9887/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Migration und Kriminalität im Jahr 2016

 

Die Kriminalität in Österreich war in der Gesamtheit in den vergangenen fünf Jahren stets leicht rückläufig. Seit Februar 2016 beobachtet die Polizei eine Trendumkehr, wie auch Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamtes, bestätigt. Besonders betroffen ist die Kleinstkriminalität in den Ballungszentren. Ebenfalls ist die Zahl rechtsextremer und rassistischer Straftaten in nur einem Jahr um mehr als die Hälfte gestiegen. Während es im Jahr 2014 noch 559 angezeigte Personen waren, sind es 2015 bereits 912 Angezeigte. In Zusammenhang mit dem Anstieg dieser rechtsextremer Straftaten steht laut Verfassungsschutzbericht das Erstarken der sogenannten "Neuen Rechten".

In der medialen Berichterstattung wird durch die Darstellung von einzelnen Fällen die tatsächliche statistisch erfasste Kriminalität im Kontext der Migration verzerrt dargestellt. Das ist auch ein Grund dafür, warum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Österreich sinkt. Ein besonderes Beispiel ist Burgenland: In keinem anderen Bundesland gibt es seit Jahren so wenige Anzeigen und so viele Polizisten pro Einwohner. Dennoch liegt das Burgenland in der Wahrnehmung des subjektiven Sicherheitsgefühles im unteren Drittel.

Im Sicherheitsbericht 2015 findet sich auf Seite 30 folgender Auszug: "Das Jahr 2015 stand im Zeichen der weltweiten Migrationsbewegung und ging oftmals mit der Angst vor einer steigenden Kriminalität einher. Eine Analyse der Tatverdächtigen ergibt folgendes Bild: 2015 wurden in Österreich insgesamt 517.870 Fälle zur Anzeige gebracht. Von diesen Anzeigen konnten insgesamt 227.855 Fälle von der Polizei geklärt und 250.618 Tatverdächtige ausgeforscht werden. Unterteilt in die Herkunftsländer der Tatverdächtigen handelt es sich zu 37 Prozent um fremde und zu 63 Prozent um inländische Tatverdächtige."

Die sich nun ergebende Veränderung in einigen Segmenten der Kriminalität und im Kontext der Migration bedarf einer zeitnahen und objektiven statistischen Erfassung der wichtigsten Kennzahlen. Nur so kann eine sachliche Beurteilung der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung in Österreich abgebildet werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Fälle wurden im Jahr 2016 bisher zur Anzeige gebracht? Sollte die Zahl zwischen dem Tag der Einbringung der Anfrage und der Anfragebeantwortung differieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

a.    Bitte um Aufgliederung nach Herkunftsland,

b.    Aufenthaltsstatus,

c.    Geschlecht,

d.    Deliktsart,

e.    Monat und

f.      jeweiligem Bundesland.

2.    Wie viele dieser Fälle konnten von der Polizei geklärt werden? Sollte die Zahl zwischen dem Tag der Einbringung der Anfrage und der Anfragebeantwortung differieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

3.    Wie viele der Tatverdächtigen konnten ausgeforscht werden? Sollte die Zahl zwischen dem Tag der Einbringung der Anfrage und der Anfragebeantwortung differieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

4.    Wie stellt sich das prozentuale Verhältnis von inländischen und ausländischen Tatverdächtigen dar? Sollte die Zahl zwischen dem Tag der Einbringung der Anfrage und der Anfragebeantwortung differieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

5.    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung? Sollte die Zahl zwischen dem Tag der Einbringung der Anfrage und der Anfragebeantwortung differieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

a.    Bitte um Aufgliederung nach Herkunftsland,

b.    Aufenthaltsstatus,

c.    Geschlecht,

d.    Deliktsart,

e.    Monat und

f.      jeweiligem Bundesland.