201/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Hans Jörg Megymorez in der 17. Sitzung vom 19. Juni 2015

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 43. Sitzung am 13. November 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Hans Jörg Megymorez nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2015 11 13

                     Mag. Maximilian Unterrainer                                                        Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 

 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

 

17. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Freitag, 19. Juni 2015

Gesamtdauer der 17. Sitzung

10.09 Uhr – 19.46 Uhr

Lokal VI



Befragung der Auskunftsperson Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez, LL.M., M.B.L.

Vorsitzende Doris Bures: Wir gelangen zur Befragung der ersten Auskunftsperson. Herr Dr. Megymorez, ich habe mich für Ihr Erscheinen im Ausschuss schon bedankt. Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass der Herr Verfahrensanwalt, der neben Ihnen sitzt, aber auch der Herr Verfahrensrichter die gesamte Zeit der Befragung hier im Saal sein werden. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit auf beide zurückgreifen können, um sich mit ihnen zu beraten, und dass auch beide, was Ihren Persönlichkeitsschutz und Ihre Grundrechte betrifft, Ihre Interessen hier vertreten werden.

Wenn Sie es wünschen, kann ich die Befragung jederzeit kurz unterbrechen, damit so eine Beratung stattfinden kann. Sie können sich auch, wenn Sie Fragen über den Ablauf haben, jederzeit an mich als Vorsitzende des Ausschusses wenden.

Damit übergebe ich das Wort Herrn Dr. Pilgermair, der Sie noch einmal über Ihre Rechte und Pflichten belehren und auch die Erstbefragung durchführen wird.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Dr. Megymorez, auch ich begrüße Sie. Ich bitte Sie vorerst, dass Sie auf diesem Blatt Ihre Personaldaten überprüfen. (Die Auskunftsperson bestätigt diese.) Sie sind korrekt.

Sie wurden bereits anlässlich der Ihnen zugekommenen schriftlichen Ladung für die heutige Sitzung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson sowie über den Ablauf dieser Befragung hier im Untersuchungsausschuss in Kenntnis gesetzt. Vor Sitzungsbeginn hat Sie heute der stellvertretende Verfahrensrichter Mag. Walter Hellmich gemäß § 38 der Verfahrensordnung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson eingehend persönlich belehrt. Sie haben das über diese Rechtsbelehrung aufgenommene, hier vorliegende Protokoll unterfertigt.

Ich frage Sie nun, ob Sie diese Belehrung, insbesondere auch über die Gründe für eine Verweigerung der Aussage und den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zur Angabe der Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Beweisaussage vor dem Untersuchungsausschuss, und auch die Belehrung gemäß dem Informationsordnungsgesetz verstanden haben.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Verstanden!

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Für den Fall, dass Sie zu der Ihnen erteilten Rechtsbelehrung noch Fragen haben, lade ich Sie ein, diese Fragen nun an mich zu richten.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Keine Fragen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wenn das nicht der Fall ist, dann halte ich fest, dass Sie auf die Beiziehung einer Vertrauensperson verzichtet haben, und frage Sie, ob Sie von dem Ihnen zustehenden Recht, vor Eingang in die Befragung eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die bis zu 20 Minuten dauern kann, Gebrauch machen wollen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich möchte ein kurzes Einleitungsstatement abgeben.

Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Anwesende! Ich habe entsprechend dem Ersuchen als Vorbereitung für die heutige Sitzung um Entbindung von der Geheimhaltungsverpflichtung bei der Kärntner Landesholding und bei der HETA ASSET RESOLUTION angefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich von der Kärntner Landesholding umfassend von der Geheimhaltungsverpflichtung entbunden worden bin, von der HETA ASSET RESOLUTION keine Entbindung vom Bankgeheimnis bekommen habe und nur eine teilweise Entbindung vom Geschäftsgeheimnis. – Das zum ersten Teil meines Einleitungsstatements. Weiters möchte ich im zweiten Teil des kurzen Einleitungsstatements kurz meine Funktionen in der HBInt und in der Landesholding darstellen, um Ihnen die Fragestellungen zeitlicher Art zu erleichtern.

Ich bin Ende 1999 als Mitarbeiter der Rechtsabteilung in die damalige Hypo Alpe-Adria-Bank eingetreten und habe nach der Spaltung in einen Österreichteil und in einen internationalen Teil die Leitung der Rechtsabteilung in der HBInt übernommen, wobei die Rechtsabteilung der HBInt als Stabsabteilung eingerichtet war. Das heißt, sie war Dienstleister und Serviceeinrichtung für den Konzernvorstand und Fachbereiche in der HBInt.

In der Praxis ist das so abgelaufen, dass es schriftliche Fragestellungen an die Rechtsabteilung gegeben hat und diese Fragestellungen auch beantwortet worden sind. Die Rechtsabteilung war nicht in das operative Bankgeschäft, damit meine ich Kreditgeschäft und Treasury-Geschäft, eingebunden, wie Sie sicher den Unterlagen des Kredithandbuches entnehmen können, die – so gehe ich davon aus – ja hoffentlich von der Hypo International geliefert worden sind.

Jede Bank und jede Leasinggesellschaft und jede Tochter in der HBInt hat über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Das heißt, die Tochtergesellschaften in Kroatien, in Serbien, in Bosnien, aber auch die Leasinggesellschaften haben über eigene Rechtsabteilungen verfügt.

Ich habe Mitte 2005 auf nebenberuflicher Basis nach vorheriger Abklärung, ob das rechtlich sauber und korrekt ist, auch die Funktion des Vorstandes der Kärntner Landesholding übernommen, nach Begebung der Umtauschanleihe. Die Umtauschanleihe ist Mitte 2005 begeben worden.

Von Mitte 2005 bis zirka Mitte 2007 hatte die Kärntner Landesholding keinen gesetzlichen Vertreter im Aufsichtsrat der HBInt, und ich habe im Frühjahr 2007 die Vorstandsposition der Landesholding auf Ganztagesbasis übernommen, nachdem ich zuvor meine Funktion als Rechtsabteilungsleiter in der HBInt im Frühjahr 2007 zurückgelegt habe.

Meine Funktionsperiode als Mitglied des Aufsichtsrats der HBInt umfasste den Zeitraum vom 31.5.2007 bis 21.1.2010, konkret umfasst das also die Jahresabschlüsse 2007 und 2008.

Nach der Verurteilung im Birnbacher-Verfahren habe ich meine Funktion als Vorstand der Kärntner Landesholding im Oktober 2010[1] zurücklegen müssen. – Danke.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Danke schön, Herr Dr. Megymorez. Dann beginnen wir mit der Erstbefragung.

Die Jahre 2005, 2006 und 2007 waren ja überaus spannende Jahre für die Hypo – ich sage jetzt immer kurz Hypo und meine damit die ganze Gruppe. Wie ist es denn zur Begebung der Anleihe gekommen? Was war die Motivation dafür?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also die Motivation war nach meiner Wahrnehmung, dass das Land Kärnten versucht hat, einen Vorgriff auf den beabsichtigten Börsengang zu machen, wobei es im Vorfeld Philosophieunterschiede gegeben hat, ob ein Börsengang oder ein Anteilsverkauf die richtige Vorgehensweise war. Da hat es verschiedene Meinungen gegeben, wobei sich zum damaligen Zeitpunkt die Vorbereitung auf einen Börsengang durchgesetzt hat und das Land Kärnten sozusagen in dem Wissen, dass das mit den Vorbereitungen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, eben einen Vorgriff auf diesen Börsengang machen wollte, um im Budget finanzielle Bedeckungen durchzuführen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Zu diesem Zeitpunkt waren die Swapverluste …?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die waren damals nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, ja. Wusste irgendjemand etwas davon?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also – ich kann nur für mich reden – ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der damalige Vorstand der Kärntner Landesholding, das war Dr. Bussfeld, darüber Bescheid gewusst hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat man im Nachhinein etwas davon gehört, ob etwas aus dem innersten Kreis derer, die unmittelbar damit beschäftigt waren, an Informationen hinausgetragen wurde, dass da Gefahr besteht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe nur die Information über Urteile, dass im Rahmen von Urteilen über Informationen, die, ich glaube, der damalige Vorstandsvorsitzende Dr. Kulterer an gewisse Aufsichtsratsmitglieder verteilt hat, dass es das gegeben hat. Aber Näheres kann ich dazu nicht sagen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Näheres wissen Sie dazu nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wie kann eine solche Vereinbarung mit der GRAWE zustande kommen, dass Sie nicht in der Holding vertreten sind? Sie haben es in der einleitenden Stellungnahme selbst gesagt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Sie meinen jetzt im Aufsichtsrat der Bank? (Verfahrensrichter Pilgermair: Ja!)

Das war in Wirklichkeit eine Übergangszeit von 2005 bis 2007, wo Dr. Bussfeld zurückgetreten ist, es aktive Aufsichtsräte, die ja von der Landesholding nominiert waren …[2] Also es war nicht so, dass die Landesholding oder der Eigentümer Landesholding niemanden nominiert gehabt hätte. Es hat meines Wissens drei Personen gegeben, die nominiert waren, die auch namens des Aktionärs Kärntner Landesholding im Aufsichtsrat der Bank gesessen sind, die aber eben keine gesetzliche Funktion hatten, nicht als gesetzlicher Vertreter der Landesholding, also nicht Vorstand der Landesholding waren.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Jetzt sind, wie gesagt, in dieser Zeit sehr viele weitreichende und tiefgreifende Entscheidungen gefallen. Es war in diesem Gremium niemand vertreten. Wer hat denn dann zentral die Informationen gehabt und wer hat dann die Fäden gezogen? Wer war Drahtzieher? Wer war das Mastermind dieser zum guten Teil ja auch Eigentümerentscheidungen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also aus meiner Sicht ist da viel gesprochen worden zwischen Dr. Kulterer und auch Dr. Haider, wobei ich schon sagen möchte, dass meiner Wahrnehmung nach Dr. Kulterer auch alle anderen politischen Vertreter im Kärntner Landtag regelmäßig informiert hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Bei welchen Gelegenheiten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat immer wieder Termine gegeben, wo Dr. Kulterer in Landtagsbüros Informationen verteilt hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Es ist dann nicht zum Börsengang gekommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Börsengang ist dann mit den Vorkommnissen über die Swapverluste in einem Syndikatsvertrag mit der Grazer Wechselseitigen nach hinten verlegt, also zeitlich verschoben worden. Das ist bitte meine Wahrnehmung, über die ich da ausführe. Es ist der Syndikatsvertrag mit der GRAWE nach mühsamen Verhandlungen zeitlich nach hinten verlegt worden, ich glaube, das war bis 2010 oder 2012 als Möglichkeit. Tatsächlich war es dann so, dass es einen Landesverkauf an die Bayern gegeben hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und wer hat dann de facto diese Entscheidung getroffen, dass sich die Landesholding, sprich Kärnten, ganz zurückzieht aus der Bank? Wer hat diese Entscheidung getroffen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat hier offensichtlich Geheimverhandlungen im Vorfeld gegeben. Also ich selber als Vorstand der Landesholding bin mit dem damaligen Kollegen Mag. Xander Mitte Mai darüber informiert worden.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sie sind informiert worden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Mitte Mai.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wer hat die Entscheidung getroffen, und von wem sind Sie dann darüber informiert worden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach war das der Aufsichtsratsvorsitzende Martinz, der mich informiert hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und wer hat die Entscheidung getroffen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Letztlich war es der Vorstand der Landesholding, denn es hat ja eine Aufsichtsratssitzung gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, ja. Die Frage war ja, wer de facto die Entscheidung getroffen hat, wer de facto gesagt hat, wir trennen uns. Das werden ja nicht Sie gewesen sein und das wird ja auch nicht irgendein kleiner Funktionär gewesen sein, der darüber bestimmt, ob sich im Endergebnis das Land von seiner Bank trennt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also wie die Gespräche im Vorfeld gelaufen sind, wer mit wem gesprochen hat, da war ich nicht dabei, dazu kann ich nichts sagen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und gehört haben Sie auch nichts?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Nachhinein, aber gerüchteweise, also ich möchte da nicht …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat es da einen Einfluss der Landespolitik gegeben? Oder hat sich die Landespolitik dafür nicht interessiert?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann nur über meine Wahrnehmungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sie waren da und haben keine Wahrnehmungen, Sie wissen nichts?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe meine Wahrnehmungen aus den Aufsichtsratssitzungen der Landesholding.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nur von daher?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nur von daher.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Andere Informationen, andere Kommunikation hatten Sie nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meine Kommunikation im Vorfeld war ein Telefonat des Aufsichtsratsvorsitzenden, dass ich in München sein soll, weil es dort Verkaufsgespräche, glaube ich, ist damals gesagt worden, gibt[3]

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann heißt das, dass Sie im Ergebnis ein Vollzugsorgan waren, das im Nachhinein abgenickt hat.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also im Zusammenhang mit dem Hypo-Verkauf war es sicher so, dass da der Holding-Vorstand sehr spät eingebunden worden ist und die Entscheidungen auf anderer Ebene gefallen sind, wobei ich auch sage, dass derartige Vorgehensweisen ja auch im Zusammenhang mit der CA nicht unüblich waren. Also wenn Sie die Industriebeteiligungsverkäufe der CA …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, ja, aber ich frage ja Sie, der Sie vor Ort waren und der Sie schon seit Jahren in der Bank waren, wie es de facto gelaufen ist, wer die Entscheidungen getroffen hat, die dann natürlich funktional über die zuständigen Gremien umgesetzt worden sind. Wer hat die dahinterliegende Grundentscheidung getroffen, dass man ein Landesvermögen bildet, dass es dazu Geld braucht, dass man sich das aus der Bank nimmt, dass dazu eine Anleihe begeben wird, dass man dann mit einem Börsengang rechnen kann, dass sich das dann nicht fruchtbringend und hoffnungsvoll zeigt, dass man etwas anderes tun muss, dass am Ende die Entscheidung getroffen wird, es ist besser, wir trennen uns von der Bank?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Diese Entscheidungen wurden im Vorfeld auf anderer Ebene getroffen.[4]

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Darüber wissen Sie nichts. (Auskunftsperson Megymorez: Da war ich nicht informiert!) Darüber waren Sie nicht informiert.

Jetzt sind Sie langjähriger Leiter der Rechtsabteilung. Da gehe ich einmal davon aus, dass Ihnen die Problematik der Landeshaftungen schon bewusst war.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das Kärntner Landesholdinggesetz sieht im § 5 genau diese Landeshaftungen vor. Ja, selbstverständlich.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat Sie die Höhe dieser Landeshaftungen tangiert oder nicht tangiert? War die für Sie besorgniserregend oder nicht besorgniserregend? Oder haben Sie zugewartet, bis jemand etwas sagt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Landesgesetzgeber hat damals eine unbeschränkte und zeitlich unbefristete Haftung vorgesehen, die erst später durch die Vorgabe der EU-Kommission bis 2017, also 2007 bis längstens 2017, beschränkt worden ist. Und es war natürlich bekannt, dass es hier diese Haftungen gibt. Tangiert aus damaliger Sicht? – Insofern war das Risiko aus damaliger Sicht überhaupt nicht einschätzbar, weil die gesamten Prüfberichte und Unterlagen, die es dazu aus der Bank heraus gegeben hat, nicht besorgniserregend waren.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das war nicht besorgniserregend für Sie? (Auskunftsperson Megymorez: Nein!) Was haben Sie denn zur Verfügung gehabt? Wie haben Sie sich denn informiert? Sie waren ja immerhin Vorstand.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber nicht von der HBInt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nein, nein, aber von der Landesholding, vom Mehrheitseigentümer.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Vom damals nicht mehr Mehrheitseigentümer, sondern 48-Prozent-Eigentümer. Die bankaufsichtsrechtlichen Prüfberichte, die ja sozusagen der Maßstab für den Anteilsverwalter sind, die waren …[5] Da hat es natürlich, das muss man schon sagen, Dinge gegeben, die verbesserungsfähig, verbesserungswürdig und verbesserungsnotwendig waren. Nicht, dass man das falsch versteht.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Könnten Sie da etwas aufzählen, was in dem Sinne entwicklungsfähig oder verbesserungsfähig war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also da tue ich mir jetzt schwer. Da müsste ich die Berichte aus den Jahren 2006 ff im Detail ansehen.[6]

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Es fällt Ihnen nicht sofort das Kreditrisikomanagement ein, zum Beispiel, oder die MitarbeiterInnenqualifikationen bei den Töchtern oder sonst schwerwiegende Mängel, die da waren? Und insgesamt sind Sie auch der Meinung, dass der Zustand, wie Sie schon sagten, nicht besorgniserregend war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also er war verbesserungsfähig, aber er war …[7]

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, das macht einen gravierenden Unterschied.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Er war aus den Unterlagen heraus …[8] Wenn Sie den bankaufsichtsrechtlichen Prüfbericht aus diesen Jahren anschauen, dann werden Sie sehen, da hat es Verbesserungsnotwendigkeiten gegeben. Aber es war nicht so, dass man sagen muss: Man hat damit rechnen müssen, dass da jetzt ein Risiko, eine Haftung schlagend wird.

Dass man jetzt im Nachhinein natürlich sieht, dass es da offensichtlich massive Probleme gegeben hat, das ist so wie beim Lottospiel: Am Montag gewinnt jeder einen Lotto-Sechser.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Beim Aufstellen der Fußballnationalmannschaft ist es ähnlich.

Haben Sie sich über das, was Sie jetzt erwähnt haben, diese Berichte, die Ihnen zur Verfügung gestanden sind, hinaus eigene Informationen geholt? Oder haben Sie sich mit diesen erwähnten Papieren zufriedengegeben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: In meiner Phase als Vorstand der Landesholding hat es einen Schriftverkehr mit Anfragen an die Bank gegeben, speziell auch in meiner Tätigkeit als Aufsichtsrat, also ab 2007.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Worüber denn? Was denn zum Beispiel?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die müssen alle in der Bank aufliegen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ist Ihnen irgendein Thema in Erinnerung, wozu Sie kommuniziert haben, oder ist das so allgemein, dass Sie sich heute nach vielen Jahren an solch allgemeine Dinge nicht mehr erinnern können, was verständlich wäre?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann mich jetzt im Detail nicht erinnern. Es hat mehrere Schreiben an die Bank gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also etwas Besonderes ist Ihnen nicht in Erinnerung?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Jetzt ad hoc nicht, nein.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie dem Mehrheitseigentümer Vorschläge gemacht, wie es weitergehen sollte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, man muss jetzt die Zeiten sozusagen auseinanderhalten.

Die Hypo Alpe-Adria-Bank war eine Aktiengesellschaft. Das Aktienrecht sieht da ganz klare Trennungen vor, wer auf welcher Ebene welche Funktionen hat und welche er sich anmaßen darf und welche nicht. Jetzt ist es im Aktienrecht eine klare Regelung.[9]

Ich für meinen Teil war ab 2007 Mitglied des Aufsichtsrats. Zu dem Zeitpunkt hat die BayernLB die Mehrheit gehabt und hat dort auch die unternehmerische Themenführerschaft gehabt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und bis 2007?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Bis 2007 war es so, dass es Vertreter der Landesholding, die nicht die gesetzlichen Vertreter waren, im Aufsichtsrat der Bank gegeben hat. Und mein Wissensstand war der, dass es dort sehr wohl Prüfungsausschüsse gegeben hat, die notwendigen Aufsichtsratssitzungen, die vom Aktiengesetz vorgesehen waren, stattgefunden haben und es keinen Anhaltspunkt dafür gegeben hat, dass hier ein Risiko in dem Ausmaß schlagend werden kann, wie wir heute damit konfrontiert sind.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nach den Swapverlusten hat man eine Kapitalerhöhung von über 250 Millionen gemacht. Warum ist die nicht selbst gemeinsam mit der GRAWE zum Beispiel gemacht worden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Welche Kapitalerhöhung meinen Sie jetzt?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Diese Kapitalerhöhung, die dann von Berlin & Co Capital S.à.r.l. eingeführt worden ist, die ja durchaus gewinnbringend war. Da ist ja ziemlich ein Gewinn zurückgeflossen. Warum hat man nicht selbst ins Auge gefasst, den zu lukrieren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat damals einen Rahmenbeschluss im …[10] Ich kann darüber sprechen, weil ich von der Landesholding entbunden worden bin.

Wenn man sich die Protokolle der Landesholding für diesen Zeitraum ansieht, dann hat es hier für den Vorstand der Landesholding die Ermächtigung gegeben, bis zu, glaube ich, 250 Millionen selbst zu zeichnen. Diese Möglichkeit war, glaube ich, bis im November, Dezember – in dieser Größenordnung – 2006 vorgesehen gewesen.

Die Landesholding hat unter anderem auch deshalb nicht gezeichnet, weil damals gesagt worden ist, es ist am Kapitalmarkt sinnvoll, wenn es ein Fremder, ein Dritter zeichnet, nachdem die Hypo-Bank zuvor ja durch die Swapverluste gebeutelt war, um am Kapitalmarkt wieder Glaubwürdigkeit[11] zu bekommen.

Das war eines der Argumente, das mir erinnerlich ist. Aber es hat einen Rahmenbeschluss gegeben. Das heißt, wenn dort irgendetwas schiefgegangen wäre, dass die Berlin Gruppe nicht gezeichnet hätte oder nicht in dem Ausmaß gezeichnet hätte, dann wäre die Landesholding bereitgestanden.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Danke, Herr Dr. Megymorez. Damit ist die Erstbefragung zu Ende.

*****

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson hat gesagt, dass sie vom Bankgeheimnis nicht entbunden sei. Jetzt haben wir aber eben den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von gestern. Und da besteht aus meiner Sicht ein krasser Widerspruch. Ich glaube, es sollte der Ausschuss da eine Feststellung treffen, dass das nicht mehr zutrifft – unabhängig davon, ob wir heute überhaupt Dinge ansprechen, die das Bankgeheimnis betreffen.

Vorsitzende Doris Bures: Bevor ich Professor Binder bitte, kurz dazu Stellung zu nehmen, möchte ich Sie, Herr Dr. Megymorez, fragen: Wären Sie damit einverstanden, dass wir das erste Schreiben der Teilentbindung durch die HETA auch an die Fraktionen verteilen? (Auskunftsperson Megymorez: Selbstverständlich!) Dann werden wir auch so vorgehen.

Herr Professor Binder, bitte.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Herr Megymorez hat zugestimmt, dass wir dieses Schreiben betreffend Entbindung verteilen. Es ist deshalb sinnvoll, weil dort ausdrücklich die drei Verfahren genannt sind, die anhängig sind. Es ist ein berechtigtes Geschäftsinteresse, dass darüber nicht gesprochen wird, und das könnte Ihnen auch als Orientierung dienen, zu diesen Verfahren keine Fragen zu stellen. Das würde auch unser Vorgehen dann im Einzelfall entsprechend erleichtern.

Was das Bankgeheimnis betrifft, sagt das VfGH-Erkenntnis nur, dass das kein Thema bei der Verweigerung der Vorlage von Unterlagen ist. Das heißt doch nicht automatisch, dass man nicht in anderen Zusammenhängen daran gebunden sein könnte.

Ich will das jetzt gar nicht als gegeben ansehen, aber das ist ein Punkt, den wir auch diskussionsweise noch aufklären müssen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensanwalt, bei allem Respekt – ich muss es irgendwie anders angehen, ohne den Verfahrensanwalt des Ausschusses anzugreifen. Ich muss mich schon sehr wundern, dass man einerseits seitens des Verfassungsdienstes des Parlaments eine klare Position hat, was das Bankgeheimnis und die Berufung auf dieses betrifft, nämlich dass wir uns klar sind, dass dieses kein Grund für eine Aussageverweigerung hier im Ausschuss ist. Ich sage gleich dazu, bei aller Ehre und auch bei allem Respekt, dass man sich darum bemüht hat, entsprechend entbunden zu werden – es ist kein Vorwurf gegenüber der Auskunftsperson von unserer Seite –, aber wenn eine Institution eine Auskunftsperson mit Berufung auf das Bankgeheimnis nicht entbindet, dann reicht es für uns Abgeordnete hier im Untersuchungsausschuss nicht, es dabei bewenden zu lassen, denn es gibt entsprechende Möglichkeiten – und das haben wir ja schon mehrfach angesprochen –, sehr wohl weiter Fragen zu diesen Themen zu stellen, auch wenn das dann heißt, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Aber die Kontrollaufgabe, die sich dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss selbst gesetzt hat beziehungsweise die uns durch die Rechtsgrundlagen vorgegeben ist, wird nicht – und das hat auch der Verfassungsgerichtshof so gesehen – dadurch auszubremsen sein, dass man auf der einen Seite geschwärzte Unterlagen vorlegt, und das noch dazu mit der Begründung Bankgeheimnis.

Das heißt, die Begründung, das Bankgeheimnis vorzuschieben – und weiters sind drin die Bundesabgabenordnung und, und, und, was alles für Verschwiegenheitspflichten – ist nicht ausreichend, um den Ausschuss in seiner Arbeit zu behindern. Das gilt – weil es ja ein Beweismittel ist – für eine Aussage genauso wie für ein Schriftstück.

Das möchte ich hier auch festgehalten haben, denn die Auskunftsperson wird uns zu einer anderen Möglichkeit der Befragung natürlich auch zur Verfügung stehen. Es liegt ja nur an uns, hier auch den entsprechenden Rahmen zu schaffen. Aber jetzt plötzlich als Abgeordneter des Untersuchungsausschusses vonseiten des Verfahrensanwalts ausgerichtet zu bekommen, dass es in Ordnung ist, sich auf das Bankgeheimnis zu berufen, obwohl vom Parlament klargemacht wurde, dass wir es nicht zulassen, dass jemand sich auf das Bankgeheimnis beruft, das ist für mich ein Zugang, der etwas Neues und etwas sehr weit hergeholt ist – und das kann ich leider so nicht unkommentiert stehen lassen. – Danke.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Herr Abgeordneter, ein paar Worte noch dazu: Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen, wie meistens. Das Verfassungsgerichtshoferkenntnis beschäftigt sich damit, was die verpflichteten Organe vorzulegen haben; die verpflichteten Organe können nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis etwas verweigern. Die Frage, wie andere, private Personen, die nicht verpflichtete Organe sind, damit umzugehen haben, ist in diesem Erkenntnis nicht gelöst.

Ich will Ihrer Meinung nicht grundsätzlich widersprechen, aber Sie müssen doch sehen, was meine Funktion da ist. Folgt man Ihrer Meinung, würde das gesamte Risiko auf den Schultern der Auskunftsperson liegen (Abg. Darmann: Nein …!), und es ist die Aufgabe des Verfahrensanwalts, diese Last auf seinen Schultern zu erleichtern.

Wenn die Auskunftsperson meint, dass das Bankgeheimnis für sie gilt, ist das begründbar, und wenn sich das nicht irgendwie einvernehmlich regeln lässt – ich bin da aber optimistisch, bisher hatten wir an keinem einzigen Punkt ein ernstes Problem damit –, dann muss eben das Verfahren gewählt werden, das im Gesetz vorgesehen ist. Ich glaube, dass man das nicht hochspielen soll, aber zu sagen, dass aufgrund dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnisses für alle Auskunftspersonen, die hier sind, Verschwiegenheitspflichten nicht gelten, das überdehnt das.

Vorsitzende Doris Bures: Da mir jetzt noch mehrere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vorliegen, unterbreche ich die Sitzung und bitte die Fraktionsführer, den Verfahrensanwalt und den Verfahrensrichter zu einer kurzen Besprechung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 11.02 Uhr unterbrochen und um 11.11 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

11.11

Vorsitzende Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es wurde Konsens darüber erzielt, dass wir jetzt mit der Befragung der Auskunftsperson fortsetzen, dass wir, wenn die Auskunftsperson im Zuge einer Fragestellung die Bindung an das Bankgeheimnis vorbringt, das im Einzelfall einer Prüfung unterziehen werden; wir haben ja auch die Möglichkeit, in vertrauliche Sitzung überzugehen, wie ich es anfangs gesagt habe und wie es auch die Verfahrensordnung vorsieht.

Damit steigen wir jetzt in die erste Fragerunde ein.

Ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, dass Sie eine Redezeitvereinbarung getroffen haben, die die Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat, und ich bitte Sie um gewissenhafte Einhaltung dieser Redezeitvereinbarung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich möchte nur einige Aspekte aufgreifen und nicht sämtliche gerichtsanhängigen Dinge nachstellen.

Der erste Bereich ist die Angelegenheit, dass der Vorstandsvorsitzende Kulterer aufgrund von Aktivitäten der Finanzmarktaufsicht einerseits, aber auch dräuender strafrechtlicher Erhebungen andererseits offenkundig als Vorstandsvorsitzender nicht mehr tragbar war. Wir alle hier kennen die vielfach diskutierten und auch hier erhobenen politischen Hintergründe. Die Holding ist aber der rechtliche Vertreter des Mehrheitseigentümers.

Meine erste Frage daher: Wie ist Ihnen – Sie waren ja schon im Vorstand der Holding – das sozusagen nahegebracht worden, dass Kulterer nicht mehr Vorstandsvorsitzender sein sollte; das hätte aber bedeutet, dass er aufgrund der Satzungen der Bank dann nicht, oder jedenfalls nicht unmittelbar, Aufsichtsratsmitglied, schon gar nicht Vorsitzender werden könnte, was aber der Plan war.

Wie ist man an Sie herangetreten, dass Sie Teil der Umsetzung dieses Plans werden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Herr Abgeordneter Kogler, Sie sprechen, glaube ich, den Zeitraum Mitte 2006 an? (Abg. Kogler: Ganz genau!) Ich kann es jetzt nicht genau namentlich sagen, wer da wie wann, zu welchem Zeitpunkt, angetreten ist; das ist nicht mehr möglich, daran kann ich mich heute nicht mehr erinnern. Faktum ist, dass sich die Landesholding damals in der Situation befunden hat, dass sie eine Wandelanleihe, eine Umtauschanleihe, begeben hat, mit 520 Millionen €, das in ihrer Bilanz als Verbindlichkeit stehen gehabt hat und dann die Swapverluste im Frühjahr 2006 hervorgekommen sind.

Das war aus Sicht der Holding damals ein Super-GAU, weil man damit konfrontiert war, einerseits eine Verbindlichkeit zu einem gewissen Stichtag – ich glaube, das war Mitte 2008 – spätestens zurückzahlen zu müssen; andererseits bricht der komplette Vorstand weg. Es hat ja auch einen Austausch anderer Vorstandsmitglieder in dem Zusammenhang gegeben, beziehungsweise davor haben ja auch schon Vorstandsmitglieder der Bank das Unternehmen verlassen.

In der Situation hat es die Diskussion, die Überlegung und letztlich auch die Entscheidung gegeben, dass man den – unter Anführungszeichen – „Know-how-Träger“ Dr. Kulterer in der Situation nicht von Bord gehen lassen kann, weil die gesamten Informationen über das Haus letztlich zu einem Großteil in der Person Dr. Kulterer zentriert sind. Und es war sogar so, dass es Absprachen … [12] Bitte, da war ich selber nicht dabei, aber ich habe die Information bekommen, dass es Gespräche mit der Finanzmarktaufsicht dahin gehend gegeben hat, dass Dr. Grigg, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Grazer Wechselseitigen, für einen gewissen Zeitraum den Vorstand in der Bank übernimmt, um eben Kontinuität und Information aufrechtzuerhalten – Dr. Grigg war ja jahrelang auch Mitglied des Aufsichtsrats in der Bank, hat daher auch über entsprechendes Know-how über die Bank verfügt –, und gleichzeitig eben Dr. Kulterer in den Aufsichtsratsvorsitz zu geben – für eine gewisse Zeit, das war auch immer klar; nicht gesprochen ist, in welchem Ausmaß. [13]

Also die Überlegungen, die es damals gegeben hat und die auch in der Landesholding diskutiert worden sind, im Aufsichtsrat der Landesholding, waren ganz einfach, Kontinuität in dieser schwierigen Phase zu behalten, weil das primäre Ziel damals – das sage ich auch dazu –, das zeitlich eigentlich vorgegeben war, war ja, die Bilanz wieder zusammenzubringen in der Bank.

Man muss sich ja vorstellen: Mit dem Widerruf des Testats gibt es eine offene Bilanz in der Bank. Die Bank bekommt ja am gesamten Kapitalmarkt ohne eine geschlossene Bilanz, eine testierte Bilanz kein Kapital, und das war einmal primär der Fokus.

Das Zweite war dann natürlich die Überlegung: Wie bringt man diesen – aus Sicht der Landesholding – Super-GAU so in Ordnung, dass – so war meine Sichtweise damals –, der Börsengang und die Rückführung der Umtauschanleihe möglich wird. Das waren die Überlegungen, die damals angestellt worden sind, aus meiner Sicht.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Plausibilisierung über das Kontinuitätsargument ist schon mehrmals gekommen. Haben wir jetzt richtig gehört, dass dieses Vorgehen im Austausch mit der Finanzmarktaufsicht passiert ist? Sie haben gesagt, es habe mit der FMA ein Gespräch gegeben, dass möglicherweise Kollege Grigg in den Vorstand wechseln könnte.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das war auch so – also das ist mir erzählt worden –: Es hat Gespräche mit der FMA gegeben, dass Dr. Grigg für eine gewisse Zeit – zeitlich befristet –, um eben ja sicherzustellen, dass Kontinuität in der Bank gegeben ist, den Vorstandsvorsitz in der Hypo International übernimmt; für eine gewisse Zeit, wobei Dr. Grigg immer kommuniziert hat, zumindest gegenüber den Vertretern der Holding, dass er das nur für eine gewisse Zeit machen wird, weil sein Schwerpunkt in der Versicherungswirtschaft liegt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber mit Ihnen als Vorstand des Mehrheitseigentümers ist da nicht unmittelbar gesprochen worden. Wer, umgekehrt formuliert, hat Ihnen das erzählt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es hat Gespräche mit Dr. Grigg und meiner Person gegeben (Abg. Kogler: Aha, okay!); es ist auch im Aufsichtsrat der Holding besprochen worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Warum hat man nicht eine Möglichkeit gesucht – oder vielleicht war es ja auch so –, dass der Know-how-Träger Kulterer – das klingt ja nicht unplausibel, Sie sind ja nicht der Erste, der das so erklärt – auf andere Art dem Bankinstitut zur Verfügung steht, um das fortzuführen? Warum musste er dazu gerade Aufsichtsratsvorsitzender werden, was zu diesem Zeitpunkt mit den Compliance-Regeln, sozusagen Ihrer eigenen Satzung ja völlig inkompatibel war? Hat man da keine anderen Varianten gefunden? Das gibt es ja bei vielen Unternehmen, dass da Spezialverträge abgeschlossen werden; das hätte weniger Aufsehen erregt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also das war nach meiner Wahrnehmung nie ein Thema. Und vielleicht noch zu Compliance-Regeln: Die Compliance-Regeln sind ja … Sie sprechen den Corporate Governance Kodex an, der damals in der Bank – übrigens als einer der Ersten, die nicht börsennotiert war – eingeführt worden ist. Das war ja genau der Sinn, dass man in Vorbereitung sozusagen für den künftigen Börsengang diesen Corporate Governance Kodex in der Bank eingeführt hat und dann für eine gewisse Zeit hat aufmachen müssen, um eben – aus meiner Sicht damals – den Börsengang fortzusetzen, um da nicht …[14] um die Rückführung der Wandelanleihe sicherzustellen.

Auf die konkrete Frage von Ihnen: Es war kein Thema, das auf nebenberuflicher Basis oder mit einem Werkvertrag zu machen; das ist nie diskutiert worden, weil von Haus aus klar war, dass das immer nur für eine gewisse Zeit gelten soll.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Mag schon sein, aber wenn das nicht releviert wurde, ist dann von irgendjemandem releviert worden, dass es ja möglicherweise schwere und schwerste Unvereinbarkeiten geben kann, gerade vor dem Hintergrund, warum Dr. Kulterer eigentlich aus dem Vorstand ausscheiden sollte – oder musste, wenn Sie so wollen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Unvereinbarkeit selbst – das Aktienrecht hat das nicht verboten, Unvereinbarkeit ex lege hat es nicht gegeben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, nein, aber wenn Sie vorher sozusagen die Optik für den Finanzmarkt strapaziert haben, da war es noch das Schielen auf den Börsengang. In Wahrheit war der dann zu dem Zeitpunkt natürlich schon weg, eben wegen der Swapverluste. Aber man hätte immerhin nach strategischen Investoren schielen können – was ja dann auch die Strategie war –, dass man zumindest ein gewisses Mindestimage der Bank hätte aufrechterhalten können wollen. Das ist ja nicht aus der Welt. Aber Sie sagen, es hat sich überhaupt niemand eine andere Variante vorstellen können, außer dass Kulterer ausgerechnet Vorsitzender des Aufsichtsrats werden musste, damit man sein Know-how weiter nutzen kann.

Ist das das, was der Ausschuss an der Stelle mitnehmen soll?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das war die Situation, die damals vorgefunden worden ist.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie finden immer lauter Sachen vor. Irgendjemand muss ja etwas entschieden haben?! Das ist überhaupt interessant, dass wir ständig Erklärungen hören, dass alle Leute etwas „vorfinden“. Das ist aber schon sehr viel wert, denn manche finden sich nicht einmal selbst und erinnern sich nicht. Das ist schon hilfreich, aber das muss doch von irgendwoher gekommen sein.

Haben Sie diesen Plan entwickelt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe diesen Plan nicht entwickelt, aber ich habe ihn genauso wie die anderen Eigentümervertreter, sprich die Grazer Wechselseitige im Besonderen, in der damaligen Situation auch als sinnvoll empfunden und habe das auch vertreten.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja. Und was haben die Miteigentümer, was hat denn die Grazer Wechselseitige hier vorgebracht? Was hat Dr. Ederer zu dem Vorhaben gesagt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann Ihnen jetzt nicht im Detail sagen, wann wer mit wem was besprochen hat und was wer gesagt hat. Das Ergebnis der Überlegungen der Aktionäre damals war, dass es in der Situation sinnvoll ist, Kontinuität zu bewahren und das Know-how des Dr. Kulterer für einen gewissen Zeitraum in der Aktiengesellschaft zu belassen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Überlegungen des Landeshauptmannes sind ja bekannt, er hat sie auch öffentlich kundgetan, von dem Miteigentümer Grazer Wechselseitige hört man eigentlich verdächtig nie etwas; das wird sich in diesem Ausschuss in Zukunft noch ändern.

Sie sagen, Sie haben überhaupt keine Erinnerung oder Wahrnehmung daran, wie sich die Vertreter der Grazer Wechselseitigen zu dem – wenn wir so wollen – Plan gestellt haben?!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Grazer Wechselseitige war natürlich dafür. Die Besetzung und die Bestellung von Dr. Kulterer ist in einem Hauptversammlungsbeschluss gefasst worden, und der war einstimmig.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, ja, das Ergebnis haben wir gesehen, aber wir sind ja sozusagen bei der Planentwicklung und -umsetzung. Mich hätte halt interessiert – und Dr. Grigg lassen wir weg, der wird ohnehin Vorstandsmitglied –, was Dr. Ederer dazu verlautbart hat? Es kann ja nicht sein, dass der die ganze Zeit nichts dazu sagt?!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Dr. Ederer wird sicher irgendetwas dazu gesagt haben, aber ich kann das heute, so viele Jahre später, nicht wiedergeben, ohne dass ich mich dann vielleicht dem Vorwurf aussetzen müsste, eine falsche Zeugenaussage gemacht zu haben. Ich sage: Das weiß ich im Detail nicht mehr.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, alle weiteren Fragen gehen auf die Redezeit der zweiten Runde.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dann möchte ich vielleicht auch als Animo für die folgenden Fragesteller, für die Kolleginnen und Kollegen, noch auf ein völlig anderes Thema zu sprechen kommen, und – wie gesagt – es geht mir da überhaupt nicht um das, was bei Gericht schon verhandelt wurde. Es geht um die Beauftragung von Gutachten, die sozusagen absichern sollten, dass wiederum die sogenannte Stellungnahme des Herrn Birnbacher einerseits dem Rechtsanspruch nach und auch der Höhe nach gültig sei. Wir kennen das alles.

Mir geht es jetzt aber um einen ganz speziellen Aspekt: um die Beauftragung des Herrn Spitzer. Wie ist es dazu gekommen, dass ausgerechnet auch Herr Spitzer, der ja immerhin schon Bank- und Wirtschaftsprüfer war – gar nicht so knapp zu der Zeit –, hier mit gutachterlich tätig werden sollte? Können Sie das dem Ausschuss erklären? Warum gerade Spitzer?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Dr. Spitzer hat zum damaligen Zeitpunkt einen sehr guten Ruf gehabt. Er hat die Bank geprüft und war auch derjenige Wirtschaftsprüfer, der das Testat in der Bank mit zurückgezogen hat. Also über die Reputation des Dr. Spitzer war zum damaligen Zeitpunkt nichts Negatives bekannt. Mir ist auch heute nichts Negatives bekannt zu seiner Reputation, um das vielleicht noch zu ergänzen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das war jetzt gar nicht die Intention.

Es gibt ja auch bestimmte sozusagen formale Auffälligkeiten. – Dass man da ausgerechnet den Bank- und Wirtschaftsprüfer nimmt? Das war die Frage. Hat niemand irgendwie eine Überlegung angestellt: Hoppla, der hat zwar ein super Renommee, außerdem ist er schnell bei der Hand – war ja auch so –, aber das könnte mögliche Unvereinbarkeiten aufmachen!?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Bei „schnell bei der Hand“ gehe ich davon aus, dass Sie damit meinen, dass er fleißig arbeitet, generell. Das hat so einen Unterton gehabt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie waren ja sozusagen öfter mit ihm konfrontiert. Mit „schnell bei der Hand“ meine ich, dass aus einer Besprechung, bei der Sie dabei waren, angerufen wurde, und zwar von Dobernig, und am nächsten Tag schon die Stellungnahme vorgelegen hat. Das empfinde ich als schnell. Ob das immer gut sein muss, ist eine andere Frage, aber die ist ja schon wo beurteilt worden.

Ich frage Sie ein letztes Mal, und wenn Sie dazu wenig sagen können, werden wir das auch zur Kenntnis nehmen: Es gibt viele Bank- und Wirtschaftsprüfer, die in Frage kommen würden. – Warum Herr Spitzer?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Man muss da vielleicht differenzieren. (Abg. Kogler: Tun Sie das!)

Bei dieser Transaktion, und hinsichtlich des Honorars, das in dem Zusammenhang bezahlt worden ist, ist es um die größte Transaktion in der Geschichte des Bundeslandes Kärnten gegangen. Es war nämlich so, dass das Bundesland Kärnten 832 Millionen Kaufpreis lukriert hat.

Diese Frage auf Basis des Sachverhalts, den ich damals gewusst habe oder der mir damals bekannt gegeben wurde: Es war so, dass zur Beurteilung nur eine der großen Wirtschaftsprüfungskanzleien in Frage gekommen ist. Es war aber nicht so, dass Dr. Spitzer oder Deloitte – es war nicht nur Dr. Spitzer, es waren bei Deloitte mindestens zwei Personen involviert, mit internen Compliance-Regelungen und Vorgaben und Richtlinien …[15] Bevor sozusagen ein Gutachten abgefertigt oder ausgefertigt wird, war es ganz einfach so, dass man eine international tätige Kanzlei einschalten wollte, die auch über Erfahrungswerte über M&A-Transaktionen verfügt, um zu beurteilen: Was ist diese damals mir bekannte Leistung wert, die von Herrn Birnbacher geliefert worden ist?

Im Übrigen war es nicht so, dass es nur einen Gutachter oder mit Deloitte nur eine Gutachterkanzlei gegeben hat (Abg. Kogler: Ja!), sondern es hat auch noch zwei andere gegeben, die damals zu einem gleichen Ergebnis gekommen sind.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Mir geht es nicht um den Inhalt, mir geht es um die Auswahl, weil ja schon mehrere Gutachter da waren. Das ist richtig, und ich meine, es ist auch aus verschiedenen Aussagen bekannt, warum dann noch welche dazukommen sollten.

Die Auswahl des Dr. Spitzer macht insofern Fragen für mich auf, als das in der Abfolge offenkundig so war, dass Dobernig ihn schnell anruft aus einer Besprechung heraus, das Telefon auf laut gestellt wird und es dann relativ flott dahingeht, dass sich das mit dem „Birni“ irgendwie mit 6 Millionen ausgehen soll. Dann kommt ein Bank- und Wirtschaftsprüfer daher und sagt am nächsten Tag, holladrio, das geht sich alles aus, während derselbe „Birni“ vorher noch gesagt hat, 2 Millionen hätten es auch getan. – Das sind die Zusammenhänge.

Somit habe ich eigentlich keine Frage mehr. Ich hätte mir nur gedacht, dass wir diesen Verflechtungen vielleicht eine Spur näher kommen. (Auskunftsperson Megymorez – zu Verfahrensanwalt Binder –: Darf man da was richtigstellen?) – Wenn Sie etwas sagen wollen, dann wird Ihnen die Vorsitzende gerne das Wort erteilen, ich habe keine Fragen mehr. (Verfahrensanwalt Binder – zur Auskunftsperson –: Ja, bitte!)

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nur zur Richtigstellung, damit jetzt nicht rüberkommt, dass zu dem Zeitpunkt, als Herr Spitzer telefoniert hat, 2 Millionen ausreichend gewesen wären. Es gibt sogar ein Interview in der „Kleinen Zeitung“ von dem Tag, bevor dieses Gespräch stattgefunden hat, an dem Herr Dr. Birnbacher noch in die Öffentlichkeit gegangen ist und in der Öffentlichkeit gesagt hat, er habe seine Leistung erbracht, sein Wert liege bei 12 Millionen. – Das nur zur Klarstellung. Das war am Tag vorher. (Abg. Kogler: Da haben Sie recht!)Am nächsten Tag hat es das Gespräch gegeben, und danach war die Reduktion auf 6 Millionen, nachdem wir zuvor – mit „wir“ meine ich Mag. Xander und meine Person – in internen Gesprächen gesagt haben, die Gutachter, darunter auch Herr Dr. Spitzer, sehen die 12 Millionen als kritisch an. Das ist plausibel und darstellbar, hat der andere Gutachter gesagt, aber es ist sehr hoch. Daraufhin haben wir die Politik informiert und gesagt, 12 Millionen erscheinen uns zu hoch, darüber muss man diskutieren, wir wollen nämlich nicht in einen Zivilprozess involviert werden. Das war unsere damalige Sichtweise. – Dann ist es zu der Reduktion auf 6 Millionen gekommen.

Bitte nicht den Eindruck zu erwecken, uns als Vorstand wäre zuvor gesagt worden, Herr Birnbacher würde es um 2 Millionen tun – so wie es nämlich im Prozess dann herausgekommen ist! Dass das dann auch eine Tatsache ist, habe ich als Staatsbürger zur Kenntnis zu nehmen – es war aber nicht so, dass uns damals von Dr. Birnbacher 2 Millionen als ausreichend kommuniziert worden sind! Kommuniziert worden ist uns – von ihm –, dass seine Leistung 12 Millionen wert ist, und dann in dem Gespräch ist diese Summe auf 6 Millionen reduziert worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da haben Sie recht. Die zeitliche Abfolge war so, aber es war trotzdem erkennbar, dass das ein Pokerspiel war.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich würde gerne dort weitermachen, wo Kollege Kogler aufgehört hat, und zwar: Wer hat Herrn Birnbacher überhaupt beauftragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Beauftragung des Dr. Birnbacher ist, wie sich dann im Nachhinein herausgestellt hat, durch Dr. Martinz und Dr. Haider erfolgt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum haben nicht Sie beauftragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Weil wir zu dem Zeitpunkt, als die Beauftragung erfolgt ist, gar nicht gewusst haben, dass es einen Verkaufsprozess gibt, und nicht involviert waren.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ist das üblich, dass Sie als Eigentümervertreter gar nicht in solche grundsätzlichen Entscheidungen involviert sind?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist sicher keine übliche Situation, die man vorfindet, sie ist aber, wenn man wirtschaftliche Sachverhalte in anderen Bereichen anschaut, auch insbesondere zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Abverkauf von Industriebeteiligungen der CA, auch nicht als unüblich zu bezeichnen, weil auch dort auf Eigentümerebene, also auf einer Ebene über dem Vorstand, Verhandlungen stattgefunden haben und dann Industriebeteiligungen verkauft worden sind.

Für uns damals war es unüblich, um es ganz klar auf den Punkt zu bringen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie sind Sie damit umgegangen, als Sie erfahren haben, dass man Sie als Eigentümervertreter hat dumm sterben lassen? Wie sind Sie damit umgegangen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Man muss jetzt sagen, in dieser Situation haben wir uns natürlich übergangen gefühlt, in der ersten Momentaufnahme, in der ersten Phase, in Summe aber war aus damaliger Sicht für uns der Verkauf – aus damaliger Sicht – äußerst positiv für die Landesholding, weil sie ja damit mit einem Schlag aus den Verbindlichkeiten ... (Abg. Lugar: Ja, das ist mir schon klar!) ... gekommen ist ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie haben sich übergangen gefühlt, haben Sie gesagt.

Wo haben Sie sich beschwert, bei wem haben Sie sich beschwert und mit welchen Argumenten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat ein Gespräch mit Dr. Martinz und Dr. Haider gegeben, wo das kommuniziert worden ist, dass es eben diese Zahlung oder diese Forderung des Dr. Birnbacher gibt. Da ist natürlich darüber gesprochen worden, warum er uns da nicht im Vorfeld einbindet.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Man hat Sie also darüber informiert, dass es diese Forderung gibt.

Wie ist es dann weitergegangen? Sie haben diese Forderung dann plausibilisieren wollen, nehme ich einmal an, so nach dem Motto: Ist das tatsächlich 12 Millionen wert? (Auskunftsperson Megymorez: Genauso ist es!) – Genau. Das heißt, Sie haben dann jemanden beauftragt, der das eben plausibilisieren soll? (Auskunftsperson Megymorez: Genau!)

Können Sie uns kurz sagen, wofür Sie verurteilt wurden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich bin verurteilt worden nach dem Untreue-Paragraphen, weil wir die 6 Millionen € ausbezahlt haben, obwohl diese Leistung nach dem Geständnis des Dr. Birnbacher nur 300 000 € wert gewesen sein soll.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es steht auch in der Urteilsbegründung, dass Sie die Gutachter zum Verschleiern des tatsächlichen Wertes beauftragt haben. – Ist das richtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie haben die Gutachter im Wissen beauftragt, dass diese Leistung nicht so viel wert ist, um eben das zu plausibilisieren, um das zu verschleiern. So ist es im Urteil herausgekommen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das steht im Urteil, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Okay, das heißt, Sie sind an Deloitte herangetreten. – Hat Deloitte gewusst, dass das Ihre Intention ist, das zu verschleiern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Davon gehe ich nicht aus, dass Deloitte das gewusst hat, weil es auch gar nicht meine Intention war. Es ist im Urteil festgestellt worden, dass das meine Intention gewesen wäre.[16] (Abg. Lugar: Das Urteil ist also unrichtig?)

Mir steht es nicht zu, als Staatsbürger … (Abg. Lugar: Ist einmal eine Meinung zu Ihrem Urteil, nehme ich mal stark an!) – Darf ich ausreden, Herr Abgeordneter Lugar? (Abg. Lugar: Ja sicher! Reden Sie aus) – Danke.

Es ist so, dass ich als Staatsbürger ein Urteil zur Kenntnis zu nehmen habe. Es ist rechtskräftig, und das ist die scheinbare Wahrheit.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die „scheinbare“ – das heißt, Sie gehen nicht davon aus, dass das so war.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Für mich als Staatsbürger ist es (Abg. Lugar: Es ist so!) als wahr anzunehmen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Okay, dann gehen wir davon aus, dass es so ist.

Sie haben ausgesagt – und das würde ich Ihnen gerne vorlegen, Dokument Nummer 8096 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), und ich würde Sie bitten, sich speziell die Seite 240 von 359 näher anzusehen, Ihre Aussage vor der Staatsanwaltschaft. Was Sie da über Dr. Spitzer sagen, ist sehr interessant. Es beginnt bei: „Bei dem Gespräch am 5.3. hat Spitzer durchklingen lassen,“ und so weiter. (Die Auskunftsperson liest in dem Schriftstück.) – Sie sagen mir, wenn Sie so weit sind. (Auskunftsperson Megymorez: Mhm!)

Sie sagen da aus: „Bei dem Gespräch am 5.3. hat Spitzer durchklingen lassen, dass wir uns beim Honorar von EUR 12 Mio. zwar innerhalb der Bandbreiten bewegen“ – dazu komme ich noch –, „uns aber damit auseinandersetzen müssen,“ – jetzt kommt’s – „dass keine Käufersuche stattgefunden hat.“

Da sozusagen der Umstand, dass eine Käufersuche stattgefunden hat, die Basis für diese Honorarvereinbarung war – diese 0,3 bis 1,9 Prozent, die ja plausibilisiert waren, dieser Anteil am Verkauf –, sagt Spitzer, dass ganz klar ist, dass eben keine Käufersuche stattgefunden hat, dass das sozusagen nie angemessen sein kann und dass man sich damit auseinandersetzen muss.

Das heißt, er wusste damals, dass das niemals plausibel sein kann. – Was sagen Sie dazu? Das ist ja Ihre Aussage.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber im Endgutachten ist ja nicht von der Käufersuche …[17] ist diese explizit ausgenommen. Das war den Gutachtern bekannt, dass die Käufersuche nicht durch Dr. Birnbacher erfolgt ist.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber am nächsten Tag hat Mag. Kandler einen Persilschein ausgestellt, wo genau das noch impliziert wird. Am nächsten Tag, am 6.3., hat Herr Mag. Kandler in seiner Aussage – das habe ich auch hier, das ist das gleiche Dokument – noch einmal von dieser Einbindung in diesen Verkaufsprozess und von dieser Bandbreite von 0,3 bis 1,9 Prozent gesprochen und das auch mit seiner Unterschrift bestätigt.

Wer hat jetzt was zu welchem Zeitpunkt gewusst? – Das wäre jetzt meine Frage.

Herr Mag. Kandler behauptet in seiner Befragung, dass das, was Sie aussagen, dass eben Herr Spitzer das hat durchklingen lassen bei diesem Gespräch am 5.3, nicht der Wahrheit entspricht. – Also wer sagt jetzt die Wahrheit und wer nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich würde mir nie anmaßen, zu beurteilen, wer jetzt wahrheitsgemäße Aussagen macht oder nicht. Ich kann nur für meine Person sagen, wir haben ein von Deloitte unterfertigtes Gutachten, und in diesem Gutachten, das dann das Endausgefertigte ist, ist vollkommen klar, dass es sich bei den Leistungen, die erbracht worden sind, um die Leistungen des Dr. Birnbacher als Person handelt.

Weil auch immer wieder in Rede steht, das hätten die Gutachter nicht gewusst: Sie haben gewusst, dass es sich um die Leistung des Dr. Birnbacher handelt, und sie haben auch gewusst, dass Dr. Birnbacher keine Käufersuche gemacht hat.

Es gibt die endausgefertigten Gutachten, die liegen im Gerichtsakt auf, die liegen auch in der Landesholding auf, und da steht das eigentlich drin.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Da gebe ich Ihnen recht, dass das nicht Ihre Aufgabe ist, herauszufinden, wer die Wahrheit sagt und wer nicht, aber meine Aufgabe sollte es sein.

Deshalb noch einmal: Wer hat was gewusst zu welchem Zeitpunkt? – Weil hier, wie gesagt, wird von Herrn Dr. Kandler bestätigt, dass die verkäuferseitigen Berater eben diese Bandbreite zu erwarten haben, in diesem Gutachten, und es war am Vortag schon von Herrn Dr. Spitzer klar, dass eben seitens Herrn Birnbacher kein Verkaufsprozess und keine Verkäuferberatung stattgefunden haben. Das wurde auch dann später zugegeben.

Also, war das eine Verschleierungstaktik und war Deloitte eingebunden? – Das ist meine zentrale Frage.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, ich habe im Zusammenhang mit der Gutachtenserstellung ausschließlich mit Dr. Spitzer Kontakt gehabt. Ich habe mit Herrn Mag. Kandler nie gesprochen, deshalb kann ich nicht sagen, was der Wissensstand des Mag. Kandler gewesen ist.

Meine Ansprechperson war Dr. Spitzer, und im Wissen auch, das hat auch Dr. Spitzer mir mitgeteilt, dass die Ausstellung und die Ausfertigung eines Gutachtens bei Deloitte strengen Compliance-Regelungen unterliegt – das heißt, es wird mindestens von zwei Personen, von zwei Deloitte-Partnern, unterfertigt.

Über die Wissensstände des Mag. Kandler kann ich deshalb nichts sagen, weil ich mit ihm nie gesprochen habe.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, aber Sie kennen den Wissensstand von Herrn Dr. Spitzer, und Herr Dr. Spitzer hat ja, wie gesagt, durchblicken lassen, dass ... Er schreibt nämlich auch hier, das heißt, es steht auch hier, dass alle gewusst haben, „worum es geht“.

Vielleicht können Sie das einmal ausführen. Was heißt das? Dass alle gewusst haben, dass das eine Reinwaschungs-, Vertuschungsaktion ist, oder was heißt das? Alle haben gewusst, worum es hier geht, steht hier.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann nicht interpretieren, was die Aussage des Herrn Dr. Spitzer bedeutet.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie haben ja ausgesagt, dass Ihnen das zugetragen wurde. – Das ist aus Ihrer Aussage, wenn Sie weiterlesen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das was zugetragen wurde?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na, schauen Sie: Ich habe Ihnen ja die Seite gesagt – 240 von 359 –, und da haben Sie ja selbst gelesen, dass bei dem Gespräch am 5.3. Herr Spitzer durchklingen lassen hat, dass eben keine Käufersuche stattgefunden hat. Und weiter unten steht dann: „Aber es haben ohnehin alle gewusst, worum es geht“, bei dieser Birnbacher-Geschichte. (Auskunftsperson Megymorez: Ja, was soll ... Was schließen ...?)[18] – Na, haben Sie auch gewusst, worum es geht, eben um diese Verschleierung, und der Herr Dr. Spitzer anscheinend auch?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also von einer Verschleierung habe ich nichts gewusst, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum? Das ist ja im Urteil so herausgekommen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, ich kann das Urteil nur hinnehmen als Staatsbürger, aber ich kann nicht jetzt etwas ...[19] Das ist das, was das Gericht festgestellt hat, und das habe ich zur Kenntnis zu nehmen, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das Gericht hat festgestellt, dass Sie an der Verschleierung mitgewirkt haben und Deloitte auch einen Teil mitgewirkt hat.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: So die Feststellung des Gerichts ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, aber die Frage ist ja nicht, ob Deloitte auch mitgewirkt hat – das ist ja evident –, die Frage ist, ob Deloitte wider besseres Wissen mitgewirkt hat. Darum geht es ja.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht beurteilen. Nach meiner Wahrnehmung nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also nach Ihrer Wahrnehmung hat keiner ...

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, jede weitere Frage geht auf die Redezeit der zweiten Runde.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Okay, dann werde ich das für die nächste Runde aufbehalten. – Vielen Dank.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Dr. Megymorez, Sie waren auch im Aufsichtsrat der HBInt, wie wir gehört haben. Waren Sie da auch bei Sitzungen des Kreditausschusses dabei?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, ich war bei Sitzungen des Kreditausschusses ab dem Zeitpunkt dabei, als mein Vorstandskollege Mag. Xander ausgeschieden ist. Das war, glaube ich, ab so zirka Mitte 2008.

Also, die Landesholding hat ursprünglich zwei Vertreter im Aufsichtsrat der HBInt gehabt. Den Kreditausschuss hat Mag. Xander abgedeckt aufgrund seiner Erfahrungen als Bankvorstand, und als Mag. Xander hat ausscheiden müssen, weil die Anteile der Landesholding durch die Kapitalerhöhungen, die 2007 stattgefunden haben, reduziert worden sind, habe ich dann die Funktion als Mitglied des Kreditausschusses übernommen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, ab Mitte 2008 haben Sie Wahrnehmungen zu den Kreditausschusssitzungen? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) – Was waren denn da Ihre Wahrnehmungen im Kreditausschuss, wie es dort abgelaufen ist?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also die ...[20] Vielleicht allgemein zum Ablauf: Es war so, dass es schriftliche Anträge zu Kreditfällen gegeben hat, die so zirka vierzehntägig, im vierzehntägigen Rhythmus, im Drei-Wochen-, Vier-Wochen-Rhythmus stattgefunden haben. Es sind zu den einzelnen Fällen schriftliche Anträge des Konzernvorstandes übermittelt worden.

Bevor sich überhaupt der Konzernvorstand mit Kreditanträgen, mit Kreditfällen befasst hat, hat es intern in der Bank auch noch Gremien gegeben, die sich damit auseinandergesetzt haben. Und letztlich ist dann, wenn gewisse Grenzen erreicht worden sind, eben nach gremialer Zuständigkeit auch der Kreditausschuss damit befasst worden, immer auf Basis sozusagen der Unterlagen, die er übermittelt bekommen hat, die im Übrigen auch die Staatskommissäre bekommen, diese Unterlagen, die auch im Kreditausschuss vertreten sind (Abg. Hable: Und ...!) – mit Vetorecht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dazu kommen wir jetzt auch gleich. – Also, da hat es dann praktisch Abstimmungen im Kreditausschuss gegeben, ob die Kreditanträge, die vom Vorstand vorgetragen worden sind, genehmigt werden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Ablauf war so, dass dann nicht nur der Konzernvorstand anwesend war, sondern auch die jeweiligen Sachbearbeiter. Also, der Kreditfall ist in Anwesenheit der Kreditsachbearbeiter vorgetragen worden. Es war immer – meiner Erinnerung nach, zumindest da, wo ich im Kreditausschuss war – auch der Risikovorstand, also der Marktfolgevorstand anwesend, und da ist dann der Kreditfall vorgetragen worden, diskutiert worden, behandelt worden, und dann ist darüber abgestimmt worden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und sind diese Kreditanträge immer einstimmig behandelt worden, oder wie war da das Abstimmungsverhalten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, im ... Es hat durchaus Diskussionen gegeben bei manchen Kreditfällen. Gegenstimmen waren eher selten, also es hat ...[21] Ich kann mich an ein, zwei Fälle erinnern, wo es Gegenstimmen von Kollegen Xander und von mir gegeben hat.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und warum haben Sie da dagegen gestimmt, gegen einen Kreditantrag des Vorstandes?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich jetzt im Detail nicht mehr sagen, da müsste ich die Unterlagen hervorholen. Es hat aber in dem Zusammenhang – ich bin ja einvernommen worden – eine zeugenschaftliche Einvernahme stattgefunden, wo das meiner Erinnerung nach auch kommuniziert worden ist, also wo ich dann aufgrund der Unterlagen das auch habe nachprüfen können.

Ich meine, das ist jetzt schwer zu sagen. Ich sage Ihnen, in einer Kreditausschusssitzung finden zwischen zehn und 20 Kreditfälle statt, also das jetzt zu differenzieren, das ist im Detail nicht mehr möglich.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Habe ich Sie richtig verstanden: Also Sie sind zu der Frage schon einmal einvernommen worden, und dazu müsste es dann Protokolle geben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da müsste es Protokolle geben, unter Vorhalt auch der jeweiligen Kreditfälle.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): An die einzelnen Fälle können Sie sich also nicht erinnern; können Sie sich grob erinnern, was da Zweifel waren oder Gegenargumente, warum man so einen Kreditfall nicht genehmigen sollte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, im Regelfall war es irgend... kann es nur ein Informations..., also eine Verständnisfrage, ein Informationsdefizit gewesen sein, das man gehabt hat, wo man beim Durchlesen ...[22]

Es läuft ja so ab, dass man im Vorfeld diese Unterlagen übermittelt bekommt und sich im Selbststudium sozusagen die Unterlagen durchsieht und sich dann Fragen notiert. Und wenn diese Fragen dann nicht aufgeklärt werden können oder da ein Zweifel bleibt, dann ist eben dagegen gestimmt worden. Aber das war nicht oft der Fall, vielleicht zwei, drei Mal.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): An die Fälle können Sie sich nicht erinnern (Auskunftsperson Megymorez: Nein!), welche das waren?

Hat sonst irgendjemand einmal dagegen gestimmt, außer Ihnen und dem Kollegen Xander?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich jetzt nicht beantworten. Also in meiner Phase ist es mir nicht erinnerlich, dass da Gegenstimmen waren – in der Phase, wo ich im Kreditausschuss gewesen war.[23]

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was war dann die Reaktion des Vorstandes, wenn Sie einmal dagegen gestimmt haben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na ja, letztlich gibt das Aktienrecht die Möglichkeit: Es räumt dem Vorstand ein, wenn es eine Mehrheitsentscheidung gibt, kann er das Geschäft natürlich durchführen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich möchte weitergehen zum nächsten Themenkomplex. Sie waren ja ab Mitte 2007 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der HBInt? Ist das richtig, ja? (Auskunftsperson Megymorez: Das ist korrekt!) – Vorher waren Sie nicht im Aufsichtsrat der HBInt? (Auskunftsperson Megymorez: Nein!)

Haben Sie da Wahrnehmungen gehabt zum Verkauf der Consultants?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, es ist seit dem Jahr 2006, glaube ich, darüber gesprochen worden, dass die Consultants verkauft werden soll. Es hat da sogar einen Hauptversammlungsbeschluss gegeben, der gesagt hat, dass mindestens der Buchwert bezahlt werden soll – deshalb ist man auch in die Hauptversammlung gegangen – und nicht der Marktwert, wo es halt immer Bilanz..., also ohne die stillen Reserven aufzudecken.[24]

Insofern gibt es eine Wahrnehmung von mir eben über diesen Hauptversammlungsbeschluss und danach die Wahrnehmungen über den Verkauf, weil darüber ja auch im Aufsichtsrat gesprochen worden ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und hatten Sie dann konkretere Wahrnehmungen zum Ablauf des Verkaufs? Der ist ja sehr ungewöhnlich gewesen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: In den Ablauf selber war ich nicht invol..., also in den Verkauf ... Ablauf des Verkaufs war ich selber nicht involviert.[25]

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Okay. – Nächstes Thema ist dann der Verkauf an Bayern beziehungsweise der Zwischeneinstieg von Tilo Berlin. Wie haben Sie denn den Einstieg von Tilo Berlin und seiner Investorengruppe und anderen wahrgenommen? Wie es dazu gekommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, die ...[26] Meiner Erinnerung nach war es so, dass ab 2006, also Mitte 2006, nach dem Hervorkommen der Swapverluste, vor allem damals Kulterer bemüht war, eine Kapitalerhöhung bereitzustellen, also diese Eigenmittel, die ja in der Bank gefehlt haben, aufzustellen, und in dem Zusammenhang eben eine Kapitalerhöhung zu organisieren, wobei ursprünglich angedacht war, im Zuge einer Roadshow eine breite Streuung – das war auch die Vorgabe der Landesholding damals: eine möglichst breite Streuung – von Aktionären herbeizuführen. Letztlich ist dann die Berlin-Gruppe übriggeblieben.

Aus den Informationen, die wir bekommen haben – also mit „wir“ meine ich jetzt im Aufsichtsrat der Landesholding in dem Zusammenhang, weil uns ja die Vorstände immer wieder, und den Dr. Kulterer als Aufsichtsratsvorsitzenden, in die Landesholding geladen haben, um zu informieren, wie der Stand sozusagen der Kapitalerhöhung und des Verkaufs sozusagen an die Berlin-Gruppe steht –, daraus hat sich ergeben, dass letztlich nur die Berlin-Gruppe und ein zweiter Investor übriggeblieben sind. Also es hat da nicht mehr Interessenten gegeben. Das war auch der Grund, warum die Landesholding sich einen Vorratsbeschluss mit 250 Millionen hat geben lassen, selbst zu zeichnen, für den Fall, dass das auch scheitern sollte.

Also, um es auf den Punkt zu bringen: Damals, aus der damaligen Situation, so wie wir das empfunden haben, war die Investition von Berlin eine Befreiung. Das haben aber nicht alle im Aufsichtsrat so gesehen, das sage ich auch dazu.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Dr. Megymorez, Sie haben bei der Erstbefragung gesagt, dass Sie die Situation damals bei der Bank und die damaligen Prüfberichte als nicht so besorgniserregend wahrgenommen haben. Heute würden wir alle die Hypo eher doch als besorgniserregend wahrnehmen. – Wann hat sich das denn bei Ihnen geändert, diese Sichtweise?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, die Sichtweise ...[27] Also, vielleicht muss man differenzieren, dass es Probleme gegeben hat. Damit meine ich aber Probleme, die bei anderen Banken auch bestanden haben, wie man in Gesprächen erfahren hat, nämlich Herstellung risikoadäquater Systeme, Herstellung Markt, Marktfolge. Das war so ein Thema mit Basel II, wo ja alle Banken an dieser Umstellung gearbeitet haben. Es hat Ausnahmegenehmigungen nach 103 BWG für manche Kreditinstitute gegeben, dass man das nicht gleich umsetzen muss und so weiter – also Basel II nicht gleich umsetzen muss. Das hat es sicher schon ab 2005, 2006 gegeben.

Die Dramatik, so wie wir sie heute erleben – in Ansätzen – ist gekommen so ab Mitte/Ende 2009, als man nämlich in einer Aufsichtsratssitzung gesehen hat, dass eine dramatische Abweichung zwischen Plan- und Istzahlen stattfindet – das, ich weiß nicht, war die 89. oder 90. Aufsichtsratssitzung –, und dann natürlich mit dem PwC Asset-Screening. Das war natürlich etwas, was in der Dramatik für uns nicht vorstellbar war.

Man darf ja nicht vergessen, wir haben ja auch noch im April 2009 eine Prüfungsausschusssitzung gehabt – ich meine, die Protokolle müssen ja aufliegen –, wo er auf Nachfrage der Wirtschaftsprüfer Going-Concern-Sicht bestätigt hat. Also da war von dieser Dramatik, so wie wir es dann mit ...[28] Ich glaube, das waren knapp 2 Milliarden € oder so, was da angesetzt worden sind, was als Kapitalbedarf besteht. Das war vorher nicht erkennbar, zumindest für mich nicht.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): 2009 ist ein bisschen spät, weil es ja vorher bei der Hypo schon gebrannt hat, wenn man sich eben 2006 ansieht: über 300 Millionen mit Swapgeschäften verspekuliert, den Vorständen wird sozusagen unterstellt, sie hätten nicht informiert und hätten gelogen. Die Wirtschaftsprüfer sozusagen bestätigen das dann. – Das ist ja eine dramatische Situation, da wird man ja hellhörig!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na, absolut! Diese 300 Millionen, 330 Millionen zirka, Swapverluste, die da aufgepoppt sind im Frühjahr 2006, waren ja gerade der Grund dafür, dass man Kapital gebraucht hat für die Bank. Und man hat ja dann Bilanzierungsvarianten (Abg. Podgorschek: Würden Sie bitte mehr ins Mikrofon sprechen?) Man hat ja dann Bilanzierungsvarianten erarbeitet, und das war für mich als Jurist auch eine Neuheit. Es hat damals sechs Bilanzierungsvarianten gegeben – von plus 100 Millionen, glaube ich, bis minus 99 Millionen EGT –, die alle als vertretbar, als wirtschaftlich und juristisch, bilanziell vertretbar dargestellt worden sind. Und es war letztlich die informelle Abstimmung mit der FMA Mitte 2006, die dazu geführt hat, dass man für die Bank die schlechteste Bilanzierungsvariante, nämlich die mit minus 99 Millionen EGT, ansetzen hat müssen.

Jetzt quasi das vor Augen habend, also dass Mitte 2006 die schlechteste Bilanzierungsvariante für diese Bank angesetzt worden ist, in Verbindung mit dem Umstand, dass der Einstieg der BayernLB mit einer Due-Diligence-Prüfung erfolgt ist, wo noch einmal, ich kann[29] jetzt die Zahl nicht mehr auswendig, aber ein paar Hundert Millionen sozusagen EWB-Bedarf festgestellt worden sind (Abg. Kucher: Das war ein Jahr später?) – das war ein Jahr später, aber ich sage, so ist die Kontinuität –, wenn man die Zusammenschau hat und dann ja auch bezahlt worden ist, also die Kapitalerhöhung der BayernLB mit der GRAWE hat ja damals auch stattgefunden, das hat eigentlich den Eindruck erweckt, dass diese Bank wieder auf Kurs ist.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ja, aber das war ja damals keine Bilanzierungsfrage, sondern da ist wirklich das Vertrauen massiv beschädigt worden. Da hat man ja bewusst versucht zu verstecken: den Aufsichtsrat nur teilweise informiert, bewusst versucht, nur wenige Personen zu informieren, eigentlich die Kontrolle auszuschalten. Das muss ja einen massiven Vertrauensverlust sozusagen in das gesamte System zur Folge gehabt haben.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Vertrauensverlust selber ist das eine, aber die wirtschaftliche Situation der Bank selber – das war ja Ihre Frage sozusagen –, da hat man davon ausgehen können, dass diese Bank, vor allem dann mit den kapitalstarken Bayern im Hintergrund, die ja expandieren wollten, dass man da eigentlich wieder auf Kurs ist mit dieser Bank.

Dass es dann anders gekommen ist, ja, das haben wir dann, zumindest ich für meine Person, Mitte 2009 zur Kenntnis nehmen müssen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wann haben Sie dann die Frage der Haftungen als besorgniserregend wahrgenommen, wenn Sie zurückblicken?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, die Frage der Haftung selber: Das war in Wirklichkeit vorgegeben, auch durch den Bundesgesetzgeber, muss man sagen. Wir haben ja den § 92 BWG, der ebenfalls vorsieht, dass es für den ausgegliederten Teil eine Haftung geben muss. Also das geht noch auf die Ausgliederung 1992 zurück, wo aus der Landes- und Hypothekenbankanstalt die Aktiengesellschaft gemacht worden ist. Da hat es damals gegeben den § 8a KWG, dann den § 92, wo der Bundesgesetzgeber genau diese Haftung ja vorgegeben hat. Das ist ja nicht etwas, was man sich hat aussuchen können als Land.

Was sich das Land nur hat aussuchen können, das war dann im § 5 des Landesholding-Gesetzes, dass es unbeschränkt, also zeitlich unbeschränkt und der Höhe nach, unbefristet haftet.

Aus den Prüfberichten und den Jahresabschlüssen, die man damals bekommen hat, war nicht ersichtlich, dass es da ein Risiko in dem Ausmaß gibt, dass man da jetzt besorgt sein muss. Dass da natürlich die Bilanzsumme der Bank viel zu hoch ist für das Budget des Landes Kärnten, das ist Faktum.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also hat man das gewusst?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, man hat gewusst, dass ...[30]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Der Anstieg der Bilanzsumme war ja ...

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Man hat gewusst, dass die Bilanz ... [31]dass in Wirklichkeit die Bank für dieses Land – also für das Bundesland Kärnten – viel zu groß ist. Das war absehbar, ja, aber dass die Risikosituation in dem Ausmaß schlagend ist oder schlagend werden kann, das war aus meiner Sicht nicht erkennbar – bis Mitte 2009.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber was ich nicht verstehe und was das Land schon auch hätte steuern können: Warum verkauft man eine Bank, behält aber Milliardenhaftungen? Das kommt mir vor, als würde ich ein Auto verkaufen, und dem neuen Käufer gebe ich sozusagen mit und sage: Für alle Schäden, die du jetzt während der Autofahrt machst, hafte ich – für jeden Parkschaden, für jeden Sachschaden sozusagen, da wird weiter gehaftet. Viel Spaß mit dem Auto!

Und dass die Bayern als eher rasante Fahrer einzuschätzen gewesen wären, das war ja wahrscheinlich auch bekannt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also von der Einschätzung der BayernLB her: Die BayernLB ist damals, glaube ich, von allen als gute Lösung, sage ich einmal, auch vonseiten der Aufsicht als gute Lösung gesehen worden.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Von allen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat im Aufsichtsrat der Landesholding kritische Stimmen gegeben, das ist richtig. Also, es waren nicht alle für den Verkauf.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wer war da damals besonders kritisch?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das waren die Vertreter der SPÖ, die waren kritisch.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wer war das?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da müsste ich nachschauen, das kann ich jetzt nicht mehr sagen. Ich glaube, Frau Dr. Schaunig war drinnen und Rohr, glaube ich, aber ...

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Okay. Die waren besonders kritisch?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es hat da kritische Stimmen gegeben. Und Lacina war, glaube ich, kritisch.

Das waren kritische Stimmen – aber auch vonseiten der Aufsicht hat man das eher positiv gesehen, dass ein kapitalstarker Partner hereingenommen wird, weil das Bewusstsein, dass diese Bank für das Bundesland Kärnten zu groß ist, vorhanden war. Das war in Wirklichkeit bewusst.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber warum verkauft man eine Bank und behält Milliardenhaftungen, ohne Steuerungsmöglichkeit?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Sie können Haftungen nicht verkaufen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wie kommen Sie darauf?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Sie können Haftungen ...

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber man kann sich schad- und klaglos halten beim neuen Mehrheitseigentümer. Das geht selbstverständlich.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wie wollen Sie Haftungen …

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Es gibt Möglichkeiten der Schad- und Klagloshaltung oder Subhaftungen. Es gibt ja auch Möglichkeiten, sozusagen die …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ohne Zustimmung der Gläubiger können Sie Haftungen nicht verkaufen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Nein, aber es kann der neue Mehrheitseigentümer selbstverständlich sozusagen auch einer Schad- und Klagloserklärung zustimmen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Innenverhältnis. (Abg. Krainer: Ja! – Abg. Kucher: Selbstverständlich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, dann reduzieren Sie natürlich den Kaufpreis (Abg. Kucher: Ja!), das muss man dazusagen. Dann reduzieren Sie den Kaufpreis dramatisch. Wenn derjenige überhaupt einsteigt darauf, dann reduzieren Sie …[32]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Da kann man darüber diskutieren, aber das ist eine Variante – weil Sie gesagt haben, das geht gar nicht.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Aber jetzt die Gegenfrage: Warum hat das die Republik im Zusammenhang mit dem Verkauf der Österreich-Bank nicht gemacht?

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Weil die Milliardenhaftungen bereits existiert haben. – Die Frage ist an Sie gegangen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber ich sage nur, das ist in der Praxis … Es klingt gut in der Theorie, aber ist in der Praxis …[33] Sie müssen, wenn Sie das angehen, entweder direkt mit jedem Gläubiger verhandeln und reduzieren – das ist das eine – oder Sie machen eine Schad- und Klagloserklärung (Zwischenrufe bei der SPÖ), was sich im Endeffekt natürlich im Kaufpreis dramatisch niederschlägt (Abg. Kucher: Ja!), und haben aber gleichzeitig eine Verbindlichkeit von 500 Millionen durch die Umtauschanleihe daraus, wo Sie dann vielleicht gar nicht rückführen können, weil der Preis so reduziert wird.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Und diese Schad- und Klagloserklärung wurde nie geprüft?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es war nie ein Thema, die ist nie thematisiert worden.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also die Landeshaftungen waren kein Thema im Aufsichtsrat? (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Moment. Die Landesholding selbst ist ja nicht der Wertträger, das ist ja das Land Kärnten gewesen. Das ist ja in Wirklichkeit der Wert der Haftungen. Und das Land Kärnten selbst hat ja nichts verkauft.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber die Landeshaftungen waren ja auch in den Aufsichtsratssitzungen der Landesholding Thema.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Landeshaftung war immer wieder ein Thema, ja. (Abg. Kucher: Und?) Ja, aber man hat damals das Risiko nicht erkannt. Man hat nicht diese Schieflage der Bank …[34] In den Jahren 2000 bis Mitte 2009 hat man von diesem Risiko, das da schlummert, nichts gewusst.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber die grundlegende Frage sozusagen – heute würden Sie es anders sehen – : Es ist doch von Ihrer Seite angeregt worden, zum Beispiel zu überlegen, wie man mit diesen Milliardenhaftungen umgeht. – Ich behalte ja nicht das Risiko zur Gänze und kann nicht mehr steuern!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, das war kein Thema, weil sich die BayernLB ja verpflichtet hat, dort Kapitalerhöhungen durchzuführen (Zwischenruf des Abg. Krainer einerseits, um das Risiko abzudecken. Das ergibt sich alles aus den Protokollen der Aufsichtsratssitzung der Bank. Die BayernLB hat Due Diligence durchgeführt und hat gesagt, ein Teil dieser Kapitalerhöhung ist für Risikovorsorge zurückgestellt, wo übrigens die OeNB in ihrem Bericht von 23 Millionen spricht, die man zusätzlich sozusagen als EWB einstellen soll. Letztlich haben die Bayern 300 Millionen für Risikovorsorge eingestellt, nach ihrer eigenen Prüfung, also ein Vielfaches davon.

Und dann ist noch dazugekommen, dass die weitere Kapitalerhöhung, also weitere Tranchen aus dieser Kapitalerhöhung für eine weitere Expansion zur Verfügung gestellt worden sind.

Also, dass man da Haftungen loswerden möchte oder so, diese Diskussion hat es nicht gegeben, weil man gar nicht die Dramatik erkannt hat.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber es hätte die Möglichkeit gegeben – das haben Sie jetzt gerade bestätigt. Man hätte damals sozusagen die Frage der Haftungen auch lösen können?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das glaube ich nicht, dass es diese Möglichkeit …[35]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sie haben ja gerade gesagt, eine Schad- und Klagloserklärung wäre möglich gewesen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Dass so etwas in der Theorie möglich ist. Dass ein Vertragspartner darauf einsteigt, kann ich mir nicht vorstellen, nämlich dass jemand eine Haftung übernimmt, die der Höhe nach und zeitlich unbefristet ist. Wer macht das? (Abg. Krainer: Ist ja nicht gewesen, bitte! – Abg. Kucher: War ja längst auslaufend! – Abg. Krainer: War weder die Höhe noch vom Zeitraum her!) – Von der Landesholding … Ja, durch die EU-Kommission und durch die Neuerungen, aber ursprünglich … (Abg. Krainer: Durch den Beschluss im Landtag …! – Abg. Kucher: Bis 2017, zeitliche Befristung war ja bereits existierend! Abg. Krainer: ... 2007 gekauft) – Ursprünglich war sie zeitlich und der Höhe nach unbefristet. (Abg. Krainer: Aber wir reden ja über ...!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer, es ist zwar eine Fraktionsredezeit, aber es wäre schon gut, wenn man nacheinander fragen würde. – Herr Abgeordneter Kucher, bitte.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber vielleicht, dass wir sozusagen die einzelnen Gremien noch durchfragen. In Gesprächen mit Ihren Vorstandskollegen, in der Landesholding waren die Landeshaftungen kein Thema, soweit Sie sich erinnern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die waren kein Thema zu dem Zeitpunkt, weil das, was der Holdingvorstand damals bekommen hat, waren vollkommen ausverhandelte Verträge. Also wir haben vollkommene Verträge bekommen, und bei diesem Termin, ich glaube, das war am 16. Mai, als ich in München war, ist ein vollkommen fertiges Vertragskonvolut bereitgelegen. Das ist vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt übergeben worden – und zu diesen Konditionen schließt die BayernLB ab. Da hat es keine Verhandlungen mehr gegeben. Das war das ausverhandelte Konvolut.

Das ist aus der damaligen Situation … Das[36] ist mit allem Positiven und Negativen von uns im Aufsichtsrat dargestellt worden und ist dann am Ende des Tages, als die Entscheidung zu treffen war, als für die Landesholding, für das Land positiv beurteilt worden.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Waren damals alle Vorstände damit einverstanden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja. (Abg. Kucher: Alle?) Ja.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wer waren damals die Vorstände?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: In der Landesholding meinen Sie jetzt, ja? – Das waren Mag. Xander und meine Person.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Und im Aufsichtsrat, wie war da die Stimmung, auch in Bezug auf die Landeshaftungen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Aufsichtsrat war es meiner Erinnerung nach so – aber bitte, da müsste ich auch die Protokolle nachlesen, aber jetzt grob gesprochen –, dass SPÖ-Vertreter kritisch waren in diesem Zusammenhang, die anderen Vertreter positiv.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): SPÖ-Vertreter waren kritisch, die anderen waren positiv.

Die Rolle der Aufsichtskommissäre des Landes Kärnten – wissen Sie noch, wer das damals in Ihrer Tätigkeitszeit war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: In meiner Tätigkeitszeit war das Dr. Haider, und Dr. Horst Felsner war meistens ebenfalls anwesend als zuständiger Fachbeamter.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wie war die Rolle? Wie hat der Aufsichtskommissär des Landes, Dr. Haider, seine Rolle wahrgenommen? (Auskunftsperson Megymorez: Also man muss …) War er der Hüter der Landeshaftungen? Hat er da immer kritisch nachgefragt: Wie schaut es aus mit den Landeshaftungen, wir nähern uns in Richtung 22 Milliarden? Hat er das gefragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meines Wissens hat es einmal im Jahr einen Bericht gegeben, den, glaube ich, Dr. Felsner namens des Finanzreferenten eingefordert hat, wo die Situation der Bank darzustellen war und meines Erachtens auch die Risikolage. Aber da müsste man den Bericht anschauen, genau kann ich ...[37]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also Herr Dr. Felsner hat das eingefordert (Auskunftsperson Megymorez: Genau!), diese Berichte.

Hat Dr. Haider das einmal eingefordert, hat er kritisch nachgefragt in Bezug auf die Haftungen? Erinnern Sie sich daran?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, für den fachlichen Bereich war es immer so, dass Dr. Felsner agiert hat.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Und der hat aber eben kritisch nachgefragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, der hat nachgefragt, ja.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber die Aufgabenzuteilung wäre so gewesen, oder? Der Aufsichtskommissär des Landes hätte auch aus Ihrer Sicht sozusagen über die Landeshaftungen wachen müssen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: § 5 Landesholding-Gesetz gibt ja dem Land Kärnten als eigentlichem Haftungsträger Möglichkeiten.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wie, würden Sie jetzt sagen, ist Dr. Haider dieser Aufgabe nachgekommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also aus meiner Wahrnehmung war er bei Aufsichtsratssitzungen anwesend und …

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Physisch anwesend?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Er war anwesend und hat – das muss sich aus den Protokollen ergeben – dort auch Statements abgegeben, ob das zu Haftungen war, kann ich jetzt nicht sagen. Das müsste sich aus den Protokollen ergeben.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Vielleicht noch eine kurze Frage zu Ihrer Zeit in der Rechtsabteilung der Hypo: Waren Sie mit der Frage der Haftungsprovisionen befasst?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich war befasst im Zusammenhang mit dem Vertrag. Es ist ja so, dass der Landtag in Kärnten die Haftungen nicht prozentuell oder promillemäßig im Gesetz festgeschrieben hat, sondern es war so, dass nur der Grundsatz, dass es diese Haftung gibt, im Gesetz festgeschrieben war und die Haftungsvereinbarung selbst ein zivilrechtlicher Vertrag war, der zwischen dem Land Kärnten und der Bank abgeschlossen worden ist; später dann mit zwei Banken, nämlich der Österreich-Bank und der International, und da sind Promillesätze vereinbart worden, die in Verhandlungen mit dem Land Kärnten festgelegt worden sind.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Und da waren Sie aktiv eingebunden in die Vertragsgestaltung?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also die Rechtsabteilung der Bank. Ob das jedes Mal ich war? Ich glaube, es war ein Kollege von mir ebenfalls dort involviert. Also das ist da festgeschrieben worden.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber die Haftungsprovisionen, die sich natürlich auch an der Höhe der Haftungen orientieren, waren für die damalige Landespolitik sehr wichtig, oder? Würden Sie das so sehen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Haftungsprovisionen, die bezahlt worden sind, haben sich nach meiner Wahrnehmung daran orientiert, was bei den anderen Hypos an Promillesätzen bezahlt wird. Also, da hat es im Hypo-Verband eigene Ausschüsse gegeben, wo die Vorstände der Hypo-Banken zusammengekommen sind und sich untereinander erkundigt haben, was jeder sozusagen als Haftungsprovision zahlt. Und nach meiner Wahrnehmung ist das dort auch … Sozusagen in den Bandbreiten hat man sich bewegt.[38]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Waren Sie bei diesen Treffen dabei?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich war nicht Vorstand der Bank.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wer war dabei?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wer da konkret hingefahren ist, ob das Dr. Kulterer, Mag. Xander …[39]

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber die damaligen Haftungen der Kärntner Hypo waren natürlich deutlich höher als die der anderen Hypos, oder?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Natürlich, weil man Expansionsschritte nach Südosteuropa gemacht hat.

Vorsitzende Doris Bures: Es ist nur mehr ganz kurz Zeit, aber Sie können ja die Redezeit der zweiten Runde in Anspruch nehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gesagt, dass durch die Spaltung der Bank in einen internationalen Teil und in einen österreichischen Teil die Rechtsabteilung dann nur noch für die HBInt zuständig war. Die HB Österreich hat eine eigene Rechtsabteilung? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Wie hat die Zusammenarbeit mit dieser Abteilung ausgesehen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es sind eigene Rechtsträger, also beide sind Aktiengesellschaften. Die Zusammenarbeit selbst war anlassfallbezogen. Also wenn es Verträge zwischen der Hypo International und der Hypo Österreich gegeben hat, dann hat es sozusagen Verträge gegeben, die zu erstellen waren, ansonsten immer anlassfallbezogen, also wenn es einen Anlassfall gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Teilweise haben ja einzelne Abteilungen einfach die Arbeit des anderen mitgemacht.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es hat Dienstleistungsverträge gegeben. Es hat einen Dienstleistungsvertrag zwischen der HBInt und der Hypo Österreich gegeben, damit man gewisse Bereiche nicht doppelt besetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die Rechtsabteilung war aber doppelt besetzt? Oder hat es da auch so einen Dienstleistungsvertrag gegeben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Rechtsabteilung war doppelt besetzt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ab wann war die doppelt besetzt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Gleich unmittelbar nach der Spaltung. (Abg. Krainer: 2004?) Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als Sie nebenberuflicher Vorstand der Kärntner Landesholding geworden sind, also nach dem Ausscheiden von Herrn Bussfeld, wie sind Sie das geworden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Damals war die Überlegung die, dass man eine echte Landesholding macht, wo man auch andere Landesbeteiligungen zentriert, mittelfristig – nicht kurzfristig, sondern mittelfristig. Diese Überlegung hat es schon gegeben. Und gleichzeitig war natürlich der Börsengang damals ein Thema. Und da es im Zusammenhang mit dem Börsengang immense Arbeitsschritte gegeben hat, die abzuarbeiten waren, war die Überlegung die, dass man dort sozusagen kostensparend eine Person in die Landesholding „hinbringt“, damit man nicht zweimal die Kosten zu tragen hat, einmal auf der Holdingebene und einmal auf der Ebene der Bank.

Gleichzeitig hat man aber ein Vieraugenprinzip eingeführt. Also es war so, dass vorher Dr. Bussfeld allein zuständig war, als Alleinvorstand in der Landesholding war, und vor dem Hintergrund, dass unter das Dach der Landesholding auch andere Beteiligungen des Landes Kärnten übertragen werden sollen, hat man einen Zweiervorstand gemacht, ein Vieraugenprinzip eingeführt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer waren die zwei Vorstände?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Damals waren das mein Kollege Mag. Reinhard Zechner und meine Person.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie waren aber nicht so wie Ihr Vorgänger, Herr Bussfeld, im Aufsichtsrat der HBInt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Vorgesehen wäre damals Mag. Zechner gewesen, das ist auch mehrmals angesprochen worden, um als Aufsichtsrat in die Bank zu gehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer ist denn dann statt Herrn Bussfeld in den Aufsichtsrat gekommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich jetzt auswendig nicht sagen, wer da hineingekommen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das nie angesprochen worden, wieso da jetzt keine direkte Informationskette mehr besteht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es gibt Protokolle darüber in der Landesholding. Es ist angesprochen worden, und es ist ja dann auch Mitte 2007 umgesetzt worden, aber halt erst Mitte 2007.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war zwei Jahre später, oder? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Zwei Jahre lang gab es keine Informationskette?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na ja, keine Informationskette kann man so nicht sagen (Abg. Krainer: Keine direkte Informationskette wie vorher!), weil der Aufsichtskommissär des Landes ja bei den Aufsichtsratssitzungen[40] anwesend war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber der war ja dem Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding nicht berichtspflichtig, oder?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Er war Mitglied …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. War er dem Aufsichtsrat berichtspflichtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Er war auch Mitglied im …[41]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, ich habe eine klare Frage gestellt: War er dem Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding berichtspflichtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Je nachdem, was man aus dem § 29 Kärntner Landesholding-Gesetz ableitet. Also für Beschlüsse – ich probiere, das jetzt sozusagen aufzulösen –, die in Hauptversammlungen der Bank zu treffen sind, war der Aufsichtsrat der Landesholding zu befassen. (Abg. Krainer: Entschuldigen Sie!) Und dann hätte er ein Vetorecht …[42]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, aber da ist ja der Vorstand beauftragt worden, Beschlüsse bei der Hauptversammlung zu exekutieren.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Lassen Sie mich das erklären (Abg. Krainer: Ja!), denn sonst fehlen da, glaube ich, wesentliche Informationen für den Ausschuss!

Es war so: Es ist richtig, dass es keinen gesetzlichen Vertreter der Landesholding im Aufsichtsrat der Bank gegeben hat; das ist richtig. Die Informationskette selbst war aber insofern nicht unterbrochen, als ja der Aufsichtskommissär des Landes Kärnten auch an den Aufsichtsratssitzungen der Bank teilgenommen hat und gleichzeitig ein Teilnahmerecht an den Aufsichtsratssitzungen der Landesholding gehabt hat.

Der § 12 Landesholding-Gesetz sieht aber vor, dass für Beschlüsse, die in der Hauptversammlung der Bank zu treffen sind, der Aufsichtsrat der Landesholding zu befassen ist. Und wenn hier ein Beschluss gefasst worden wäre, der für das Land Kärnten als Haftungsträger negativ gewesen wäre, dann hätte der Aufsichtskommissär ein Veto einlegen müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, das mag ja alles sein, es geht aber nur um die Frage: War die Informationskette von der Bank zum Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding unterbrochen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wäre nur sichergestellt gewesen über einen Aufsichtskommissär.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das heißt, die ist zwei Jahre lang unterbrochen gewesen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es war kein gesetzlicher Vertreter der Landesholding …[43]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, sie war zwei Jahre lang unterbrochen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also nur über den Aufsichtskommissär sichergestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, aber dann einfach nur die Frage: Ist der Aufsichtskommissär dem Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding berichtspflichtig, ja oder nein?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Je nachdem, wie Sie den § 29 sehen, ob Sie da eine Berichtspflicht ableiten oder nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er jemals berichtet als Aufsichtskommissär?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es war so, dass …[44]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann ich jetzt zitieren, dass da gesagt wird, er ist ja nicht berichtspflichtig, aus den Aufsichtsratsprotokollen? Sie waren ja dabei, das werden Sie ja wohl besser wissen als ich. Ich meine, die Frage ist doch geklärt!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wenn ich ausreden darf, dann versuche ist, das zu erklären.

Es war so, dass der Bankvorstand, da dort sozusagen unterbrochen war und es in diesen zwei Jahren keinen gesetzlichen Vertreter im Aufsichtsrat der Bank gegeben hat, regelmäßig in die Aufsichtsratssitzungen der Landesholding geladen worden ist, um dort über die Lage der Bank zu berichten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das war neu? Das war vorher nicht der Fall?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das hat es vorher auch gegeben. (Abg. Krainer: Okay!) Aber zu sagen, dass die Informationskette unterbrochen war, würde insofern zu weit führen, als man dann davon ausgeht, dass es überhaupt keine Information gegeben hat.

Das heißt, die Landesholding und auch der Aufsichtsrat der Landesholding waren informiert über die Bank, aber auf Basis dessen, was man vom Vorstand bekommen hat, also was der Bankvorstand …[45]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie Aufsichtsratsvorsitzender der Bank gewesen wären wie Ihr Vorgänger Bussfeld und Sie von Kulterer von den Swapverlusten im Mai 2005 erfahren hätten, hätten Sie das dann dem Aufsichtsrat in der Kärntner Landesholding berichten müssen? Wären Sie redepflichtig gewesen gegenüber dem Aufsichtsrat über diese Information?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich gehe davon aus, dass man das hätte berichten müssen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und dadurch war die Informationskette unterbrochen. Das ist ja relativ einfach, bis zu Bussfeld wäre diese Information … Es ist doch gewartet worden, bis Bussfeld weg ist und Moser da ist, der Wirtschaftsprüfer, der nämlich 2004 die Bilanz testiert hat – wenn ich Ihrer Erinnerung nachhelfen darf, der ist ja Aufsichtsratsvorsitzender geworden, und der wurde eine Woche, nachdem er im Firmenbuch eingetragen war, dann plötzlich von Kulterer informiert, sechs Monate, nachdem Kulterer und der Gesamtvorstand das gewusst haben. Und die Informationskette war unterbrochen!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber es hat ja damals nicht der gesamte Aufsichtsrat von den Swapverlusten gewusst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das Aufsichtsratspräsidium. Also der Nachfolger von Bussfeld, der direkte Nachfolger von Bussfeld, hat das erfahren, aber hatte keine Redepflicht und vor allem Berichtspflicht, wie Sie richtig gesagt haben, mehr gegenüber dem Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding und damit gegenüber allen Parteien, die in der Landesregierung vertreten waren.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, nur Ihre Frage setzt ja voraus, dass der Vorstand der Landesholding, wenn er eingesetzt wird, auch im Präsidium vertreten ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Natürlich. Ja, wie das so üblich ist. Das ist ja gängige Praxis überall auf der Welt, auch in Österreich. In aller Regel ist es so: Der Vorstand ist der Aufsichtsrat der Tochter, und zwar in der Regel der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Tochter, damit diese Informationskette da ist. Und das war ja auch, wie Sie richtig gesagt haben, bis 2005 der Fall. Ihr Vorgänger Bussfeld war Vorstand der Landesholding und Aufsichtsratsvorsitzender der Tochter, nämlich der Bank. Und diese Informationskette ist dann gekappt worden.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das ist aus dem Firmenbuch ersichtlich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen noch erinnerlich, dass in der Kärntner Landesholding Anträge gestellt wurden, diesen Makel zu beseitigen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, es hat Diskussionen …[46]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ob es Abstimmungen darüber gegeben hat, nicht Diskussionen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das weiß ich nicht. Da müsste ich in den Unterlagen nachschauen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erinnern Sie sich nicht mehr? – Sagt Ihnen das Abstimmungsergebnis 4 zu 2 etwas?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat viele Abstimmungsverhältnisse 4 zu 2 in der Landesholding gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Unter anderem, dass Sie nämlich in den Aufsichtsrat dort kommen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es nicht bestätigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht eine, mehrere! Es war permanent der Fall. Beim Verkauf an die Bayern war das Abstimmungsergebnis 4 zu 3, muss man dazusagen. Vier waren dafür, drei waren dagegen, gegen den Verkauf.

Wissen Sie noch, was die Kritikpunkte im Aufsichtsrat am Verkauf an die Bayern waren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich gar nicht mehr erinnern, was da kritisiert wurde?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, müsste ich im Protokoll nachlesen, kann ich so nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht erinnerlich, dass kritisiert wurde, dass es einen Landesregierungsbeschluss gab, dass man nicht unter 25 Prozent und eine Aktie geht, damit man eben noch Reststeuerungsfunktionen hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wie gesagt, ich kann dazu nichts sagen, ich müsste das alles in den Protokollen nachlesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie erinnern sich nicht, dass der Aufsichtsrat Lacina moniert hat, dass bisher insbesondere keine dahin gehende Aufklärung erfolgt ist, wie mit den bestehenden Haftungen des Landes Kärnten umgegangen wird? Ist Ihnen auch nicht erinnerlich?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Kann ich nicht bestätigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihnen ist auch nicht erinnerlich, was Sie darauf gesagt haben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich mich heute an Details nicht mehr erinnern kann. Ich weiß nicht, wie viele Aufsichtsratssitzungen es in der Landesholding gegeben hat. Ich glaube, zehn, zwölf im Jahr, nämlich zu verschiedensten Themenpunkten. Also das ist unmöglich, sich da jetzt daran zu erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber es gibt einen Unterschied zwischen keine Details und alle Details. Dass Sie nicht alle Details wissen, weiß ich, aber keine Details ist was anderes als alle Details.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, das ist eine Wortspielerei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist ein Riesenunterschied! Man erinnert sich nicht an alles, aber man erinnert sich noch an manches. Sie sagen ja, Sie erinnern sich an nichts.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, ich habe mich heute im Laufe der mehrstündigen Befragung an vieles erinnert, aber an Details von Protokollen, wie Sie mir die vorhalten, die ich nicht einmal bei mir sozusagen habe, kann ich mich nicht erinnern. Das ist denkunmöglich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch eine Frage: Ab wann haben Sie an Aufsichtsratssitzungen der Kärntner Landesholding teilgehabt? Haben Sie auch vor 2005, bevor Sie Vorstand wurden, daran teilgenommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, es hat einen alten Dienstleistungsvertrag aus dem Jahr 1992 gegeben – aber nageln Sie mich da bitte nicht fest! –, also aus den neunziger Jahren, wo festgelegt worden ist, dass die Bank AG – also im Zuge der Einbringung des bankgeschäftlichen Betriebes in die AG war das – Dienstleistungen für die Landesholding erbringt. Eine dieser Dienstleistungen war eben die Bilanzierung für die Landesholding. Das ist dann 2005/2006, glaube ich, geändert worden. Und eine Dienstleistung war eben die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen für die Landesholding aus der Bank heraus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, bevor Sie Vorstand waren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, und aus dieser Funktion …[47]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gerade gesagt, Sie haben es vorbereitet. Die Frage war, ob Sie teilgenommen haben; das ist ja ein Unterschied.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, freilich, ich habe auch teilgenommen dann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was haben Sie dort für eine Funktion gehabt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Protokollführer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben das Protokoll geführt? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Bis Sie Vorstand wurden? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) – Das heißt, Sie kennen eigentlich diese Sitzungen aus der gesamten Breite? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) In einem sehr langen Zeitraum, in verschiedenen Funktionen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Zumindest die wesentlichen Eckpunkte, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na wenn Sie das Protokoll führen und dann Vorstand sind.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber man hat nicht jede Unterlage, die irgendein Aufsichtsrat zur Diskussion stellt, von sich aus mitbringt – die hat man natürlich nicht.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Darf ich bei dem Thema fortsetzen, das die Kollegen Krainer und Kucher bereits thematisiert haben, nämlich beim Verkauf an die Bayern, wo es darum gegangen ist, ob das im Aufsichtsrat thematisiert beziehungsweise seitens Aufsichtsratsmitgliedern der SPÖ kritisiert wurde?

Jetzt haben Sie gesagt, Sie können sich nicht mehr erinnern, warum, aber Sie können sich erinnern, dass kritisiert wurde. Vielleicht haben Sie doch noch eine Wahrnehmung, in welche Richtung kritisiert wurde.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, nach meiner Wahrnehmung gab es eine generelle Kritik daran, dass der Börsengang abgesagt worden ist und nun ein Verkauf, ein außerbörslicher Verkauf stattfindet. Das ist das, woran ich mich erinnern kann. Aber an Details, welche Argumente da jetzt im Detail vorgebracht worden sind, daran kann ich mich nicht erinnern.

Ich kann nur sagen, dass für uns als Vorstand, die wir die Verantwortung über die Bilanz der Landesholding haben …[48] Ich meine, wir waren nicht, wir sind nicht in der Landesregierung oder verantwortlich für die Landesregierung. Wir waren verantwortlich für den Rechtsträger Landesholding, und für den Rechtsträger Landesholding war dieser Verkauf in der damaligen Situation, aus der damaligen Sichtweise ein Geschäft.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nach unserem Wissen war es ebenfalls das Argument, dass man nicht an die Börse gegangen ist. Jetzt ist aber doch ein Widerspruch erkennbar: Hätte man die Haftungen thematisiert, dann wäre ja der Börsengang noch weniger möglich gewesen. Also da ist aus meiner Sicht ein krasser Widerspruch.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Hätte man den Börsengang weiterverfolgen wollen, wäre eine Schad- und Klagloserklärung überhaupt undenkbar gewesen, denn: Mit wem wollen sie die vereinbaren? Wollen sie die mit den Aktionären vereinbaren? Das ist ja nicht möglich.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sind dann in logischer Folge die Landeshaftungen auch nicht thematisiert worden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Auch nicht seitens der SPÖ? (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Ich will es gern noch einmal bestätigt wissen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also meiner Erinnerung nach nein. Die waren nie ein Thema damals.[49]

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Weil die Haftungen damals nicht als Gefahr erkannt wurden. (Abg. Kucher: Der Kollege Krainer hat es gerade vorgelesen!)

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich bin das erste Mal bei einem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages mit Haftungen konfrontiert worden, wo ich zuerst hingehen habe müssen, weil uns der Vorwurf gemacht worden ist, wir haben zu billig verkauft. Zwei Jahre später war ich bei einem Untersuchungsausschuss, wo mir vorgeworfen worden ist, wir hätten getäuscht und zu teuer verkauft. Und in dem Zusammenhang sind das erste Mal die Haftungen, dass man die mitübertragen hätte können, thematisiert worden.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich möchte dann noch auf eine Aussage von Ihnen zurückkommen. Sie haben gesagt, dass es, nachdem Herr Kulterer als Vorstand zurücktreten hat müssen, Gespräche mit Herrn Dr. Grigg gab und dass man den Kulterer zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt hat, weil man eine Kontinuität brauchte.

Jetzt besteht da für mich auch aufgrund von Aussagen, die in der Öffentlichkeit gemacht wurden, insofern ein Widerspruch, als sich ja die FMA massiv dagegen verwahrt hat, und es wird so dargestellt, als hätte man der FMA etwas zufleiß getan.

Sie sagen aber, es hat Gespräche mit der FMA gegeben. Wie können Sie das erklären?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da muss ich richtigstellen: Ich war bei diesen Gesprächen nicht dabei, ich habe das nur aus Gesprächen mit Grigg und im Zuge von Gremiensitzungen, wo ich jetzt gar nicht zuordnen kann, von wem ich welche Information habe. Aber mir ist heute erinnerlich, dass damals gesagt worden ist, es ist mit der FMA abgestimmt, dass Dr. Grigg den Vorstandsvorsitz in der Bank für eine gewisse Zeit übernimmt, und Dr. Grigg selber auch immer klargemacht hat, dass er sich nicht vorstellen kann, auf Dauer den Bankvorstand zu übernehmen, und er hat dann so eine Art Ausnahmegenehmigung, oder wie immer man das bezeichnen möchte, von der FMA bekommen, sowohl als Vorstand der Grazer Wechselseitigen als auch als Vorstandsvorsitzender der Bank tätig zu sein, in dieser schwierigen Phase für die Bank, aber auch für den Eigentümer Landesholding.

Ob das Thema Kulterer in den Aufsichtsrat mit der FMA besprochen worden ist, das weiß ich nicht, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Klubobmann Seiser hat uns ja hier im Ausschuss gesagt, ein Grund ist auch, dass Herr Kulterer Kontakte zu Bayern gehabt hätte. Was haben Sie da für eine Wahrnehmung?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat im Februar 2007 ein Gespräch gegeben, wo Dr. Kulterer mich angesprochen hat, wie die Landesholding zu einem außerbörslichen Verkauf stehen würde, ohne jetzt aber offenzulegen, wie weit da Gespräche gediehen sind, dass man da schon konkret jemanden im Auge hat oder sogar Gespräche geführt worden sind.

Ich habe diese Themenstellung im Anschluss an dieses Gespräch in die Aufsichtsratssitzung der Landesholding gebracht, und es ist dort dann auch mit allen Aufsichtsräten darüber diskutiert worden, und der Vorstand ist dann vom Aufsichtsrat beauftragt worden, Dr. Kulterer schriftlich zu übermitteln, unter welchen Voraussetzungen man sich auch einen außerbörslichen Verkauf vorstellen kann. Diesen Schriftverkehr gibt es, und der muss auch im Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages aufliegen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich darf dann zu einem anderen Thema kommen. 2006 hat es ja ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände der FMA gegeben, nach dem ganzen Aufkommen der sogenannten Swapgeschäfte, und die Landesholding hat eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Wissen Sie noch, wer damals die Landesholding juristisch vertreten hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht mehr sagen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Das war die Kanzlei Quendler, Klaus und Partner. Und die hatten eine Expertise vom ordentlichen Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Brandstetter, dem heutigen Justizminister. Können Sie sich noch daran erinnern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Ich habe nicht einmal gewusst, dass es eine Expertise gibt im Hintergrund. – Vielleicht zum Thema FMA …[50]

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Herr Abgeordneter, zum Vorhalt: Das war auch keine Expertise, sondern Herr Brandstetter hat nach den von Ihnen vorgelegten Unterlagen als Vertreter, als Verteidiger in Strafsachen eine Eingabe mit unterschrieben. Wenn es ein Gutachten gäbe, würde ich Sie bitten, das vorzulegen. Das ist bisher nicht vorgelegt worden.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Er hat sich beteiligt am Verfahren, ja. Es gibt kein Gutachten.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Vielleicht darf ich im Zusammenhang mit der Sachverhaltsdarstellung noch ergänzen: Es war so, dass wir, als diese Swapthematik hochgekommen ist und das Enthebungsverfahren gegen Dr. Kulterer eingeleitet worden ist, über einen unserer Rechtsvertreter, glaublich war es Professor Laurer, der einen BWG-Kommentar verfasst hat, Einsicht in Unterlagen bei der FMA haben wollten, weil ja das nach dem normalen AVG-Verfahren abgewickelt wird und uns diese Einsicht für einen gewissen Zeitraum verwehrt worden ist.

Professor Laurer hat sich zu diesem Zeitpunkt zur FMA hinbegeben, wollte Akteneinsicht haben, und das ist ihm verwehrt worden. Und er war eigentlich damals – ich kann mich an ein Telefonat mit ihm dann im Anschluss erinnern – außer sich, dass er unter Anwendung des AVG zu diesem Zeitpunkt keine Akteneinsicht erhält, weil wir uns auch informieren wollten, was in diesem eingeleiteten Ermittlungsverfahren jetzt Status ist. Später haben wir dann die Unterlagen bekommen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Von wem wurde dann letzten Endes die juristische Vertretung der Holding beauftragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, vom Vorstand.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Vom Vorstand. Hat es da seitens der Politik irgendwelche Weisungen gegeben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Weisungen hat es da keine gegeben.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Weil da gibt es ja diesen ominösen Brief von Landeshauptmann Haider, der das angekündigt hat.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Den kenne ich nicht.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Also wurde da dann nicht direkt mit Ihnen gesprochen oder Ihnen ein Auftrag erteilt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Also meiner Erinnerung nach nein. Man hat natürlich immer wieder im Aufsichtsrat – das muss ich schon sagen – über die Vorgehensweise der FMA diskutiert. Es hat ja da sogar in einer Wochenzeitschrift eine Abbildung gegeben, auf der die damaligen Vorstände der FMA mit rauchenden Colts zu sehen waren, was natürlich so im Bankwesen für eine Aufsichtsbehörde nicht üblich war. Also es hat da immer wieder auch Diskussionen gegeben, aber Weisungen in dem Sinn hat es keine gegeben.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Also das ist klar. Das heißt, dieser Brief, den Sie nicht gekannt haben oder heute noch nicht kennen, war nicht ausschlaggebend?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe es den Medien entnommen, dass es den gibt. Mir ist nicht erinnerlich, dass ich damals diesen Brief gesehen hätte.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Dann möchte ich noch zum Verkauf der Hypo Consultants kommen. Sie waren ja nicht nur Vorstand der Landesholding, sondern auch Leiter der Rechtsabteilung. Wissen Sie, wer mit der juristischen Begleitung des Verkaufes der Consultants-Gruppe beauftragt worden ist?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe gewusst, dass hier die Kanzlei Lansky eingebunden ist – die, glaube ich, war das damals, die die rechtliche Betreuung für diesen Deal gemacht hat – und dass es auch eine Art Finanzberatung gegeben hat, eine Firma, die das begleitet hat. Ich glaube, asp oder so irgendwie hat die geheißen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ja, das war die Firma asp von Herrn Alon Shklarek.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Diese Transaktion ist nicht über die Rechtsabteilung gelaufen. Ich habe mit niemandem von diesen Beratern Kontakt gehabt.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sie haben keinen Kontakt gehabt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Und Sie waren auch in den Entscheidungsprozess nicht eingebunden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Dr. Megymorez, ich darf Ihnen vier Dokumente vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 22393, Seite 14, das Dokument mit der Nummer 333739, Seite 67, ein weiteres mit der Nummer 33739, Seite 49, und noch eines mit der Nummer 22588, Seite 125, weil ich aus diesen Dokumenten zitiere und weil die Fragestellung in dieser Richtung chronologisch aufgebaut ist. (Der Auskunftsperson werden verschiedene Schriftstücke vorgelegt.)

Herr Megymorez, Sie sind im Jahre 2005 in die Landesholding gekommen, wie wir gehört haben. Es hat damals im Jahre 2005 auch die Umstrukturierung, zumindest die Neubesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden in der Landesholding gegeben. Am 15.4. ist Herr Moser Aufsichtsratsvorsitzender geworden.

Ich zitiere jetzt aus dem erstgenannten Dokument, aus der Zeugenvernehmung von Frau Mag. Andrea Dolleschall:

„Wenn ich zur Wandelschuldverschreibung 2005 gefragt werde, gebe ich an:

Vor dem Wandelanleihenkonstrukt, etwa im Frühjahr 2005, wurde Dr. Megymorez von Dr. Kulterer als Vorstand der KLHD nominiert. Der vorige Vorstand war laut Dr. Kulterer deshalb nicht mehr tragbar, weil er zu viele Fragen gestellt hat und so lästig war. Mit der Implementierung von Dr. Megymorez war es dann auch möglich, die Wandelanleihenstruktur aufzusetzen.“

Ich glaube, ich kenne die Kärntner Landschaft, ich weiß auch, wo die Orders ausgegeben worden sind. Aber trotzdem möchte ich Sie zur Wahrnehmung fragen. Im Jahr 2005 ist ja die Wandelschuldanleihe aufgelegt worden, die Besetzung in Holding und Aufsichtsrat wurde natürlich von den Koalitionspartnern in der Regierung vorgegeben und nominiert. Wer sind laut Ihrer Wahrnehmung die zwei Personen – von der Bank und von der politischen Seite her –, die eigentlich die Strategie der Hypo und alles, was rundherum passiert ist, vorgegeben haben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also vielleicht zu der Unterlage selber vorweg: Das ist ja keine Aussage, die von mir getätigt worden ist, sondern von jemandem Dritten.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Habe ich gesagt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Und zeitlich passt das nicht zusammen, weil ja zu dem Zeitpunkt, wo ich Vorstand der Landesholding war oder geworden bin, die Wandelanleihe schon begeben war. Also das ist zeitlich nicht richtig, wahrscheinlich wurden da die zeitlichen Abläufe vermischt. Insofern war die Wandelanleihe zu dem Zeitpunkt schon begeben. Das ist mir wichtig, wenn man diese Unterlage im Protokoll hat.

Faktisch war es so, dass die Landesholding ja immer als Vehikel gesehen worden ist, um einerseits die Anteilsverwaltung der Bank zu machen und dann in weiterer Folge gewisse Projekte, die im Interesse des Landes mit Regierungsbeschluss beschlossen worden sind, zu finanzieren. Das war sozusagen die Idee der Landesholding.

Nach meinen Wahrnehmungen war es damals so – ich war aber bei diesen Gesprächen nicht dabei, aber es liegt da die Vermutung sehr nahe –, dass es da im Vorfeld Regierungsprogramme gegeben hat und in diesen Regierungsprogrammen eben gewisse Projekte oder Vorhaben niedergeschrieben worden sind und dazu auch Zahlen gestanden sind und diese Finanzierung dann in Wirklichkeit durch die Landesholding sicherzustellen war.

Der Umstand, die Umtauschanleihe zu begeben, kann dann nach dieser Denklogik ja nur zwischen den damaligen Koalitionspartnern ...[51] (Abg. Obernosterer: Wer war das damals?) – Nach meiner Erinnerung waren das Dr. Haider und Dr. Ambrozy.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Ja, danke. – Wir kommen jetzt zu Rechnungshofberichtunterlagen, die ich als zweites Dokument genannt habe. Darin wird die Mittelverwendung sehr stark kritisiert, wie zum Beispiel, dass von der Holding Pressekonferenzen bezahlt wurden, wie unter anderem eine konkret angesprochene am 24.6. in Wien, die nur von politischen Vertretern abgehalten wurde. Ich zitiere: FPÖ, BZÖ und damals, in dieser Koalition, auch Landeshauptmann-Stellvertreter Peter Ambrozy, SPÖ.

Ist es öfter vorgekommen, dass die Holding für politische Pressekonferenzen die Rechnungen bekommen und auch bezahlt hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, das ist nicht öfter vorgekommen. (Abg. Podgorschek: Wer war dabei? – Abg. Obernosterer: Dr. Haider und Ambrozy! – Abg. Podgorschek: Wann war das? – Abg. Obernosterer: Am 24.6.2005 und hat in Wien stattgefunden! Diese Pressekonferenz hat über 10 000 € gekostet! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Podgorschek. – Abg. Obernosterer: Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht!)

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Ich komme jetzt zur Unterlage mit der Ordnungsnummer … (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Folgendes: Inhalt der Landesholding und Inhalt dieser Wandelschuldanleihe war ja auch – zumindest der Wandelschuldanleihe –, in Kärnten Projekte zu finanzieren, die das Land weiterbringen, die nachhaltig sind, Arbeitsplätze sichern und so weiter. So kenne ich den Inhalt. Ist das richtig? (Auskunftsperson Megymorez: Das ist richtig, ja!)

Es ist in der Auflistung, die ich Ihnen vorgelegt habe, und zwar mit der Nummer 33739, auf Seite 49 ein Posten ausgewiesen, wo steht: „62.000.000, Beiträge an Land Kärnten“.

Haben Sie vielleicht noch im Gedächtnis, was das konkret war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, das kann ich nicht sagen, was da an Projekten ...[52] Es ist ja so, dass das der Finanzabteilung zur Verfügung gestellt wird, dann die Finanzabteilung die Budgetzuweisungen vornimmt, wir dann am Ende einen Bericht darüber bekommen haben. Es hat sicher in der Landesholding einen Bericht darüber gegeben, wie die Mittelverwendung erfolgt ist.

Aber für 62 Millionen – es ist mir jetzt unmöglich, dass ich das nach so vielen Jahren noch weiß.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Können Sie sich noch an den „Jugend-Tausender“ in Kärnten erinnern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich weiß, dass es einen gegeben hat.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Wissen Sie auch, dass in diesem Jahr der „Jugend-Tausender“ war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht bestätigen.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): War es üblich, dass Dinge wie der „Jugend-Tausender“, Führerscheingeld für Jugendliche, die einen Führerschein machen, damals politisch und medial breitgetreten wurden? Passt eigentlich nicht mit dem Inhalt der Kärntner Landesholding zusammen, warum man solche Aktionen über die Kärntner Landesholding bezahlt hat? War das Anweisung? War das vom Land?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Es hat mit Sicherheit keine Anweisung in diesem Zusammenhang gegeben. Es hat Anträge gegeben, die liegen auf, die sind dem Protokoll zu entnehmen. Diese Anträge sind im Aufsichtsrat der Holding nicht behandelt und beschlossen worden.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Aber wenn man die Auflistung in dieser Unterlage durchgeht, muss man feststellen, dass eigentlich sehr viel Geld für sehr viele Projekte verwendet wurde, das nicht gerade in wirtschaftliche Investitionen, Arbeitsplätze und Nachhaltigkeit ging.

Das könnte man schon behaupten, oder?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es hat einen Bericht des Joanneum-Research gegeben, wo eine Evaluierung der Tätigkeiten der Landesholding durchgeführt worden ist, und der war eigentlich in Summe, was die wirtschaftliche Bereitstellung von Mitteln durch die Landesholding betrifft, positiv.

Es hat aber auch Rechnungshofberichte gegeben, die durchaus kritisch waren.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Megymorez, ich mache Ihnen keinen Vorwurf, ich weiß, wie das damals gelaufen ist, glauben Sie mir.

Ich komme zur nächsten vorgelegten Unterlage, Nummer 22588. Es geht hier um das Protokoll über eine Arbeitssitzung der Kärntner Landesregierung, wo alle Regierungsmitglieder anwesend waren, mit Ausnahme von Ing. Rohr. Mit dabei waren auch Kulterer, Ederer und Megymorez, und zwar ist es damals um die Aufstockung des Eigenkapitals für die Hypo, um diese 100 Millionen, gegangen.

Wir haben bei den vorangegangenen Zeugenaussagen ganz klar gehört, zum Beispiel auch von den Auskunftspersonen von der Finanzmarktaufsicht und auch von der Oesterreichischen Nationalbank, dass man mit dem Bekanntwerden der Swapverluste gewusst hat, dass der Börsengang gestrichen ist. – Ich sage es nur dazu. Das haben wir von den Auskunftspersonen gehört, die hier herinnen ausgesagt haben.

Herr Kulterer hat damals, am 7.6.2006, noch behauptet … Also da steht drinnen:

„Kulterer führt aus, dass aus seiner Sicht ein Börsegang innerhalb von 18 Monaten realistisch ist.“ 

Wie erklären Sie sich – und Sie kennen ja auch die Berichte von der Finanzmarktaufsicht und auch von der Oesterreichischen Nationalbank – diese komplett abweichenden Aussagen von Kulterer?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann das nicht erklären, denn ich kann nicht für Dr. Kulterer in diesem Zusammenhang sprechen. (Abg. Obernosterer: Alles klar!) Ich möchte aber nur sagen, dass aus der Sicht des damaligen Vorstandes der Landesholding der Börsengang nicht gestrichen war.

Aus unserer Sicht – ich habe nachgeschaut: das war Mitte 2006 oder Anfang 2006[53], da hat diese Besprechung stattgefunden – war es so, dass wir harte Verhandlungen mit der Grazer Wechselseitigen über die Änderung des Syndikatsvertrages gehabt haben und hier sogar Pönalevereinbarungen hineinverhandelt haben, was zu einer Riesendiskussion zwischen Dr. Ederer, dem Vorstand der Holding, und Dr. Haider geführt hat, weil die Grazer Wechselseitige gesagt hat, sie akzeptiert grundsätzlich keine Pönalevereinbarungen.

Also von meiner Sichtweise her war der Börsengang zu diesem Zeitpunkt nicht gestorben.

Ob das für andere Personen anders war, kann ich nicht sagen. Es würde sonst keinen Sinn machen, dass man einen Syndikatsvertrag mühsam verhandelt und dort die Zeit für einen Börsengang nach hinten verschiebt, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Das waren nur von mir zitierte Aussagen von der Finanzmarktaufsicht, von der Oesterreichischen Nationalbank und auch von dem Prüfer, der vorletzte Woche hier im Ausschuss war.

Weiters darf ich aus diesem Protokoll zitieren:

„IwF werden von Haider die Vertreter der Investmentbanken in das Sitzungszimmer gebeten.“

Unter anderen ist als Vertreter „seitens KLHd: RA Dr. Böhmdorfer“ auch gekommen.

Können Sie mir sagen, welche Tätigkeit Dr. Böhmdorfer für die Kärntner Landesholding ausgeführt hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann das im Detail jetzt nicht sagen. Ich weiß, dass Dr. Böhmdorfer, ich glaube, einmal für die Landesholding kurz tätig war. Ich müsste aber nachschauen, in welchem Zusammenhang das war. Also offensichtlich war es im Zusammenhang mit der offensichtlichen Vorbereitung einer Kapitalerhöhung. (Abg. Obernosterer: Kapitalerhöhung? Oder Sie können es nicht genau sagen?) – Ich kann es nicht genau sagen. Vielleicht nur: Dr. Böhmdorfer war aber nicht die laufende Rechtsvertretung der Landesholding! Es mag sein, dass ...[54]

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Ich zitiere nur aus diesem Protokoll, wo drinnen steht, dass Dr. Böhmdorfer seitens der Kärntner Landesholding, als Vertreter der Kärntner Landesholding, oder wie auch immer, mit welchem Auftrag, aber zumindest von der Kärntner Landesholding an dieser Sitzung teilgenommen hat.

Für die erste Runde jetzt abschließend: Wenn man dieses ganze Konstrukt anschaut, was zu gewissen Zeiten war und wie Positionen besetzt worden sind, wird man eigentlich den Verdacht nicht los – obwohl man es eigentlich damals auch mitbekommen hat, aber jetzt aufgrund von Fakten –, dass eigentlich diejenigen, die den Takt angegeben haben, Kulterer und Haider waren.

Ist das richtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist sicher so, dass die Entscheidungsinstanzen in der Landesregierung angesiedelt waren.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke, das war’s fürs Erste. – Ich habe jetzt keine weiteren Fragen.

(Abg. Podgorschek: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Podgorschek zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Es geht mir jetzt um eine grundsätzliche Aussage des Kollegen Obernosterer.

Kollege Obernosterer hat gesagt, er weiß, wie es damals gelaufen ist.

Wenn er das nämlich wirklich weiß, dann wäre er an und für sich als Auskunftsperson zu laden und dann wäre er aber hier im Ausschuss rein theoretisch fehl am Platz.

Ich meine, es ist in Ordnung, wenn er seine persönlichen Wahrnehmungen, die er hat, oder seine Meinung hier darlegt, aber so klar und definitiv zu sagen: Ich weiß, wie es gelaufen ist!, passt nicht in diesen Ausschuss.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin, der Herr Kollege hat hundertprozentig recht. Es heißt: Die Wahrnehmung von mir war so! – Tut mir leid!

Aber: Das ist richtig korrigiert!

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist jetzt wunderbar: Herr Kollege Obernosterer hat jetzt noch einmal bestätigt, dass es um seine Wahrnehmungen gegangen ist und nicht um seine Meinung! Das heißt, hiermit sind wir genau in dem Bereich drinnen, dass Auskunftspersonen uns hier ihre Wahrnehmung mitzuteilen haben.

Wenn Herr Obernosterer die heute hier anwesende Auskunftsperson insofern berichtigt, dass er sagt: Ja, ja, alles recht und schön, ich mache Ihnen keinen Vorwurf, denn ich weiß, wie das damals abgelaufen ist!, dann hat Herr Obernosterer hier offensichtlich Wahrnehmungen, die er dem Ausschuss mitteilen will und auch belegen will. Und wenn dem so ist, dann hat er hier auch entsprechend als Auskunftsperson geladen zu werden.

Und wenn dem auch wiederum so ist – und, Herr Obernosterer, das ist jetzt keine Pflanzerei, sondern das waren deine wortwörtlichen Aussagen, und du kennst die „Spielregeln“, unter Anführungszeichen, im Sinne der Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses –, dann ist es natürlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Problem, dass du hier als Fragesteller sitzt, weil du die Antworten kennst und mehr Antworten kennst als die Auskunftspersonen, die uns gegenübersitzen.

Das heißt, deine Position müsste in diesem Fall, wenn du alle Antworten dazu hast, nicht hier in der Fragestellerreihe sein, sondern gegenüber am Tisch, wo die Auskunftspersonen sitzen. Dort hast du dann auch die Möglichkeit, auf die Expertise und die Unterstützung des Verfahrensanwaltes zu zählen, der dann auch dafür sorgen wird, dass wir dich nicht zu streng befragen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ein spannendes Plädoyer vom Kollegen Darmann, der im Jahr 2009 bei der Verstaatlichung Klubobmann-Stellvertreter in Kärnten war.

Auch er ist eine mögliche Auskunftsperson, und das haben wir überhaupt noch nie hier zur Sprache gebracht. – Das ist das Erste.

Und das Zweite ist: Wir alle hier haben schon einmal – und ich sage jetzt auch: wer im Glashaus sitzt, soll der Erste sein, der einen Stein wirft! – eine Feststellung getroffen.

Wenn die Auskunftsperson, Herr Dr. Megymorez, das anders gesehen hätte als Kollege Obernosterer, dann hätte er gesagt: Hallo!

Es ist aber nicht so, wie Sie das jetzt gerade darstellen, denn das kann die Auskunftsperson nämlich machen.

Das heißt: Ich würde das jetzt nicht überbewerten.

Ich sehe natürlich, dass ihr ein bisschen nervös werdet bei der ganzen Geschichte, weil wir herausarbeiten, dass die Verantwortung für dieses ganze Desaster genau bei der FPÖ bleibt. Kollege Podgorschek, ob das jetzt die FPÖ, das BZÖ oder dann wieder die FPÖ war – das ist eure Kindesweglegung! Dieses Spiel kennen wir. Aber dieses Spiel werden wir mit euch nicht spielen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Im Unterschied zu Herrn Obernosterer habe ich niemals auch in irgendeiner Art und Weise festgestellt, hier persönliche Wahrnehmungen gemacht zu haben. Ich stehe aber, wenn das der Ausschuss so beschließt, jederzeit für eine Befragung als Auskunftsperson zur Verfügung, wobei ich dann natürlich vorschlagen möchte, dass umgehend zu machen, um auch umgehend klarlegen zu können, dass ich keine Wahrnehmungen in irgendeiner Art und Weise gemacht habe, denn dann kann ich weiterhin meinen Aufgaben als befragendes Ausschussmitglied nachkommen.

Aber wenn hier ein Fragesteller, ein Mitglied des Ausschusses, von sich aus klarstellt und noch einmal bestätigt – nicht nur, dass es salopp formuliert war –, dass er Wahrnehmungen gemacht hat, dann ist das ein Unterschied. Ich bitte auch Kollegin Tamandl, zur Kenntnis zu nehmen, auf welchen Unterschied ich hier Bezug nehme. Das ist ein wesentlicher!

Kollege Obernosterer kann uns ja sofort zur Verfügung stehen. Wir können diese Befragung unterbrechen, und dann kann er uns hier seine Wahrnehmungen schildern, kann uns auch entsprechende Beweise dafür vorlegen, oder er muss in entsprechender Weise eingestehen, dass es keine Wahrnehmungen persönlicher Natur gegeben hat und dass er nichts entsprechend beweisen kann und dass es ein politisches Schauspiel ist, eine künstliche Skandalisierung, wo es darum geht, mit dem Finger immer in eine politische Richtung zu zeigen, aber nichts diesbezüglich belegen zu können. – Darum geht es!

Wenn man etwas weiß und es auch belegen kann, dann hat man es hier auch zu sagen, denn sonst führen wir uns selbst ad absurdum.

Vorsitzende Doris Bures hält fest, dass die Befragung weiterer Auskunftspersonen in einer vertraulichen Sitzung zu besprechen ist, und unterbricht im Einverständnis mit den Ausschussmitgliedern zum Zwecke der Abhaltung einer kurzen Fraktionsführerbesprechung die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 12.57 Uhr unterbrochen und um 13.01 Uhr als solcher  wieder aufgenommen.)

*****

13.01

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und wir kommen zur zweiten Fragerunde.

In der zweiten Fragerunde ist als erster Fragesteller Herr Abgeordneter Lugar zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich würde Ihnen jetzt gerne ein Dokument vorlegen, das keine Nummer trägt, deshalb werden wir es austeilen. Es geht da um die Beauftragung des Herrn Birnbacher. Wenn Sie sich das vielleicht kurz anschauen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Könnten Sie mir Auskunft über das Zustandekommen dieses Dokuments geben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wenn Sie mir sagen können, unter welchen Punkt des Untersuchungsgegenstandes und Beweisthemas das fällt, gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wir haben vorhin darüber gesprochen, dass Herr Birnbacher beauftragt wurde. Hier ist das Dokument seiner Beauftragung – von Dr. Jörg Haider, von Dr. Martinz unterschrieben, auch Herr Birnbacher hat hier unterschrieben. Und entstanden ist das Dokument mutmaßlich mit Ihrer Mitwirkung. Also hat das sehr wohl etwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensanwalt Binder.)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Herr Megymorez vertritt den Standpunkt, dass sein Verfahren insofern noch nicht ganz abgeschlossen ist, als eine Beschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig ist, und er meint, dass die Themen, die in diesem Verfahren drin sind, für ihn nachteilige Themen sein können, wenn er die Fragen hier wahrheitsgemäß beantwortet.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Dafür wurde er schon verurteilt. Das heißt, worauf ich hinauswill – dass dieses Dokument von ihm persönlich gefälscht wurde und das im Urteil auch so drinnen steht –, damit werden wir kein Neuland betreten.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Sie haben ihn überzeugt, doch Stellung zu nehmen. (Abg. Lugar: Wunderbar!)

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ausschlaggebend war die Aussage von Ihnen: „gefälscht“. Meinen Sie damit eine Urkundenfälschung?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nein, ich meine das, was im Urteil steht, nämlich dass das Dokument von Ihnen nachweislich rückdatiert wurde.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wo sehen Sie da jetzt die Fälschung?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn ein Dokument rückdatiert wird, ist das Dokument nach meiner Rechtsmeinung gefälscht.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wenn Sie das Urteil wirklich und inhaltlich richtig gelesen haben (Abg. Lugar: Ich habe es da! Ich kann es Ihnen zitieren, wenn Sie wollen!), dann müssten Sie wissen, dass Dr. Birnbacher in der Hauptverhandlung klar ausgesagt hat, dass der Inhalt dessen, was hier niedergeschrieben worden ist, den Tatsachen entspricht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie haben ja auch zugehört: Ich habe vom Datum gesprochen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Was nicht richtig ist – und da gebe ich Ihnen recht –, das ist das Datum. (Abg. Lugar: Genau, …!) Es wurde nämlich hier ein Datum hineingeschrieben, das dem Datum entspricht, von dem mir gesagt worden ist, dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist, nämlich mündlich zustande gekommen ist. Und dieser Brief ist die Verschriftlichung dessen, was mündlich zwischen Haider, Martinz – nach meinen Wahrnehmungen, nach meinem Wissensstand zwischen Haider, Martinz und Dr. Birnbacher vereinbart worden ist. Das ist das Ergebnis des Hauptverhandlungsprotokolls im Strafprozess und meines Wissens auch im Urteil wiedergegeben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie wissen auch, dass, wenn man ein Dokument verfasst, das Datum der Verfassung am Dokument draufstehen sollte und dieses nicht rückdatiert werden sollte? Das ist, glaube ich, gängige Rechtsmeinung, oder?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Können wir eine Frage daran knüpfen? Wir haben Ihren Standpunkt verstanden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gut. – Es geht jetzt darum: Ich will herausfinden, ob das, was Sie vorher gesagt haben, der Wahrheit entspricht. Und zwar: Sie haben vorher behauptet, dass Sie dieses Gutachten von Herrn Dr. Birnbacher nie gesehen haben. – Ist das richtig? Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Welches? Wann habe ich das gesagt?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Dieses Gutachten von Herrn Dr. Birnbacher, haben Sie das jemals gesehen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na, wann habe ich … – Ich weiß nicht, da wird mir ein Vorhalt gemacht, dass ich früher etwas gesagt hätte, …[55]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nun, ich habe das so wahrgenommen. Sie können mich ja berichtigen. Haben Sie das nicht gesagt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, das habe ich nicht gesagt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gut, haben Sie nicht gesagt. – Dann frage ich Sie jetzt: Kennen Sie dieses Gutachten von Herrn Dr. Birnbacher?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Können wir es vorlegen? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Kennen Sie dieses Gutachten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich muss es erst durchlesen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie werden ja gleich wissen, ob Sie es kennen oder nicht. Das ist ja die Basis der 12 Millionen!

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Moment! Er darf die Unterlagen prüfen, und er muss insbesondere schauen, ob es auch wirklich das Gutachten ist und welche Seiten stimmen oder nicht stimmen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es sind sechs Seiten, das wird schnell gehen.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, aber das geht nicht auf Ihre Redezeit, Herr Abgeordneter. Es muss die Möglichkeit geben, sich ein Dokument in aller Ruhe anzusehen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also wenn ich mich richtig erinnere, dann ist in der Hauptverhandlung hervorgekommen, dass mir dieses Dokument im Mai 2007, als ich in München war, wahrscheinlich in einem Konvolut von Kaufverträgen mitgegeben worden ist, in der damals beratenden Kanzlei für den Deal abgegeben worden ist und mir dann in der Hauptverhandlung als Indiz dafür ausgelegt worden ist, dass ich den Inhalt dieses Dokuments im Zusammenhang mit der Auszahlung des Honorars Birnbacher gekannt hätte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das haben Sie aber nicht, sagen Sie jetzt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: War mir nicht, weil dieses Dokument in der Kanzlei, in der damals beratenden Kanzlei abgegeben worden ist, denn wir haben dort über dieses Wochenende vom 16. auf 21. gearbeitet.[56]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie wollen mir also weismachen, dass Sie ...

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Bitte nicht „weismachen“!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gut. – Sie wollen mir also sagen, dass Sie tonnenweise Papier fabriziert haben, um nachzuweisen, dass dieses Gutachten, dieses sechsseitige Gutachten, das Sie nicht gekannt haben, 12 Millionen wert ist, ohne dieses Gutachten jemals gesehen zu haben? Wollen Sie mir das hiermit sagen? – Sie wissen, dass Sie strafrechtlich belangt werden können und bis zu drei Jahre ins Gefängnis müssen, wenn Sie hier die Unwahrheit sagen. Ich will es Ihnen nur noch einmal sagen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, Herr Abgeordneter, Sie gehen hier in Ihrer Fragestellung von falschen Prämissen aus. Es ist nämlich so, dass nicht dieses Gutachten die Grundlage war für die Auszahlung der 6 Millionen, der ursprünglich 12 Millionen und dann 6 Millionen, sondern Grundlage für die Auszahlung war ein Dokument, das wir bei Dr. Birnbacher eingefordert haben und das seine Leistungsbeschreibung beinhaltet hat.

Also Sie agieren hier offensichtlich mit vollkommen falschen Vorhaltungen, indem Sie mir unterstellen oder den Eindruck erwecken wollen, dass auf Basis dieses Dokuments die Auszahlung für das Honorar Dr. Birnbacher erfolgt ist. Das war nicht der Fall.

Ausbezahlt worden ist Dr. Birnbacher aufgrund einer Leistungsbeschreibung, die wir – mit „wir“ meine ich Kollegen Xander und meine Person – bei ihm eingefordert haben, und diese Leistungsbeschreibung war die Grundlage für die Sachverständigen, eine Beurteilung vorzunehmen. Das war unser damaliger Wissensstand.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber in dieser Leistungsbeschreibung ist dieses Dokument ja auch aufgeführt. Also warum haben Sie sich dieses Dokument … (Auskunftsperson Megymorez: Das weiß …) – Ach, Sie wissen nicht, was in dieser Leistungsbeschreibung gestanden ist?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das weiß ich heute nicht, was darin ...[57] (Abg. Lugar. Aha!) Wir haben damals ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Haben Sie diese Leistungsbeschreibung gesehen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wir haben damals im ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na, haben Sie sie gesehen, die Leistungsbeschreibung?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wir sind mit Dr. Birnbacher die Leistungsbeschreibung durchgegangen. Es ist ja nicht so, wie in den Medien immer wieder kolportiert worden ist, dass wir auf Basis von sechs Seiten Gutachten eine Auszahlung vorgenommen haben. Wir haben die Auszahlung vorgenommen aufgrund einer Leistungsbeschreibung, wo Dr. Birnbacher uns mitgeteilt hat, was er im Zusammenhang mit der Transaktion als einziger Vertreter des Bundeslandes Kärnten, nämlich inhaltlicher Vertreter, geleistet hat, in Verbindung mit Ordnern geheimster Dokumente der Bank, darunter auch der Syndikatsvertrag der GRAWE und so weiter, die er uns in seiner Kanzlei – das waren sieben, acht Ordner – vorweisen hat können. (Abg. Lugar: Okay.) Auf dieser Grundlage haben wir ausbezahlt. (Abg. Lugar: Ja, das hat ja …)

Und dass dieses Schreiben (Abg. Lugar: Ja, ja.) in der Kanzlei BKQ liegt, das haben wir zum Zeitpunkt, wie wir ausbezahlt haben, nicht am Radar gehabt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na schönen Gruß. – Schauen Sie, ich habe hier ein Dokument – das kommt jetzt gleich –, das eindeutig belegt ...

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, eine halbe Minute haben Sie noch, dann geht es in die dritte Runde.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja. – Dieses Dokument belegt eindeutig, dass Sie das sehr wohl gesehen haben, weil Sie hier in einem Schreiben an den Sachverständigen ausführen, dass Sie eben dieses Dokument gekannt haben, und zwar auf der Seite 5 von 8, wenn Sie da unten schauen ... (Verfahrensanwalt Binder: Können Sie die Nummer auch zitieren?) – Die Nummer ist 34027, Seite 5 von 8. – Da steht, dass es eben diese Beurteilung gibt, diese sechs Seiten über den Verkauf. Und das haben Sie sozusagen in Ihrer Anfrage an den Sachverständigen hier ausgeführt, also mussten Sie dieses Dokument kennen. (Auskunftsperson Megymorez: Wo lesen Sie …?) – Seite 5 von 8.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Aber woraus lesen Sie jetzt, dass ich dieses Dokument gekannt habe?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja lesen Sie den letzten Absatz vor! – Dann geht es nicht auf meine Zeit. (Verfahrensanwalt Binder – in Richtung der Auskunftsperson –: Das ist nicht Ihre Aufgabe, es vorzulesen.)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter ... (Verfahrensanwalt Binder – in Richtung des Abg. Lugar –: Halten Sie es vor!)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn ich es vorlese, dann ist meine Zeit vorbei. Also soll er es vorlesen.

Vorsitzende Doris Bures: In dieser Runde ist sie schon vorbei. Aber ich kann Sie natürlich auch jetzt schon für die dritte Runde vormerken.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Nur eine kurze Nachfrage noch, Herr Dr. Megymorez, zu den Kreditausschusssitzungen:

Da haben Sie auch erwähnt, dass die Staatskommissärinnen anwesend waren und dass die ein Vetorecht haben. (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Haben die Staatskommissäre Ihrer Wahrnehmung nach irgendwann einmal das Vetorecht ausgeübt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach nein.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Okay. – Danke schön.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Dr. Megymorez, ich möchte noch einmal auf das Thema Verkauf zu sprechen kommen, dass Sie das für uns einfach nur noch einmal auflösen und klarstellen. Sie haben von einem Erlös von zirka 830 Millionen für das Land Kärnten gesprochen. War die Wandelschuldanleihe da schon Teil davon? Oder wie ist dieser Verkaufserlös aufgeteilt worden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da ist die Wandelanleihe nicht Teil davon. Es waren 830 Millionen €, die die Landesholding bekommen hat – also als Kaufpreis für den Aktienanteil, den die Landesholding abgegeben hat –, und mit diesen Einnahmen ist dann die Wandelanleihe rückgeführt worden, und der Rest – ungefähr 500 Millionen – ist im Zukunftsfonds veranlagt worden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also die Wandelanleihe muss man in dem Fall noch dazurechnen, und die 550 Millionen sind dann im Zukunftsfonds gelandet.

Dann die Abwicklung des Kaufs: Damals gab es neben der Abwicklung des Kaufs – als er dann stattgefunden hat – auch Überlegungen, das mit einer Investmentbank abzuwickeln. Können Sie einschätzen, was eine Investmentbank für so einen Deal verlangt hätte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, ein Börsengang hätte auf Ebene der Berater bei Weitem mehr gekostet. Nach meinen damaligen Erfahrungen, die man ja aus der Wandelanleihe hernehmen kann, waren das ungefähr 4,15 Prozent Beraterleistungen für die Begebung der Umtauschanleihe, die angefallen sind – oder 3 Prozent, glaube ich, sind es. Also zwischen 3 und 4 Prozent hat sich das abgespielt.

Eine Beiziehung einer Investmentbank für einen außerbörslichen Verkauf hätte sich nach unseren damaligen Wahrnehmungen ebenfalls in einer Größenordnung bis zu 1,5 Prozent bewegt.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also 1,5 Prozent vom Verkaufspreis, der erlöst wurde – die 830 plus die 500 Wandelschuldanleihe.

Dann zum Zukunftsfonds: Sie waren ja dann auch für Projekte aus dem Zukunftsfonds zuständig. Können Sie ungefähr einschätzen – oder gibt es darüber vielleicht auch Erhebungen –, was diese Projekte bewirkt haben, welche Projekte da gefördert wurden, wie die gefördert wurden? Können Sie dazu etwas sagen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also der Ablauf war so, dass die Landesholding ja als sozusagen Finanzierungsstelle, als Bereitsteller des Kapitals gesehen wurde, weil ja letztlich auch dieses Vermögen der Landesholding dem Land Kärnten zugerechnet worden ist. Und Projekte, die im Aufsichtsrat der Landesholding behandelt worden sind und auch genehmigt worden sind, sind meiner Erinnerung nach – soweit ich mich erinnere – alle im Vorfeld durch die Landesregierung gegangen. Das heißt, es hat einen Regierungsbeschluss gegeben. Auf Basis dieses Regierungsbeschlusses ist dann der Antrag in die Landesholding gekommen und in der Landesholding dann von den Organen der Landesholding behandelt worden, ob sie genehmigt werden oder nicht. Da spielt natürlich auch eine Rolle, ob wir die Liquidität und die finanziellen Mittel dafür haben. Es ist auch immer wieder vorgekommen, dass Anträge abgelehnt werden mussten, weil wir eben nicht über die notwendige Liquidität oder über die Mittel verfügt haben.

Was sozusagen Ihre Frage betrifft, was mit diesen Mitteln bewirkt worden ist, so gibt es da – das ist vom Finanzreferenten beziehungsweise auch von Dr. Felsner eingefordert worden – Quartalsberichte des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“, aus denen der Mitteleinsatz und die damit bewirkte wirtschaftliche Entwicklung, also die Hebelwirkung sozusagen, erarbeitet worden sind. Ich zitiere jetzt nur aus 2012, 2. Quartalsbericht: Da wird festgestellt, dass per 30.6.2012 insgesamt rund 234 Millionen von Antragstellern – das sind sozusagen die Projektwerber – abgerufen worden sind.

Der restliche Betrag von 15,4 Millionen € stellt eine Verbindlichkeit dar, die reserviert worden ist. Und die Hebelwirkung, die damit erzielt worden ist ... (die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Wenn Sie es jetzt nicht finden: Kann es sein, dass es in einer Größenordnung von 5 Milliarden € liegt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Diese vom Sondervermögen zur Verfügung gestellten Mittel lösen ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens rund 5,2 Milliarden € aus, wobei man fairerweise sagen muss, da ist natürlich der Koralmtunnel dabei, Teile des Koralmtunnels. Das waren sozusagen die Dimensionen, die bewirkt worden sind.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die Projekte wurden ja nur mit den Erlösen, also sprich mit den Erträgen aus dem Zukunftsfonds, gefördert, also das Vermögen ist ja noch da. Und mit diesen Erlösen, mit diesen 200 Millionen € zirka wurden wirtschaftliche Impulse von zirka 5 Milliarden € ausgelöst, das kann man damit sagen. (Auskunftsperson Megymorez: Genau!)

Und Sie haben auch gesagt, dass alle Projekte in der Landesregierung beschlossen wurden und dann auch im Aufsichtsrat beschlossen wurden und Sie dann die entsprechend umgesetzt haben, weil ja auch immer der Vorwurf der politischen Einflussnahme kommt, dass eben speziell Dr. Haider als Landeshauptmann oder Dr. Martinz zu Ihnen hingegangen sind und als Vorstände gesagt haben, das haben Sie zu tun, und dann haben Sie das Projekt umgesetzt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, dem war nicht so. Also, es hat überall Regierungsbeschlüsse, also in 99 Prozent der Fälle hat es Regierungsbeschlüsse gegeben.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke. – Dann komme ich zu einem zweiten Themenblock, und zwar: Sie haben die Haftungsprovisionen angesprochen. Mit denen waren Sie rechtlich beschäftigt, mit dem Vertrag der Haftungsprovisionen. Wissen Sie noch, wann diese Haftungsprovisionen, also dieser Vertrag mit dem Land Kärnten erstmals abgeschlossen wurde?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich ohne Akt nicht sagen. (Abg. Angerer: Wissen Sie nicht?) Nein.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Es war 1997 unter dem damaligen Landeshauptmann Zernatto.

Dann komme ich noch zu einem dritten Block. Das betrifft Herrn Bojan Grilc, der vor einiger Zeit hier bei uns im Ausschuss war, am 10. Juni, und der eigentlich auch ziemliche Vorwürfe gegen die Landesholding und auch Sie persönlich hier geäußert hat.

Grundsätzlich einmal der Herr Grilc: Sie wissen, wo er herkommt? Sie kennen Herrn Grilc, Herrn Bojan Grilc?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also Herr Grilc war ab Ende 2008, glaube ich, Leiter des Rechnungswesens in der Landesholding.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Er hat gesagt, er ist ein profunder Kenner der  Hypo gewesen, aufgrund seiner Vortätigkeiten, und hat die Hypo auch in- und auswendig gekannt. Welche Funktion hat er denn eigentlich dann in der Landesholding gehabt, und wer hat ihn in die Landesholding geholt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also vielleicht zum Aufbau in der Landesholding: Es war dort so, dass die Landesholding zwei Vorstände gehabt hat. Der Kollege Xander war für Rechnungswesen, Betriebswirtschaft zuständig. Mein Part war Organisation und Recht. Bojan Grilc war ab 2008 verantwortlicher Leiter des Rechnungswesens in der Landesholding, war im Vorfeld in der Hypo Consultants beschäftigt als Leiter des Rechnungswesens, glaube ich, also auf jeden Fall im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Agenden dort.

In die Landesholding ist er gekommen, da die Vorgängerin, Frau Mag. Dolleschall, sich aus der Landesholding verabschieden wollte, weil sie gesagt hat, sie sieht ihre berufliche Zukunft in der Steiermark bei einem größeren Unternehmen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): War Herr Grilc dann natürlich auch Ihnen berichtspflichtig, also im Vorstand in der Landesholding?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es war so, dass wir regelmäßig – ich meine, in der Phase 2008 hat ja auch die Überführung der Landesgesellschaften stattgefunden oder Teile davon – vor der Teilnahme an Hauptversammlungen, wo über den Jahresabschluss beschlossen oder die Jahresabschlüsse in Tochtergesellschaften der Holding behandelt worden sind, die Unterlagen dem Rechnungswesen, also sowohl Kollege Xander als auch meine Person, übermittelt haben, also die testierten Jahresabschlüsse der Gesellschaften, und die von ihm geprüft und uns dann mit Stellungnahmen und Anmerkungen sozusagen zur Verfügung gestellt worden sind.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Speziell was die Hypo betrifft, haben Sie heute mehrfach gesagt, dass eigentlich keiner das abschätzen konnte oder wissen konnte, wie es um die Bank wirklich steht, dass es da Probleme gibt, bis in das Jahr 2008, 2009, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Genau, 2009.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Jetzt behauptet Herr Grilc vor einer Woche hier im Ausschuss, dass er Sie schon, als er in die Holding gekommen ist, persönlich mehrfach darauf hingewiesen hätte, dass die Bank eine Schieflage hat und sozusagen knapp vor dem Konkurs steht. Können Sie das bestätigen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht bestätigen, weil Herr Grilc selber ja nie, zumindest nach meinem Wissensstand, in der Bank selbst, also wo die Konsolidierung stattfindet, ja, im Rechnungswesen dort tätig war. Er war in einer Tochtergesellschaft, in der Consultants, tätig im Rechnungswesen. Er hat dort gute Kritiken gehabt, also er war ein anerkannter Mitarbeiter. Dass da jetzt im Jahr 2008 gesprochen worden wäre, dass die Bank eine dramatische Schieflage hätte, das ist nicht richtig und würde auch, sage ich auch, den bankaufsichtsrechtlichen Prüfberichten widersprechen, die es ja für die Jahre 2007 und 2008 gibt. Also wenn Sie die anschauen, da ist ja kein einziger Sorgfaltsverstoß angekreuzt in diesem Anhang zu dem bankaufsichtsrechtlichen Prüfbericht.

Also, was schon immer wieder gesprochen worden ist mit Bojan Grilc, das ist natürlich vor den Kapitalerhöhungen 2008, ob diese Kapitalerhöhungen, die die BayernLB ja auch durchgeführt hat gemeinsam mit der Grazer Wechselseitigen, in dem Ausmaß notwendig sind, sinnvoll sind, weil in dem Ausmaß, in dem Kapitalerhöhungen stattfinden, gehen ja die Anteile der Landesholding zurück. Also diese Diskussionen auf Fachebene hat es immer wieder gegeben, ja, aber dass Konkursfähigkeit oder Konkursszenarien oder so etwas besprochen worden wären, das kann ich mir nicht erklären.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Weil Sie das jetzt noch kurz angesprochen haben wegen der Kapitalerhöhungen mit den Bayern und wir ja auch aus Diskussionen, öffentlichen Diskussionen immer von den Bayern hören, man hätte nicht gewusst, in welchem Zustand die Bank ist, wie sie sich weiterentwickeln will und, und, und, und Sie aber heute auch schon gesagt haben, dass den Bayern ganz klar war, dass sie Eigenkapital in die Bank einbringen müssen, um den Expansionskurs, den sie selbst wollten, fortzusetzen: Ist das so, und können Sie uns da vielleicht noch ein paar Wahrnehmungen in Ihrer Zeit sagen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es ist aus Aufsichtsratssitzungsprotokollen 2007, also Ende 2007, Oktober, November ganz klar ersichtlich, dass damals noch Werner Schmidt nicht nur eine Auflistung haben wollte, welche Dinge, welche Schritte in der Bank aufgrund interner und externer Prüfungen, sprich OeNB-Prüfung, sprich Interne Revisionsprüfungen, abzuarbeiten sind. Das ist von Werner Schmidt verlangt worden. Damit hat er ja, hat ja die BayernLB in Wirklichkeit auch die Übersicht, was es alles abzuarbeiten gilt, sowohl interne als auch externe Prüfer, und zusätzlich sind ja diese Abarbeitungsschritte noch durch die Interne Revision gemonitort worden.

Also es war so – Sie werden das in den Unterlagen der Bank sehen –, dass die Interne Revision der Hypo International bei jedem Mangel, der festgestellt worden ist, dazugeschrieben hat, welche Abteilung in der Bank für die Behebung zuständig ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Behebung zu erfolgen hat. Und wenn in irgendeinem Fall, ja, eine Verschiebung, eine zeitliche Verschiebung vorgekommen ist, die natürlich in so einem Unternehmen immer vorkommen kann, wo ich zehn, elf Länder koordinieren muss, ja, dann ist das ebenfalls ausgewiesen gewesen.

Also insofern muss die BayernLB auch auf Basis ihrer Due Diligence, die sie ja durchgeführt hat, über Mängel in der Bank Bescheid gewusst haben, in dem Ausmaß, als es eben im Aufsichtsrat transparent geworden ist. Da kommt aber noch dazu, dass die BayernLB ab 2008 – ich glaube, Mitte 2008 war das – einen eigenen Risikovorstand in der Bank etabliert hat und viele Arbeitsgruppensitzungen zwischen Mitarbeitern der Hypo International und Vertretern der BayernLB stattgefunden haben, also es hat da laufend Arbeitsgruppen auch auf Fachabteilungsebene gegeben.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Vielleicht noch eine abschließende Frage zum Thema vorher: das Büro LANSKY, GANZGER & Partner. Wissen Sie, ob es da an dieses Büro aus der Holding oder aus der Bank noch zusätzliche Aufträge gegeben hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, kann ich nicht sagen. Also die Rechtsabteilung der HBInt – also so lange ich verantwortlich war dort – hat mit LANSKY, GANZGER & Partner keinen Vertrag gehabt. Also wo es im Konzern möglicherweise Verträge gegeben hat, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke. Derzeit keine Fragen mehr.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Vorsitzende! Herr Doktor! Das Thema Styrian Spirit kennen Sie sicherlich zur Genüge. Darf ich vorlegen die Nummer 321728, und zwar ist das ein Regierungsprotokoll vom 21. Juni 2005.

Wir wissen, dass es für die Styrian Spirit eine 3-Millionen-€-Beteiligung von der Holding gegeben hat und zwei Mal …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Tourismus Holding?

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Tourismus Holding, ja, und später von der Holding dann bezahlt wurde.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Refinanzierung, ja.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Richtig, ja! Und zwei Mal 1 Million € von der Hypo, zirka?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also da war ich nicht involviert, das weiß ich also nur aus den Medien und von Reinhard Zechner, dass es da etwas gegeben hat.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Entschuldigen Sie, dass ich dazwischenfrage. Was wissen Sie nur von den Medien? Die 2 Millionen € von der Hypo oder die 3 … ?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Hypo.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Also die Hypo, alles klar.

Bleiben wir einmal bei dieser Landesbeteiligung, der Beteiligung an dem Flugunternehmen Styrian Spirit. Da trägt Zechner vor, der damals als Auskunftsperson bei dieser Regierungssitzung anwesend war: „Das Unternehmen brauche eine Kapitalerhöhung in der Höhe von 4 Millionen EURO, ansonsten drohe die Insolvenz.“

In weiterer Folge hat er dann drinnen auf Nachfrage von einem Regierungsmitglied damals, von Frau Schaunig-Kandut: Was ist Ihr höchstes Risiko?, gesagt, da hat es von seiner Seite geheißen: 3 Millionen €, aber es wird eine weitere Kapitalerhöhung brauchen, wenn die Styrian Spirit die vierte Maschine austauscht und eine fünfte Maschine anschafft. – Ist das mit den zwei Maschinen noch geschehen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht beantworten. Also ich habe inhaltlich mit der Styrian Spirit nichts zu tun gehabt. Es hat den Antrag an die Landesholding gegeben, eben die Refinanzierung für die KTH, also für die Tourismus Holding, ja, aber inhaltlich kann ich dazu wenig sagen[58]

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Okay, also werden wir den Herrn Zechner oder den Herrn Xander darüber befragen. – Danke vielmals. Dann möchte ich da nicht weiterfragen.

Gehen wir noch einmal zurück zum Auftrag Birnbacher. Es ist schon ein paar Mal angesprochen worden: Warum hat es keine Ausschreibung gegeben für einen 12-Millionen €-Auftrag?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also mir ist in den Gesprächen von Dr. Haider und von Landesrat Martinz mitgeteilt worden, dass das politisch aus der damaligen Sicht so ein sensibles Thema war, dass man weder die Vorstände rechtzeitig einbinden wollte noch eine Ausschreibung, weil in dem Moment, in dem hervorgekommen wäre, dass man hier versucht, das Unternehmen oder Bankaktienanteile zu verkaufen, das politisch zerstört worden wäre.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke.

Warum hat es so viele Gutachten gebraucht? Normalerweise erstellt man, okay, zwei, maximal drei Gutachten. Wenn zwei verschieden lauten, dann tut man ein drittes dazu. Warum hat es da fünf oder gar sechs gebraucht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, ich gebe Ihnen recht, dass da sehr viele Gutachten eingeholt worden sind, aber es ist in der ersten Sitzung des Aufsichtsrats, in der wir dem Aufsichtsrat berichtet haben, dass es hier Forderungen gibt, die es zu prüfen gilt, also sprich die Forderung Birnbacher, natürlich eine heftige Diskussion entstanden, und es war so, dass uns auch öffentlich über Medien angedroht worden ist, dass man strafrechtliche Schritte einleiten wird und zivilrechtliche.

Es war damals …[59] Man hat zwar auch ein strafrechtliches Gutachten eingeholt, aber im Fokus war primär einmal der zivilrechtliche Aspekt, weil im Landesholding-Gesetz die Beweislastumkehr vorgesehen ist. Das heißt, wenn der Vorstand eine Auszahlung tätigt, die er nicht tätigen darf, muss er sich freibeweisen, dass er das darf oder nicht darf. Und natürlich war auch die Frage im Vordergrund: Darf die Landesholding das übernehmen oder nicht, weil es ja eigentlich zu ihrem Nutzen war, diese Transaktion. Man wollte da in Wirklichkeit Gürtel und Hosenträger haben für die Vorgehensweise in dieser Situation.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Abschließend eine kurze Frage. Im Nachhinein betrachtet: Sie als Geschäftsführer zum Thema Honorar Birnbacher und was da jetzt mit Gutachten und allem gelaufen ist, was würden Sie mit dem heutigen Wissensstand anders machen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also man ist im Nachhinein immer schlauer. Aus heutiger Sicht würde ich versuchen, nicht zur Unzeit, aber das Mandat zurückzulegen.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Das habe ich nicht verstanden.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Mit heutigem Wissensstand würde ich nicht zur Unzeit, weil sonst hat man da heraus wieder einen Haftungsanspruch, aber ich würde das Mandat zurücklegen im Wissen, was da … In Wirklichkeit ist eine Existenz vernichtet worden, und man ist strafrechtlich verurteilt worden.[60]

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke für diese Aussage. – Danke vielmals. Keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Damit gelangen wir zur dritten Fragerunde. Als Erster Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das bringt unser Befragungsmodus, dass es immer oder meistens um andere Themen geht beim Wechsel der Fragesteller. Die anderen Sachen sind im Wesentlich ausgereizt, aber bei der Fragestellung Styrian Spirit waren Sie selber weniger involviert oder kaum. Das deckt sich mit der Aktenlage. Ich möchte Sie trotzdem zu möglichen Wahrnehmungen fragen.

Die Landesregierung bringt ja eigentlich die Vorhaben und Vorschläge via Antrag ein. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die Kärntner Landesregierung mit der steirischen Landesregierung in dieser Aufbereitung des Antrags zur Styrian Spirit in Kontakt war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Ich habe das erst im Nachhinein in einer Beantwortung für den Rechnungshof, der diese Themenstellung auch geprüft hat, mitbekommen, weil ich Teile für die Beantwortung für den Rechnungshof formuliert habe, weil das eben dem für rechtliche Fragen zuständigen Vorstand zugeordnet worden ist, und da ist mir das dann mit Unterlagen von Kollegen Mag. Zechner mitgeteilt worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Was haben Sie da im Nachhinein aus den Unterlagen heraus festgestellt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich habe nur die Information gehabt, dass es da, glaube ich, über Koordination von Mag. Zechner zwischen Steiermark und Kärnten Kommunikationen gegeben hat. Mehr habe ich …[61]

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber über den Inhalt der Kommunikation wissen Sie nichts, auch nicht, wer mit wem, also wer die Landesregierungsmitglieder waren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, dann werde ich das an der Stelle sein lassen, weil wir dann ja quasi den Informationsvorsprung aus der Aktenlage haben. Das macht dann wenig Sinn.

Zum weiteren Thema, das hier heute schon eine Rolle gespielt hat: Als es sich angebahnt hatte, dass eine Kapitalerhöhung sinnvoll ist, da sagten Sie ja – wirtschaftlich im Übrigen durchaus plausibel –, es wäre doch gut, wenn ein dritter Investor, eine Investorengruppe – der Börsengang war ja schon weiter weg – kommen würde. – Also wirklich plausibel!

Ab wann ist Ihnen, immerhin noch als Mehrheitseigentümer, aufgefallen, dass Tilo Berlin dabei ist, eine solche Investorengruppe zusammenzustellen? Wann haben Sie das erfahren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich kann das jetzt zeitlich sehr schwer einordnen. Ich sage einmal, im vierten Quartal 2006, Mitte, Ende 2006, weil die Beschlusslage in der Landesholding, das ist ebenfalls alles mit Protokollen unterlegt, ja die war, dass man eine möglichst breite Streuung von Investoren haben wollte. Es war ja nicht so, dass man da einen Minderheitsgesellschafter, der eine Sperrminorität hat, bei der Kapitalerhöhung haben wollte, genau vor dem Hintergrund Börsengang, ja, damals noch. Es ist mit Kollegen Zechner damals erarbeitet worden, unter welchen Prämissen oder was die Idealvorstellung der Holding ist. Da war möglichst breite Streuung eine Voraussetzung. Und wir sind dann am Ende des vierten Quartals damit konfrontiert worden, dass es überhaupt nur zwei Anbieter gibt, die bereit wären, auf Basis eines Unternehmenswerts einzusteigen, der einigermaßen in die Nähe kommt, die Höhe als Unternehmenswert anzunehmen, die es der Holding realistischerweise ermöglicht, bei Behalten von 25 Prozent plus einer Aktie eine Rückführung der Wandelanleihe zu machen.

Das ist sehr kompliziert, aber es ist in den Protokollen dargelegt. Wir wollten breite Streuung und einen hohen Unternehmenswert. Konfrontiert sind wir damit worden, es gibt nur maximal zwei Anbieter, und dieser Unternehmenswert, den man sich vorstellt, ist überhaupt nur realistisch, wenn jemand die Sperrminorität bekommt. Das war damals die Faktenlage.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Letztes Quartal 2006: Wann haben Sie vom Kaufinteresse der BayernLB erfahren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach war das im Mai 2007.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da haben Sie erst davon erfahren? (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Das ist ja nachgerade spektakulär! Im Mai 2007? Wissen Sie, Ende Mai, Anfang Juni 2007 ist auf dem Platz, auf dem Sie jetzt sitzen, Herr Tilo Berlin als Zeuge im alten Bankenuntersuchungsausschuss gesessen, da war allen Mitgliedern schon wochenlang, wenn nicht länger, klar, dass das der neue Eigentümer ist. Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie erst im Mai 2007 …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Entschuldigen Sie, Anteilsverkauf an die Bayern meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Im Mai 2007, da sind wir ja schon bald relativ nahe zum Closing hingedriftet.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na ja, das Closing war meiner Erinnerung nach im Oktober.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja eh, aber dass sich die Bayern sozusagen angepirscht haben, um einzusteigen, das war ja vielen schon viel früher bekannt. Ist Ihnen das im Nachhinein nicht komisch vorgekommen, dass Sie erst im Mai davon erfahren und andere viel früher?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich war bei keiner …[62] Ich bin dann natürlich in der Aufarbeitung der ganzen Hypo-Causen durch Staatsanwaltschaft und Gericht – der Aspekt hat ja auch im Birnbacher-Verfahren eine Rolle gespielt – damit konfrontiert worden, dass es schon im Februar, glaube ich, erste Gespräche bei verschiedenen Terminen und an verschiedenen Orten gegeben hat. Ich war da nirgends irgendwo dabei, ich war nicht anwesend, ich bin auch nicht in dem Zusammenhang gefragt worden.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Kommen wir noch einmal zu dieser Tilo-Berlin-Investorengruppe zurück: Haben Sie damals – mit diesem Wissen kommen wir jetzt auf das erste Halbjahr 2007 – einmal erfahren, wer sich jetzt aller in dieser Investorengruppe Berlin sozusagen kapitaleinsteigend engagieren wollte oder tatsächlich engagiert hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es jetzt zeitlich nicht einordnen, aber es hat eine Liste der Investoren gegeben, die in der Landesholding in einer Aufsichtsratssitzung präsentiert worden ist. Die ist von der Bank zur Verfügung gestellt worden und ist in einer Aufsichtsratssitzung der Landesholding zur Kenntnis gebracht worden. Ich kann das zeitlich …[63]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich würde gern dort weitermachen, wo ich aufgehört habe, da ich das, was Sie bisher in diesem Zusammenhang gesagt haben, als nicht sehr glaubwürdig erachte. Ich möchte deshalb noch einmal auf die offizielle Beauftragung zurückkommen, die Sie ja rückdatiert haben, in der steht, es soll nur mehr die Sinnhaftigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Machbarkeit dieses Vorhabens beurteilt werden. Das ist der einzige Auftrag, der hier erteilt wird.

Wenn man sich das Dokument, das ich Ihnen gezeigt habe, also dieses Gutachten, anschaut, dann sieht man, dass genau dort noch einmal auf diesen Auftrag Bezug genommen wird. Das heißt, was hier beauftragt wurde, wurde im Gutachten abgeliefert. Und Sie sagen mir, dass dieses Gutachten weder Sie noch jene, die einen Persilschein ausstellen sollten, jemals gesehen haben. Auch der Dr. Spitzer nicht oder der Mag. Kandler?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe nicht gesagt, dass ich das niemals gesehen habe, sondern ich habe gesagt, dass das nicht die Grundlage für die Auszahlung war und dass ich zu dem Zeitpunkt, als wir die Prüfungen durchgeführt haben, dieses Gutachten vom 15. Mai 2007 nicht am Radarschirm gehabt habe. Grundlage für mich war die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher[64], die er uns geliefert hat, die mit ihm anhand der Ordner, die er gehabt hat, durchgegangen worden ist, wobei er uns gegenüber kommuniziert hat, was er sozusagen im Zuge dieser Transaktion gemacht hat. Er hat umfassende Unterlagen vorweisen können, er hat den Syndikatsvertrag mit der Grazer Wechselseitigen gehabt, er hat Planzahlen der Bank für die nächsten Jahre gehabt, er hat ja eine Fülle von geheimsten Dokumente der Bank bei sich gehabt, die er nicht von der Landesholding, zumindest nicht von mir oder von Kollegen Xander, gehabt hat. Auf der Basis seiner Leistungsbeschreibung haben wir die Beurteilung vorgenommen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, noch einmal zusammenfassend: Sie haben bei einem 12-Millionen-Honorar, bei dem es als Leistung explizit dieses Gutachten gibt, dieses Gutachten nicht angefordert, da Sie es anscheinend gar nicht gekannt haben und nicht davon gewusst haben, sondern Sie haben auf Basis dieser Leistungsbeschreibung, er nennt es Tätigkeit: Meine Tätigkeit bei dieser Arbeit, blablabla …

Das ist aus meiner Sicht nicht einmal stümperhaft, was hier gemacht wurde. Wenn Sie sich die Seite 4 anschauen, da sind zwei Fehler, die nur jemandem unterlaufen können, der sich mit der Sache überhaupt nicht auskennt und gar nicht beschäftigt hat, und zwar spricht er hier von einer Knightsbridge Capital, mit der er angeblich intensiven Kontakt hatte, die heißt aber Kingsbridge. Jetzt kann man natürlich schon den Ritter und den König etwas verwechseln, aber gleich weiter unten geht es dann um einen Dr. Klemmer, der eingebunden war und anscheinend mit ihm verhandelt hat, der heißt aber Dr. Kemmer.

Das heißt, man kann davon ausgehen, dass er sich nicht wirklich eingehend mit dieser Sache beschäftigt hat. Hier kommt es noch besser, er schreibt nämlich auf Seite 8 in dieser Leistungsbeschreibung, dass er eben genau dieses Gutachten an den Herrn Dr. Haider geschickt hat und in diesem Gutachten eben diese Dinge beschreibt, die in dem Gutachten stehen.

Und jetzt erklären Sie mir, dass niemand, der diese Leistungsbeschreibung gesehen hat, dieses Gutachten angefordert hat, das ja ausdrücklich in dieser Leistungsbeschreibung steht.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann Ihnen nur sagen, wie der Ablauf für die Gutachtenerstellung war. Der Ablauf war der, dass unter Einbindung einer Anwaltskanzlei, auf Aufforderung der Anwaltskanzlei, dass niemand von uns dabei war, eine Leistungsbeschreibung beim Herrn Dr. Birnbacher eingefordert werden soll. Diese Leistungsbeschreibung haben wir beim Dr. Birnbacher eingefordert, diese Leistungsbeschreibung ist uns, sprich der Landesholding,[65] übermittelt worden, und diese Leistungsbeschreibung ist den Gutachtern, die die Begutachtung über die Angemessenheit des Wertes gemacht haben, weiterübermittelt worden.

Es ist niemandem von den Gutachtern untersagt worden, mit dem Dr. Birnbacher direkt Kontakt aufzunehmen. Es sind drei Gutachter eingeschaltet gewesen, und das Ergebnis war, wie ich früher schon ausgeführt habe, 12 Millionen sind zwar plausibel und darstellbar, hat ein Gutachter gesagt, aber mit „Bauchweh“ sozusagen – unter Anführungszeichen –, und nach den Verhandlungen hat es dann sogar den öffentlichen Auftritt des Dr. Birnbacher gegeben: Er hat seine Leistung erbracht, die ist 12 Millionen wert. Und es hat dann aufgrund des Erstgutachtens, das gesagt hat, 12 Millionen plausibel und darstellbar, aber Bauchweh, Nachverhandlungen mit Dr. Birnbacher gegeben, und er hat das auf 6 Millionen reduziert. Und diese 6 Millionen sind von allen Gutachtern als angemessen angesehen worden und dann auch ausbezahlt worden. Nachdem …

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie hätten also die 12 Millionen auch gezahlt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Entschuldigen Sie, ich bin noch nicht fertig. Nachdem wir zuvor alle Gutachten, die wir eingeholt haben, unseren begleitenden Anwälten zur Verfügung gestellt haben und noch einmal nachgefragt haben, dürfen wir ausbezahlen, Ja oder Nein, und das auch bestätigt worden ist: Bitte, mit diesen drei Gutachten, da kann euch normalerweise nichts passieren, da könnt ihr die Auszahlung vornehmen, Ihr seid geradezu verpflichtet, auszuzahlen, denn wenn ihr nicht auszahlt, und es kommt zu einem Zivilverfahren, dann habt ihr dort das Problem, dass ihr, wenn ihr im Zivilverfahren unterliegt, da wieder haftbar werden könnt, weil ihr Prozesskosten initiiert habt. Das war in Wirklichkeit die Vorgehensweise.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie hätten auch die 12 Millionen gezahlt, wenn der Herr Birnbacher nicht den Patrioten-Rabatt gegeben hätte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, hätten wir nicht gezahlt, das habe ich ja gerade versucht, zu erklären.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum? Sie haben ja vorhin gesagt, dass die 12 auch noch gerade plausibel waren.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Unterstellen Sie mir nicht etwas, was ich nicht gesagt habe!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sicher haben Sie das gesagt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe gesagt, dass ein Gutachter gesagt hat, die 12 Millionen sind plausibel und darstellbar, aber sehr hoch angesetzt, mit Bauchweh, und das war ja auch der Grund, warum wir mit der Politik gesprochen haben und gesagt haben, das erscheint dem Gutachter zu hoch, da wird man sprechen müssen wegen einer Reduktion oder was auch immer.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber warum mit der Politik? Warum nicht mit dem Herrn Birnbacher?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, ganz einfach, weil Sie mir ja selber die Unterlage vorgelegt haben, in der die Vertragspartner drinnen sind. Die Geschäftsführung ohne Auftrag sieht eben vor, dass Auftraggeber nicht die Landesholding war, sondern Auftraggeber waren der Herr Dr. Haider und der Herr Dr. Martinz, die einen Vertrag mit Herrn Birnbacher gehabt haben.

Die rechtliche Konstruktion – aber da werde ich mich dann schon wieder einbremsen – ist ja die, dass die Geschäftsführung ohne Auftrag den Begünstigten, sprich die Landesholding, in die Pflicht nimmt, für einen Vorteil etwas zu zahlen, den sie bekommen hat. Und der Vorteil der Landesholding, aus damaliger Sicht, in Nichtkenntnis irgendwelcher Nebenabsprachen, die sich dann in der Hauptverhandlung herausgestellt haben, waren eben 832 Millionen. Das war der Vorteil, den die Landesholding bekommen hat.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, nur dass Herr Birnbacher nichts dazu beigetragen hat, dass dieses Geld erwirkt oder erzielt wurde. Das haben Sie auch gewusst. Das hat ja auch Herr Dr. Spitzer gewusst, nach Ihren Aussagen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, er hat, nach Gerichtsurteil festgestellt, nur in einem Ausmaß von 300 000 beigetragen. Das ist das, was das Gericht festgestellt hat.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Genau, und das hätten Sie auf Basis der Unterlagen auch sehen müssen, wollten Sie aber anscheinend nicht. So sehe ich das zumindest.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie hat denn Dr. Kulterer reagiert, als er von diesen 12 Millionen gehört hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, ich darf zunächst einmal die Unterstellung von mir weisen, dass ich das auch gewusst habe.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe meine Wahrnehmung gesagt. Das steht mir zu, meine Wahrnehmung im Ausschuss zu sagen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Mit Dr. Kulterer direkt hat es in dem Zusammenhang keinen Kontakt gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorher gesagt: Wenn man die Haftungen quasi auch – unter Anführungszeichen – „losgeworden“ wäre durch eine Schad- und Klagloshaltung, hätte es den Kaufpreis gemindert. Wer hat denn damals verkauft?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Anteilshalter war die Kärntner Landesholding. Der wesentliche Haftungsträger als Ausfallsbürge war aber das Land Kärnten, vertreten durch die Kärntner Landesregierung.[66]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wer noch? Waren das die Einzigen, die Anteile an die Bayerische Landesbank verkauft haben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Berlin & Co hat.[67]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Berlin hat auch verkauft? Und die GRAWE auch?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: GRAWE, weiß ich jetzt gar nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha, also auf jeden Fall, Berlin hat verkauft?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und hat er denselben Kaufpreis bekommen wie die Kärntner Landesholding, oder einen anderen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meines Wissens hat er denselben Kaufpreis erhalten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha, aber der hat ja gar keine Haftung gehabt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Mit seinem Kapital, das er eingesetzt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Aber er hat keine Haftung gehabt. Sie haben gesagt, wenn man die Haftung durch Schad- und Klagloshaltung quasi auch „verkauft“ hätte – unter Anführungszeichen – oder sich nicht behalten hätte, dann hätte es eine Kaufpreisminderung gegeben – auch für beide, nehme ich an, oder?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber es war vollkommen klar aus dem Vertrag, den Werner Schmidt im Mai vorgelegt hat, dass aus dem Vertrag …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, Sie sollen hier Fragen beantworten und nicht irgendwelche Sachen, die nicht gefragt werden!

Das hätte zu einer Kaufpreisminderung geführt, auch für Berlin & Co, oder?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Herr Abgeordneter, ich weiß schon, dass Sie gerne Antworten hören würden, aber Sie müssen mich …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ich stelle Fragen, und Sie sollen meine Fragen beantworten und nicht Fragen, die ich nicht stelle.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber dann müssen Sie mich ausreden lassen, sonst kann ich es nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es mir schon vorher aufgefallen. Es ist eine ganz präzise Frage, die ist an und für sich mit Ja oder Nein oder mit drei Wörtern zu beantworten.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das mag für Sie so sein, für mich ist es nicht so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich frage Sie jetzt ganz konkret: Die Kaufpreisminderung, die Sie in Aussicht gestellt haben, wenn man das los wird, hätte die auch für Berlin & Co gegolten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das weiß ich nicht, weil darüber nicht verhandelt worden ist. Ich kann nicht auf Was-wäre-wenn-Fragen antworten. Ich kann nur sagen …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, Sie können mir sagen, es wurde zwar nicht verhandelt über die Schad- und Klagloshaltung, und das hätte aber zu einer Kaufpreisminderung für die Kärntner Landesholding geführt, aber Sie können mir nicht sagen, ob das für die Berlin & Co dazu geführt hätte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe früher gesagt, dass der von Ihnen angesprochene Fall, mit der Haftung mitzuverkaufen, in der Theorie – da kommt das Wort Theorie vor – …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kommt in der Praxis ja auch vor.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kenne keinen Fall ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen gerne sagen, im Regelfall passiert das so. In aller Regel passiert das so.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist nicht passiert beim Verkauf der Österreich-Bank, und ich bin gespannt, ob das bei der SEE-Bank passieren wird, dass man die Haftungen überbindet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also hätte es bei der Berlin & Co genauso wie für die Kärntner Landesholding zu einer Kaufpreisminderung geführt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ach so, aber das eine können Sie schon sagen, das andere nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann nach menschlichem Ermessen, nach der Lebenserfahrung, nach der wirtschaftlichen Erfahrung sagen, dass das zu Kaufpreisreduktionen führt, wenn man bei einem Erwerber die Haftungen mitüberbinden will, also sich selber aus der Haftung nehmen will. Ob das im konkreten Fall so gewesen wäre, oder nicht, wissen wir alle nicht, weil darüber nicht gesprochen worden ist mit der BayernLB.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es hätte wohl auch für die Berlin & Co zu einer Kaufpreisminderung geführt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha, das eine können Sie sagen, das andere nicht. Das ist absurd, ganz ehrlich.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das ist nicht absurd.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na sicher ist es absurd. Sie haben gesagt, die zwei Vorstände, die damals im Amt waren, waren einverstanden. Es hat keine Diskussionen über den Verkauf an die Bayern gegeben? Keine Unstimmigkeiten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, ich kann Ihnen sagen, ich kann Ihnen zitieren, was damals vorgelesen worden ist oder was behandelt worden ist beim Verkauf. Es hat da eine schöne Unterlage gegeben – Verkauf von Anteilen an der HBInt – die im Rahmen der Aufsichtsratssitzung behandelt worden ist. (Die Auskunftsperson blättert in einem Schriftstück.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nicht nach dem Aufsichtsrat gefragt, ich habe …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na, Sie haben gefragt, ob es da Diskussionen gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei den Vorständen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Bei den Vorständen, ja. (Abg. Krainer: Ja!) Und die Vorstände haben in den Aufsichtsratssitzungen in der Regel das wiedergegeben, was sie vorher in den Aufsichtsratssitzungen[68] besprochen haben.

Und da hat es eine Prioritätenliste, die der Gesamtaufsichtsrat bekommen hat, gegeben mit Stärken-Schwächen-Profilen und bei den Stärken waren drinnen (aus den Unterlagen vorlesend):  Prioritäten der Landesholding, Rückführung der Wandelanleihe und Ausbau des Kernvermögens auf € 290 Millionen, größtmöglicher Anteilserhalt, Weiterentwicklung der Bank durch die Bayern, durch einen kapitalstarken Partner, Erhalt des Headquarters …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie. Ich habe vorher … Das interessiert mich alles nicht! Schauen Sie, ich habe eine …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: … Einflussrechte auf HBInt, was den Standort betrifft …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Sie in der ersten Runde gefragt. Entschuldigen Sie …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: … und Sicherstellung der Haftungsprovision für das Land Kärnten. Das waren die Themen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Sie in der ersten Runde gefragt, ob die Vorstände Bedenken hatten beim Verkauf. Da haben Sie gesagt: Nein.

Dann habe ich Sie gefragt: Wer waren die Vorstände? Sie haben gesagt, Sie und Herr Xander. Stimmt das?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das ist korrekt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Der Herr Zechner ist aber mit Ihnen gleichzeitig bestellt worden als Vorstand im Jahr 2005?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber der Verkauf war ja …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann ist der ausgeschieden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Verkauf war ja 2007.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Wann ist denn der ausgeschieden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Frühjahr 2007.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie noch, wann?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das muss Feber gewesen sein. Feber. Ja, ich kann es nicht genau einordnen. Also, es war irgendwann 2007.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie glauben nicht, dass das im Mai 2007 der Fall war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es nicht zeitlich einordnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie glauben nicht, dass es am 18. Mai 2007 war? (Abg. Kogler: Was jetzt überhaupt?) Dass der Herr Zechner aus dem Vorstand ausgeschieden ist.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, es ist möglich. Ich kann es …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sein Vertrag ist ja noch länger gelaufen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Genau. Mag. Zechner hat einen unkündbaren Vertrag ausgehandelt und hat sich dann aus der Landesholding zurückgezogen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der hatte einen Vertrag, der noch länger gelaufen ist, und am 18. Mai ist er selber aus diesem Vertrag ausgestiegen, da er den Vertrag nicht mittragen wollte. An das erinnern Sie sich nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, es ist mit Mag. Zechner selber über den Verkauf – ich habe versucht, ihn zu informieren, dass es da Gespräche gibt, ich habe ihm …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, da war er noch Vorstand? Wenn man Gespräche mit jemandem führt, wird er wohl noch Vorstand gewesen sein.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Er war zumindest für mich ein wichtiger Ansprechpartner, da er die Vorgeschichte mit der Umtauschanleihe und mit der Problematik, wo sich die Landesholding befunden hat – natürlich genauso wie meine Person – gekannt hat, und deshalb war er ein wichtiger Gesprächspartner.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und vor allem war er Vorstand auch noch?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es jetzt – ich habe es früher schon gesagt –, ich kann es nicht genau ... Es ist möglich, dass er im Mai ausgeschieden ist. Ich kann das jetzt zeitlich nicht …[69]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, am 18., da er den Verkauf nicht mittragen wollte.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es nicht bestätigen, weil ich keine Unterlagen dazu habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, also Sie erinnern sich nicht daran. Okay.

Noch einmal! Wie sind Sie eigentlich Vorstand geworden? Wer hat Sie denn das erste Mal darauf angesprochen, ob Sie Vorstand werden wollen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Angesprochen bin ich, meiner Erinnerung nach, von Dr. Kulterer worden, nämlich als Rechtsabteilungsleiter damals, dass ich eben die Landesholding schon länger betreut habe, also Dr. Taferner, dann auch Dr. Bussfeld, und ob im Zusammenhang mit dem Börsengang für mich vorstellbar wäre, auf nebenberuflicher Basis in die Holding zu wechseln und dort einen Börsengang mitzubetreuen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann hat er Sie das gefragt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich zeitlich nicht einordnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War das im Jänner oder war das …

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Sie, das war 2005. Ich weiß nicht, wer zehn Jahre zurück weiß, wann er was mit wem besprochen hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In etwa eine Einordnung … Also 2000 war es nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na, es muss 2005 gewesen sein, aber das kann ich jetzt – das ist jetzt mehr eine Mutmaßung als eine Bestätigung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur eine letzte kurze Frage?

Vorsitzende Doris Bures: Sie haben zwei Sekunden.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Übrigen, vielleicht noch ergänzend, bin ich ja[70] von Dr. Bussfeld angesprochen worden, ob das für mich eine Alternative ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Lagen zwischen dem ersten Ansprechen und dem, dass Sie es dann geworden sind, Tage, Wochen oder Monate?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich nicht sagen, das lässt sich aber sicher leicht aus den Unterlagen recherchieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher soll ich das recherchieren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aus den Aufsichtsratsprotokollen. Da wird es ja drinnen stehen …

Vorsitzende Doris Bures: Sie haben nur Redezeit, solange Ihr Mikrophon eingeschaltet ist, Herr Abgeordneter, aber wir haben eine nächste Runde.

Herr Abgeordneter Angerer ist in der dritten Fragerunde als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Dr. Megymorez, da dieses Birnbacher-Thema heute ein so großes Thema ist, hätte ich auch noch eine Frage dazu.

Der Herr Petzner hat im Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag gesagt, dass es bei dieser Diskussion um das Honorar von 12 Millionen/Reduktion auf 6 Millionen eigentlich doch sehr unterschiedliche Meinungen gegeben hat und dass im Endeffekt dann der damalige Landeshauptmann Haider das politisch einfach durchgesetzt hat, die ÖVP sich massiv dagegen ausgesprochen hat und eigentlich die 12 Millionen Honorar beibehalten wollte. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Wie ist das damals gelaufen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Keine Wahrnehmung? (Auskunftsperson Megymorez: Nein!) Dann vielleicht noch einmal zurück zum Kauf durch die Bayern und die weitere Phase danach. Wir haben es heute schon relativ ausgiebig erörtert; aus Ihrer Sicht waren die Bayern sehr gut über die Bank informiert, sie wollten auch den Expansionskurs fortsetzen und haben dementsprechend auch gewusst, dass es entsprechende Kapitalerhöhungen in der Bank brauchen wird und so weiter. Dann ist es zum Verkauf gekommen. Es hat dann aber den Vorwurf gegenüber dem Land Kärnten und auch der Holding gegeben, dass man falsch informiert wurde, dass falsche Informationen geliefert wurden. Wie sehen Sie das, also im Zuge des Verkaufs?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich sehe es so, dass mit dem gesetzlichen Vertreter der Landesholding selbst bis zum Mai 2007 niemand gesprochen hat. Also diese Gespräche, die da stattgefunden haben, die haben – wie sich im Nachhinein ja herausstellte – zwischen Werner Schmidt, Vertretern der GRAWE und teilweise, glaube ich, dem Landeshauptmann Haider stattgefunden, nicht aber mit den gesetzlichen Vertretern der Landesholding.

Die Bayern haben auch eine Due Diligence in der Bank durchgeführt, wenngleich unter falschen Prämissen. Also damals ist ja gesagt worden, es finden Prüfungen in der Bank statt, weil man die Refinanzierung des Berlins, der ein Aktienpaket von 25 Prozent plus eine Aktien als Optionsmöglichkeit gehabt hat … Auf dieser Basis hat man eine Due Diligence vonseiten der BayernLB durchgeführt; und es gibt umfassende Ausschließungsgründe.[71] Das war ein Aspekt, der früher vielleicht untergegangen ist. Es ist schon richtig, dass die Haftungen nicht ausgeschlossen worden sind, aber andererseits muss man sagen, der Vertrag, der hier abgeschlossen worden ist, war ja von den Haftungen, die der Verkäufer zu tragen hat, so reduziert, dass es eigentlich aus Sicht eines Verkäufers nur positiv war, diesen Vertrag einzugehen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Können Sie das ein bisschen detaillierter erläutern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja. Üblicherweise sehen ja Aktienkaufverträge vor –ich habe es den Medien entnommen, dass das auch jetzt bei den Verkäufen so ist –, dass man gewisse Schwellenwerte festschreibt und dann, wenn die, die EWB-Bildungen und Ähnliches betreffen,[72] erreicht worden sind, Kaufpreisnachlässe zu geben sind, der Kaufpreis sich reduziert oder durch den Altaktionär Geld nachzuschießen ist. All diese Themen hat es in dem Kaufvertrag, den die BayernLB unterfertigt hat, nicht gegeben. So einen Vertrage gebe ich ja vonseiten des Käufers nur dann ab, wenn ich überzeugt bin, dass ich wirklich umfassend habe prüfen können und die Risiken, die dort stattfinden, auch umfassend einschätzen kann. Sonst macht man das ja nicht.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): In weiterer Folge war ja das Land Kärnten und in dem Fall auch die Holding mit knapp 12 Prozent noch Minderheitseigentümer. (Auskunftsperson Megymorez: Ja!) Wie ist in dieser Phase dann die Information gelaufen? Wie weit war die Holding da noch eingebunden, speziell, als man dann gemerkt hat, die Bank kommt in Schwierigkeiten, als sie das erste Hilfspaket von Bundesseite gebraucht hat und als dann in weiterer Folge die Verstaatlichung stattgefunden hat? Wie hat da dann in weiterer Folge die Kommunikation vor allem zwischen dem Finanzministerium und der Holding funktioniert? Wie haben Sie das gesehen? Ist das optimal gelaufen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also auf die Landesholding selbst ist vonseiten des Finanzministeriums niemand zugekommen. Ich glaube, das erste Gespräch, für das wir im Finanzministerium waren, war so um Ende November, Dezember herum. Also das war sozusagen das erste Mal, als die gesetzlichen Vertreter der Landesholding eingebunden waren.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): In welchem Jahr jetzt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: 2009.

An direkte Kontakte zwischen Finanzministerium oder FMA und Landesholding kann ich mich eigentlich nicht erinnern, also dass wir zu Gesprächen bei der FMA eingeladen gewesen wären. Das ist aber auch nicht üblich, sage ich auch dazu. Also üblicherweise finden die Gespräche mit dem Vorstand einer Bank statt, also mit dem Konzernvorstand der Bank, und mit dem Aktionär BayernLB. Also da haben Gespräche aber meines Wissens auch stattgefunden.

Die Informationspolitik aus der Bank war eigentlich zunehmend abnehmend. Das heißt, ab dem Jahr 2009 war es eigentlich so, dass wir auch im Aufsichtsrat auf das Wesentliche reduziert worden sind. Ich kann mich an einen Sachverhalt erinnern. Das war irgendein Beratervertrag mit dem Werner Schmidt, der in der 90. oder 91. Aufsichtsratssitzung hervorgekommen ist, in dem eigentlich der Aktionär Landesholding, obwohl er zu dem Zeitpunkt im Aufsichtsrat drinnen gesessen ist, gar nicht gewusst hat, dass es da diesen Beratervertrag gibt. Ich habe auch aufgrund dieses Informationsdefizits in der 91. Aufsichtsratssitzung gebeten, dass man dem Protokoll der 91. Aufsichtsratssitzung der Hypo International die Sichtweise des Aktionärs Landesholding beilegt, was meines Wissens auch passiert ist. Also es gibt da eine Sichtweise der Landesholding über die Jahre 2008 und 2009. Das müsste dem Protokoll auf der Bankebene beigeheftet sein.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sie sagen also, es hat laufend Gespräche zwischen der Finanzmarktaufsicht und der BayernLB gegeben, also dem Vorstand der Bank und der Bankführung.

Was mich jetzt noch interessieren würde: Sie sagten vorher zum Verkauf, dass eigentlich der Vertrag aus Ihrer Sicht ein sehr guter war, mit einem minimalen Risiko für die Holding und dementsprechend für das Land. Wie sehen Sie dann die weitere Entwicklung durch die Verstaatlichung? Wie sehen Sie das heute, wie sich das Risiko dann verändert hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich habe mir zur Verstaatlichung selbst eigentlich nichts angeschaut; ist kein Thema also.[73] Ich meine, aus der Außensicht heraus kann man sagen, die Beraterkosten, die da angefallen sind, erscheinen doch sehr hoch.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Nur noch abschließend jetzt: Das heißt also, im Zuge der Verstaatlichung, als die dann faktisch umgesetzt wurde, war ein zunehmend abnehmender Informationsaustausch zwischen Ministerium und Holding gegeben. Ist das richtig? Sie waren also faktisch in den ganzen Prozess nicht eingebunden?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es ist in dieser Phase mehrmals – da verweise ich aber auch auf die Aufsichtsratssitzungsprotokolle der Landesholding –, so im November, Dezember[74], in den Gremien der Landesholding angesprochen worden, dass der Finanzreferent Kontakt mit dem Finanzminister aufnehmen sollte, und da ist aber gesagt worden, er „kommt nicht durch“ – unter Anführungszeichen –, es gibt da keine Kommunikation. Ob sozusagen das dann zu einem späteren Zeitpunkt oder so stattgefunden hat, weiß ich nicht, da waren wir nicht involviert.

Vorsitzende Doris Bures: Nur eine kurze Frage noch.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Nur noch eine letzte, kurze Frage: Der Vertrag, der bei der Verstaatlichung mit den Bayern abgeschlossen wurde, wurde der dem damaligen Noch-Eigentümer Kärntner Landesholding zur Verfügung gestellt? (Auskunftsperson Megymorez: Der Verstaatlichungsvertrag?) Der Verstaatlichungsvertrag.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein. Also es war so, dass es bei diesem Gespräch, das da im Dezember war – ich glaube das war um den 12. oder 14. Dezember herum –, im Ministerium so eine Art Sideletter gegeben hat, in dem Eckpunkte nur vereinbart gewesen waren. Auf meine Nachfrage hin, ob wir das gesamte Vertragswerk, zumindest auch die anderen Sideletter, als Landesholding haben können, hat es geheißen – das war aber Präsident Peschorn, da hat es dazwischen immer wieder Pausen gegeben, der dort gesagt hat –, nein, der Bund schließt nur Einzelverträge mit jedem ab, also der Gesamtvertrag …[75] Später hat man natürlich über die Medien gehört, was vereinbart worden ist. Wir haben das dann aus den Medien beziehungsweise aus den Erzählungen von Dr. Martinz, der unmittelbar in den Verhandlungen anwesend war, und von Landeshauptmann Dörfler erfahren. Das haben wir dann auch in unsere Präsentationsunterlage aufgenommen, die wir dann im Aufsichtsrat präsentiert haben. Die Gesamtverträge haben wir zu dem Zeitpunkt nicht gehabt. (Abg. Angerer: Danke schön!)

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Vorsitzende! Herr Dr. Megymorez! Sie wurden, das haben Sie vorher selbst auch gesagt, von Herrn Dr. Kulterer als Vorstand in die Kärntner Landesholding nominiert.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Entschuldigung! Nicht nominiert, ich bin gefragt worden. Nominiert hat mich dann in Wirklichkeit der Aufsichtsrat[76]. Also ich habe mich dort beworben, habe neben anderen Kandidaten, die es gegeben hat, eine normale Bewerbung abgegeben, und dann hat der Aufsichtsrat der Landesholding …

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wer war damals der Aufsichtsratsvorsitzende?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da müsste ich nachschauen …

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wissen Sie, warum Kulterer wollte, dass Sie sich da bewerben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Damals ist mir kommuniziert worden, um den Börsengang zu begleiten – auf Ebene der Holding –, um Kosten zu ersparen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Naja, oder damit man sich selbst den Eigentümervertreter aussucht – jenen, der einem genehm ist, offensichtlich.

Ich möchte noch einmal auf die Haftungen zurückkommen. Es wurde ja jetzt schon viel gesagt darüber, dass man sich Gedanken darüber gemacht hat, dass der Kaufpreis reduziert worden wäre, wenn man die Haftungen übergeben hätte. Ich möchte Sie aber schon noch fragen, ob es irgendwann einmal Gedanken vonseiten des Vorstandes, Ihrer Person oder der Kärntner Landesholding über die Höhe der Haftungen gab. Die Haftungen lagen ja im Jahr 2007 bei immerhin fast 24 Milliarden €.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Vielleicht mit zur Klarstellung: Damals, im Jahr 2007, als der Verkauf Thema geworden ist, hat man sich über die Möglichkeit, Haftungen sozusagen mitzuverkaufen, keine Gedanken gemacht. Das ist meiner Erinnerung nach von niemandem thematisiert worden, auch nicht im Aufsichtsrat der Landesholding. Da müsste man im Protokoll nachschauen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das war jetzt ausnahmsweise einmal nicht meine Frage; das war die Frage vom Herrn Abgeordneten Krainer. Meine Frage ist: Hat man sich jemals Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn dieses Riesenausmaß an Haftungen, nämlich in der Höhe von fast 24 Milliarden €, mehr als das Zehnfache des Kärntner Landesbudgets, jemals schlagend wird? Hat man sich da in der Kärntner Landesholding jemals Gedanken darüber gemacht, was dann in Kärnten passiert?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich glaube, man muss da die Ebenen differenzieren. Die Landesholding selbst hat ja aus den Haftungen selbst nur das Risiko, das ihrem eigenen Vermögen entspricht; und das eigene Vermögen der Landesholding waren die Hypoanteile. Aber vorweg: Man hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Nur, warum hat man sich aber keine Gedanken gemacht, oder nicht in dem Ausmaß, mit dem es heute, in der Nachschau, sinnvoll gewesen wäre? – Deshalb, weil man in Wirklichkeit mit dem Risiko aus Sicht der Landesholding ja nur in dem Ausmaß drinnen ist, als der Anteil an der Bank vorhanden ist.

Anders stellt es sich beim Land Kärnten dar. Das Land Kärnten ist ja der eigentliche Wert der Haftungen sozusagen, weil ja das gesamte Landesbudget dahintersteht. Gedanken zu den Haftungen selbst sind mir explizit nicht bekannt, weil auch die Risikolage damals in der Bank nicht bekannt war – sage ich ganz offen. Also wenn Sie die bankaufsichtsrechtlichen Prüfberichte der Jahre 2007 und 2008 lesen – ich erspare mir, jetzt daraus zu zitieren – und anschauen, dann sehen Sie dort nicht einmal im Anhang, dass da irgendwo Sorgfaltspflichtverstöße oder etwas ähnliches[77] angekreuzt wären. Da sehen Sie nichts drinnen, was ein Risiko darstellen würde.

Es war aber schon immer wieder Thema – auch auf Landesebene mit Regierungsvertretern –, dass die Bank für das Bundesland Kärnten von ihrer Bilanzsumme her zu groß ist. Das war ja auch der Grund oder mit ein Grund dafür, dass man gesagt hat, man muss da die Eigentümerschaft auf breitere Beine stellen. Das heißt, man muss einen Börsengang versuchen oder eben einen kapitalstarken Aktionär bringen, weil ja auch das Land gar nicht in der Lage war, Kapitalerhöhungen in dem Ausmaß weiter durchzuführen, als die Bank aus damaliger Sicht …[78] Wir befinden uns ja bitte im Jahr 2008, als Wachstum eine Prämisse war. Da hat es ja keine Banken-, keine Finanz- und keine Immobilienkrise gegeben. Damals ist man davon ausgegangen, dass man so wie alle Banken auch in Ost- und Südosteuropa sagt, Wachstum ist das Gebot der Stunde. Dafür brauche ich Kapital, und das hat ja der Eigentümer, das Land Kärnten, nie zur Verfügung stellen können. Das war eigentlich das Ansinnen, über Haftungen selbst ist damals wenig diskutiert worden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Nur: Das ist genau der interessante Ansatz. Man hat sich Gedanken gemacht, dass man niemals das Kapital aufbringen wird, aber wie hätte man jemals Haftungen in dieser Höhe schultern können, wenn die schlagend geworden wären?

Ich unterstelle das jetzt einmal und bitte Sie, dass Sie auch darauf eingehen. Ich gehe einmal davon aus, oder man kann heute davon ausgehen, dass die Haftungen bewusst auch zurückgehalten worden sind. Wir könnten das fachlich hier ausdiskutieren, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre, in einem Innenverhältnis die Haftungen weiterzugeben, oder dass eine Kaufpreisminderung, aber dafür auch Risikominimierung möglich gewesen wäre. Das war aber offenbar nicht Sinn und Zweck, sondern man wollte weiterhin die Haftungsprovisionen kassieren. (Auskunftsperson Megymorez: Also, die Landesholding …!) Man hat geglaubt, Kärnten macht damit ein Geschäft, weil es ja immerhin auch fast 24 Millionen Haftungsprovisionen im Jahr 2007 waren. Man hat sich gedacht, wenn das weitergeht, ist das super.

Ich unterstelle auch, dass es damals auch so war, dass man sich gedacht hat, dass die Republik schon einspringen wird, wenn die Haftungen für das Land Kärnten irgendwann einmal schlagend werden sollten. Sonst ist mir kein einziger schlüssiger Grund bewusst, warum man diese Haftungen behalten hat. Wer war da so blauäugig? Hat man niemals dem Landeshauptmann Haider gesagt, dass man das niemals wird decken können, wenn da etwas passiert?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Vielleicht jetzt zur Antwort auf Ihre Frage: Punkt eins, die Landesholding hat nie Haftungsprovisionen bekommen. Die Haftungsprovisionen …[79]

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Entschuldigen Sie, das Land Kärnten und die Landesholding sind ja nicht zwei verschiedene Sachen! Ich meine, sie haben vielleicht nicht ursächlich etwas miteinander zu tun, aber das hängt doch bitte zusammen. Man kann doch nicht sagen, das interessiert mich nicht, was das Land Kärnten da für Haftungen hatte.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Für die Haftungseinschränkungen des Landes Kärnten ist die Kärntner Landesregierung beziehungsweise der Kärntner Landtag zuständig. Da muss ich klar auf die Zuständigkeiten verweisen. Ich meine, ich war sehr viel. Ich war Rechtsabteilungsleiter der Bank, ich war Vorstand in der Landesholding, ich war später Aufsichtsrat in der Bank, aber ich war mit Sicherheit nicht in der Kärntner Landesregierung vertreten. Das wäre eigentlich sozusagen die Schnittstelle gewesen, was die Landeshaftungen betrifft.

Was die Situation der Haftungen der Landesholding für die Bank betrifft, habe ich versucht, darzustellen, was das Risiko der Landesholding in dem Zusammenhang war, nämlich ihre eigenen Aktien dort – also ihre eigenen Anteile an der Bank.

Wenn man sich also darüber Gedanken macht, dann muss man das wohl auf Ebene der Landesregierung machen beziehungsweise im Kärntner Landtag.

Zu den Haftungsprovisionen selbst: Die Landesholding hat nie Haftungsprovisionen bezogen – ganz einfach deshalb nicht, weil die Haftungen der Landesholding, die ja aufgrund eines Bundesgesetzes, des § 92 BWG beziehungsweise vormals 8a KWG, vorgegeben waren, nicht werthaltig waren – werthaltig deshalb nicht, weil die Landesholding nicht mehr Vermögen als die Anteile an der Bank gehabt hat. Insofern trifft also Ihre Frage zwar den Kern, aber betrifft die Ebene einen Stock höher – also nicht die Landesholding, sondern die Landesregierung beziehungsweise den Kärntner Landtag.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Nur, dass da nie die Alarmglocken geschrillt haben, als man dann im Jahr 2006 gemerkt hat, dass die Bilanz 2004 aufgrund dieser falsch bilanzierten, sogenannten Swapverluste gefälscht war. Die Wirtschaftsprüfer haben das Testat zurückgezogen. Man hat mit über 300 Millionen Verlust zu kämpfen gehabt. Die Bank war in einer miesen Eigenkapitalsituation, und es haben noch immer keine Alarmglocken geläutet in dem Zusammenhang, was einmal passiert, wenn diese Haftungen schlagend werden?

Jetzt weiß ich schon, Sie haben mir das gerade erklärt. Ich nehme das auch zur Kenntnis, aber ich möchte nur Folgendes wissen: Man spricht doch untereinander, und die Landesholding und das Land Kärnten sind ja nicht so weit auseinander.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, die Frage zu stellen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sind Ihnen nach dem Wissen, dass die Bilanz im Jahr 2004 falsch war, dass diese Verluste nicht aufgedeckt worden sind, dass die Bank mit einer Eigenkapitalmisere zu kämpfen hatte, noch immer keine Bedenken bezüglich dieser Haftungen gekommen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Im Jahr 2004 war ich nicht Vorstand der Landesholding, das bin ich auf nebenberuflicher Basis 2005 geworden.

Natürlich hat es diese Vorkommnisse gegeben, aber ich habe das zuvor schon versucht, darzustellen: Mit dem Umstand, dass man hier die für die Bank – bitte immer aus Sicht der Bank – schlechteste Bilanzierungsvariante vonseiten der FMA vorgegeben hat, nämlich für 2005 minus 99 Millionen € EGT in der Bilanz, in dem Wissen, dass es eine Due-Diligence-Prüfung der BayernLB in allen Details gegeben hat, kann man am Ende des Tages, muss man dann in der Situation damals, davon ausgehen ... [80]Und die Kapitalerhöhung! Es hat ja 2006 Kapitalerhöhungen von 250 Millionen gegeben, es hat Kapitalerhöhungen 2007 gegeben, es hat Kapitalerhöhungen 2008 gegeben – teilweise auch mit so hohen EWB und Wertberichtigungen wie nie in den Jahren davor. Das muss man auch sagen. Wenn man sich das alles vor Augen führt, hat man davon ausgehen können, dass diese Bank sich wieder auf Schiene befindet.

Ich möchte jetzt, weil Sie diese Risikosituation geschildert haben, auch aus dem bankaufsichtsrechtlichen Prüfbericht 2007 zitieren, aus der TZ 29: Risikomanagement existiert, Aufgaben werden wahrgenommen. Risikostrategie wird vom Vorstand und Group Risk Executive Committee, das gruppenweit tätig ist, wahrgenommen.

Angemessenheit des Risikomanagements 2007, TZ 31: Die in den letzten OeNB-Berichten angeführten Kritikpunkte wurden weitestgehend umgesetzt. Der Vorstand hat die nach § 39 (2) BWG und § 84 (1) Aktiengesetz geforderten Maßnahmen initiiert und getroffen.

TZ 99: Tatsachen, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir nicht festgestellt. Mögliche Verstöße gegen Gesetz oder Satzung sind derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren. – Zitatende.

Das ist das, was Sie angesprochen haben, dieses Verfahren Swapverluste, die damals stattgefunden haben.

Aus dem Anhang zum bankaufsichtsrechtlichen Prüfbericht § 63 (5):

Mindesteigenmittelerfordernis erfüllt, Ordnungsnormen eingehalten, Sorgfaltspflichten eingehalten, Interne Revision funktionsfähig und hat Aufgaben wahrgenommen, Anzeigepflichten und Meldepflichten ist man nachgekommen. – Zitatende.

Jetzt frage ich Sie: Muss ich mir vor dem Hintergrund des bankaufsichtsrechtlichen Prüfberichts – mit dem Wirtschaftsprüfer und mit dem die Interne Revision befasst sind – auf Eigentümerebene vor dem Hintergrund Gedanken machen, ob eine Haftung schlagend werden kann?

Darf ich noch ausführen, dass es das Gleiche natürlich für das Geschäftsjahr 2008 gibt.[81]

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Meine Frage war aber, wie die gefälschte Bilanz und wie die Swapverluste aufgetaucht sind, nämlich die falsche Bilanzierung. Das war im Jahr 2006, und da waren Sie genau Vorstand der Landesholding.

Vorsitzende Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur vierten Fragerunde.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Soll-Befragungsdauer von drei Stunden bereits überschritten ist, und werde jedenfalls wie immer nach vier Stunden die Befragung beenden.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Was da vorher ausgeführt wurde, mag prima vista zur Entlastung dienen, aber im Prinzip waren ja die Befundungen der Wirtschafts- und Bankprüfer, die auch einen bankaufsichtlichen Teil mitgeliefert haben – aus dem da zitiert worden ist –, Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Die Frage wäre allenfalls, ob man das hätte kennen müssen. Aber ich kann Ihren Ausführungen soweit folgen, das ist schon richtig. Allerdings wird sich ja genau die Frage der Involvierung der Wirtschaftsprüfer vor diesem Hintergrund noch weiter stellen. Das nur zur Kommentierung.

Ich komme noch einmal auf dieses Thema der Frage der Anbahnung und des Einstiegs nicht nur von Tilo Berlin, sondern auch seiner Investorengruppe über diese Luxemburger Konstruktion zurück. Ich darf Ihnen, weil Sie vorher den Eindruck vermittelt haben, dass man erst 2007 von so einer Liste erfahren hätte, wer denn diese Investoren seien, ein Protokoll des Aufsichtsratsvorsitzenden der Kärntner Landesholding vorhalten, einer Sitzung, bei der Sie, wie ich denke, anwesend waren. Es handelt sich um die Dokumentennummer 25967, das war die 38. Sitzung vom 10.12.2006. Da wird im zweiten Absatz von oben festgehalten, dass von Zechner auf Nachfrage von Dobernig, Scheuch – immerhin – und Schaunig-Kandut – eine Liste verlesen wird, nämlich jene der Investoren. Des Weiteren wird dann aber festgestellt:

Die Liste der Zeichner ist dem Vorstand der Kärntner Landesholding per E-Mail am 6.12.2006 zugegangen. – Zitatende.

Wir haben also zwei Sachverhalte, und zwar, dass im Dezember 2006 schon etwas über die Investoren bekannt sein müsste, wenn dieses Protokoll zutreffend ist.

Haben Sie diesen Absatz jetzt mitverfolgen können?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Können Sie sich erinnern, welche Namen Zechner hier zum Vortrag gebracht hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach waren dort durchaus auch institutionelle Anleger drinnen. Aber ich kann im Detail dazu nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): „Durchaus institutionelle“ – durchaus aber auch nicht-institutionelle!?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich schließe das nicht aus. Ich kann aber inhaltlich ...[82]

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Was wollen Sie uns erklären? Sie wissen nicht mehr, was Kollege Zechner damals ausgeführt hat, wer die potentiellen Zeichner sind? Die Namensliste steht hier nicht, da steht nur, dass sie vorgetragen wurde. Außerdem steht da – und das beschleunigt das vielleicht –, dass Sie als Vorstand schon zuvor, nämlich am 6.12. per E-Mail diese Liste bekommen hätten. Vielleicht hilft das?

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage haben Sie noch.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, das war ja genau für die Aufsichtsratssitzung, da offensichtlich vor der Aufsichtsratssitzung angefragt worden ist, wer die Zeichner sind, die dahinterstehen. Wir haben dann versucht, das von der Bank zu organisieren, damit man das im Aufsichtsrat sozusagen behandeln kann.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Bemühungen sind ja erkennbar. Ich sage nicht, dass das jetzt etwas Böses ist – im Gegenteil, man hat sich ja informiert. Aber was mich eher verwundert, ist, dass Sie sich jetzt nicht erinnern wollen, wer diese Zeichner gewesen wären. Ich würde Sie wirklich ersuchen, in sich zu gehen und dieses Erinnerungsvermögen zu schärfen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann es Ihnen deshalb nicht sagen, weil aus Sicht der Landesholding in Wirklichkeit … [83]Vertragspartner war damals die Berlin-Gruppe, das gibt ja nur die Refinanzierung der Berlin-Gruppe dahinter wieder. Aber offensichtlich hat es das Ansinnen von Aufsichtsräten gegeben, die darüber auch Information haben wollten, und das ist dann eingefordert worden. Aber aus der damaligen Sicht der Landesholding war unerheblich, wie Berlin seine Refinanzierung aufstellt. Also das ist nicht etwas, was jetzt ...[84]

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das geht ja auch hervor, aber das ist ja hier nicht die Frage. Ich frage Sie ja nach Ihren Wahrnehmungen dazu, wer bei der Berlin-Gruppe dabei war, denn jetzt haben Sie gesagt, Sie können sich nicht erinnern.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss sie auf die nächste Runde verweisen!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich wollte damit erklären, warum ich mich ...[85] Weil das für mich nicht ein zentraler Punkt war. Ein zentraler Punkt war zum Beispiel früher die Frage mit den Kaufverträgen, wie da die inhaltliche Absicherung des Verkäufers war. Das war nicht etwas, was jetzt im Fokus des Vorstandes der Landesholding gestanden ist.

Aber es muss ja bei den Unterlagen der Landesholding dabei sein, wer die Zeichner waren. Das muss ja in der Holding aufliegen. (Abg. Kogler: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, das ist aber hoffentlich nicht der Versuch, die sechste Fragerunde vorzuziehen, sondern eine Geschäftsordnungswortmeldung.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich sage das jetzt, weil der Hinweis berechtigt ist und wir das schon früher hätten monieren müssen, auch fürs Protokoll, denn die Öffentlichkeit soll es ruhig hören – es ist kurz! –:

Es liegen dem Ausschuss keine Unterlagen vor – soweit es uns und auch den anderen Fraktionen klar ist –, dass von der Kärntner Landesholding die Vorstandsprotokolle übermittelt worden wären. Wir haben nur die Aufsichtsratsprotokolle. Beilagen sind nachgeliefert worden, aber die Vorstandsunterlagen nicht, denn sonst hätten wir ja zum Beispiel diese Liste, dann hätten wir ja den E-Mail-Verkehr.

Vorsitzende Doris Bures: Wobei die Verfahrensordnung ganz klar geregelt hat, wie wir das Verlangen auf Nachlieferung stellen können.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das sollte nur einmal deponiert werden. Wir müssen eh einen Umgang damit finden. Im Übrigen sind wir wieder genau an der Stelle, dass wir die Zeugen befragen, bevor die Akten überhaupt alle da sind. Das ist ja ein bisschen ein Problem bei dieser Phase 1.

Vorsitzende Doris Bures: Es sind aber auch weitere Ladungen möglich.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie behaupten ja immer wieder, dass Sie dieses Gutachten von Herrn Birnbacher damals nicht kannten und dass Sie Ihre Entscheidungen auf anderen Prämissen getroffen haben.

Ich möchte Ihnen gerne ein Dokument vorlegen. Ich habe es Ihnen vorhin schon gezeigt. Es hat die Nummer 34027 und ist ein Brief Ihrerseits an den Herrn Nowotny, in dem Sie ihn um ein Gutachten bitten. Wenn Sie da auf die Seite 5 blättern, dann sehen Sie, dass Sie in diesem Schreiben explizit das Gutachten des Herrn Birnbacher ansprechen und auch inhaltliche Aussagen über dieses Gutachten machen.

Wenige Tage später fallen Sie anscheinend in eine Amnesie, die bis heute andauert. Das ist eine eigenartige Geschichte. Daher lautet meine Frage: Warum wussten Sie am 27.2., dass es dieses Gutachten gibt – kannten sogar den Inhalt dieses Gutachtens –, und wenige Tage später plötzlich nicht mehr.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Zunächst darf ich einmal den Begriff Amnesie zurückweisen. Das ist eine Sprachkultur, die eigentlich eines Parlamentariers unwürdig sein sollte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie würden Sie den plötzlichen Erinnerungsverlust bezeichnen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann Ihnen nur das wiedergeben, was meine Wahrnehmungen sind. Wenn Sie etwas anderes hören wollen, dann müssen Sie sich selber befragen. (Abg. Lugar: Erklären Sie mir, was das steht? Warum haben Sie das geschrieben?) – Ich kann Ihnen nur das wiedergeben, was meine Wahrnehmung ist.

Da muss man vielleicht ausholen: Das Zustandekommen dieser Anfrage an den Professor Nowotny war so, dass das von einer begleitenden Anwaltskanzlei vorbereitet worden ist und dann von uns drübergeschaut, unterfertigt und abgefertigt worden ist. So ist das zustande gekommen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das haben gar nicht Sie geschrieben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Natürlich habe ich es gekannt und wahrscheinlich sogar korrigiert, nachdem es von der Anwaltskanzlei gekommen ist, aber vorbereitet wurde es von der Anwaltskanzlei und von uns ist es unterschrieben worden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie haben das unterschrieben und auch der Kollege, der jetzt nach Ihnen kommt, und Sie wissen gar nicht, was da genau drinnen steht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Selbstverständlich liest man das dort durch, aber es ist ja nicht so ...[86] Ich weiß nicht, wie Sie sich die Tätigkeit eines Vorstands vorstellen, üblicherweise gibt es einen Schreibtisch, auf dem sich zig Unterlagen und Dokumente zum Unterfertigen, zum Durchschauen, zum Erarbeiten befinden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Da geht es um 12 Millionen!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Selbstverständlich, aber es war nicht die einzige Tätigkeit, die wir in der Landesholding im Zeitraum 2008 zu tun hatten, dass wir jetzt im Detail nachschauen, welche Schritte und welche Dokumente wann, wie, wo hinausgehen.

Ich gebe Ihnen recht, Faktum ist, dass das da drinnen steht. Faktum ist aber auch, dass genau dieser Brief vom 15.3. aus der Anwaltskanzlei des gleichen beratenden Anwaltes stammt, der uns auch im Jahr 2007 bei der Kauftransaktion begleitet hat. Den haben wir auch für die Bearbeitung des Honorars Birnbacher beigezogen. Da kann es durchaus sein, dass der diese Stellungnahme vom 15.3.[87] in seinem Akt gehabt hat, das dann hineingeschrieben und dann unterfertigt abgegeben hat. Aber das sind Sachverhalte, die kann ich Ihnen nicht aufklären.

Ich habe dieses Schreiben vom 15.3. auf jeden Fall nicht als Grundlage für die Auszahlung gehabt. Meine Grundlage für die Auszahlung, das habe ich schon mehrmals versucht, zu erklären, war die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher und nicht dieses Schreiben vom 15.3.[88]

Im Übrigen, wenn es[89] da drinnen steht und wenn man mir da irgendetwas unterstellen will, dann muss man ja sagen, wenn da irgendetwas drinnen gestanden wäre, was für mich aus der damaligen Sicht verfänglich gewesen wäre, dann wäre ich ja wohl der Erste gewesen, der dieses Schreiben herausgenommen oder dafür Sorge getragen hätte, dass das ja nicht zu den Gutachtern kommt oder irgendwo Erwähnung findet.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das ist ja gleich meine nächste Frage, wenn wir schon mutmaßen und wenn Sie sagen, hätten Sie davon gewusst, dann hätten Sie es herausgenommen. Ich glaube, dass genau das passiert ist. Das heißt, beim nächsten Gutachter, nämlich Deloitte, haben Sie es unterlassen, dieses Gutachten mitzuliefern, weil in diesem Gutachten ganz klar steht, dass der Herr Birnbacher eben nicht in Verkaufsverhandlungen involviert war. Denn hier steht – und das hat Herr Birnbacher selbst geschrieben –, dass der Preis von Dr. Hink – er schreibt wieder Knightsbridge statt Kingsbridge, das heißt, er hat nie etwas mit denen zu tun gehabt – und von Dr. Berlin ausgeschnapst wurde und er da nicht involviert war.

Hätten Sie das mitgeliefert, hätte Deloitte niemals dieses Gutachten so abgeben können, wie sie es abgegeben haben – deshalb meine Vermutung, dass Sie das eben ganz bewusst nicht mitgeliefert haben.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Aber dann würde es ja nicht erwähnt sein.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das war der erste Gutachter, Nowotny, der ja negativ beschieden und gesagt hat, er kann sich damit nicht auseinandersetzen, weil er es nicht durchblickt. Dann ist Deloitte gekommen, und Deloitte haben Sie dann diese Unterlagen vorenthalten, so sehe ich das zumindest. Wie wollen Sie das jetzt entkräften?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Indem ich einmal frage, aus welcher Unterlage Sie jetzt zitiert haben?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich rede vom Gutachten, in dem steht, dass Herr Birnbacher keine Leistung erbracht hat. Da war keine Leistung! Hätte Deloitte dieses Gutachten gehabt, hätte Deloitte gewusst, dass hier eindeutig keine Leistung erbracht wurde, und hätte nicht diesen Persilschein ausgestellt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: In welchem Gutachten steht das drinnen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Von Birnbacher, das Sie hier ansprechen! Nowotny haben Sie gesagt, es gibt dieses Gutachten, Deloitte wahrscheinlich nicht mehr.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wo nehmen Sie das her?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe es Ihnen gerade vorgelesen. Soll ich es Ihnen noch einmal vorlesen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, lesen Sie es mir vor, bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Das geht nicht. Herr Professor Binder, haben Sie das Dokument?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Ist es das, was wir haben? Haben wir es?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, das haben Sie alles schon.

Vorsitzende Doris Bures: Dann sagen Sie es noch einmal kurz!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also, noch einmal zum Mitschreiben:

Sie haben beim Dokument 34027 auf Seite 5 auf ein Dokument Bezug genommen, das Ihnen angeblich nicht bekannt war. Dieses Dokument habe ich Ihnen auch vorgelegt, das ist das Dokument beziehungsweise das Gutachten des Herrn Dr. Birnbacher, für das er 12 Millionen abrechnen wollte.

Jetzt behaupten Sie, dass Sie dieses Dokument nicht kannten, haben aber hier Bezug auf dieses Dokument genommen und auch den Inhalt des Dokuments persönlich unterschrieben. (Auskunftsperson Megymorez: Da habe ich Ihnen erklärt, wie das ...!) – Ich bin noch nicht fertig! Deloitte wusste nach Ihren Angaben nichts von diesem Gutachten, denn hätten sie etwas von diesem Gutachten gewusst und hätten sie die Seite 4 gelesen, wo ganz eindeutig steht, dass Dr. Birnbacher niemals in die Verkaufsverhandlungen involviert gewesen ist, hätten sie niemals diesen Persilschein ausgestellt.

Daher lautet meine Frage ganz einfach: Haben Sie das vorenthalten oder hat Deloitte einfach weggeschaut? Eines von beiden muss stimmen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ihre Vorhaltungen sind halt – wie so oft – nicht schlüssig und entsprechen auch nicht der Wahrheit. Wenn Sie nämlich Ihr eigenes, mir vorgelegtes Dokument anschauen, Herr Abgeordneter Lugar – ich spreche jetzt von der Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher –, und tun Sie mich nicht immer was ...[90] (Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Ich sage es Ihnen jetzt! (Abg. Lugar: ... in dem Gutachten!)

Ihre Aussage war, ich habe den Gutachtern vorenthalten, dass es dieses Schreiben vom 15.3. gibt. Ist das korrekt? (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Sie haben zu mir gesagt, ich hätte den Gutachtern vorenthalten, dass es dieses Schreiben vom 15.3.[91] gibt. Ich bin Ihnen jetzt dankbar, dass Sie mir diese Leistungsbeschreibung geben, denn ich habe jetzt einen Aspekt gesehen, der mir gar nicht aufgefallen ist. Wenn ich nämlich dieses Schreiben von Dr. Birnbacher anschaue und dort auf die Seite 7 gehe, dann sehe ich auf Seite 7, Punkt 5, und ich zitiere:

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Besprechung sind von mir in Kurzform in einem Brief von mir an den Landeshauptmann Dr. Haider und Dr Martinz zusammengefasst worden und am 15. Mai 2007 persönlich übergeben worden. – Zitatende.

Das ist genau das Gutachten, das Sie mir da vorhalten. Dann kann ich ja dem Gutachter nichts vorenthalten haben, wenn das in der eigenen Leistungsbeschreibung[92], die die Gutachter ja bekommen haben, sogar drinnen steht. (Zwischenruf des Abg. Lugar.– Ja, weil ich es selber nicht gehabt habe!

Ich habe ja das Dokument nicht gehabt, aber ich werde gegenüber den Gutachtern nicht etwas erwähnen oder erwähnen lassen, wenn ich Ihrer Unterstellung folge, was im Zuge einer unterstellten tatplanmäßigen Auszahlung negativ wäre. Das kommt ja in der Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher[93] selber vor. Damit ist Ihre eigene Argumentation zusammengebrochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Megymorez, so ganz ist die Argumentation des Kollegen Lugar noch nicht zusammengebrochen. Der Brief, den Sie unterschrieben haben, wo Sie sagen, er wurde von Ihrer Anwaltskanzlei geschrieben (Auskunftsperson Megymorez: Ja!), nimmt auf Inhalte dieses Gutachtens Bezug, von dem Sie sagen, Sie hatten es nicht. – Ist dieser Vorhalt richtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es ist richtig, dass ich den Brief selber, als wir das den Gutachtern übermittelt haben – mit „wir“ meine ich den Mag. Xander , die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher, dass wir zu diesem Zeitpunkt den Brief vom 15.3. – ich glaube, es war der 15.3. – nicht gehabt haben.[94]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, 15.5. (Auskunftsperson Megymorez: 15.5.!)

Aber Ihr Anwalt hatte diesen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Situation …[95] Ich meine, jetzt muss ich leider wieder ausholen ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, das ist der Vorhalt! (Auskunftsperson Megymorez: Ja!)

Der Vorhalt ist, dass der Brief nur in Kenntnis dieses Gutachtens, des 12 Millionen-Gutachtens, sage ich einmal, geschrieben werden konnte – das war ja der Vorhalt. Und Sie haben gesagt: Ich habe ihn nicht geschrieben, ich habe ihn nur unterschrieben, geschrieben hat ihn mein Anwalt!

So, aber dann bleibt ja der Vorhalt noch immer bestehen, nämlich dass der Verfasser dieses Briefes diesen gehabt haben muss. Und nun ist die Frage: Ist dieser Vorhalt richtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, außer die Kanzlei hatte zu diesem Zeitpunkt, als man das an Nowotny abgefertigt hat, bereits die Leistungsbeschreibung von Birnbacher, in der auf dieses Schreiben Bezug genommen wird.[96] Das wäre auch noch eine Möglichkeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber der Vorhalt von Kollegen Lugar ist ja, dass nicht nur dieses Schreiben bekannt war, sondern auch dessen Inhalt, also nicht nur das Vorhandensein, sondern auch der Inhalt. Noch einmal die Frage: Ist dieser Vorhalt richtig oder nicht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Inhalt[97] war mir zu diesem Zeitpunkt ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht Ihnen, dem Verfasser des Schreibens!

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich weiß nicht, ob dieser ihm bekannt war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er sagt, es geht gar nicht anders. Sie haben ja jetzt die Unterlagen gelesen. Hat er recht oder unrecht?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe gerade versucht …[98] Ich kann nicht sagen, ob er recht oder unrecht hat. Ich kann nur sagen, dass es eine denkbare Variante gibt, ohne jetzt weiß Gott wie darüber nachzudenken (Abg. Krainer: Okay, dann lassen wir das!), dass es eine Variante gibt  darf ich das bitte ausführen! –, dass es eine Variante gibt ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das brauchen Sie nicht! Es hat sich für mich erledigt. (Auskunftsperson Megymorez: Darf ich bitte meine Antwort ausführen?) Ich habe eine andere Frage, und zwar: Waren Sie als Leiter der Rechtsabteilung in der HBInt ...?

Vorsitzende Doris Bures: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter! Die Auskunftsperson berät sich kurz mit dem Verfahrensanwalt. (Abg. Krainer: Gerne!)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Er hätte noch eine kleine Anmerkung zur letzten Frage und wird dann Ihre neue Frage beantworten.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich möchte nur darauf hinweisen, dass es selbstverständlich eine denkmögliche Variante dafür gibt, wie dieses Datum in den Brief, der von der Anwaltskanzlei vorbereitet worden ist, hineinkommt: wenn nämlich die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher in der Kanzlei aufliegt und der Anwalt aus dieser Leistungsbeschreibung Teile für die Anfrage an Dr. Nowotny herausnimmt. Das ist eine denkmögliche Variante.[99]

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Gut, die neue Frage, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, der Vorhalt war ganz klar und eindeutig, nämlich: Dieser Brief kann nur geschrieben werden, wenn man nicht nur weiß, dass es das Gutachten gibt, sondern auch dessen Inhalt kennt. Das war der Vorhalt!

So, Sie wollen nicht! Das ist auch okay. Auskunftspersonen, die nicht wollen, sondern nur manches wollen und anderes nicht, kennen wir zur Genüge. Sie sind halt der Nächste in der Liste.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Na, ganz so war es nicht. Er hat gesagt: Der Anwalt hat es möglicherweise abgeschrieben, auch ohne es genau zu kennen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber bitte, der Vorhalt, meine Frage war ganz einfach, nämlich: Ist der Vorhalt, dass der Verfasser auch den Inhalt gekannt haben muss, richtig oder nicht? – Er will es nicht sagen und auch nicht nachvollziehen! Ist mir auch recht – Punkt.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich weiß es nicht!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Sie haben alles vor sich liegen, wissen es aber nicht!

Haben Sie als Leiter der Rechtsabteilung Verträge für die Bank in der HBInt geprüft? Was haben Sie da gemacht – Verträge erstellt, geprüft?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Die Aufgabe der Rechtsabteilung der HBInt war eine vor allem spezifisch gesellschaftsrechtliche Aufgabe. Das heißt, das sind Anfragen aus allen Rechtsgebieten, die nicht mit dem ureigentlichen Bankgeschäft zu tun haben. Also sprich: Kreditverträge waren nicht Aufgabe der Rechtsabteilung, dafür hat es in der Kreditabteilung und Marktfolgeabteilung eigene Juristen gegeben. Treasury war nicht Aufgabe der Rechtsabteilung. Es sind allgemeine Rechtsfragen herangetragen worden, vom Datenschutzgesetz über das AVG, also Verwaltungsverfahrensgesetz, bis hin zur Erstellung von Satzungen für die Bank und das Organisationsrecht für die Bank. Das waren die Kernaufgaben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Treasury gab es eigene Juristen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, im Treasury gab es eigene Juristen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat es einen Austausch oder Kontakt mit diesen Juristen gegeben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nur bei der Umstellung auf sogenannte ISDA-Verträge – das sind international anerkannte Treasury-Verträge, die von der Bank eingeführt worden sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also nur für allgemeine und nicht spezielle Fragen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nur für allgemeine Fragen – nicht für spezielle Fragen, nicht für Kunden. Also Kundenbeziehungen in dem Sinn hat die Rechtsabteilung keine gehabt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie ist geklärt worden, ob es rechtlich vereinbar ist, dass Sie einerseits Leiter der Rechtsabteilung der HBInt und andererseits Vorstand der Kärntner Landesholding sind?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist ein Gutachten von einer Wiener Wirtschaftsanwaltskanzlei eingeholt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat das eingeholt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist im Zuge der Besprechung mit Dr. Kulterer ein Gutachten eingeholt worden, um zu klären, ob es überhaupt möglich ist, dass ich sozusagen auf beiden Ebenen tätig sein kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es ist von der Bank eingeholt worden.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es ist von der Bank eingeholt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für eine Kanzlei war das?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann Ihnen das – ich weiß es jetzt nicht auswendig – nachliefern, wenn Sie wollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, Sie können sagen, was Sie glauben.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also es kann nur eine der großen Kanzleien sein, entweder war es WOLF THEISS oder DLA Weiss-Tessbach, also eine der großen Wirtschaftskanzleien.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was war das Ergebnis? Kennen Sie dieses Gutachten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Selbstverständlich, sonst hätte ich diese Funktion ja nicht übernommen. Dass es eben zulässig ist, dass man auf beiden Ebenen ...[100]

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie kennen das Ergebnis, aber kennen Sie das Gutachten?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich habe es damals gekannt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und da steht drin: Das ist alles kein Problem?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Dass es zulässig ist, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Herr Kulterer war der Erste, der Sie angesprochen hat. Dann haben Sie gesagt, dass Herr Bussfeld Sie mal angesprochen hat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ob jetzt Dr. Kulterer vor Dr. Bussfeld war, kann ich nicht sagen. Also erinnerlich ist mir das Gespräch mit Dr. Kulterer – nämlich mehr erinnerlich. Ich weiß aber, dass Dr. Bussfeld mich auch angesprochen hat.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Sie irgendwann einmal auch irgendjemand von der Kärntner Landesholding, vom dortigen Aufsichtsrat angesprochen?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Pöschl, glaube ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber später?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das war alles ziemlich zeitgleich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und zwischen diesen Gesprächen und der Bestellung?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Was meinen Sie? – Ob mich da jemand angesprochen hat?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, was da für ein Zeitrahmen war.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich heute nicht mehr sagen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Da ja jetzt Ihr Bestellmodus angesprochen wurde, möchte ich kurz fragen: Können Sie sich daran erinnern, wann Sie zum Vorstand bestellt worden sind?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Mit Wirkung ab Mitte 2005.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ja. Sie haben sich vorhin bei einer Frage nicht mehr erinnern können, wer damals Aufsichtsratsvorsitzender war. Ich kann es Ihnen jetzt bestätigen beziehungsweise sagen: Es war Dr. Pöschl, der jetzt gerade erwähnt wurde. Also Sie sind gerade noch unter Dr. Pöschl Vorstand geworden. Wissen Sie, wer dann sein Nachfolger war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach war das Dr. Martinz.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nein, es war Herr Ing. Schwarzenbacher. (Auskunftsperson Megymorez: Ah, okay!) Und wer kam dann anschließend?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Na, dann war es Dr. Martinz.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Der Herr Dr. Martinz, genau. Der Herr Schwarzenbacher kommt – nur so nebenbei – aus der Raiffeisen-Gruppe. Und der Herr Martinz – so viel ich jetzt in Erinnerung habe – war einmal ÖVP-Landesrat. Nur so viel zu der Feststellung von der ÖVP, es sei ein ausschließlich freiheitlicher Skandal. Es war also die ÖVP durchaus auch an entscheidenden Positionen. Und wenn, dann war das ein Problem der gesamten Kärntner Landespolitik und sicher nicht einer einzelnen Partei. – Danke vielmals.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Doktor! Ich würde mit Ihnen gerne das Jahr 2005 besprechen, als die Vorbereitungen zur Fußball-Europameisterschaft begonnen haben, und ein wenig das Muster aufzeigen, an dem erkennbar ist, dass Empfehlungen und Beschlüsse von gewissen Gremien systematisch ignoriert worden sind, was anscheinend zur gängigen Praxis in Kärnten und in dieser Bank gezählt hat.

Und zwar gibt es da eine Stellungnahme des Beirates im Zukunftsfonds, wo Sie ja Mitglied waren, mit der Dokumentennummer 458898. Auf Seite 201 spricht sich in dieser Stellungnahme das Gremium gegen die Unterstützung der Europameisterschaft aus. Es ist eine Unterstützung in der Höhe von 13 Millionen im Raum gestanden, und ich wollte Sie fragen: Ist Ihnen dieser Sachverhalt erinnerlich?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, also ich weiß, dass es die Unterstützung gegeben hat, aber mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Sie waren Mitglied in dem Gremium?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein.

Vielleicht darf ich kurz erläutern, was der Beirat als Aufgabe hatte. Es war so, dass auf der Ebene der Kärntner Landesholding also nicht der Landesregierung, sondern der Landesholding – auch ein Beirat eingerichtet wurde, der nach Statuten der Landesholding jeden Antrag, der an die Landesholding herangetragen wurde, selbst wenn er von der Landesregierung gekommen ist – also im Regelfall ist jeder Antrag vorher auch durch die Landesregierung gegangen –, mit empfehlender Stellungnahme geprüft hat. Also es war eine Empfehlung, es folgte keine bindende Wirkung für den Aufsichtsrat oder Vorstand. Es war ein rein beratendes Gremium.

Und diese Unterlage, welche Sie gerade ansprechen, ist sozusagen die Stellungnahme des Beirates. Der Beiratsvorsitzende war eben Dr. Bodenhöfer, welcher sich bei diesem Projekt – das entnehme ich jetzt der Unterlage – gegen eine Unterstützung dieses Projekts ausgesprochen hat.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Noch einmal konkret die Frage: Waren Sie manchmal, ständig oder gar nicht Mitglied dieses Beirates?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, ich war nie Mitglied dieses Beirates. Der Beirat ist von der Landesregierung bestellt worden. Also die Landesregierung hat einmal nominiert, das hat eine Funktionsdauer gehabt. Das ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Holding. Ich weiß jetzt nicht auswendig, wie lange.

Da waren verschiedene Persönlichkeiten vertreten, und diese haben jedes Projekt, das die Landesholding durchgeführt hat, auf seine Sinnhaftigkeit überprüft und dann eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Aber Sie waren dabei – das geht aus den Protokollen hervor.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Der Vorstand war bei den Beiratssitzungen anwesend und hat natürlich auch die Projekte, die Projektunterlagen dort mit präsentiert. Es war so, dass die Projektwerber immer selbst eingeladen wurden. Die Projektwerber einzelner Projekte sind dann in diese Beiratssitzungen geladen worden, haben dort ihr Projekt vorgestellt, und dann ist darüber diskutiert worden.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Okay, aber man kann davon ausgehen, dass Sie am 15. Dezember 2005 wahrscheinlich bei dieser Beiratssitzung dabei waren?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich meine, ich habe jetzt zwar kein Protokoll dabei, aber ich war in der Zeit Vorstand, und üblicherweise war der Vorstand anwesend. Also ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ich anwesend war, ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Genau. Es hat dann am 21. Dezember, sozusagen eine schwache Woche später, eine Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding stattgefunden, und dazu möchten wir Ihnen das Protokoll vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist nämlich interessant, dass das Dokument, welches Sie in Ihren Händen halten, anscheinend in Vorbereitung auf diese Aufsichtsratssitzung der Holding verfasst wurde und Sie am 15. sozusagen mitbekommen haben, dass ein Beirat eine negative Stellungnahme abgegeben hat, unterstützen aber dann in der Aufsichtsratssitzung der KLH durchaus dieses Ansinnen, die Europameisterschaft 2008 mit 13 Millionen € zu unterstützen. Also allein der Umstand: Es gibt ein beratendes Gremium, und der Aufsichtsrat ignoriert an und für sich diese durchaus mahnende Stimme. Wie schätzen Sie das aus heutiger Sicht ein?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es gibt ja Beiratssitzungsprotokolle. Man müsste darin nachschauen, welche Überlegungen von den einzelnen Anwesenden, sprich Beiratsmitgliedern, aber vielleicht auch von meiner Person dort eine Rolle gespielt haben.

Ich meine, Faktum ist, dass die Europameisterschaft 2008 für Kärnten ein einmaliges, ja, Ereignis war und dass man vielleicht aus diesen Überlegungen heraus ... Da müsste man aber, wie gesagt, im Protokoll nachschauen.[101]

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Aus den Protokollen geht sinngemäß hervor, dass diese Ausgaben von 10 Millionen € – 3 Millionen € waren für Infrastrukturmaßnahmen und 10 Millionen € für Marketingmaßnahmen angedacht – grundsätzlich eben nicht Job des Zukunftsfonds waren – das war der große Kritikpunkt. Sie haben es aber trotzdem mit beschlossen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Das ist durchaus bedenklich.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, es ist insofern nicht bedenklich, als ja der Beirat auf Basis anderer Kriterien Entscheidungen beurteilt als der Vorstand der Holding, dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, zu schauen, dass ein Antrag in den Statuten Deckung findet, während der Beirat ja Priorisierungen vornimmt, also was aus seiner Sicht sinnvoll zu tun wäre, mit empfehlendem Charakter.

Aber das schließt natürlich nicht aus, dass man im Anlassfall, wenn man von etwas anderem überzeugt ist und sich das im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegt, natürlich auch vom Beirat abweichende Entscheidungen trifft. Das ist auch immer wieder vorgekommen, das ist ja kein Einzelfall.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Und kann es da auch sein, dass es politische Interventionen gegeben hat, wenn Sie sagen, da gibt es Kriterien und durchaus Einflussnahmen? Ist Ihnen so etwas erinnerlich, ein Anruf vom Landeshauptmann oder von seinem Büro?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also Einflussnahmen in dem Sinn, wie man es verstehen würde, dass da Weisungen ausgesprochen worden sind, die es ja rechtlich vom Landesholding-Gesetz her gar nicht geben dürfte, haben nicht stattgefunden, um es auf den Punkt zu bringen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Weisungen nicht, aber durchaus Zurufe aus dem Umfeld sozusagen, damit man sich ausgekannt hat.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also was es gegeben hat, war, dass sich Aufsichtsratsmitglieder, die ja größtenteils mit Regierungsmitgliedern ident waren,[102] in Aufsichtsratssitzungen für Projekte starkgemacht haben oder nicht. Das hat es gegeben, ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Wenn Sie zurückdenken: Die Europameisterschaft 2008 war durchaus ein bewegendes Ereignis, 2005 liefen die Vorbereitungen. Warum haben Sie persönlich zu dem Thema Ihre Meinung geändert?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Warum meinen Sie „geändert“?

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Na, Sie waren ja bei dieser Beiratssitzung dabei, haben das zur Kenntnis genommen und dann in der Aufsichtsratssitzung trotzdem den Antrag gestellt, dass die Unterstützung ausgesprochen wird.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich meine, ich müsste jetzt in den Protokollen nachschauen, was die Überlegungen waren und ob man dazu etwas findet.

Faktum ist, dass die Europameisterschaft für Kärnten auch im Zusammenhang mit dem Stadionbau, der stattgefunden hat, natürlich ein einmaliges Ereignis war. Dass man das sozusagen mit Marketingmaßnahmen, aber vor allem auch mit Investitionen in die Infrastruktur begleitet, ist aus damaliger Sicht immer sinnvoll erschienen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Ja, ich würde dann gerne noch einmal ansprechen, dass eben der Beirat mehrheitlich die Meinung geäußert hat, dass diese Sponsortätigkeiten im Zukunftsfonds nichts zu suchen haben. Und ich glaube nicht, dass diese Entscheidung so auf die leichte Schulter genommen worden ist.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Da gebe ich Ihnen recht, es hat sicher Überlegungen gegeben. Nur, die Priorisierung für den Beirat war eine andere als die des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Warum gab es dann den Beirat?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, grundsätzlich ist man immer froh, wenn man mehrere Meinungen und Empfehlungen hört.

Vorsitzende Doris Bures: Wir kommen damit zur 5. Runde. Diese beginnt nun. – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Also in Fortführung dieser Aufsichtsratssitzungen im Dezember 2006, die ja offensichtlich in kurzer Reihenfolge stattgefunden haben, gab es bereits am 19.12. – wenn das jetzt stimmt – die 40., also die übernächste Aufsichtsratssitzung. Und da geht es auf Betreiben und Verlangen der Aufsichtsratsmitglieder wieder um diese Investorengruppe. Also ich bin wieder bei diesem Thema.

Und jetzt wird hier ausgeführt, dass dem Aufsichtsrat Einsicht gewährt wird. – Also der Hypo International wird unter Vertraulichkeitsbestimmungen ohnehin sozusagen Einsicht in die Liste der Genussscheinzeichner gewährt, aber jetzt auch dem Aufsichtsrat, wie hier steht: Auf Wunsch der Mitglieder des Aufsichtsrats wird vom Vorstand der Kärntner Landesholding – also von Ihnen – ebenfalls mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit wie Hypo im Rahmen der Aufsichtsratssitzung – also am 19.12. Einsicht in die dem Vorstand übermittelte Liste der Genussscheinzeichner gegeben.

Können Sie sich an diesen Vorgang erinnern?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, das ist das, was ich vorher versucht habe, zu sagen. Man hat das in der Bank organisiert und den Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht, mit dem Hinweis darauf, dass da natürlich haftungsrechtliche Komponenten enthalten sind, falls da etwas in der Phase nach außen dringt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja. Also jetzt haben die Aufsichtsratsmitglieder Einschau gehalten. War das dann eine komplette Liste, die hier schon zu dem Zeitpunkt vorgelegen ist?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach waren da keine Summen drinnen. Also zu sagen, ob die vollständig war oder nicht …[103] Bitte, meiner Erinnerung nach (Abg. Kogler: Ja, natürlich!) waren da keine Summen, wer wie viel dem Berlin refinanziert hat. Das war meiner Erinnerung nach nicht ersichtlich.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da waren zunächst nur die (Auskunftsperson Megymorez: Es waren Namen!) Interessierten und die Interessenten dort. Im Übrigen: Können Sie sich vielleicht jetzt an ein paar Namen erinnern? (Auskunftsperson Megymorez: Nein!)

Die Aufsichtsratsmitglieder schauen ein, setzen ihre Beratungen fort. Was haben Sie da für eine Erinnerung? Haben die dann das mit Wohlgefallen aufgenommen? Haben die weitere Fragen gestellt? Hat es irgendeine Skepsis gegeben?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Meiner Erinnerung nach war damals keine Skepsis. Ich kann schwer einordnen, ob das damals schon bekannt war. Also wo ich mich erinnere, dass die Skepsis hochgekommen ist, das war mit der Bekanntgabe, dass Sperrminoritäten für die Kapitalerhöhung verlangt werden. Da ist mir erinnerlich, dass es massive Skepsis gegeben hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut, das muss ja später gewesen sein.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das kann ich jetzt schwer einordnen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, selbstverständlich. Es wird hier ausgeführt, dass dieser Bericht des Vorstands, also Ihrer, was dieses jetzt alles beinhaltet hat ...

Im Übrigen, zum Tagesordnungspunkt Bericht des Vorstands: Diese Kapitalerhöhungsfragen kommen immer unter Bericht des Vorstands. Da heißt es: Der Aufsichtsrat nimmt den Bericht des Vorstandes zustimmend zur Kenntnis. – Zitatende. Würde diese Protokollformulierung anders lauten, wenn es dazu eine abweichende Meinung einer einzelnen Aufsichtsratsperson gegeben hätte?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wenn ich die Geschäftsordnung richtig im Kopf habe, dann hat jedes Aufsichtsratsmitglied das Recht gehabt, eine abweichende Meinung zu Protokoll zu geben. Es sind ja auch die Protokolle in der Folgesitzung immer genehmigt worden.

Also wenn ich da vorher vielleicht unterschwellig vernommen hätte – oder man hätte vernehmen können –: Sie haben ja das Protokoll geführt! – Es ist nicht so, dass da einer Protokoll führt und das nicht überprüft, kontrolliert wird, sondern das Protokoll ist an alle Aufsichtsratsmitglieder ausgeschickt worden und es hat jedes Aufsichtsratsmitglied die Möglichkeit gehabt, Protokolle, Berichtigungen zu verlangen, dass es im Protokoll niedergeschrieben wird.[104]

Wenn diese Formulierung, die Sie gerade zitiert haben, da drinnen steht, kann man davon ausgehen, dass es keine abweichende Meinung gegeben hat.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich bin natürlich geneigt, die Sache noch einmal aufzuwärmen, aber ich glaube, wir kommen in der Sache nicht weiter.

Deshalb werde ich jetzt ein neues Thema anschneiden. Und zwar geht es um das Dokument 34109, das Legal Expert Meeting vom 18.4.2007, bei dem Sie seitens der Hypo Gruppe anwesend waren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich würde Sie bitten, auf die Seite 194, die Nummerierung ist unten, zu schauen, speziell auf die Mitte der Seite, wo es um die Verlängerung der Prüfung der OeNB geht. Haben Sie es gefunden? (Die Auskunftsperson liest in dem Schriftstück.) Haben Sie diesen Sachverhalt bei dieser Sitzung ausgeführt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also, das glaube ich nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wissen Sie, wer es war?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Diese Legal Expert Meetings sind mir ja schon mehrmals vorgehalten worden. Das sind natürlich Unterlagen – ich glaube, das ist auch für das Protokoll wichtig –, die von der Bayern LB erstellt und zumindest von mir nicht gegengezeichnet worden sind; aber ich weiß nicht, ob andere Personen das gegengezeichnet haben. Also es sind nicht gegengezeichnete Vermerke von Vertretern der Bayern LB im Zuge der Due-Diligence-Prüfung.[105]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie unterstellen hier, dass die Bayern LB sich das möglicherweise aus den Fingern gesaugt hat. Wenn hier steht, dass im Banken-Untersuchungsausschuss im Nationalrat bewusst der Bericht durch die OeNB hinausgezögert wurde, nämlich durch Fortsetzung der Prüfung, um eben zu verhindern, dass die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wird, so haben sich das die Bayern anscheinend einfallen lassen. So sieht es hier aus.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann dazu nichts sagen, denn ich habe diese Protokolle weder erstellt noch gegengezeichnet. Ich entnehme dem Protokoll, dass ich bei der Sitzung anwesend war, aber nicht, wer diese Aussage getätigt hat. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass diese Aussage gefallen wäre. Ich kann mich nicht erinnern. Ich schließe nicht aus, dass das gesagt worden ist, aber von mir wahrscheinlich nicht, denn ich war ja auch nicht geladen beim Bankenausschuss. Also von mir wird diese Aussage nicht stammen können.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hat sich das irgendein Bayer einfallen lassen oder sonst jemand?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das weiß ich nicht. Das kann ich nicht …[106]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Da habe ich noch eine Frage zu den Put-Optionen – wieder ein kleiner Themenwechsel.

Sie haben ja selbst mit einer Stiftung – soweit ich weiß, korrigieren Sie mich bitte, wenn ich mich irre – Aktien gezeichnet, die aber mit Put-Optionen abgesichert waren. Ist das richtig? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensanwalt Binder.)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Können Sie den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand darlegen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also leichter geht es wohl nicht mehr. (Verfahrensanwalt Binder: Dann machen Sie es leicht!) – Also in dem Untersuchungsgegenstand geht es darum, ob die Hypo Alpe-Adria in irgendeiner Form Dinge gemacht hat, die nicht dem Gesetz entsprochen haben oder die von der FMA oder OeNB angeprangert wurden.

Da geht es genau um diese Aktiengeschichte, wo man Eigenkapital vorgetäuscht hat, indem eben diese Aktien gezeichnet wurden und auf der anderen Seite Put-Optionen gewährt wurden, sozusagen ein Ringelspiel, um Eigenkapital zu erzeugen. Die Auskunftsperson ist da angeblich involviert über eine Stiftung – also absolut im Umfang des Untersuchungsgegenstands.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Darf ich fragen, welche Stiftung Sie meinen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie heißt die Stiftung? War das die Kärntner Privatstiftung, wo Sie angeblich involviert sind? Ist das richtig?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Inwiefern ist die Kärnten Privatstiftung, die ja mit der Hypo-Bank nichts zu tun hat, …[107]?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber die hat Aktien gezeichnet, und diese Aktien waren mit Put-Optionen abgesichert.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ja, aber dann können Sie jeden Österreicher, der Hypo-Anleihen gezeichnet hat, befragen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Bitte, ich verstehe Sie nicht.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Dann könnten Sie ja jeden Österreicher, der Hypo-Anleihen oder ...[108]

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es ist ja nicht das Problem. Es geht um Vorzugsaktien, die eben von dieser Gesellschaft gekauft wurden und wo die Hypo gleichzeitig eine Put-Option begeben hat, sozusagen um das Risiko abzufedern.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Also ich sage Ihnen vorweg, ich werde Ihre Frage zu den Put-Optionen beantworten, kann aber dann keine weitere Antwort mehr geben, weil ich – da es nicht Gegenstand war in der Einladung, die ich bekommen habe – als Vorstand der Kärnten Privatstiftung keine Entbindung bekommen habe, hier über Tätigkeiten in der Kärnten Privatstiftung Auskunft zu geben. Ich habe als Stiftungsvorstand keine Entbindung von der Geheimhaltungspflicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die brauchen Sie nicht in diesem Fall. Wie kommen Sie darauf, dass Sie da eine Entbindung brauchen? Die Frage ist ja ganz einfach.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Es gibt eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht für Stiftungsvorstände.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber ich frage, was Sie damit zu tun hatten, nicht, was die anderen damit zu tun hatten. Ich frage, ob Sie etwas davon wussten (Auskunftsperson Megymorez: Ich war ja vor …[109]!), ob Sie da Einfluss genommen haben, ob Sie dieses Ringelspiel veranstaltet haben, um jemanden zu begünstigen, all diese Fragen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Erstens wehre ich mich gegen den Begriff „Ringelspiel“, weil … (Abg. Lugar: Ist das kein Ringelspiel?) – Nein, ist es nicht, weil die Kärnten … (Abg. Lugar: Ja absolut! Es hat sogar …!) 

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter! Eine kurze Frage dann noch. Vielleicht kann die Auskunftsperson dann noch eine Frage beantworten.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn jemand Aktien kauft und die Aktien gleichzeitig von dem, von dem er sie abkauft, mit einer Put-Option gesichert werden, sodass kein Verlust entstehen kann, dann ist das ein Ringelspiel, um, ich würde sogar sagen, das Bankwesengesetz zu umgehen.

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Wenn dieser Sachverhalt zutreffend wäre, den Sie da in den Raum stellen, dann gebe ich[110] recht, aber ich kann das verneinen. Es gibt keine Put-Optionen. Es hat nie Put-Optionen gegeben bei der Kärnten Privatstiftung. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Weil er Bedenken zum Untersuchungsgegenstand hat. Das steht ihm ja zu.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte noch einmal kurz zusammenfassen, was wir heute gelernt haben.

Erstens: Die Bank wurde verkauft, die Haftungen wurden behalten. Wenn man sie nicht behalten hätte, sondern eine Schad- und Klagloshaltung gemacht hätte, wäre der Kaufpreis gesunken, ja, aber nicht nur für die Kärntner Landesholding, sondern auch für die anderen Verkäufer wie für Berlin & Co, die allerdings keine Haftung hatten. Das heißt, dass man die Haftung behalten hat, hat dazu geführt, dass Berlin & Co mehr Geld bekommen haben, als sie eigentlich verdient hätten.

Zweitens: Die Informationskette wurde unterbrochen, weil der Vorstand der Landesholding nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender war. Sie haben selber gesagt, dass Sie, wenn Sie Aufsichtsratsvorsitzender gewesen wären und die Information über die Swapverluste bekommen hätten, diese selbstverständlich dem Aufsichtsrat in der Kärntner Landesholding berichtet hätten.

Drittens ist es auch nicht uninteressant, dass Kollege Lugar – ich habe mir den Brief gerade angesehen – natürlich recht hat:

Der Verfasser des Briefes – nämlich des Schreibens an Dr. Nowotny, das Sie unterschrieben haben, wobei Sie gesagt haben, dass das Ihr Anwalt geschrieben hat – muss nicht nur gewusst haben, dass es dieses Dokument gibt, nämlich dieses Gutachten vom 15. Mai, sondern er musste auch den Inhalt gekannt haben, weil ja explizit auf den Inhalt eingegangen wird, der sich aus keinem anderen Dokument ergibt.

Es hätte natürlich auch Ihnen beim Unterschreiben auffallen müssen, dass der Anwalt über Informationen verfügt, über die Sie nicht verfügen, nämlich nicht nur über ein Leistungsverzeichnis, sondern auch über den Inhalt zumindest über Teile dieses Leistungsverzeichnisses, von dem Sie selber sagen, dass Sie es nicht gehabt haben.

Es hätte Ihnen spätestens da auffallen müssen, dass Ihr Anwalt mehr weiß als Sie. Es ist ja eher ungewöhnlich, dass der Anwalt mehr weiß als der Mandant beziehungsweise als der, der ihn beauftragt. Das ist, finde ich, schon einmal nicht so uninteressant.

Sehr interessant war für mich auch, dass Sie nicht von der Kärntner Landesholding quasi „ausgesucht wurden“ – unter Anführungszeichen –, sondern von Kulterer, was, ganz ehrlich, meinen Verdacht nährt, dafür können Sie nichts, dass nach den Swapverlusten sehr, sehr bewusst diese Informationskette unterbrochen worden ist und hier im Aufsichtsbereich – Kärntner Landesholding, Aufsichtsrat – Personen ausgesucht wurden, die in Bezug auf den Informationsfluss voneinander abgeschnitten sind, aber auch in einem direkten Verhältnis zu Herrn Kulterer stehen – in diesem Fall sogar als ein Untergebener, also in der einen Funktion, in der anderen natürlich nicht.

Ich glaube, das sind durchaus interessante Erkenntnisse, die wir heute hatten. Ich habe noch eine letzte Erkenntnis. Sie erinnern sich nicht daran, ich wollte das nur korrigieren. Herr Zechner ist erst am 21. Mai zurückgetreten, aber mit Wirkung ab 18. Mai 2005, also unmittelbar im Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen. Er ist unmittelbar vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung zurückgetreten, weil er diesen Verkauf der Bank nicht mittragen wollte.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, falls Sie noch eine Frage haben, hätten Sie diese jetzt formulieren müssen. (Abg. Krainer verneint dies.) – Keine Frage mehr.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Haben wir noch Zeit?

Vorsitzende Doris Bures: Sie haben noch 3 Minuten, aber dann breche ich ab.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich habe nur mehr eine Frage, weil es mein Kollege Obernosterer in der ersten Runde angesprochen hat und es dann ein bisschen untergegangen ist. Ich möchte noch einmal zu der Pressekonferenz vom 24. Juni 2005 zurückkommen, als die Kärntner Landesholding die Rechnung bezahlt hat; das war die Pressekonferenz, an der Landeshauptmann Jörg Haider und SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Peter Ambrozy teilgenommen haben.

Da wollte ich Sie fragen, ob es insgesamt üblich war, dass Pressenkonferenzen von Politikern beziehungsweise Landesräten oder Regierungsmitgliedern von der Kärntner Landesholding bezahlt worden sind?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Nein, das war nicht üblich. Es hat sogar einen eigenen Beschluss in einer Aufsichtsratssitzung oder eine Festlegung im Aufsichtsrat gegeben, nämlich im Zusammenhang mit Marketingausgaben, was auch Pressekonferenzen umfasst hätte, dass vorher der Aufsichtsratsbeschluss einzuholen ist, wenn künftig solche stattfinden.

Die konkrete Pressekonferenz, die Sie angesprochen haben – Haider, Ambrozy –, ist meiner Erinnerung nach darauf zurückzuführen, dass diese Wandelanleihe, diese Umtauschanleihe mit einer expliziten Garantie des Landes versehen worden ist.

Also zusätzlich zu den Haftungen nach dem Landesholding-Gesetz hat es hier eine explizite Haftung für die Rückführung der Umtauschanleihe des Landes Kärnten gegeben, und zwar nicht nur als Ausfallsbürgschaft, sondern als unmittelbare Bürgschaft nach 88a, zweiter Halbsatz, also eine unmittelbare Bürgschaft für die Umtauschanleihe.[111]

Offensichtlich war dann der Grund für die Pressekonferenz der, dass hier der Vertreter des Landes, der letztlich die Landeshaftung repräsentiert – das war damals der Finanzreferent[112] und der Aufsichtsratsvorsitzende der Landesholding – dort diese Pressekonferenz getätigt haben.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und Sie meinen, dass das der Grund dafür war, dass die Landesholding die Rechnung gezahlt hat. Können Sie sich noch erinnern, welche Agentur beauftragt worden ist?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Das weiß ich nicht. Das müsste ich in den Rechnungen nachschauen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Warum hat das überhaupt so viel gekostet? Wozu braucht man eine Agentur für eine Pressekonferenz?

Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Ich kann dazu wenig sagen, weil ich die Rechnungen nicht kenne. Ich habe das auch nur aus dem Rechnungshofbericht gesehen, aus den Unterlagen. (Zwischenruf des Abg. Kogler. – Abg. Tamandl: Ja, aber 10 000 € sind auch noch genug!)

Vorsitzende Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Befragungsdauer beträgt bereits vier Stunden, darf aber nach § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung vier Stunden nicht überschreiten. Daher erkläre ich die Befragung jetzt für beendet.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Darf ich eine kleine Anmerkung machen? Herr Dr. Megymorez hat aus handschriftlichen Auswertungen der Prüfberichte 2007 und 2008 zitiert, wo er punktweise aufgelistet hat, dass er keinen Grund für schwerwiegende wirtschaftliche Bedenken haben müsste. Wir würden das gern zum Akt geben.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, das wird dem Akt zugeleitet.

Ich danke Herrn Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez für sein Erscheinen.

 

 

 



[1][1] 1.1. nach der Verurteilung im ....... im Oktober 2012 zurücklegen müssen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

 

[2] 2.1 Das war in Wirklichkeit eine Übergangszeit von ........nominiert waren, gab.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

[3] Meine Kommunikation im Vorfeld war ein Telefonat des Aufsichtsratsvorsitzenden, dass ich in München sein soll, weil es dort Verkaufsgespräche, glaube ich, ist damals gesagt worden … [..]

3.1. Meine Kommunikation im Vorfeld war ........, ist damals gesagt worden, gibt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

 

[4] [...] Diese Entscheidungen … […]

3.2 Diese Entscheidungen wurden im Vorfeld auf anderer Ebene getroffen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen. 

[5] 3.3.Vom damals nicht mehr Mehrheitseigentümer, sondern........ Die bankaufsichts-rechtlichen Prüfberichte, die ja ........, sind, die waren nicht besorgniserregend.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

[6] […] Da müsste ich die Berichte aus dem Jahr 20... […]

4.1. Also, da tue ich mir ....... da müsste ich die Berichte aus den Jahren 2006 ff im Detail ansehen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen. 

 

[7] 4.2. Also er war verbesserungsfähig, aber er war nicht besorgniserregend.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

[8] 4.3 Er (gemeint ein besorgniserregender Zustand) war aus den Unterlagen heraus nicht erkennbar.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

[9] 5.1.  Die Hypo Alpe-Adria-Bank..... Das Aktienrecht sieht ......welche nicht. Dazu gibt es im Aktienrecht eine klare Regelung hinsichtlich der Zuständigkeiten. (Statt: Jetzt ist es im Aktienrecht eine klare Regelung.)

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

 

[10] 5.2. Es hat damals einen Rahmenbeschluss im Aufsichtsrat der Landesholding gegeben.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt. 

[11] […] Die Landesholding hat unter anderem auch deshalb nicht gezeichnet, weil damals gesagt worden ist, es ist am Kapitalmarkt sinnvoll, wenn es ein Fremder, ein Dritter zeichnet, nachdem die Hypo-Bank zuvor ja durch die Swapverluste gebeutelt war, als am Kapitalmarkt Unglaubwürdigkeit zu bekommen. […]

5.3. Die Landesholding hat unter anderem auch deshalb nicht........gebeutelt war, um am Kapitalmarkt wieder Glaubwürdigkeit zu bekommen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen. 

 

[12] 6.1. In der Situation hat es die Diskussion...... Und es war sogar so, dass es Absprachen mit der Aufsicht gab.

[13] das war auch immer klar; nicht gesprochen wurde für welches zeitliche Ausmaß.

Anmerkung: Diese Einwendungen wurden abgelehnt. 

 

[14] 7.1. Also das war nach meinen Wahrnehmungen nie ein Thema. und vielleicht noch zu den Compliance-Regeln: Die Compliance Regeln sind ja nicht unverrückbar. Sie sprechen den Corporate ..............Das war ja genau der Sinn.......fortzusetzen, um da nicht zu scheitern und um die Rückführung der Wandelanleihe sicherzustellen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[15] 8.1. Diese Frage des Honorars für Dr. Birnbacher war auf Basis des Sachverhalts zu beurteilen, den ich damals gewusst habe oder der mir damals bekannt gegeben wurde: Es war so, dass zur gesamthaften Beurteilung nur die Beiziehung auch einer der großen Wirtschaftsprüfungskanzleien in Frage gekommen ist. Es war aber nicht so, dass Dr. Spitzer oder besser Deloitte, weil es war nicht nur Dr. Spitzer, es waren bei Deloitte mindestens zwei Personen involviert mit allen internen Compliance-Regelungen und Vorgaben und Richtlinien. Bevor sozusagen ein Gutachten abgefertigt oder ausgefertigt wird, war es ....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[16] […] Es ist im Urteil festgestellt worden, dass das … (Abg. Lugar: Das Urteil ist also unrichtig?) […]

9.1. Davon gehe ich nicht aus, dass Deloitte das gewusst hat, weil es auch gar nicht meine Intention war. Es ist im Urteil festgestellt worden, dass das meine Intention gewesen wäre. (Abg. Lugar:.....)

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[17] 9.2. Ja, aber im Endgutachten ist ja nicht von der Käufersuche ausgegangen worden, da ist diese ja explizit ausgenommen. Das war .....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[18] 10.1. Na, schauen Sie: Ich habe Ihnen ........(Auskunftsperson Megymorez: Ja, was soll ich Ihnen sagen? Was schließen Sie daraus?) - Na, haben Sie auch .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[19] 10.2. Ja, ich kann das Urteil nur hinnehmen als Staatsbürger, aber ich kann nicht jetzt etwas Unwahres bestätigen. Das ist das, was das Gericht festgestellt hat, und das ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[20] 11.1. Also die Kreditausschusssitzungen. Vielleicht allgemein zum Ablauf: Es war .....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[21] 11.2. Also, im Kreditausschuss hat es durchaus Diskussionen gegeben bei manchen Kreditfällen. Gegenstimmen waren eher selten, also es hat aber auch Zurückziehungen von Kreditanträgen durch den Vorstand gegeben. Ich kann mich an ....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[22] 12.1. Also, im Regelfall war es ein Informationsproblem, irgendeine Verständnisfrage, die sich beim Durchlesen des Antrages ergeben hat und für mich ein Informationsdefizit darstellte, das nicht ausreichend ausgeräumt werden konnte.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[23]Also in meiner Phase ist es mir nicht erinnerlich, dass da Gegenstimmen waren – in der Phase, wo ich ... […]

12.2. Das kann ich jetzt nicht ..... Also in meiner .......waren - in der Phase, wo ich im Kreditausschuss gewesen war

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[24] 12.3. Also, es ist seit dem Jahr 2006, glaube .....Es hat sogar.......und nicht zum Marktwert, wo es halt immer niedrigere Bilanzwerte gibt, weil die stillen Reserven beim Buchwert eben nicht aufgedeckt werden.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

 

[25] 12.4. In den Ablauf selber war ich nicht involviert, also in den konkreten Verkaufsprozess.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[26] 13.1. Also, die Anteilsveräußerung. Meiner Erinnerung nach war es so, dass ab 2006, also .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[27] 13.2. Also, die Sichtweise meinerseits geändert? Also, vielleicht muss man differenzieren, dass es .........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[28] 13.3. Man darf ja nicht vergessen, wir haben ja auch noch im April 2009 .......aufliegen - , wo der Wirtschaftsprüfer auf Nachfrage eine "Going-Concern- Sicht" bestätigt hat. Also da war von dieser Dramatik, so wie wir es dann mitgeteilt erhalten haben nichts zu hören. Ich glaube .....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[29] 14.1. Jetzt quasi das vor Augen habend, also dass ........ ich kenne jetzt die Zahl nicht mehr auswendig, aber ein paar ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[30] 15.1. Ja, man hat gewusst, dass diese Bank für das Land Kärnten zu groß ist.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[31] 15.2. Man hat gewusst, dass die Bilanzsumme wegen der Expansion zu schnell wächst und dass in Wirklichkeit die Bank für dieses Land - also .........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[32] 16.1. Im Innenverhältnis. ..........Wenn derjenige überhaupt einsteigt darauf, dann reduzieren Sie den Kaufpreis dramatisch. Wenn derjenige überhaupt einsteigt darauf, dann reduzieren Sie damit auch die Möglichkeit zur Rückführung der Wandelanleihe.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[33] 16.2. Ja, aber ich sage nur, dass ist in der Praxis unwahrscheinlich. Es klingt gut in der Theorie, aber ist in der Praxis nicht realistisch.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[34] 17.1. Die Landeshaftung war ..... Man hat nicht diese Schieflage der Bank vermutet.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[35] 17.2. Das glaube ich nicht, dass es diese Möglichkeit tatsächlich gegeben hätte.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[36] 18.1. Das ist aus der damaligen Situation heraus leicht nachvollziehbar. Das ausverhandelte Verhandlungsergebnis ist mit allem Positiven und Negativen von uns im Aufsichtsrat dargestellt worden und ist dann am Ende des Tages .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[37] 18.2. Meines Wissens hat es ........Aber da ......, genauer kann ich dazu nichts sagen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[38] 19.1. Die Haftungsprovisionen, die bezahlt worden sind.........Und nach meinen Wahrnehmungen ist das dort auch behandelt worden. Sozusagen in diesen Bandbreiten hat man sich bewegt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[39] 19.2. Wer da konkret.... Mag. Xander oder jemand anderes war, kann ich nicht sagen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[40] 20.1. Na ja, keine Informationskette kann man so nicht sagen (Abg. Krainer....), weil der Aufsichtskommissär des Landes ja bei den Aufsichtsratssitzungen der HBInt, der HBA und der KLH anwesend war.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[41] 20.2. Er war auch Mitglied im Regierungskollegium das für die Landeshaftungen eigentlich zuständig war.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[42] 20.3. Je nachdem wie man den § 29 Kärntner ....... Und dann hätte er ein Vetorecht ausüben müssen, wenn Beschlüsse im Aufsichtsrat der Landesholding gefasst worden wären, die den Interessen des Landes widersprochen hätten.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[43] 21.1. Es war kein gesetzlicher Vertreter der Landesholding im Aufsichtsrat der HBInt bzw HBA vertreten.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[44] 21.2. Es war so, dass der Vorstand der HBInt auch regelmäßig zu Sitzungen des Aufsichtsrates der Landesholding geladen wurde und im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzungen der Landesholding dem gesamten Aufsichtsrat der Landesholding berichtet hat.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[45] 21.3. Das heißt, die Landesholding und auch der ...........also was der Bankvorstand dem Aufsichtsrat der Landesholding berichtet hat.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[46] 22.1. Also, es hat Diskussionen gegeben.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[47] 23.1. Ja, und aus diesem Dienstleistungsvertrag heraus, hab ich die Funktion gehabt, Aufsichtsratssitzungen der Landesholding für den Vorstand der Landesholding vorzubereiten.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[48] 24.1. Ich kann nur sagen, dass für uns als Vorstand, die wir ......der Landesholding haben primär dieser Rechtsträger im Fokus unserer Überlegungen zu stehen hatte.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[49] 25.1. Also meiner Erinnerung nach nein. Die waren ....damals. Auch an eine Diskussion über Schad- und Klagloserklärungen etwa im Innenverhältnis mit den Bayern kann ich mich nicht erinnern.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[50] 26.1. Nein. Ich habe nicht einmal...... - Vielleicht zum Thema FMA - Zuverlässigkeitsprüfung, die eingeleitet worden ist?

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[51] 27.1. Der Umstand, die Umtauschanleihe zu begeben.......den damaligen Koalitionspartnern festgelegt worden sein, um den Vorgriff auf den Börsegang für das Landesbudget zu erhalten. (Abg. Obernosterer....) ....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[52] 28.1. Nein, das kann ich ohne den Unterlagen des Landes nicht sagen, was da an Projekten mit diesem Geld der Landesholding unterstützt worden ist. Es ist ja so, dass das der .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[53] 29.1. Aus unserer Sicht - ich habe nachgeschaut, das war Mitte-Ende 2006 oder Anfang 2007, da haben diese Besprechungen stattgefunden - war es so, dass wir harte Verhandlungen mit der Grazer Wechselseitigen ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[54] 29.2. Ich kann das im Detail jetzt nicht sagen. Ich weiß...........laufende Rechtsvertretung der Landesholding! Es mag sein, dass Dr. Böhmdorfer auch einmal ein Mandat von der Landesholding gehabt hat.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[55] 30.1. Na, wann habe ich das so gesagt - ich weiß nicht, da wird mir ein Vorhalt gemacht, dass ich früher etwas gesagt hätte der in seiner Absolutheit einer Unterstellung gleichkommt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[56] 31.1. War mir zum Zeitpunkt der Prüfung der Forderung des Dr. Birnbacher im Frühjahr 2008 hinsichtlich seines detaillierten Inhaltes nicht bekannt, weil dieses Dokument in der Kanzlei, in der damals beratenden Kanzlei abgegeben worden ist, den wir haben dort über dieses Wochenende vom 16. auf 21. 5. 2007 an den letzten endgültigen Formulierungen und vor allem den Anträgen an unsere Gremien gearbeitet.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[57] 31.2. Das weiß ich heute nicht, was in der Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008 alles drinnen gestanden ist. (Abg. Lugar.: Aha!)........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[58] […] Es hat den Auftrag gegeben, eben die Refinanzierung für die KTH, also für die Tourismus Holding, ja, aber inhaltlich kann ich … […]

32.1. Das kann ich nicht beantworten. Also ich habe inhaltlich....... Es hat den Antrag an die Landesholding gegeben, eben die Refinanzierung für die KTH, also für die ....., aber inhaltlich kann ich dazu wenig sagen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[59] 33.1. Es war damals eine extrem aufgeheizte Situation. Man hat zwar auch ein strafrechtliches Gutachten eingeholt, aber im Fokus war ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[60] 33.2. Mit heutigem Wissenstand würde ich ....., weil sonst hat man da heraus wieder einen Haftungsanspruch gegen sich, aber ich würde das Mandat zurücklegen im Wissen, was da auf mich zugekommen ist. In Wirklichkeit ist meine Existenz vernichtet worden, und man ist strafrechtlich verurteilt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[61] 33.3. Also ich habe nur die Information gehabt, dass es da, glaube ich, über ......hat. Mehr habe ich dazu jetzt nicht parat.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[62] 34.1. Ich war bei keiner dieser Geheimgespräche und -verhandlungen vor Mai 2007 dabei bzw eingebunden. Ich bin dann natürlich ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[63] 34.2. Ich kann das jetzt zeitlich nicht ...... Die ist ........worden. Ich kann das zeitlich aber nicht genau zuordnen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[64] 34.3. Ich habe nicht gesagt, dass ich das niemals gesehen habe, sondern habe gesagt, dass ...........habe. Grundlage für mich war die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008, die er uns geliefert hat, die mit ihm anhand der Ordner, die er gehabt hat, durchgegangen worden ist, wobei er uns gegenüber kommuniziert hat, was er sozusagen im Zuge dieser Transaktion.....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[65] 35.1. Ich kann Ihnen nur sagen, wie der .......auf Aufforderung der Anwaltskanzlei, da niemand von uns dabei war, eine Leistungsbeschreibung beim Herrn Dr.

Birnbacher eingefordert werden soll. Diese Leistungsbeschreibung haben wir ......, diese Leistungsbeschreibung ist uns, sprich der Landesholding, um den 20.2.2008 übermittelt worden, und diese Leistungsbeschreibung .........worden.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[66] […] Mag. Dr. Hans-Jörg Megymorez: Anteilshalter war die Kärntner Landesregierung. […]

36.1. Anteilshalter war die Kärntner Landesholding. Der wesentliche Haftungsträger als Ausfallsbürge war aber das Land Kärnten, vertreten durch die Kärntner Landesregierung.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[67] 36.2. Berlin&Co hat verkauft.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[68] 37.1. Bei den Vorständen, ja. (Abg.....) Und die Vorstände haben in den Aufsichtsratssitzungen in der Regel das wiedergegeben, was sie vorher in den internen Arbeitssitzungen besprochen haben.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[69] 38.2. Ich kann es jetzt - ich habe es ......nicht genau zuordnen. Es ist möglich, dass er im Mai ausgeschieden ist. Ich kann das jetzt zeitlich nicht einordnen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[70] 39.1. Im Übrigen, vielleicht noch ergänzend, bin ich ja auch von Dr. Bussfeld angesprochen worden, ob das ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[71] 39.2. Die Bayern haben auch eine ..... Also damals ....plus eine Aktie als Optionsmöglichkeit gehabt hat, sicherstellen müsste. Auf dieser Basis hat man .......durchgeführt; und es gibt im Aktienkaufvertrag umfassende Haftungsausschließungsgründe für den Verkäufer. Das war ein Aspekt.......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[72] 40.1. Ja, Üblicherweise sehen ja Aktienkaufverträge vor - .........und Ähnliches betreffend, erreicht worden sind........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[73] 41.1. Also ich habe mir zur Verstaatlichung selbst..........angeschaut; diese ist laut meiner Ladung heute ja kein Thema. Ich meine, aus der ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[74] 41.2. Also es ist in dieser Phase mehrmals - da ........ -, so im November, Dezember 2009, in den Gremien ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[75] 42.1. Nein. Also es war so........mit jedem ab, also ein Gesamtvertrag mit allen Parteien war kein Thema für den Bund.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

 

[76] 42.2. Entschuldigung! Nicht nominiert, ich bin gefragt worden. .......und dann hat der Aufsichtsrat der Landesholding einen Beschluss gefasst.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

 

[77] […] ich erspare mir, jetzt daraus zu zitieren – und anschauen, dann sehen Sie dort nicht einmal im Anhang, dass da irgendwo Sorgfaltspflichtverstöße oder etwas[77] angekreuzt wären. Da sehen Sie nichts drinnen, was ein Risiko darstellen würde. […]

43.1. Anders stellt es sich beim Land Kärnten dar. Das Land........... Also wenn Sie.......... oder etwas ähnliches angekreuzt wären. Da sehen Sie.......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[78] 43.2. Es war aber schon immer ..........Das heißt, man ..........aus damaliger Sicht für die Expansion benötigte. Wir befinden uns ja bitte im Jahr 2008, als ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[79] 44.1. Vielleicht jetzt zur...................bekommen. Die Haftungsprovisionen hat ausschließlich das Land Kärnten bezogen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[80] 44.2. Natürlich hat es Vorkommnisse gegeben, aber ich ..........davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Bereinigung erfolgt ist. Und die Kapitalerhöhung! Es hat ja..........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[81] […] Darf ich noch ausführen, dass es das Gleiche natürlich für 2008 auch gibt. […]

44.3. Darf ich noch ausführen, dass es ......auch für das Geschäftsjahr 2008 gibt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde angenommen.

[82] 45.1. Ich schließe das nicht aus. Ich kann aber inhaltlich nicht mehr dazu sagen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[83] 45.2. Ich kann es Ihnen deshalb nicht........ in Wirklichkeit diese Frage für den Vorstand keine erhebliche Relevanz hatte. Vertragspartner war die ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[84] 46.1. ist dann eingefordert worden. Aber aus der damaligen ........Also das ist nicht etwas, was jetzt die Interessen der Landesholding wesentlich betroffen hat.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[85] 46.2. Ich wollte damit....., warum ich mich nicht im Detail erinnere. Weil das für .....

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[86] 47.1. Selbstverständlich liest man ........., aber es ist ja nicht so, dass man sich als Vorstand der Landesholding nur mit einer Themenstellung oder nur mit einem Dokument beschäftigt hat. Ich weiß nicht, wie Sie sich die Tätigkeit eines .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[87] 47.2. Ich gebe Ihnen recht: Faktum ist, dass das ...........Brief vom 15.5.2007 aus der Anwaltskanzlei des gleichen .......... Da kann es durchaus sein, dass der diese

Stellungnahme vom 15.5.2007 in seinen Akt gehabt hat, das dann hineingeschrieben und dann ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[88] 47.3. Ich habe diese Schreiben vom 15.5.2007 auf jeden Fall im Frühjahr 2008 nicht als Grundlage für die Auszahlung gehabt. Meine Grundlage für die Auszahlung ........., war die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008 und nicht dieses Schreiben vom 15.5.2007 ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[89] 47.4. Im Übrigen, wenn es (gemeint das Schreiben vom 15.5.2007) in der Anfrage an Prof. Nowotny von Februar 2008 erwähnt wird und wenn man mir da irgendetwas unterstellen will, dann muss man ja sagen, ........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[90] 48.1. Ihre Vorhaltungen sind halt - wie so oft - nicht ........immer was unterstellen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[91] 48.2. Ihre Aussage war, ich habe den Gutachtern vorenthalten, dass es dieses Schreiben vom 15.5.2007 gibt. Ist das korrekt? Sie haben ......Schreiben vom 15.5.2007 gibt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[92] 48.3. Das ist genau das Gutachten bzw Schreiben vom 15.5.2007, das Sie mir da vorhalten. Dann kann ich ja dem Gutachter nichts vorenthalten haben, wenn das in der gleichen Leistungsbeschreibung vom 20.2.2008, die die Gutachter ja alle bekommen haben, sogar drinnen steht. (Zwischenruf....) - Ja, weil ich das Schreiben vom 15.5.2007 im Frühjahr 2008 gar nicht gehabt habe!

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[93] 48.4. Ich habe ja das Dokument vom 15.5.2007 nicht gehabt, aber ich werde .....wäre. Das kommt ja in er Leitungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008 selber vor. Damit ist Ihre .......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[94] 48.5. Also es ist richtig.......... die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008, dass wir zu diesem Zeitpunkt den Brief vom 15.5.2007 - ich glaube, es war der 15.5.2007 - nicht gehabt haben.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[95] 48.6. Die Situation mit den Akten war kompliziert. Ich meine, ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[96] 49.1. Ja, außer die Kanzlei hatte ......von Birnbacher vom 20.2.2008, in der auf dieses Schreiben vom 15.5.2007 Bezug genommen wird. Das wäre auch noch eine Möglichkeit.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[97] 49.2. Der Inhalt des Schreibens vom 15.5.2007 war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[98] 49.3. Ich habe gerade versucht, das zu erklären. Ich kann.......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[99] 49.4. Also ich möchte nur darauf hinweisen, dass es .......: wenn nämlich die Leistungsbeschreibung des Dr. Birnbacher vom 20.2.2008 in der Kanzlei aufliegt und der Anwalt aus dieser Leistungsbeschreibung Teile für die Anfrage an Prof. Nowotny herausnimmt. Das ist nur eine denkmögliche Variante.

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[100] 50.1. Selbstverständlich, sonst hätte ich ....... Dass es eben ..........auf beiden Ebenen tätig wird.

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[101] 51.1. Ich meine Faktum ist, dass die Europameisterschaft 2008 für Kärnten ein einmaliges, ja besonderes Ereignis war und dass man vielleicht aus dieser Überlegung heraus sich zu dieser Unterstützung entschieden hat. Da müsste man aber, wie gesagt im Protokoll der Beiratssitzung und Aufsichtsratssitzung nachschauen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[102] 52.1. Also was es gegeben hat, war, dass...........waren, sich in Aufsichtsratssitzungen für Projekte stark gemacht haben oder nicht. Das hat es gegeben, ja.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[103] 53.1. Meiner Erinnerung nach waren da keine Summen drinnen. Also zu sagen, ob die vollständig war oder nicht ist schwer. Bitte meiner ..........

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[104] 54.1. Also wenn ich da vorher vielleicht unterschwellig vernommen hätte - oder man hätte vernehmen können -: Sie haben ja das Protokoll geführt! - Es ist nicht so, dass da einer Protokoll führt und das..................... Möglichkeit gehabt, Protokollberichtigungen und -ergänzungen zu verlangen; dass also eine abweichende Meinung oder eine Ergänzung zum protokolierten Sitzungsverlauf aufgenommen wird. Das müsste dann auch aus den Protokollen des Aufsichtsrates der Landesholding entsprechend ersichtlich sein.

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[105] 54.2. Diese Legal Expert Meetings ........haben. Also es sind von mir nicht gegengezeichnete interne Vermerke von Vertretern der Bayern LB im Zuge der Due Diligence Prüfung, die mir auch nicht zwecks inhaltlicher Bestätigung übermittelt worden sind.

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[106] 55.1. Das weiß ich nicht. Das kann ich nicht sagen.

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[107] 55.2. Inwiefern ist die Kärnten Privatstiftung, die ja mit der Hypo Bank nichts zu tun hat Untersuchungsgegenstand?

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[108] 55.3. Dann können Sie ja jeden Österreicher, der Hypo Anleihen oder andere Produkte der Hypo Bank kauft befragen.

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[109] 56.1. Aber ich frage, was Sie damit........wussten (Auskunftsperson Megymorez: Ich war ja als Vorstand der Kärnten Privatstiftung tätig!), ob Sie da ..........

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

[110] 56.2. Wenn dieser Sachverhalt zutreffend ...........gebe ich Ihnen vielleicht recht, aber ich kann das verneinen. Es gibt keine ......

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[111] 57.1. Also zusätzlich zu den Haftungen in Form einer Ausfallsbürgschaft nach dem Landesholding- Gesetz hat es hier eine weitere explizite Haftung des Landes Kärnten für die Rückführung der Umtauschanleihe der Landesholding an die Zeichner der Umtauschanleihe in Form einer echten Leistungsgarantie gemäß § 880a HS2 ABGB gegeben, die glaublich ebenfalls vom Kärntner Landtag

beschlossen worden ist. Damit konnte der Zinsaufwand für den Rechtsträger Landesholding reduziert werden.

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[112] 57.2. Offensichtlich war dann der Grund für die Pressekonferenz der, dass hier der Vertreter des Landes - der letztlich die Landeshaftungen repräsentierte - , das war damals der Finanzreferent, und ein Mitglied des Aufsichtsrates der Landesholding dort diese Pressekonferenz getätigt haben.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.