Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMI

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Liegenschaft Salzburger Vorstadt 15, Braunau am Inn, in der 1889 Adolf Hitler geboren wurde, weist aus historischer und politikwissenschaftlicher Sicht ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen im nationalsozialistischen Kontext als belastet anzusehende Objekte auf. Aus der Sicht des Verfassungsschutzes ist sie im Gesamtkontext des Rechtsextremismus zu betrachten. Es besteht die Gefahr, dass dieser Ort zur Glorifizierung und Verherrlichung der nationalsozialistischen Ideologie missbraucht wird.

Die Haltung der Republik Österreich gegenüber dem Nationalsozialismus ist gekennzeichnet durch dessen kompromisslose Ablehnung und dem Ziel, das Wiederaufleben des nationalsozialistischen Regimes und seiner Ideologie mit allen Mitteln, die einem Rechtsstaat zur Verfügung stehen Wurzeln zu bekämpfen und dauerhaft zu verhindern.

Die Republik Österreich ist verpflichtet, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen um nachhaltig sicherzustellen, dass an diesem Ort dauerhaft die Pflege und Förderung nationalsozialistischen Gedankenguts oder ein bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus unterbunden wird.

Eine vertragliche Lösung war trotz jahrelanger Anstrengungen des Bundesministeriums für Inneres nicht möglich. Daher ist nun in letzter Konsequenz die Enteignung dieser Liegenschaft erforderlich.

 

Ziel(e)

Dauerhafte Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus an diesem Ort sowie die Entmystifizierung dieses Ortes.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Durch den Eigentumsübergang auf den Bund auf Basis des Enteignungsgesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, durch eine positive Nutzung einen deutlichen Kontrapunkt zur historischen Stellung dieses Hauses zu setzen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation." der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

In Umsetzung dieses Vorhabens entstehen ab dem Jahr 2017 Minderaufwendungen bzw. Mindererträge für den Bund sowie Minderaufwendungen für Gemeinden

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

0

30

30

30

30

Nettofinanzierung Gemeinden

0

28

28

28

28

Nettofinanzierung Gesamt

0

58

58

58

58

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

‑56.023

‑56.023

‑56.023

‑56.023

Gemeinden

0

‑28.115

‑28.115

‑28.115

‑28.115

GESAMTSUMME

0

‑84.138

‑84.138

‑84.138

‑84.138

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Wegfall der Mietzahlungen für das BM.I

Bund

0

0

12

‑4.669

12

‑4.669

12

‑4.669

12

‑4.669

Wegfall der Mietzahlungen (Untermiete) für die Stadtgemeinde Braunau/Inn

Gemd.

0

0

12

‑2.199

12

‑2.199

12

‑2.199

12

‑2.199

Wegfall der Betriebskosten (Untermiete) für die Stadtgemeinde Braunau/Inn

Gemd.

0

0

12

‑144

12

‑144

12

‑144

12

‑144

 

Minderaufwand Bund:

Miete: € 4.668,60/Monat bzw. € 56.023,20/Jahr

 

Minderaufwand Stadtgemeinde Braunau

Untermiete: Stadtgemeinde Braunau € 2.198,71/Monat bzw. € 26.384,52/Jahr

Betriebskosten: € 144,20/Mon bzw. € 1.730,40/Jahr

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

‑26.385

‑26.385

‑26.385

‑26.385

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Mindereinnahmen durch Wegfall der Mietzahlungen (Untermiete) durch die Stadtgemeinde Braunau/Inn

Bund

0

0

12

‑2.199

12

‑2.199

12

‑2.199

12

‑2.199

 

Mindereinnahmen Bund:

Untermiete: Stadtgemeinde Braunau € 2.198,71/Monat bzw. € 26.384,52/Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1001138424).