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BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2154

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Mag. Anna Perndorfer

 


An die

Empfänger des Verteilers

 

 

 

Betrifft:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird – Versendung zur Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden. Dieser Entwurf kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden.

Die Begutachtungsfrist endet am 16. Dezember 2016.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.pr@bmj.gv.at zu richten.

Überdies ergeht das Ersuchen, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Das Bundesministerium für Justiz ersucht um Verständnis, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, geht das Bundesministerium für Justiz davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen.

Soweit dieser Entwurf den Staatsanwaltschaften, Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. Die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Wien, 08. November 2016

Für den Bundesminister:

Mag. Michael Schwanda

 

Elektronisch gefertigt