133/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit betreffend 6. Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-122 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Gesundheit hat dem Nationalrat am 31. Oktober 2014 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Gesundheit betreffend 6. Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-122 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2015 06 30

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau