131/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Wissenschaftsausschusses

über das Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-183 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 12. Juni 2015 das gegenständliche Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien (III-183 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 25. Juni 2015 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sigrid Maurer, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Katharina Kucharowits, Dr. Nikolaus Scherak, Rouven Ertlschweiger, MSc, Petra Steger, Elmar Mayer und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde das Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-183 der Beilagen), mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2015 06 25

                       Dipl.-Ing. Gerhard Deimek                                               Dr. Andreas F. Karlsböck

                                     Schriftführer                                                                             Obmann