Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Seit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und Québec im Bereich der sozialen Sicherheit im Jahre 1993 sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Neufassung der Vereinbarung erforderlich machen. Die "Stammvereinbarung" wurde bereits 1996 durch eine Zusatzvereinbarung revidiert.

 

Ziel(e)

Angleichung der Rechtlage im Verhältnis zu Québec an andere moderne bilaterale Abkommen.

 

Durch die Neufassung der Vereinbarung wird der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Québec an die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu den anderen in jüngster Zeit geschlossenen bzw. revidierten bilateralen Abkommen angepasst.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Neufassung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und Québec im Bereich der sozialen Sicherheit aufgrund inner- und zwischenstaatlicher Rechtsentwicklung.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

- Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

 

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Globalisierung gewinnen für Betriebsansiedlungen die Standortvorteile eine stets größere Bedeutung. Dazu zählt auch die Möglichkeit der Anrechenbarkeit von Versicherungszeiten für jeweils im Gebiet der anderen Vertragspartei geleistete Arbeitszeiten und die Vermeidung von Doppelversicherungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz. Durch die neue Vereinbarung werden die bereits in der Vergangenheit durch die alte Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung geschaffenen positiven Rahmenbedingungen beibehalten.

 

-- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

 

-- Sonstige wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Keine.

 

- Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

 

- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die EU-Konformität ist gegeben. Im EU-Bereich stehen hinsichtlich von Abkommen über soziale Sicherheit mit Drittstaaten keine EU-Vorschriften in Kraft, sodass die Mitgliedstaaten einen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum haben. Die vorliegende Vereinbarung entspricht aber den in diesem Bereich maßgebenden Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 649901319).