Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, in der Fassung der Richtlinie 2013/50/EU sieht abschreckende Sanktionen für den Verstoß gegen bestimmte Transparenzvorschriften vor (Mindestharmonisierung). Einige Straftatbestände, die nicht von der Transparenzrichtlinie erfasst werden, werden nach dem neuen, hohen Sanktionsregime der Transparenzrichtlinie geahndet.

Für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds ist die Schaffung von Begleitmaßnahmen im österreichischen Recht erforderlich.

 

Ziel(e)

Differenzierung der Straftatbestände nach jenen Verstößen, die gemäß den Vorgaben der Transparenzrichtlinie mit europarechtlich harmonisierten Sanktionen versehen werden müssen und jenen Verstößen, die gemäß nationalem Recht sanktioniert werden.

Schaffung der Begleitmaßnahmen, die für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 2015/760 erforderlich sind.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Zuordnung der Tatbestände zu den durch die Transparenzrichtlinie vorgegebenen Sanktionsbestimmungen. Es werden jene Tatbestände, die durch die Transparenzrichtlinie vorgegeben sind, dem neuen Sanktionsregime zugeordnet. Alle anderen Tatbestände fallen unter das durch das BörseG vorgegebene sonstige Strafenregime.

Benennung der FMA als zuständige Behörde für die Aufsicht über ELTIF, gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Verordnung und sonstige begleitende Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften für einen wirkungsvollen Vollzug.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU.

 

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Verordnung (EU) Nr. 2015/760.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.