Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkt des Entwurfes:

Teile der Geschichte Österreichs wurden zwar in der Vergangenheit in einer Reihe von Sonderausstellungen wie etwa zuletzt 2005 „Das Neue Österreich“ im Belvedere und „Österreich ist frei!“ auf der Schallaburg oder die Ausstellung „90 Jahre Republik“ der breiten Bevölkerung vermittelt, in Österreich fehlt jedoch eine permanente Einrichtung, die ein breites Spektrum an Fragestellungen mit dem Fokus auf die jüngere und jüngste gesamtösterreichische Geschichte abdeckt.

Ende Jänner 2015 hat Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, Dr. Josef Ostermayer, einen internationalen wissenschaftlichen Beirat unter dem Vorsitz von Univ. Prof. DDr. Oliver Rathkolb zur Erstellung eines Detailkonzepts für ein Haus der Geschichte in der Neuen Burg in 1010 Wien, Heldenplatz, eingesetzt.

Der Beirat setzte sich aus nationalen und internationalen WissenschaftlerInnen, darunter großteils HistorikerInnen, MuseologInnen sowie ArchivarInnen, zusammen, deren Forschungsschwerpunkte insbesondere die Bereiche Zeitgeschichte, Frauen- und Geschlechtergeschichte, Anthropologie, Kultur-, Migrations-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sind und die ausgewiesenes Expertenwissen in den Bereichen Ausstellungsgestaltung, Medien sowie Geschichtsvermittlung vorweisen können.

Ausgangspunkt für die Beratungen des internationalen wissenschaftlichen Beirates bildete eine umfangreiche dreibändige museale Machbarkeitsstudie der Arbeitsgemeinschaft Haas & Lordeurop aus dem Jahr 2009 (abrufbar unter der Internetadresse https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=58747).

Der internationale wissenschaftliche Beirat hat am 4. September 2015 die Umsetzungsstrategie für das Haus der Geschichte Österreich vorgelegt. Diese wurde am 9. September 2015 der Öffentlichkeit präsentiert. Die Umsetzungsstrategie ist unter der Internetadresse www.bka.gv.at abrufbar. Es soll als Museum eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes sein, die die Geschichte Österreichs ab der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zeit von 1918 bis in die Gegenwart einem möglichst breiten Publikum in ihrem europäischen und internationalen Kontext vermittelt und eine historische Auseinandersetzung ermöglicht. Das Haus der Geschichte Österreich soll auch ein aktives und offenes Diskussionsforum für historische Fragestellungen und Themen der Gegenwart sein.

Zusammenfassend soll somit das Haus der Geschichte sein:

-       eine fachlich eigenständig agierende neue kulturelle Einrichtung;

-       ein Kompetenzzentrum für die Darstellung und Erörterung der jüngeren und jüngsten österreichischen Geschichte mit qualitätsvoller Geschichtsvermittlung in Ausstellungen, Veranstaltungen und der interaktiven Website;

-       ein multifunktionales Forum und eine offene Diskussionsplattform. Weiters als wachsender Geschichtsspeicher materieller wie immaterieller Zeugnisse, an dem Museen, Archive, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen sowie die Bevölkerung mitwirken;

-       ein zentraler Knotenpunkt im Netzwerk aller mit Geschichtszeugnissen befassten Institutionen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Österreich und im Austausch mit internationalen Einrichtungen und eine Schnittstelle zwischen Forschung und Öffentlichkeit.

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) als herausragende Gedächtnisinstitution Österreichs mit reichhaltigem Erbe der Vergangenheit mit den zukunftsorientierten Ansprüchen einer modernen Informationsgesellschaft ist die geeignete Einrichtung, das Haus der Geschichte zu beherbergen.

Die ÖNB ist nach dem Bundesmuseen-Gesetz als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts ein eigener Rechtsträger.

Um das Haus der Geschichte organisatorisch an die ÖNB anzubinden, ist eine entsprechende Anpassung des Bundesmuseen-Gesetzes erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Mit den vorgesehenen Maßnahmen sind folgende finanziellen Auswirkungen verbunden:

Auf die Ausführungen im Vorblatt und WFA wird verwiesen.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 13 (Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des Bundes) und Art. 17 B-VG (Stellung des Bundes als Träger von Privatrechten).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

Besonderer Teil

Zu 1 (§ 1 Z 8):

Durch die vorgesehene Ergänzung soll bereits in der Bezeichnung der ÖNB die organisatorische Zuständigkeit für das Haus der Geschichte zum Ausdruck kommen.

Zu Z 2 bis 4 (§ 13 Abs. 1, 3 bis 5, § 14 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 4 und § 17):

Die Änderungen sind durch die Änderung der Bezeichnung der ÖNB bedingt. Weiters ist die Ergänzung in § 13 Abs. 1 zur Abgrenzung der Aufgabenstellung als Nationalbibliothek zum Haus der Geschichte erforderlich.

Zu Z 5 (§ 13 Abs. 6):

Der Aufgabenbereich der ÖNB ist mit den Aufgaben des Hauses der Geschichte zu erweitern. Damit wird auch klar, dass das Haus der Geschichte Teil der ÖNB ist.

Durch die Ergänzung der Aufgaben der ÖNB mit dem Haus der Geschichte tritt jedoch keine Änderung in der Aufgabenstellung für das Österreichische Staatsarchiv nach dem Bundesarchivgesetz ein. Nach § 3 Abs. 1 Bundesarchivgesetz obliegt es dem Österreichischen Staatsarchiv das Archivgut der Bundesdienststellen zu archivieren und nach § 9 leg.cit. der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt nach § 16 auch für das vor dem 1. Jänner 2000 angefallene Archiv- und Schriftgut, das bei einer Bundesdienststelle oder einer ihrer Rechtsvorgänger angefallen ist. Das Österreichische Staatsarchiv ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf insofern berührt, als dessen Generaldirektor ex lege Mitglied des wissenschaftlichen Beirates gemäß § 16 Abs. 5 ist und in der neu zu erlassenden Bibliotheks- und Museumsordnung die Zusammenarbeit zwischen dem Haus der Geschichte und dem Österreichischen Staatsarchiv festzulegen ist. Durch die Einrichtung des Hauses der Geschichte soll aus verwaltungsökonomischen Gründen jedoch keine Parallelstruktur des Bundes für die Archivierung von Archivgut aufgebaut werden.

Zu Z 6 (§ 15):

Durch die Ergänzung soll klar gestellt werden, dass der "ÖNB mit dem Haus der Geschichte" vor allem für die (auch bauliche) Errichtung und den Betrieb des Hauses der Geschichte zusätzliche Bundesmittel (aus dem in der Folgenabschätzung angegebenen Detailbudget) bereit gestellt werden (siehe die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen). Die BHÖ ist für die Erhaltung im Äußeren und den konstruktiven Teilen zuständig (s. § 5 Abs. 1), nicht jedoch im Rahmen baulicher Neuerrichtungen etwa aufgrund von Veränderungen der Museumslandschaft.

Zu Z 7 (§16)

Der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek ist eine Museumsordnung für das Haus der Geschichte anzufügen, die organisatorische, strukturelle und budgetäre Angelegenheiten regelt.

Zu Z 8 (§ 16):

Damit das Haus der Geschichte der umfassenden Aufgabenstellung fachlich breit fundiert nachkommen kann, ist es angezeigt, hiefür ein Expertengremium (Abs. 5 und 5a) beratend hinzuzuziehen. Weiters soll die Zivilgesellschaft in die Aktivitäten des Hauses der Geschichte über das Publikumsforum (Abs. 6) eingebunden werden.

Zu Z 9 (§ 22 Abs. 10):

Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören auch alle, die für die Errichtung des Hauses der Geschichte erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund können der ÖNB auf Grundlage des § 15 zusätzlich erforderliche Bundesmittel für die Errichtung und den Betrieb des Hauses der Geschichte bereitgestellt werden.