20/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Zehnten Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2012 und 2013 (III-61 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 19. März 2014 den Zehnten Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2012 und 2013 (III-61 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 07. Mai 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dr. Ruperta Lichtenecker und Carmen Gartelgruber sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Zehnte Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2012 und 2013 (III-61 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2014 05 07

                                 Petra Bayr, MA                                                        Mag. Andreas Zakostelsky

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann