Gz BKA-601.999/0001-V/1/2014

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Dr. Elisabeth DUJMOVITS

Pers. E-mail Elisabeth.DUJMOVITS@bka.gv.at

Telefon 01/53115/204207

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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird;
Versendung zur Begutachtung

 

 

An

 

            die      Österreichische Präsidentschaftskanzlei

            die      Parlamentsdirektion

            den     Rechnungshof

            die      Volksanwaltschaft

            den     Verfassungsgerichtshof

            den     Verwaltungsgerichtshof

            alle      Bundesministerien

            das     Büro von Herrn Vizekanzler Dr. SPINDELEGGER

            das     Büro von Herrn BM Dr. OSTERMAYER

das     Büro von Frau Staatssekretärin Mag. STESSL

das     Büro von Herrn Staatssekretär Mag. DANNINGER

            alle      Sektionen des Bundeskanzleramtes

            alle      Abteilungen des Verfassungsdienstes

            die      Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt

            den     Datenschutzrat

            die      Datenschutzbehörde

            die      Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt

            die      Anwaltschaft für Gleichbehandlung

            die      Geschäftsstelle der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt

            den     Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Jugend und Familie

die      Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

            den     Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit

            den     österreichischen Statistikrat

            den     Rat für Forschung und Technologieentwicklung

            die      Finanzmarktaufsicht

            die      Kommunikationsbehörde Austria

            die      Telekom-Control-Kommission

            das     Präsidium der Finanzprokuratur

            das     Umweltbundesamt

            das     Bundesvergabeamt

            die      Bundesanstalt „Statistik Österreich“

            die      Bundesbeschaffung GmbH

            die      Österreichische Bundes-Sportorganisation

            die      Bundeswettbewerbsbehörde

            die      Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

            die      Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich

            die      Bundestheater-Holding GmbH

            die      ÖBB-Holding AG

            die      Österreichische Bundesforste AG

            die      Österreichische Post AG

            die      Telekom Austria AG

            alle      Ämter der Landesregierungen

            die      Verbindungsstelle der Bundesländer

            das     Bundesverwaltungsgericht

            das     Bundesfinanzgericht

            alle      Landesverwaltungsgerichte

            die      Vereinigung der Mitglieder der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsrichter-Vereinigung – VRV)

             den    Österreichischen Gemeindebund

             den    Österreichischen Städtebund

            die      Wirtschaftskammer Österreich

            die      Bundesarbeitskammer

            die      Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

            den     Österreichischen Landarbeiterkammertag

            den     Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

            die      Österreichische Notariatskammer

            die      Österreichische Patentanwaltskammer

            die      Österreichische Ärztekammer

            die      Österreichische Zahnärztekammer

            die      Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

            die      Österreichische Apothekerkammer

            den     Verband Angestellter Apotheker

            die      Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

            die      Kammer der Wirtschaftstreuhänder

            Die      Freien Berufe Österreichs

            den     Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

            die      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

            die      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

            die      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

            die      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

            die      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

            das     Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

            das     Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

            das     Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

            das     Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

            das     Institut für Europarecht der Universität Wien

            das     Institut für Europarecht der Universität Graz

            das     Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

            das     Institut für Europarecht der Universität Linz

            das     Institut für Europarecht der Universität Salzburg

            das     Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

            die      Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

            die      Österreichische Juristenkommission

            das     Österreichische Institut für Rechtspolitik

            das     Österreichische Normungsinstitut

            die      Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

            das     Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

            das     Österreichische Institut für Menschenrechte

            die      Österreichische Liga für Menschenrechte

            die      österreichische Sektion von amnesty international

            den     Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge

            den     Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

            die      Österreichische Bischofskonferenz

            den     Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

die      Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs

die      Vereinigung der Frauenorden Österreichs

            die      Vereinigung der Österreichischen Industrie

            den     Österreichischen Gewerkschaftsbund

            die      Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

            den     Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

            die      Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

            die      Vereinigung Österreichischer Richter

            den     Verein der österreichischen Verwaltungsrichter

            die      Österreichische Universitätenkonferenz

            die      Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

            den     Verband Österreichischer Zeitungen

            die      Bundes-Jugendvertretung

            den     Österreichischen Seniorenrat

            den     Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

            das     Kuratorium für Verkehrssicherheit

            den     Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub

            den     Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs

            den     Verkehrsclub Österreich

            den     Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

            den     Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

            den     Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

            das     Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

            den     Fachverband Gas & Wärme

            die      Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser

            den     Österreichischen Verband der Internet Service Provider

            die      ARGE Daten

            den     Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen

            den     Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

            den     Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

            den     Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

            den     Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie

            die      Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

das     Austrian Chapter International Advertising Association

            den     Österreichischen Familienbund

            den     Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

            die      Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

            den     Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

            die      Gesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes

            die      Lebenshilfe Österreich

            die      VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

            das     Österreichische Hebammengremium

            den     Österreichischen Fischereiverband

            das     Forum Mobilkommunikation

            den     Auslandsösterreicher-Weltbund

            den     Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs

            die      Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe

            die      Kriminalitätsopferhilfe „Weißer Ring“

            den     Bund Österreichischer Frauenvereine

            die      Aktion21 – Pro Bürgerbeteiligung

den     Umweltdachverband

den     Verein „Ökobüro“

den     Verein „EU-Umweltbüro“

 

 

 

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf einer B-VG-Novelle und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

7. Mai 2014

an die E-Mail-Adresse v@bka.gv.at und auch an elisabeth.dujmovits@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar
— bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

25. März 2014

Für den Bundesminister für

Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst:

HESSE

 

 

Elektronisch gefertigt