Vorblatt
Ziel(e)
- Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen
- tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe 1
Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.
Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Schulaufsicht. Diese wird in Zukunft weiter durch die Schulaufsicht gewährleistet. Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wird um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert.
Höhere Qualität durch die Präzisierung der Betreuungspläne in ganztägigen Schulformen: Damit wird das Angebot in der Lernzeit und im Freizeitteil in ganztägigen Schulformen konkretisiert und eine klare Vorgabe für die Standorte erstellt.
Durch gezielte Angebote im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und verstärkte Kooperationen mit Sportvereinen, soll die Freude an Bewegung und eine gesunde Lebensführung vermittelt werden. Als erster Schritt sollte ein Stufenplan zur Umsetzung einer täglichen Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I verankert werden. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-18 wird der stufenweise Ausbau zur täglichen Bewegungseinheit als Ziel im Bereich des Bildungswesens geführt. Mit den Änderungen, die das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz betreffen, sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Schulen die Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag nahelegen und die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unterstützen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Konkretisierung der Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich des Qualitätsmanagements
- Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit
- Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule
- Integration von Bewegungselementen in den Unterricht
- Kooperation Schule und Sportverein
- Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wir um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert. Damit wird unterstrichen, dass die Qualität des Angebotes der Schulen in die Zuständigkeit der Schulaufsicht fällt. Es wird die Qualitätsentwicklung an ganztägigen Schulformen explizit angeführt und so die bereits bisher bestehende Zuständigkeit besonders hervorgehoben. Weiters wird der nationale Qualitätsrahmen um den Bereich der ganztägigen Schulformen ergänzt.
Die Präzisierung über Aufgabe und Ziel der Lernzeit und Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Angebote im musischen, kreativen, künstlerischen und sportlichen Bereich im Freizeitbereich. Ebenso erfolgen Definitionen über den Umfang der zu setzenden Angebote.
Damit die gesetzlichen Änderungen (Schulunterrichtsgesetz und Schulorganisationsgesetz) auch im operativen Bereich des Schulalltags umgesetzt werden, hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen, in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen des organisierten Sports Maßnahmen entwickelt, die als Katalysator zur Umsetzung des Stufenplans zur täglichen Bewegungseinheit dienen sollen. Die angeführten Maßnahmen sind ebenso essentieller Bestandteil des Kapitels Bewegung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Wesentliche Auswirkungen
Der Aufgabenbereich des Qualitätsmanagements durch die Schulaufsicht in ganztägigen Schulformen wird konkretisiert und dadurch verstärkt in den Fokus der Schulentwicklung gestellt. Dadurch wird die Schulentwicklung nachhaltig vorangetrieben und die Qualität des Angebotes verbessert.
Durch die Aufnahme des Freizeitteils in die Betreuungspläne und die Konkretisierung der Lernzeit werden klare Vorgaben für den Betreuungsteil gegeben.
Die primären Auswirkungen sind im verbesserten Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern zu erwarten. Da die vorgenommenen Änderungen hauptsächlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Bewegungsförderung an Schulen schaffen, ist abzuwarten, in welchem Rahmen Schulen, innerhalb ihrer Schulautonomie, Akzente zur Erhöhung des Bewegungsumfangs von Schülerinnen und Schülern setzen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Das gegenständliche Regelungsvorhaben ist als Teil des Ausbaus ganztägiger Schulformen zu sehen, wobei quantitativer und qualitativer Ausbau einander bedingen und ergänzen, wodurch eine gesonderte Kostenberechnung für den hier im Vordergrund stehenden qualitativen Ausbau nicht erfolgen kann.
Der Ausbau ganztägiger Schulformen ist in den Budgetplanungen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen bereits enthalten, insofern sind durch die nunmehrigen Maßnahmen keine weiteren finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Dargestellt werden daher die ab dem Schuljahr 2015/16 insgesamt für den Ausbau erwarteten Mehraufwendungen.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2044 um 0,19 % des BIP bzw. 1.080 Mio. € (zu Preisen von 2015) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
‑4.515 |
‑16.992 |
‑27.337 |
‑37.682 |
‑44.579 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Ganztägige Schulformen erfahren durch das Regelungsvorhaben weitere Qualitätsverbesserungen und eine Qualitätssicherung durch die Schulaufsicht, die eine optimale Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellt.
Die gesetzlichen Änderungen würden Rahmenbedingungen schaffen, sodass Schulen in ihrem autonomen Wirkungsbereich, den Gesundheits- und Bewegungsaspekt der für die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgebend Bedeutung hat, einen größeren Stellenwert beimessen können.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter / nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung und Aufwertung von Bewegung und Sport
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung und Frauen |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Bereits bestehende Möglichkeiten im Rahmen der Schulautonomie forcieren und zusätzliche ermöglichen“ für das Wirkungsziel „Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler“ der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Quantitativer und qualitativer Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe“ für das Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Ein qualitätsvolles Angebot an ganztägigen Schulformen ist für die individuelle Förderung von Kindern notwendig. Ganztägige Schulformen ermöglichen vor allem in Form der verschränkten Ganztagsschule die Umsetzung des Konzepts des pädagogisch fundierten Abwechselns zwischen Lerneinheiten, Fördereinheiten, Sport und Freizeit. Ganztägige Schulformen sind sozial gerechter, da vielfach erwiesen wurde, dass in dieser Schulform die Kosten für Nachhilfe sinken – bei ganztägigen Schulangeboten werden dadurch sozial schwächere Familien finanziell entlastet. Ganztägige Schulformen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung, was vor allem Frauen zu Gute kommt, die voll erwerbstätig sein wollen. Ganztägige Schulformen sind ein Motor der Integration für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, da durch das gemeinsame Lernen spielerisch Spracherwerb erleichtert und Diversität so gelebt wird, dass kulturelle sowie soziale Barrieren spielerisch abgebaut werden.
Durch die Qualitätsmanager der Schulaufsicht wird das Angebot der Standorte weiterentwickelt. Die Ergänzung zu diesen Bestimmungen soll klar stellen, dass bei Schulen mit ganztägiger Schulform (Schulen mit Tagesbetreuung, vgl. § 8 lit. j SchOG) auch der Betreuungsteil der Schulaufsicht unterliegt. Dieser umfasst neben den Lernzeiten jedenfalls einen Freizeitteil (einschließlich Verpflegung). Alle Teile der ganztägigen Schulen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement. Davon unberührt bleiben die Zuständigkeiten anderer Stellen (Diensthoheit gegenüber Lehr- und sonstigem Personal durch Bund, Land und/oder Schulerhalter, Ausstattung und Verpflegung durch Schulerhalter) gemäß den Vollzugszuständigkeiten der Art. 14 und 14a B-VG.
An ganztägigen Schulformen bildet der Betreuungsplan einen Teil des Lehrplanes. Derzeit sind Betreuungspläne nur für die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit festzulegen. Tatsächlich enthalten die Lehrpläne nur marginal Bestimmungen, die auch den Freizeitteil anlangen. Die zu überarbeitenden Lehrpläne sollen für den Betreuungsteil vorsehen, dass die Lernzeiten jedenfalls der Bearbeitung von Hausübungen, der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit sowie der individuellen Förderung dienen. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil soll auch in Zukunft nicht zulässig sein.
Die Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit wird in der Gesellschaft zunehmend wahrgenommen und akzeptiert. So verweisen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission explizit auf den hohen Stellenwert von Bewegung für die Gesundheit und fordern dazu auf, der körperlichen Aktivität auf nationaler Ebene mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Bewegung und Sport werden in zunehmendem Maße als notwendiger Bestandteil nationaler Public-Health-Maßnahmen verstanden und bilden einen zentralen Pfeiler der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt insbesondere der Bewegung im Kindes- und Jugendalter einen hohen Stellenwert zu, da körperliche Aktivität unter anderem die Lernfähigkeit fördert und Bewegungsgewohnheiten, die man im Kindes- und Jugendalter annimmt, sehr wahrscheinlich im Erwachsenalter beibehalten werden (World Health Organization, 2012).
Bundeslandspezifische Untersuchungen (siehe ua. Gesundheits- und Fitnessstudie NÖ SchülerInnen 2010) über Schülerinnen und Schüler der 4. bis 13. Schulstufe belegen, dass 22% der Burschen und 16% der Mädchen übergewichtig oder adipös sind, 18,5% der Burschen und 15,5% der Mädchen wegen struktureller Auffälligkeiten des Bewegungsapparates oder starker Haltungsschwäche eine fachärztliche orthopädische Begutachtung oder Verlaufskontrolle empfohlen wurde.
Diese bundeslandspezifischen Ergebnisse können im Allgemeinen als Indiz für den Gesundheitszustand österreichischer Schülerinnen und Schüler exemplarisch herangezogen werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Eine Verbesserung der Qualität an ganztägigen Schulformen ist ohne die gesetzten Maßnahmen nicht zu erwarten und somit erfolgt die damit verbundene Förderung und Unterstützung der SchülerInnen zu einem geringeren Teil.
Eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und die Behebung des Bewegungsmangels österreichischer Schülerinnen und Schüler sind ohne eine gezielte Förderung und Maßnahmensetzung nicht zu erwarten.
Gesundheitliche Dysbalancen, aufgrund von Bewegungsmangel in der Volksschule, Sekundarstufe I und II führen nachweislich zu höheren Gesundheitsausgaben im Erwachsenenalter.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Nationaler Bildungsbericht (2012)
WHO (2010)
Österreichische Empfehlungen für gesundheitswirksame Bewegung (2010)
Rahmen Gesundheitsziele (2011)
Kindergesundheitsstrategie (2011)
HBSC Studie (Factsheet 08/2013)
Gesundheits-und Fitnessstudie NÖ Kinder und Jugendliche (2010)
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Das Regelungsverfahren betrifft die Absicht, das qualitative Angebot an und den quantitativen Ausbau von ganztägigen Schulformen zu forcieren. Es ist davon auszugehen dass durch ein entsprechendes qualitatives Angebot die quantitative Steigerung der Betreuungsplätze erfolgen wird. Mit dem Regelungsverfahren werden Rahmenbedingungen geschaffen, die in weiterer Folge mit Maßnahmen unterstützt werden müssen, wie:
- Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen
- Parameter für qualitätsvolle ganztägige Schulen
Die zielgerichtete Steigerung des qualitativen Angebots an und des quantitativen Ausbaus von ganztägigen Schulformen ist ein Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt und eine frühere Evaluation nicht als sinnvoll erscheinen lässt. Neben der Überprüfung durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze wird eine Evaluierung im Zuge des Nationalen Bildungsberichts 2018 erfolgen.
Das Regelungsverfahren betrifft die Absicht eine Erhöhung des Bewegungsanteils und eine Verbesserung des Gesundheitsverhaltens vor allem in österreichischen ganztägig geführten Schulen zu erreichen. Mit dem Regelungsverfahren werden Rahmenbedingungen geschaffen, die in weiterer Folge mit Maßnahmen unterstützt werden müssen, wie:
- das Eingehen von Kooperationen mit regionalen Sportvereinen/-verbänden innerhalb der schulautonomen Möglichkeiten
- die Etablierung eines Qualifizierungsverfahrens, die eine Schwerpunktsetzung in der Ausbildung zur Freizeitpädagogin/zum Freizeitpädagogen möglich macht.
- die Zuweisung von Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen mit einem sport- und bewegungsbezogenen Schwerpunkt im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen.
Der zielgerichtete Aufbau von Kooperationen mit Sportvereinen/-verbänden des organisierten Sports, sowie der Aufbau und der Einsatz von Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen mit sportlichem Schwerpunkt ist ein Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt und eine frühere Evaluation nicht als sinnvoll erscheinen lässt.
Ziele
Ziel 1: Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen
Beschreibung des Ziels:
Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung folgt nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive, um das Angebot weiter zu verbessern. Ziel ist, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Das Angebot ganztägiger Schulformen befindet sich im Aufbau. Seit dem Schuljahr 2007/08 bis zum Schuljahr 2013/14 wurde an zusätzlichen 810 Standorten ein Angebot geschaffen und es werden über 53.000 SchülerInnen zusätzlich betreut. An den Standorten wird ein qualitätsvolles Angebotes entwickelt, das durch wenige Vorgaben durch die Betreuungspläne und zum Teil ohne die Einbeziehung der Schulaufsicht erfolgt. |
Qualitätsmanager der Schulaufsicht sind explizit legitimiert alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit) in ihre Entwicklungsarbeit aufzunehmen. Klare Vorgaben durch umfassende Betreuungspläne. |
Ziel 2: tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe 1
Beschreibung des Ziels:
Schülerinnen und Schüler ganztägig geführter Schulformen mit dem Schwerpunkt der Grundstufe und der Sekundarstufe I sollen die Möglichkeit einer täglichen Bewegungseinheit nutzen können.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Für Schülerinnen und Schüler stellen die im Lehrplan festgeschriebenen „Bewegungs- und Sportstunden“ die einzige vom Gesetzgeber strukturell vorgesehene „Bewegungsverpflichtung“ im Schulwesen dar. Autonome Möglichkeiten, wie die Erhöhung der Anzahl der Bewegungs- und Sportstunden im Regelschulwesen, bzw. die Durchführung von unverbindlichen Übungen, werden lediglich von wenigen Schulen wahrgenommen. Als Folge ist zu bezweifeln, ob die vom Bundesministerium für Bildung und Frauen entwickelten „Lernerwartungen“ (Lehrpläne) für Schülerinnen und Schüler im Bereich „Bewegung und Sport“ der Grundstufe und der Sekundarstufe I erreicht werden können, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen zur Bewegungs- und Sportförderung eingeführt werden. Zusätzlich könnten nur Teile der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen realisiert werden. |
In ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe I - sind die gesetzlichen Möglichkeiten für eine tägliche Bewegungseinheit (Bewegungs- und Sportstunden sowie Betreuungsteil der Freizeit) zu 100% geschaffen worden - sind Kooperationsmodelle mit Vereinen/Verbänden des organisierten Sports entstanden (30%) - sind Freizeitpädagogen und Freizeitpädagoginnen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Einsatz (20%) |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Konkretisierung der Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich des Qualitätsmanagements
Beschreibung der Maßnahme:
Die Aufgaben der Schulaufsicht sollen konkretisiert werden damit klargestellt ist, dass das Qualitätsmanagement auch die Lernzeit und die Freizeit an ganztägigen Schulformen umfasst. Alle Teile ganztägiger Schulformen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Aufgaben der Schulaufsicht sind derzeit allgemein gehalten und beziehen nicht alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit) explizit ein. |
Qualität des Angebotes der Schulen liegt im Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht und umfasst alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit). Die Qualitätsentwicklung an ganztägigen Schulformen umfasst alle Teile des schulischen Alltages (Unterricht, Lernzeit und Freizeit). Im nationalen Qualitätsrahmen sind ganztägige Schulformen enthalten. |
Maßnahme 2: Erweiterung der Betreuungspläne um den Bereich der Freizeit
Beschreibung der Maßnahme:
Die Präzisierung über Aufgabe und Ziel der Lernzeit und Ausgestaltung der Freizeit erfolgt über die Betreuungspläne (Teil der Lehrpläne). Dadurch erfolgt eine Angebotsdefinition der Lernzeit und der Freizeit in der ganztägigen Schulform. Dies erfolgt über die Definition der Aufgaben und Ziele der Lernzeit und eine Beschreibung der Angebote im musischen, kreativen, künstlerischen und sportlichen Bereich im Freizeitbereich. Ebenso erfolgen Definitionen über den Umfang der zu setzenden Angebote.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Betreuungspläne umfassen eine allgemeine Definition der Lernzeit Es gibt keine gesetzliche Basis für die Beschreibung des Freizeitteils in den Betreuungsplänen und somit wird der Freizeitteil nur rudimentär geregelt. |
Klar definierte Betreuungspläne, die alle Teile des schulischen Alltages im Betreuungsteil (Lernzeit und Freizeit) umfassen. Qualitätsvolles Angebot an den ganztägigen Standorten, die sich an den Betreuungsplänen im Betreuungsteil orientieren. Umfassende Förderung der SchülerInnen an ganztägigen Schulformen. |
Maßnahme 3: Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule
Beschreibung der Maßnahme:
In den vergangenen Jahren ist es aufgrund von schulautonomen Entscheidungen zu einer Reduzierung der Bewegungs- und Sportstunden in den Lehrplänen an österreichischen Schulen gekommen. Die Verwaltung hätte darauf zu achten, dass die Unterstützung, die der Bewegungs- und Sportunterricht zu einer täglichen Bewegungseinheit leistet, auf dem aktuellen Niveau bleibt, bzw. dass der Beitrag zu einer täglichen Bewegungseinheit durch eine Erhöhung der Bewegungs- und Sportstunden verstärkt wird.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Verteilung der Bewegungs- und Sportstunden in der Volksschule beläuft sich zur Zeit auf: 1. Schulstufe: 3 WS 2. Schulstufe: 3 WS 3. Schulstufe: 2 WS 4. Schulstufe: 2 WS |
Die zur Zeit in den subsidiären Lehrplänen der Volksschule vorgesehenen Bewegungs- und Sportstunden sollten abgesichert werden. |
Maßnahme 4: Integration von Bewegungselementen in den Unterricht
Beschreibung der Maßnahme:
Die „bewegte Didaktik“ ist eine Maßnahme, die den Regelunterricht durch die Durchführung von Bewegungsaufgaben während des Unterrichts ergänzt. Die Bewegungsaufgaben können sinnvollerweise nach dem Abschluss von Unterrichtskapiteln oder -themen durchgeführt werden.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Zurzeit existieren mehrere Onlineplattformen, die Maßnahmen zur bewegten Didaktik anbieten. Umgesetzt werden Bewegungselemente größtenteils von Personen, die eine Schulung im Einsatz von Bewegungselementen im Unterricht erhalten haben. |
Es sind eine genügend große Anzahl von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen ausgebildet worden, sodass an 90% dieser Schulen Bewegungselemente im regulären Unterricht zum Einsatz gelangen. |
Maßnahme 5: Kooperation Schule und Sportverein
Beschreibung der Maßnahme:
Zwischen dem Bildungsministerium und dem Sportministerium bzw. der Bundessportorganisation besteht eine Grundsatzvereinbarung, dass es im Interesse des Bildungsministeriums und des organisierten Sports ist, wenn Vereine/Verbände im regionalen Bereich mit Schulen im Rahmen der Schulautonomie Kooperationen eingehen.
Seitens der Verwaltung wären zum einen Qualitätskriterien für eine gelungene Kooperation Schule – Sportverein zur Verfügung zu stellen, zum anderen wäre es sinnvoll, wenn Schulen die eine Kooperation mit einem Sportverein/verband suchen, dies über eine Plattform vornehmen könnten.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Existenz einer generellen Grundsatzvereinbarung über Kooperationsmöglichkeiten Schule – Sportverein. |
- 20% der österreichischen Schulen mit ganztägigen Schulformen der Sekundarstufe I betreiben eine Kooperation mit einem Sportverein/verband. - es existiert eine Online-Plattform, die Schulen in der Suche nach passenden Kooperationen mit Sportdach- bzw. Sportfachverbänden unterstützen |
Maßnahme 6: Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
Beschreibung der Maßnahme:
Einsatz von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen (mit dem Schwerpunkt Sport) im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe I um einen ausreichenden Bewegungsanteil zu gewährleisten.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Bewegung und Sport wird durch die Lehrplanverpflichtung in ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I vorgesehen. |
Sicherstellung einer täglichen Bewegungseinheit in ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I, durch die Absicherung von Bewegungs- und Sportstunden in den Lehrplänen, sowie durch die Durchführung von Bewegungseinheiten im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen durch FreizeitpädagogInnen (mit dem Schwerpunkt Sport). In der Summe der Teile Unterrichtsfach „Bewegung und Sport“ + bewegte Pause + Einsatz von Bewegungsteilen in sämtlichen Unterrichtsfächern (bewegte Didaktik) + Bewegungseinheiten im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulformen, soll die „tägliche Bewegungseinheit im Umfang von einer Stunde Bewegung pro Tag“ sichergestellt werden. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2044 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013 |
1.080 |
0,19 |
*zu Preisen von 2015
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Personalaufwand |
2.217 |
8.066 |
12.311 |
16.556 |
19.386 |
Transferaufwand |
2.298 |
8.926 |
15.026 |
21.126 |
25.193 |
Aufwendungen gesamt |
4.515 |
16.992 |
27.337 |
37.682 |
44.579 |
Personalaufwand: Das gegenständliche Regelungsvorhaben ist Teil des BMBF-Ausbauplans ganztägiger Schulformen mit dem Ziel, im Schuljahr 2018/19 insgesamt 200.000 Plätze in ganztägigen Schulformen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck werden ab dem Wirksamwerden des gegenständlichen Regelungsvorhabens mit dem Schuljahr 2015/16 noch 55.000 Betreuungsplätze entstehen, die sich auf allgemein bildende Pflichtschulen und allgemein bildende höhere Schulen verteilen. Der dargestellte Mehraufwand (Personal- und Transferaufwand) bezieht sich somit auf die in den Schuljahren 2015/16 bis 2018/19 insgesamt neu geschaffenen Betreuungsplätze. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die Zahl der Betreuungsplätze mit 200.000 konstant bleibt.
Von den 55.000 insgesamt zu schaffenden Betreuungsplätzen entfallen 13.700 auf den Bereich der AHS, wo die gesamte Betreuung durch Bundespersonal wahrgenommen wird. Der Aufwand je Betreuungsplatz wird mit 1.415 € der Berechnung zu Grunde gelegt.
Ausbauplan:
Zusätzliche Betreuungsplätze im jeweiligen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2014/15
2015/16: 4.700
2016/17: 7.700
2017/18: 10.700
2018/19: 13.700
Für die Kostendarstellung erfolgte eine Umrechnung auf Budgetjahre.
Transferaufwand: Von den 55.000 insgesamt zu schaffenden Betreuungsplätzen entfallen 41.300 auf den Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen. Der Personalaufwand für Landeslehrerinnen und -lehrer, den der Bund den Ländern mittels Transferzahlungen gemäß § 4 FAG 2008 ersetzt, wird mit 610 € je Betreuungsplatz veranschlagt.
Der Personal- und Sachaufwand, den die gesetzlichen Schulerhalter (Gemeinden) zu tragen haben, wird im Rahmen von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011 und 192/2013, vom Bund finanziert.
Ausbauplan:
Zusätzliche Betreuungsplätze im jeweiligen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2014/15
2015/16: 11.300
2016/17: 21.300
2017/18: 31.300
2018/19: 41.300
Für die Kostendarstellung erfolgte eine Umrechnung auf Budgetjahre.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die aktive Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern
Die aktive Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen betrifft:
- die Unterstützung und Förderung der Entwicklungspotenziale von Kindern (in persönlicher, sozialer und sportlicher Hinsicht),
- gesundheitsbezogene Werthaltungen und Verhaltensweisen (Gesundheitsverhalten, Bewegungsverhalten)
Quantitative Auswirkungen auf die Gefährdung und die Entwicklung / Gesundheit von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Schülerinnen und Schüler der Grundschule |
328.136 |
Statistik Austria (2012/13) |
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I |
354.870 |
Statistik Austria (2012/13) |
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
Durch das Regelungsvorhaben wird das Angebot ganztägiger Schulformen in vielfacher Hinsicht erweitert. So werden etwa einerseits mehr Betreuungsplätz zur Verfügung stehen, andererseits die Auswahl bei den Inhalten der Freizeitgestaltung erweitert.
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
- alle Kinder, da ganztägige Schulformen vor allem in Form der verschränkten Ganztagsschule die Umsetzung des Konzepts des pädagogisch fundierten Abwechselns zwischen Lerneinheiten, Fördereinheiten, Sport und Freizeit ermöglichen.
- Kinder aus sozial schwachen Familien, da in dieser Schulform der Bedarf an kostenintensiver Nachhilfe sinkt.
- Kinder mit Migrationshintergrund, da durch das gemeinsame Lernen spielerisch Spracherwerb erleichtert und Diversität so gelebt wird, dass kulturelle sowie soziale Barrieren spielerisch abgebaut werden.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Kinder in schulischer Tagesbetreuung |
200.000 |
Endausbau im Schuljahr 2018/19 |
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
4.515 |
16.992 |
27.337 |
37.682 |
44.579 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I |
|
2.298 |
8.926 |
15.026 |
21.126 |
25.193 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.02 AHS- Sekundarstufe I |
|
2.217 |
8.066 |
12.311 |
16.556 |
19.386 |
Erläuterung der Bedeckung
Die zusätzlichen Mittel für den Ausbauganztägiger Schulformen wurden bereits bei der Erstellung des geltenden Finanzrahmens berücksichtigt.
Laufende Auswirkungen
Personalaufwand
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufwand pro MA |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Personalaufwand je Betreuungsplatz |
Bund |
1.567 |
1.415,00 |
2.217.305 |
|
|
|
|
|
|
5.700 |
1.415,00 |
|
8.065.500 |
|
|
|
|
|
8.700 |
1.415,00 |
|
|
12.310.500 |
|
|
|
|
11.700 |
1.415,00 |
|
|
|
16.555.500 |
|
|
|
13.700 |
1.415,00 |
|
|
|
|
19.385.500 |
SUMME |
|
|
|
2.217.305 |
8.065.500 |
12.310.500 |
16.555.500 |
19.385.500 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
GESAMTSUMME |
|
2.217.305 |
8.065.500 |
12.310.500 |
16.555.500 |
19.385.500 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
VBÄ GESAMT |
|
|
|
|
|
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Für den künftigen Ausbau ganztägiger Schulformen wurde ein Berechnungsmodell gewählt, das als Parameter den Aufwand pro Betreuungsplatz aufweist, der aus dem Ausbau der vergangenen Jahre abgeleitet wurde. Die oben angegebene Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist daher als die Anzahl der Betreuungsplätze zu verstehen, die im jeweiligen Budgetjahr zusätzlich zu den Plätzen vor dem Wirksamwerden des Regelungsvorhabens im Schuljahr 2015/16 bestehen, der Aufwand pro MA somit als der Aufwand pro zusätzlichem Betreuungsplatz.
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Körperschaft |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufwand pro MA |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Personalaufwand je Betreuungsplatz |
Bund |
1.567 |
1.415,00 |
0,00 % |
|
|
|
|
|
|
5.700 |
1.415,00 |
|
0,00 % |
|
|
|
|
|
8.700 |
1.415,00 |
|
|
0,00 % |
|
|
|
|
11.700 |
1.415,00 |
|
|
|
0,00 % |
|
|
|
13.700 |
1.415,00 |
|
|
|
|
0,00 % |
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Landeslehrpersonalaufwand je Betreuungsplatz |
Bund |
3.767 |
610,00 |
2.297.870 |
|
|
|
|
|
|
14.633 |
610,00 |
|
8.926.130 |
|
|
|
|
|
24.633 |
610,00 |
|
|
15.026.130 |
|
|
|
|
34.633 |
610,00 |
|
|
|
21.126.130 |
|
|
|
41.300 |
610,00 |
|
|
|
|
25.193.000 |
SUMME |
|
|
|
2.297.870 |
8.926.130 |
15.026.130 |
21.126.130 |
25.193.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
2.297.870 |
8.926.130 |
15.026.130 |
21.126.130 |
25.193.000 |
Für den künftigen Ausbau ganztägiger Schulformen wurde ein Berechnungsmodell gewählt, das als Parameter den Aufwand pro Betreuungsplatz aufweist, der aus dem Ausbau der vergangenen Jahre abgeleitet wurde. Die oben angegebene Anzahl an Empfängern ist daher als die Anzahl der Betreuungsplätze zu verstehen, die im jeweiligen Budgetjahr zusätzlich zu den Plätzen vor dem Wirksamwerden des Regelungsvorhabens im Schuljahr 2015/16 bestehen, die Höhe des Transferaufwands somit als der Aufwand pro zusätzlichem Betreuungsplatz.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Durch Schulraumüberlassung erzielen Bundesschulen Erträge im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung.
Mit gegenständlichem Regelungsvorhaben wird der Gestaltungsspielraum der Bundesschulen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern im kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Bereich auch dadurch erweitert, dass Schulraumüberlassungen für diese Zwecke unentgeltlich erfolgen dürfen. Ein Beitrag zum Betriebsaufwand kann aber weiterhin eingehoben werden. Die Entscheidung darüber liegt wie bisher im Verantwortungsbereich der Schulen im Rahmen ihres jeweiligen Budgets.
Im Ergebnis wird daher davon ausgegangen, dass die Erträge aus der Schulraumüberlassung durch gegenständliches Regelungsvorhaben nicht gemindert werden.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.