20/JPR XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend "Protokolle der Präsidialkonferenz"

 

Der § 8 GOG-NR regelt die Zusammensetzung, die Rechte und Pflichten der Präsidialkonferenz. Die Beschlüsse der Präsidialkonferenz, können für jeden Abgeordneten zum Nationalrat von großer Tragweite sein und sind nicht nur als Grundlage von beispielsweise Plenarvorbereitungen von großer Bedeutung (zum Beispiel kurze mündliche Anfragen an Mitglieder der Bundesregierung / § 94 Abs. 1 GOG-NR und § 95 Abs. 4 GOG-NR).

Dass Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 GOG-NR aus den Beratungen in der Präsidialkonferenz ausgeschlossen sind und keinen Zugang zu rechtzeitigen Informationen über die Beratungen und Beschlüsse der Präsidialkonferenz haben, erschwert deren Arbeit als Mandatare erheblich.

Angesichts des freien Mandats und einer auch damit verbundenen Gleichwertigkeit aller Abgeordneten sehen wir zumindest eine rechtzeitige Informationspflicht aus der Präsidialkonferenz als unumgänglich.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnet an die Präsidentin des Nationalrates folgende

Anfrage

1.  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Nationalratsabgeordneten ohne Klubzugehörigkeit künftig zumindest die Protokolle der Präsidialkonferenz als Arbeitsgrundlage unverzüglich übermittelt werden?

2.  Wenn ja, innerhalb welcher Fristen, sollen diese Protokolle übermittelt werden?

3.  Wenn nein, welche andere Möglichkeiten sehen Sie, Abgeordnete zum Nationalrat ohne Klubzugehörigkeit über die Beratungen und Beschlüsse der Präsidialkonferenz rechtzeitig zu informieren?