und Zollamt Wien durchgeführt.

 

Rechtskräftige Urteile

Bei der Gerichtsverhandlung am 23. Mai wurden im Sinne der Anklageschrift die acht Beschuldigten wegen bandenmäßiger Abgabenhinterziehung und bandenmäßiger Abgabenhehlerei bzw. wegen Schmuggels und wegen Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols rechtskräftig verurteilt. Die acht Täter wurden zu einer Freiheitstrafe (Primäre Freiheitsstrafe) von 12 bis 24 Monaten (ein Teil davon bedingt auf drei Jahre) sowie zu insgesamt 478.000 Euro an Geldstrafe und insgesamt 647.000 Euro an Wertersatzstrafe verurteilt. Alle Urteile sind rechtskräftig.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Wie viele Anzeigen der österreichischen Finanzverwaltung hatten im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 ein gerichtliches Strafverfahren zur Folge?

2.     Wie viele der Verfahren führten zu rechtskräftigen Verurteilungen (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Verurteilten)?

3.     Wie viele der Verfahren sind noch anhängig (Bitte um  Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Angeklagten)?

4.     Wie viele der Verfahren endeten mit einem Freispruch (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Freigesprochenen)?

5.     Auf welchen Betrag beläuft sich die Summe der Geldstrafen, die im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 durch die Gerichte in Finanzstrafsachen verhängt wurden?

6.     Welcher Teil davon wurde von den Verurteilten bereits beglichen?

7.     Auf welchen Betrag beläuft sich die Summe des Abgabenausfalls, der im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 den gerichtlichen Finanzstrafverfahren zugrunde gelegen ist?

8.     Welcher Teil davon betrifft rechtskräftig beendete Verfahren?

9.     Welcher Teil davon betrifft noch anhängige Verfahren?

10.  Wie viele Personen wurden aufgrund einer Anzeige der Zollverwaltung wegen Täuschungshandlungen (wie zB. rechtswidrigen Manipulationen von Rechnungen und Transportdokumenten) bei der Wareneinfuhr nach Österreich im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 rechtskräftig verurteilt (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Angeklagten)?

11.  Wie viele der Verurteilten waren bzw. sind Spediteure?

12.  Wie viele Anzeigen der österreichischen Finanzverwaltung hatten im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 ein Verwaltungsstrafverfahren zur Folge?

13.  Wie viele der Verfahren führten zu rechtskräftigen Verurteilungen (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Verurteilten)?

14.  Wie viele der Verfahren sind noch anhängig (Bitte um  Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Angeklagten)?

15.  Wie viele der Verfahren endeten mit einem Freispruch (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Freigesprochenen)?

16.  Auf welchen Betrag beläuft sich die Summe der Geldstrafen, die im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 durch die Gerichte in Finanzstrafsachen verhängt wurden?

17.  Welcher Teil davon wurde von den Verurteilten bereits beglichen?

18.  Auf welchen Betrag beläuft sich die Summe des Abgabenausfalls, der im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 den Verwaltungsstrafverfahren zugrunde gelegen ist?

19.  Welcher Teil davon betrifft rechtskräftig beendete Verfahren?

20.  Welcher Teil davon betrifft noch anhängige Verfahren?

21.  Wie viele Personen wurden aufgrund einer Anzeige der Zollverwaltung wegen Täuschungshandlungen (wie zB. rechtswidrigen Manipulationen von Rechnungen und Transportdokumenten) bei der Wareneinfuhr nach Österreich im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.5.2016 rechtskräftig verurteilt (Bitte um Aufschlüsselung nach begangenen Delikten und Staatsbürgerschaft der Angeklagten)?

22.  Wie viele der Verurteilten waren bzw. sind Spediteure?