Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der Zulassung und Arbeitsmarktintegration qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)DoktoratsstudienabsolventInnen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System

-       Verlängerung des Aufenthaltsrechts von StudienabsolventInnen für die Arbeitssuche

-       Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und StudienabsolventInnen

-       Verlängerung der Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte

-       Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen

 

Wesentliche Auswirkungen

Mit der Umsetzung der genannten Regelungen sind im Vollzugsbereich des Ausländerbeschäftigungsrechts keine zusätzlichen Personal- oder sonstige Administrativkosten verbunden. Die Verfahren, Bestätigungen, Bescheide und Gutachten des AMS werden im Rahmen der bestehenden Verfahrensstrukturen abgewickelt. Zusätzliche Personal- oder Administrativkosten sind nicht zu erwarten.

Auch die den Vollzugsbereich des Niederlassung- und Aufenthaltsrechts betreffenden Änderungen sind mit keinen nennenswerten oder konkret bezifferbaren Kosten verbunden, da diese weder mit der Schaffung neuer Aufenthaltstitel, noch mit einem erhöhten Prüfaufwand für die Behörden verbunden sind und überdies nicht mit einer im Vergleich zur Gesamtanzahl an aufenthaltsrechtlichen Verfahren maßgeblichen Steigerung der Verfahrenszahlen zu rechnen ist. Durch die gemäß der geltenden Rechtslage im Zusammenhang mit der Aufenthaltstitelerteilung anfallenden Gebühren erfolgt zudem eine zumindest teilweise Kostendeckung.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen (siehe Detailbudget 11.03.05 Legistik und rechtliche Angelegenheiten)" für das Wirkungsziel "Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration" der Untergliederung 11 Inneres im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, sollen die 2011 eingeführten Regelungen für die kriteriengeleitete Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten weiter verbessert werden, indem festgestellte Vollzugsdefizite abgebaut und die Willkommenskultur ausgebaut wird.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung des Status Quo

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung soll im Jahre 2019 erstmalig vorgenommen werden, um einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zur Verfügung zu haben. Für die Evaluierung notwendige Daten werden zum Teil über das AMS Datawarehouse erhoben werden können.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Zulassung und Arbeitsmarktintegration qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die geltenden Regelungen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells schränken die Zulassung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften, Studierenden und StudienabsolventInnen zu sehr ein.

Die Regelungen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells verbessern die Zulassung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften, Studierenden und StudienabsolventInnen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)DoktoratsstudienabsolventInnen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System

Beschreibung der Maßnahme:

Bachelor- und (PhD-)DoktoratsstudienabsolventInnen werden explizit in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System einbezogen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Rot-Weiß-Rot-Karte für StudienabsolventInnen ist auf AbsolventInnen eines Diplom- oder Masterstudiums eingeschränkt.

Auch Bachelor- und (PhD-) DoktoratsstudienabsolventInnen sind in das Zulassungssystem explizit einbezogen und erhalten bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte.

 

Maßnahme 2: Verlängerung des Aufenthaltsrechts von StudienabsolventInnen für die Arbeitssuche

Beschreibung der Maßnahme:

StudienabsolventInnen sollen künftig länger Zeit haben, eine ihrer Qualifikation und Ausbildung entsprechende Beschäftigung zu finden, für die sie eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen können. Dementsprechend soll ihr weiteres Aufenthaltsrecht nach erfolgreichem Abschluss des Studiums von sechs auf 12 Monate verlängert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

StudienabsolventInnen dürfen sich nach erfolgreichem Studienabschluss weitere sechs Monate in Österreich zur Arbeitssuche aufhalten und erhalten dafür eine Bestätigung der Aufenthaltsbehörde.

StudienabsolventInnen dürfen sich nach erfolgreichem Studienabschluss bis zu längstens zwölf Monate zur Arbeitssuche aufhalten und erhalten dafür eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung.

 

Maßnahme 3: Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und StudienabsolventInnen

Beschreibung der Maßnahme:

Das zulässige Beschäftigungsausmaß für Studierende aus Drittstaaten wird generell mit 20 Wochenstunden festgesetzt.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Studierende können erst nach Abschluss des ersten Studienabschnitts eines Diplomstudiums bzw. nach Abschluss eines Bachelor-Studiums Beschäftigungsbewilligungen für eine Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden erhalten. Vorher werden Beschäftigungsbewilligungen nur für Beschäftigungen bis zu 10 Wochenstunden erteilt.

Studierende können generell, unabhängig vom Studienabschnitt, Beschäftigungsbewilligungen für Beschäftigungen bis zu 20 Wochenstunden erhalten.

 

Maßnahme 4: Verlängerung der Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte

Beschreibung der Maßnahme:

Die Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von zwölf auf 24 Monate verlängert, um für einen längeren Zeitraum überprüfen zu können, ob die zugelassene Arbeitskraft auch tatsächlich unter den qualifizierten Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird in allen Kategorien mit einer Geltungsdauer von zwölf Monaten für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber/einer bestimmten Arbeitgeberin ausgestellt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang wird aufgrund einer Bestätigung des AMS, dass der/die Rot-Weiß-Rot-KarteninhaberIn innerhalb der letzten zwölf Monate zehn Monate als Schlüsselkraft beschäftigt war, ausgestellt.

Selbständige Schlüsselkräfte erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte für 12 Monate.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird in allen Kategorien mit einer Geltungsdauer von 24 Monaten für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber/einer bestimmten Arbeitgeberin ausgestellt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang wird aufgrund einer Bestätigung des AMS, dass der/die Rot-Weiß-Rot-KarteninhaberIn innerhalb der letzten 24 Monate 21 Monate als Schlüsselkraft beschäftigt war, ausgestellt.

Auch die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte wird mit einer Geltungsdauer von 24 Monaten ausgestellt.

 

Maßnahme 5: Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Punkteschemas für Fachkräfte in Mangelberufen werden die Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ aufgewertet, während das Kriterium „Alter“ entsprechend geringer bewertet wird, um auch älteren Fachkräften mit qualifizierter Berufserfahrung eine Zulassung und Beschäftigung über die Rot-Weiß-Rot-Karte zu ermöglichen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Über 40-jährige Fachkräfte in Mangelberufen erhalten für das Kriterium Alter keine Punkte für den Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Das Zulassungskriterium Alter wird punktemäßig zugunsten der Kriterien Sprachkompetenz und Berufserfahrung geringer bewertet.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 581534660).