Gerichtsgebühren-Novelle 2015

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

1) Mit Erkenntnis vom 11.12.2014, G 157/2014, hob der Verfassungsgerichtshof die Tarifpost 12a des Gerichtsgebührengesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2015 als verfassungswidrig auf.

2) Die Bestimmung über die Befreiung von der Grundbuchs-Eintragungsgebühr bei Teilungen im Eigenbesitz lässt Auslegungsspielräume offen, die zu divergierender Anwendung in der Praxis führen.

3) Die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 175 vom 27.6.2013, S. 1, erfordert eine Evaluierung der Einnahmen aus den Firmenbuch-Abfragen.

4) Es besteht erst seit kurzem die Möglichkeit der Darstellung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch, was bei nachträglicher Richtigstellung der Schreibweise Mehrkosten verursacht.

5) Die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 ("IMI-Verordnung") ist bis 18. Jänner 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen.

 

Ziel(e)

Ziel 1: Verfassungskonforme Gestaltung der Rechtsmittelgebühren

Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung durch Klarstellungen im Bereich der Grundbuchseintragungsgebühr

Ziel 3: Anpassung der Gebühren für Firmenbuch-Abfragen an voraussichtlich sinkende Kosten

Ziel 4: Erleichterung der nachträglichen Richtigstellung von Eintragungen im Firmenbuch durch Aufnahme diakritischer Zeichen

Ziel 5: Erfüllung der aus der Richtlinie 2013/55/EU resultierenden unionsrechtlichen Anforderungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

1) Neuregelung der Rechtsmittelgebühren im Exekutionsverfahren (Tarifpost 4), im Insolvenzverfahren (Tarifposten 5 und 6), in Pflegschafts- und Unterhaltssachen (Tarifpost 7), in (sonstigen) außerstreitigen Angelegenheiten (Tarifpost 12) und in bestimmten Verfahren nach dem Mediengesetz (Tarifpost 13).

2) Klarstellung der Gebührenberechnung bei Ab- und Zuschreibungen im Grundbuch.

3) Neuregelung der Tarifpost 10 Z IV im Hinblick auf die laufenden Kosten samt eines Zuschlags zu den Wartungs-, Sicherungs- und Weiterentwicklungskosten.

4) Einführung einer Gebührenbefreiung für die nachträgliche Berücksichtigung diakritischer Zeichen im Firmenbuch.

5) Anpassungen des rechtsanwaltlichen Berufsrechts an die Vorgaben der zuletzt geänderten „Berufsqualifikations-Richtlinie“ 2005/36/EG.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der jährlich voraussichtlich zu erwartende Gebührenausfall wird mit 4,9 Mio. Euro geschätzt. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Neuregelung der Rechtsmittelgebühr im Bereich des außerstreitigen Verfahrens: 1,2 Mio. Euro;

Reduktion der Firmenbuch-Abfragegebühren: 2,5 Mio. Euro;

Senkung der Gebühren nach der Tarifpost 10 Z I lit. b Z 14 und Gebührenbefreiung nach dem FBG: 100.000 Euro;

Exekutionsverfahren: 100.000 Euro;

Grundbuch-Eintragungsgebühr: 1 Mio. Euro.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑4.900

‑4.900

‑4.900

‑4.900

‑4.900

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die Gebührenerleichterung in der Tarifpost 10 beruht auf Art. 6 der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors idF der Richtlinie 2013/37/EU.

Mit den Änderungen der RAO und des EIRAG wird die Richtlinie 203/55/EU für den Bereich des rechtsanwaltlichen Berufsrechts umgesetzt.

Ansonsten fallen die vorgesehenen Regelungen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Laufende Auswirkungen

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

2016

2017

2018

2019

2020

 

Bund

1

‑4.900.000,00

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

GESAMTSUMME

 

 

 

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

‑4.900.000

 

Der Gebührenausfall durch die Neuregelung der Rechtsmittelgebühr im Bereich des außerstreitigen Verfahrens wird auf insgesamt 1,2 Mio. Euro geschätzt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem zu erwartenden Gebührenausfall im Bereich des Unterhalts- und Pflegschaftsverfahrens (Tarifpost 7) von 200.000 Euro und im Bereich der Tarifpost 12 lit. d von einer Mio. Euro.

Der Gebührenausfall durch die Reduktion der Firmenbuch-Abfragegebühren wird auf Basis der getätigten Abfragen in den vergangenen Jahren wie folgt prognostiziert: Entfall der Gebühren für Suchabfragen: 500.000 Euro; Entfall der Veränderungsabfrage: 700.000 Euro. Dazu kommen noch ein geschätzter Ausfall in Höhe von 1,3 Mio. Euro aus dem zu erwartenden Rückgang der Abfragen aufgrund der Lizenzierung. Das ergibt eine Summe von 2,5 Mio. Euro.

Der Entfall der Gebühren für Gebietskörperschaften bewirkt nur eine Umverteilung im Bundeshaushalt. Er beträgt 1,2 Mio.

Der Gebührenausfall durch die Senkung der Gebühren bei der Eintragung des Gesellschaftsvertrags ohne dessen Vorlage und die Gebührenbefreiung nach dem FBG bei diakritischen Zeichen wird auf Basis der Eintragungen des Jahres 2014 mit ca. 100.000 Euro prognostiziert.

Der Gebührenausfall durch die Senkung des Prozentsatzes bei den Gebühren für Exekutionsverfahren und der Reduktion der Rechtsmittelgebühren wird mit ca. 100.000 Euro bemessen.

Die Klarstellungen betreffend die Anmerkung 12 lit. c zur Tarifpost 9 werden im Wesentlichen aufkommensneutral sein. Ein allfälliger Ausfall aus der Klarstellung in der Anmerkung 10 und 12 lit. d im Hinblick auf die unterschiedliche Behördenpraxis wird mit maximal 1 Mio. Euro zu prognostizieren sein.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.