9995/J XXV. GP

Eingelangt am 21.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Entwicklung der Einnahmen der PVA aus Beiträgen von Teilversicherten

Die budgetäre Entwicklung des Bundeszuschusses zur Pensionsversicherung ist stets Hauptstreitpunkt in der Diskussion über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems. Der Bundesbeitrag stellt dar, wie hoch der Teil der Ausgaben für Pensionen ist, der nicht aus Pensionsversicherungsbeiträgen bedeckt werden kann. Allerdings umfasst der Bundesbeitrag nicht alle Mittel, die zu den Pensionsversicherungsbeiträgen von Erwerbstätigen zur Finanzierung des Pensionssystems zugeschossen werden - Beiträge für Teilversicherte sind nicht erfasst. Für diese Teilversicherten werden aus anderen Töpfen (z.B. aus der Arbeitslosenversicherung, oder dem Familienlastenausgleichsfonds) Mittel an die Pensionsversicherung überwiesen, die nicht dem Bundesbeitrag hinzuzurechnen sind. Damit wird allerdings auch das Bild davon verfälscht, in welchem Umfang die Pensionsversicherung tatsächlich aus Pensionsversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen selbst finanziert wird.

Aktuell ist diese Frage vor allem vor dem Hintergrund der budgetären Entwicklung im Pensionsversicherungsbereich. Im Bericht zum vorläufigen Gebarungserfolg 2015 ist zur Ausgabenentwicklung der UG 22 Pensionsversicherung - die den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung umfasst - folgendes festgehalten:

Von den niedrigeren Auszahlungen entfallen rd. 220,3 Mio. € auf Abrechnungen für das Jahr 2014, die im Jahr 2015 verrechnet wurden. Im Jahr 2015 wurden die Restguthaben erstmals auf der Auszahlungsseite abgesetzt. In den Vorjahren wurden Abrechnungsguthaben bzw. -reste bei den Einzahlungen verrechnet. Die Minderauszahlungen für 2015 iHv. 285,7 Mio. € sind auf einen niedrigeren Pensionsaufwand, auf höhere Beiträge für Teilversicherte und in geringem Ausmaß auf die niedrige Pensionsanpassung zurückzuführen. Aufgrund der steigenden Zahl an Arbeitslosen waren vom AMS mehr Beiträge für die Pensionsversicherung zu leisten. Der niedrigere Pensionsaufwand begründet sich auf eine sinkende Zahl an Pensionen im Vergleich zur Budgeterstellung. Statt der angenommenen 2.321.610 Pensionen ist der aktuelle Stand bei 2.307.860 Pensionen. 2015 wurden zudem aufgrund der niedrigeren Inflationsrate die Pensionen nur um 1,7 % angehoben. Bei der Erstellung des BVA wurde noch von einer Anpassung iHv. 1,9 % ausgegangen.

Der optisch relativ hohe Rückgang der Auszahlungen ist damit bei Weitem nicht nur dem steigenden Pensionsantrittsalter zu verdanken, sondern vielmehr einerseits einer Umstellung der Abrechnungssystematik zu verdanken, andererseits aber auch einer geringeren Inflation und einer steigenden Anzahl an Arbeitslosen. Für diese Teilversicherten werden die Beiträge aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen finanziert und damit auch im weiteren Sinne teilweise aus Sozialversicherungsbeiträgen.

Mit der negativen Arbeitsmarktentwicklung lässt sich also ein steigender Bundesbeitrag kaschieren, sodass die Eigenfinanzierungsproblematik weniger dramatisch erscheint, als sie es tatsächlich ist. Dennoch wird ein vollkommen falsches Bild in der Öffentlichkeit gezeichnet, insbesondere wenn über die Pensionsversicherungsbeiträge gesprochen wird: Denn tatsächlich fließt ein beträchtlicher Teil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds direkt in die Pensionsversicherung, was die Darstellung der Einnahmenentwicklung aus Beiträgen schönt.

Wie das sogenannte Mittelfristgutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) aufzeigt, stiegen zwischen 2008 und 2014 die Einnahmen aus Teilversicherungsbeiträgen um 72,1%. Gerade in den letzten Jahren war zu beobachten, dass die Ausgabensteigerungen im Pensionsbereich aus der Ausfallshaftung schlussendlich nie so hoch war, wie angenommen. Im Gegensatz dazu entwickelte sich die Arbeitsmarktsituation quasi immer schlechter als angenommen, gleichzeitig ist auch - glücklicherweise - eine seit kurzen wieder steigende Geburtenrate und damit steigende Einnahmen der Pensionsversicherung aus der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, zu erkennen.

Eben auch die Entwicklung der Beiträge für Kindererziehungszeiten zeigt die angesprochene Problematik auf: während bis einschließlich 2009 die Kindererziehungszeiten zur Hälfte aus dem Bundesbeitrag gem. UG 22 - Pensionsversicherung finanziert wurde, reduzierte sich dieser Anteil, sodass nun 72 bzw. 75% aus dem FLAF (und damit nicht mehr aus der UG 22) gedeckt werden müssen. Dies führt unweigerlich zu einer Reduktion der im öffentlichen Fokus stehenden Bundesbeitrages der UG 22, obwohl die Kosten nur verlagert worden sind und keine tatsächlichen Einsparungen erreicht werden konnten, die die finanzielle Belastung des Bundeshaushaltes ausgleichen könnte. Interessant sind die Kindererziehungszeiten auch im Hinblick auf allfällige Reformbestrebungen innerhalb des FLAF in Richtung einer Aufgabenbereinigung, sodass möglicherweise die Beiträge für Kindererziehungszeiten aus dem FLAF ausgelagert und in vollem Umfang dem Bundesbudget - und damit der UG 22 - zugeordnet werden könnten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen des FLAF für Kindererziehungszeiten seit 2005?

2.    Wie hoch waren die Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen des FLAF für Kindererziehungszeiten seit 2005 im jeweiligen Bundesvoranschlag für jedes Jahr veranschlagt?

3.    Welchen budgetären Effekt hatte ein allfälliger Unterschied der Einnahmen laut Frage 1 und 2 auf die Gebarung der Untergliederung 22 - Pensionsversicherung jährlich?

4.    Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung seit 2005?

5.    Wie hoch waren die Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung seit 2005 im jeweiligen Bundesvoranschlag für jedes Jahr veranschlagt?

6.    Welchen budgetären Effekt hatte ein allfälliger Unterschied der Einnahmen laut Frage 4 und 5 auf die Gebarung der Untergliederung 22 - Pensionsversicherung jährlich?

7.    Wie werden sich laut aktuellen Annahmen die Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen des FLAF für Kindererziehungszeiten bis 2020 jährlich entwickeln?

8.    Gab es bereits Gespräche zwischen ihrem Ressort und dem Bundesministerium für Familie und Jugend bzgl. einer Auslagerung der Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus dem FLAF?

9.    Wenn ja, wie sieht hier der Gesprächsstand aus?

10. Wenn nein, wie beurteilen sie diese Übernahme der angesprochenen Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus dem FLAF?

11. Wie werden sich laut aktuellen Annahmen die Einnahmen der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bis 2020 jährlich entwickeln?