109/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung eines Beschlusses gemäß § 27 Abs. 5 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse betreffend Anrufung des Verfassungsgerichtshofes in Hinblick auf die Vorlagepflicht der Kärntner Landesholding

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 27. Mai 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 2 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, den laut Beilage ersichtlichen Beschluss vom 27. Mai 2015 betreffend Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gemäß Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG über die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Untersuchungsausschuss und der Kärntner Landesholding über das Bestehen einer Verpflichtung zur Vorlage von Akten und Unterlagen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2015 05 27

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende