Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

-       Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an IFAD und der österr. Kapitalanteile an IIC

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an

-       der zehnten Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-10) in Höhe von 16 000 000 EUR;

-       an der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-KE) im Ausmaß von 542 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar;

 

Diese Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2044 um 0,01 % des BIP bzw. 43 Mio. € (zu Preisen von 2015) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

0

‑7.173

‑7.172

‑6.850

‑1.517

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Einflussnahme auf die Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Erhaltung oder Beibehaltung des Vorsprungs der Qualität und Effizienz der IFIs sowie der ODA-Leistung des BMF“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF“ der Untergliederung 45 Bundesvermögen bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des IFAD und wirksamere und effizientere Privatsektoroperationen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank-Gruppe zu gewährleisten, die beide den ärmsten Ländern bzw. dort ansässigen Unternehmen Kredite zu sehr günstigen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind eine weitere Wiederauffüllungen des IFAD bzw. eine Kapitalerhöhung des IIC erforderlich.

 

Die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) wurde 1985 als rechtlich und organisatorisch getrennte Schwesterinstitution der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank gegründet, die die Aufgabe hat, durch Gewährung von Krediten und Leistung technischer Hilfe die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region Lateinamerika und Karibik zu fördern. Die IIC hat ein Mandat für Privatsektorfinanzierungen und fokussiert sich insbesondere auf die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Beteiligungen kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die IIC ist jedoch nur einer von vier bestehenden Privatsektorarmen der IDB-Gruppe. Diese Fragmentierung führt zu einem Verlust an der Wirksamkeit der Projekte. Ende März wurde daher ein Merge-out aller Privatsektorarme und deren Konsolidierung in der IIC beschlossen. Da der IIC mit etwa 15% nur einen kleinen Teil der Privatsektoroperationen der IDB-Gruppe abwickelt, ist hiefür eine Kapitalerhöhung erforderlich um das derzeitige Volumen sowohl an öffentlichen, als auch an Privatsektoroperationen der IDB-Gruppe halten zu können. Die Konsolidierung der Privatsektoroperationen in einer eigenen flexiblen, unabhängigen aber rechenschaftspflichtigen Organisation, die auf die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse des Privatsektors ausgerichtet ist, soll nicht nur zu besseren Ergebnissen führen, sondern auch mittel- und langfristig wesentlich mehr Drittmittel für Kofinanzierungen und somit einen höheren Entwicklungsimpakt erzielen. Zudem sollen sich die Nutzung signifikanter Synergien sowie erwartete höhere Einkünfte positiv auf die Bilanz der Organisation auswirken.

 

Damit der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) seiner Tätigkeit zur Bekämpfung der Armut im ländlichen Raum sowie Steigerung der Lebensmittelproduktion in Entwicklungsländern nachkommen kann, ist eine weitere Wiederauffüllung seiner Mittel notwendig. IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution, dessen zentrale Aufgabe durch die Millennium Development Goals (MDGs) bzw. den zukünftigen Sustainable Development Goals (SDGs) an Wichtigkeit gewinnen wird.

IFAD mit seinem Spezialmandat der Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich kommt gerade im Rahmen der post-2015 Agenda eine Schlüsselrolle als Katalysator und Förderer zu, zumal extreme Armut besonders häufig – bis zu 70 Prozent – in ländlichen Gegenden vorkommt und Betroffene meistens direkt oder indirekt von landwirtschaftlicher Tätigkeit abhängig sind. Darüber hinaus soll der Privatsektor in die Förderaktivitäten des IFAD einbezogen und dafür gewonnen werden, die armen Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten einzubeziehen. Im Rahmen seiner Projekte wird IFAD noch stärker die ländlichen Frauen fördern. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten werden. IFAD wird sich auch in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.

Im Dezember 2014 wurden die Verhandlungen über die 10. Wiederauffüllung des IFAD abgeschlossen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen bei der Wiederauffüllung des IFAD vorgehen will und auch seinen Kapitalanteil bei der IIC halten möchte, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung bzw. zu einer Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Ausmaß.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Ergebnisse von IFAD-10 werden für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend an die Institution berichtet. Diese Berichterstattung dient als Grundlage für die interne Berichterstattung.

 

Abgleich zwischen dem erwarteten IFAD-10 Ergebnis für die Periode 2016 – 2018 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.

 

Teilnahme an den Wiederauffüllungskonsultationen.

 

Bei der IIC Kapitalerhöhung mit einem österr. Beitrag in Höhe von USD 8,769 ist keine Evaluierung vorgesehen. Die Implementierung der Kapitalerhöhung wird vom Direktorium in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen überwacht.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

 

Beschreibung des Ziels:

Verringerung der Armut

Verbesserter Zugang zu Finanzdienstleistungen

Schaffung von Arbeitsplätzen

Verbesserter Zugang zu landwirtschaftlichen Technologien

Verbesserter Umgang von Kleinbauern mit den Effekten des Klimawandels

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Basis 2013 / alle IFAD-Länder:

 

Anzahl der Nutznießer von IFAD-Projekten: 98,6 Mio. Menschen

Verbesserter Umgang mit den Effekten des Klimawandels: 2,3 Mio. Menschen

Geschult in landwirtschaftlichen Technologien: 6,4 Mio. Menschen

Zum Zeitpunkt der Evaluierung von IFAD-10 (voraussichtlich 2018) sollen in den Jahren 2013 – 2018 rd. 80 Mio. Menschen aus der Armut gehoben werden. Darüber hinaus soll die Anzahl der Nutznießer von IFAD-Projekten auf ca. 110 – 130 Mio. Menschen ansteigen, rd. 8-15 Mio. Kleinbauern einen verbesserten Umgang mit den Effekten des Klimawandels haben, und rd. 5,5 – 7 Mio. Menschen in verschiedene landwirtschaftliche Technologien (Getreide- und Viehproduktion) geschult werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beschreibung der Maßnahme:

Österreich leistet durch seinen Beitrag an der Wiederauffüllung des IFAD bzw. an der Kapitalerhöhung der IIC einen Beitrag um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals (beide zielen u.a. auch auf die Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.

Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Privatsektorentwicklung durchzuführen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an IFAD und der österr. Kapitalanteile an IIC

Beschreibung der Maßnahme:

Die Verwaltung verfolgt durch die Inangriffnahme der vereinbarten Vorhaben und die Erreichung der Zielvorgaben.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es liegt ein entsprechendes Results Frameworks bei IFAD vor. Bei IIC wird ein neues Results Framework erstellt werden.

Evaluierungszeitpunkt für IFAD ist im Jahr 2018, nachdem in diesem Jahr die Ergebnisse an IFAD für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend gemeldet werden und hier auch die Ergebnisse im Vergleich zum Results Framework evaluiert werden können.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen

0

7.173

7.172

6.850

1.517

 

Die jährlichen Beträge setzen sich aus den BSS-Einlösungen IFAD-10 und den jährlichen Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhung der IIC zusammen.

 

IFAD-10:

Österreich hat während der Verhandlungen über IFAD 10 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 22,889 Mio. USD bzw. 16.000.000 EUR zugesagt, das sind rd. 1,526% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 1,44 Mrd. USD. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,6990 EUR für die Periode 1. April bis 30. September 2014 vereinbart. Zum Vergleich leistete Österreich zu IFAD 9 22,889 Mio. USD (1,526% von 1,5 Mrd. USD).

 

IIC-KE:

Für Österreich sind im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung der IIC 542 Kapitalanteile vorgesehen. Ein Kapitalanteil entspricht 16.178,6 US-Dollar. Die 542 Kapitalanteile entsprechen daher 8.768.801,2 US-Dollar und sind in den Jahren 2016 bis 2022 zu leisten (Details zur Berechnung siehe Anhang mit Darstellung der detaillierten finanziellen Auswirkungen):

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Zahlungen im Rahmen der IIC-KE erfolgen bis zum Jahr 2022.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2044 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

43

0,01

*zu Preisen von 2015

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Transferaufwand

16.000

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

16.000

0

0

0

0

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

Gesamt

Transferaufwand

0

0

0

16.000

Aufwendungen gesamt

0

0

0

16.000

 

Erläuterung

 

Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ergibt sich durch die besondere Zahlungsform des Bundesschatzscheines (BSS). Der BSS wird bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2016 – 2018) – eingelöst. Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt zum Zeitpunkt des BSS-Erlages, die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen.

 

– Finanzierungshaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen

0

7.173

7.172

6.850

1.517

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

Auszahlungen

950

307

337

 

Erläuterung

 

Die jährlichen Beträge setzen sich aus den BSS-Einlösungen zu IFAD-10 und den jährlichen Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhung der IIC zusammen.

 

Der BSS-Erlag zu IFAD-10 wird im Ergebnishaushalt abgebildet (siehe Erläuterungen zum „Ergebnishaushalt – Projekte") und beträgt 16 Mio. EUR, die finanzierungswirksamen Einlösungen dieses BSS erfolgen in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt: 2016: 5.334.000 EUR, 2017: 5.333.000 EUR, 2018: 5.333.000 EUR

 

Die jährlichen Zahlungen an die IIC erfolgen in US-Dollar zum jeweiligen Umrechnungskurs und scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung der zusätzlichen Kapitalanteile im Vermögenshaushalt abzubilden ist (siehe auch Anhang mit detaillierten Darstellungen). Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen sechs Monate (1 Euro = 1,0557 US-Dollar vom 16. März 2015) würden die Kosten für Österreich ca. 8,1 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2016 bis 2022 wie folgt aufteilen:

2016: 1,8 Mio. EUR

2017: 1.8 Mio. EUR

2018: 1.5 Mio. EUR

2019: 1.5 Mio. EUR

2020: 1,0 Mio. EUR

2021: 0,3 Mio. EUR

2022: 0,3 Mio. EUR

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

7.173

7.172

6.850

1.517

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

0

5.334

5.333

5.333

0

gem. BFRG/BFG

45.02.01 Kapitalbeteiligungen

 

 

1.839

1.839

1.517

1.517

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) für IFAD-10 bzw. im DB 45.02.01 (Kapitalbeteiligungen) für die IIC-KE gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2016-2019 als auch in der BFG-2016-Planung enthalten.

 

Projekt

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2015

2016

2017

2018

2019

IFAD-10

Bund

1

16.000.000,00

16.000.000

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

16.000.000

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2020

2021

2022

IFAD-10

Bund

1

16.000.000,00

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

 

 

 

IFAD-10:

Der in § 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 16.000.000 EUR kann laut Resolution in einer, zwei oder drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate innerhalb von 60 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung zu leisten ist. Die zweite Rate ist ein Jahr nach Inkrafttreten der 10. Wiederauffüllung zu bezahlen, die dritte Rate ist jedenfalls spätestens am letzten Tag der Dreijahresperiode von IFAD-10 zu leisten. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen, wobei wie bereits bei der 9. Wiederauffüllung des IFAD der Beitrag in einer Rate bezahlt wird. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA Quote zur Gänze anrechenbar. Die Einlösung des Bundesschatzscheines erfolgt in den Jahren 2016 bis 2018.

 

 

Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen

 

Bezeichnung

Beschreibung

Körperschaft

Wirksamkeit im Haushalt

2015

2016

2017

2018

2019

Übernahme von zsuätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der IIC (IIC-KE)

Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

 

1.839.000

1.839.000

1.517.175

1.517.175

 

 

 

Zugang (VH)

 

1.839.000

1.839.000

1.517.175

1.517.175

 

 

 

Abgang (VH)

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Beschreibung

Körperschaft

Wirksamkeit im Haushalt

2020

2021

2022

Übernahme von zsuätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der IIC (IIC-KE)

Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16.178,6 US-Dollar

Bund

Erträge (EH)

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (EH)

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen (FH)

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen (FH)

950.150

306.600

337.150

 

 

 

Zugang (VH)

950.150

306.500

337.150

 

 

 

Abgang (VH)

 

 

 

 

Für Österreich sind im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung der IIC 542 Kapitalanteile vorgesehen. Ein Kapitalanteil entspricht 16.178,6 US-Dollar. Die 542 Kapitalanteile entsprechen daher 8.768.801,2 US-Dollar und sind in den Jahren 2016 bis 2022 wie folgt zu leisten:

2016: 1.941.432,00 US-Dollar bzw. 120 Anteile

2017: 1.941.432,00 US-Dollar bzw. 120 Anteile

2018: 1.601.681,40 US-Dollar bzw. 99 Anteile

2019: 1.601.681,40 US-Dollar bzw. 99 Anteile

2020: 1.003.073,20 US-Dollar bzw. 62 Anteile

2021: 323.572,00 US-Dollar bzw. 20 Anteile

2022: 355.929,20 US-Dollar bzw. 22 Anteile

Die Zahlung erfolgt in US-Dollar zum jeweiligen Umrechnungskurs. Unter Annahme eines Devisentiefstkurses der vergangenen sechs Monate (1 Euro = 1,0557 US-Dollar vom 16. März 2015) würden die Kosten für Österreich ca. 8,1 Mio. EUR betragen und sich auf die Jahre 2016 bis 2022 wie folgt aufteilen:

2016: 1,8 Mio. EUR

2017: 1.8 Mio. EUR

2018: 1.5 Mio. EUR

2019: 1.5 Mio. EUR

2020: 1,0 Mio. EUR

2021: 0,3 Mio. EUR

2022: 0,3 Mio. EUR

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

7,17

7,17

6,85

1,52

0,95

0,31

0,34

0,00

0,00

 

 

 

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

2035

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

Bund

Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.