9754/J XXV. GP
Eingelangt am 06.07.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend wirksame Vermeidung von Altersdiskriminierung
Ältere Menschen werden in Österreich in vielen Bereichen des täglichen Lebens immer öfter Opfer von Diskriminierung aufgrund ihres Alters. So ist etwa deren Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt bereits Gang und Gäbe, aber auch bei der Kreditvergabe bzw. bei der Beantragung oder Verlängerung von Kreditkarten um nur einige Beispiele zu nennen.
So hatte auch Medienberichten zufolge kürzlich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag Ihres Ressorts gegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallvorsorge (AUVB) der Generali Versicherung geklagt. Beanstandet wurde insbesondere eine Regelung, mit der sich die Versicherung vorbehielt, Prämie und Leistungen zu ändern, sobald Versicherte das 70. Lebensjahr vollenden. Der Umfang dieser „Altersumstellung“ wurde dabei, so der VKI, nicht näher angegeben. Mögliche Folgen für die Betroffenen blieben damit völlig unklar. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Wien nun dieser Klage stattgegeben: Versicherungen dürfen Ihre Kunden nicht diskriminieren, Verschlechterungen für Ältere sind unzulässig, so die Feststellung des OLG in seinem Urteil.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage