Vorblatt
Ziel(e)
- Verhinderung von Gefährdungen von Personen, die in "Notwohnungen" Unterkunft nehmen
- Sicherstellung der Servicequalität für Bürger und Setzung von Schritten, welche zu einer Steigerung der Verwaltungseffizienz im Bereich des Meldegesetzes beitragen
- Aufnahme von Gerichtsmitteilungen nach § 107 Außerstreitgesetz durch die Passbehörden
- Beibehaltung eines hohen Niveaus im Rahmen des Bürgerservices und Setzung von Schritten, welche zu einer Steigerung der Verwaltungseffizienz im Bereich des Waffenwesens beitragen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Schaffung der Möglichkeit im Meldegesetz, eine Meldung an der Adresse einer Betreuungseinrichtung vornehmen zu können
- Erweiterung des Meldegesetzes um Regelungen, die zur Steigerung des Bürgerservices und zur Verwaltungseffizienz beitragen
- Aufnahme einer Regelung im Passgesetz, die es ermöglicht, Gerichtsmitteilungen nach § 107 Außerstreitgesetz entsprechend entgegenzunehmen
- Erweiterung des Waffengesetzes um Regelungen, die zur Steigerung des Bürgerservices und zur Verwaltungseffizienz beitragen
Wesentliche Auswirkungen
Das Einrichten einer Bürgerkartenfunktion kostet dem Bund 7.000 Euro.
Für die Möglichkeit im Zentralen Waffenregister in einem Arbeitsschritt von einem auf den anderen waffenrechtlichen Verantwortlichem umzuregistrieren, werden 30.500 Euro veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Nettofinanzierung Bund |
‑38 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Das Einrichten einer Bürgerkartenfunktion kostet dem Bund 7.000 Euro.
Für die Möglichkeit im Zentralen Waffenregister in einem Arbeitsschritt von einem auf den anderen waffenrechtlichen Verantwortlichem umzuregistrieren, werden 30.500 Euro veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen
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Maßnahme |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Waffenwesen |
37.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015)
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Einbringende Stelle: |
BMI |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Gewalt gegen Frauen“ umgesetzt (siehe Detailbudgets 02.01. Landespolizeidirektionen; 02.06. Bundeskriminalamt)" für das Wirkungsziel "Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und Seniorinnen und Senioren" der Untergliederung 11 Inneres bei.
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Optimierung und Entwicklung zeitgemäßer Zugangsmöglichkeiten zu den Leistungen des BM.I für Bürgerinnen und Bürger (siehe Detailbudgets 02.05. Krisen- und Katastrophenschutzmanagement; 04.01. Gedenkstättenwesen; 04.03. Bau- /Liegenschaften [zentrale Dienste]; 04.04. KIT [zentrale Dienste])" für das Wirkungsziel "Förderung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungen der Sicherheitsexekutive. Sicherheitsdienstleistungen sollen transparent, bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert erbracht werden." der Untergliederung 11 Inneres bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Meldewesen erfordert der Schutz jener Menschen, die in ("Notwohnungen") Unterkunft nehmen müssen, eine gesetzliche Anpassung. Häufig sind Personen, die in Notwohnungen untergebracht sind, in ihrer körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung gefährdet. Daher ist es erforderlich die Möglichkeit zu schaffen, eine Meldung an der Adresse der Betreuungseinrichtung anstelle der Notwohnung vornehmen zu können, wenn die betroffene Betreuungseinrichtung eine dem Schutzzweck entsprechende Fördervereinbarung geschlossen hat. Bezweckt wird somit, die Meldepflicht für die betroffenen Personen aufrecht zu erhalten, jedoch in ihrer Unterkunft Schutz vor Gefährdungen Dritter zu gewährleisten. Darüber hinaus ist im Sinne der Steigerung der Verwaltungseffizienz und der Servicequalität für Bürger eine Adaptierung des Meldegesetzes erforderlich.
Im Passwesen ist es erforderlich zu verhindern, dass eine gerichtliche Anordnung betreffend die Abnahme eines Reisedokumentes eines Kindes umgangen wird und der betroffene Elternteil mit einem neu ausgestelltem Reisedokument des Kindes mit dem Kind in das Ausland reist. Daher soll mit der Novelle sichergestellt werden, dass die mit einem Antrag auf Neuausstellung des Dokuments befasste Passbehörde über die gerichtliche Anordnung in Kenntnis ist.
Im Waffenwesen soll die Novelle in erster Linie auf eine Verwaltungsvereinfachung abzielen. So soll es bspw. möglich sein, Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren Daten aus dem Zentralen Waffenregister zu übermitteln. Darüber hinaus sollen inhaltliche und terminologische Klarstellungen vorgenommen sowie einem weitergehenderen Bürgerservice entsprochen werden. Dem Bürger soll bspw. ermöglicht werden, eine Waffenregisterbescheinigung mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Würden die entwurfsgegenständlichen Bestimmungen nicht angepasst, könnte nicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung (Gewaltprävention) reagiert werden, müsste Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen (nach Passabnahme) unterbleiben und könnte ein effizienter Vollzug nicht in dem geplanten Ausmaß gewährleistet werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Mit Inkrafttreten werden die umfassten Maßnahmen umgesetzt.
Ziele
Ziel 1: Verhinderung von Gefährdungen von Personen, die in "Notwohnungen" Unterkunft nehmen
Beschreibung des Ziels:
Die Adaptierungen im Meldegesetz 1991 haben hauptsächlich zum Ziel, Personen, die in ihrer körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung gefährdet sind und Zuflucht in Betreuungseinrichtungen suchen, an der Adresse der Betreuungseinrichtung anmelden zu können. Dadurch soll den Betroffenen Schutz vor Gefährdungen Dritter geboten und gleichzeitig die Meldepflicht aufrecht erhalten werden können.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Durch die Meldepflicht an der Wohnadresse (Notwohnung) besteht kein ausreichender Schutz für den beschriebenen Personenkreis. |
Durch die Meldepflicht an der Wohnadresse der Betreuungseinrichtung anstelle der Notwohnung besteht ein ausreichender Schutz für den beschriebenen Personenkreis. |
Ziel 2: Sicherstellung der Servicequalität für Bürger und Setzung von Schritten, welche zu einer Steigerung der Verwaltungseffizienz im Bereich des Meldegesetzes beitragen
Beschreibung des Ziels:
Durch das Vorhaben soll einerseits den Bürgern ermöglicht werden, Serviceleistungen, wie das Ausstellen von Seniorenkarten oder Kinderkarten, in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig sollen die Meldebehörden Teil einer funktionierenden, effizienten und schlanken Verwaltung sein. Ihnen soll ein effizientes Arbeiten ermöglicht werden, so bspw. mit einer Abfrage in öffentlichen Registern bei Verfahren nach § 15.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Die derzeit geltenden Bestimmungen im MeldeG sehen wenige Serviceleistungen für Bürger vor und beinhalten reformierbare Punkte im Hinblick auf eine vereinfachte und effiziente Verwaltungspraxis. |
Die Bestimmungen im MeldeG sehen mehr Serviceleistungen für Bürger vor und sind im Hinblick auf eine schlanke Verwaltung effizienter gestaltet. |
Ziel 3: Aufnahme von Gerichtsmitteilungen nach § 107 Außerstreitgesetz durch die Passbehörden
Beschreibung des Ziels:
Im Bereich des Passwesens soll durch die Novelle erreicht werden, dass die mit einem Antrag auf Neuausstellung eines Dokuments befasste Passbehörde von gerichtlichen Anordnungen Kenntnis erlangt. Vor dem Hintergrund, dass etwa im Fall einer gerichtlich angeordneten Abnahme der Reisedokumente eines Kindes eine Vortäuschung des Dokumentenverlusts durch den betroffenen Elternteil folgt, soll verhindert werden können, dass ein Reisedokument neu ausgestellt wird.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Die Passbehörde ist nicht ermächtigt, die gerichtliche Anordnung über die Abnahme des Reisedokuments im Identitätsdokumenteregister zu verarbeiten. |
Die Passbehörde wird ermächtigt, die gerichtliche Anordnung über die Abnahme des Reisedokuments im Identitätsdokumenteregister zu verarbeiten. |
Ziel 4: Beibehaltung eines hohen Niveaus im Rahmen des Bürgerservices und Setzung von Schritten, welche zu einer Steigerung der Verwaltungseffizienz im Bereich des Waffenwesens beitragen
Beschreibung des Ziels:
Ein wesentliches Ziel der Novelle ist es, auch im Bereich des Waffenwesens effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen und gleichzeitig ein hohes Niveau im Bereich des Bürgerservices beizubehalten. So soll es etwa Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren möglich sein, Daten aus dem Zentralen Melderegister zu übermitteln. Dem Bürger soll bspw. ermöglicht werden, eine Waffenregisterbescheinigung mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen. Zudem können Waffenregisterbescheinigungen aus dem ZWR ausgestellt werden.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Notare bekommen keine Mitteilung aus dem ZWR. Bürger werden nicht ausreichend serviciert. |
Notare bekommen eine Mitteilung aus dem ZWR. Bürger werden besser serviciert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Schaffung der Möglichkeit im Meldegesetz, eine Meldung an der Adresse einer Betreuungseinrichtung vornehmen zu können
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Novelle wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche die Meldung von in Notwohnungen untergebrachten Menschen an der Adresse der Betreuungseinrichtung ermöglicht.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Derzeit müssen schutzwürdige Personen im Rahmen der Meldeverpflichtung an ihrer Wohnadresse angemeldet werden. Im Falle, dass die Wohnadresse die einer Notwohnung ist, sind sie nicht ausreichend geschützt. |
Schutzwürdige Personen können an der Adresse der Betreuungseinrichtung angemeldet werden und sind daher ausreichend geschützt. |
Maßnahme 2: Erweiterung des Meldegesetzes um Regelungen, die zur Steigerung des Bürgerservices und zur Verwaltungseffizienz beitragen
Beschreibung der Maßnahme:
Die entsprechende Rechtsgrundlage ermöglicht eine Steigerung des Bürgerservices und der Verwaltungseffizienz.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Ohne Angabe des Alters der Gäste können bspw. die Voraussetzungen für gewissen Begünstigungen nicht nachgewiesen werden. |
Durch die Angabe des Alters der Gäste können bspw. die Voraussetzungen für gewissen Begünstigungen vereinfacht nachgewiesen werden. |
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Keine Möglichkeit der Meldebehörde in einem Verfahren nach § 15 bspw., die Identität von Unterkunftgebern zu überprüfen. |
Möglichkeit der Meldebehörde in einem Verfahren nach § 15 bspw. die Identität von Unterkunftgebern zu überprüfen und im Bedarfsfall auch in einem Verfahren beigezogen werden zu können. |
Maßnahme 3: Aufnahme einer Regelung im Passgesetz, die es ermöglicht, Gerichtsmitteilungen nach § 107 Außerstreitgesetz entsprechend entgegenzunehmen
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die vorgesehene Adaptierung des Passgesetzes soll es den Passbehörden ermöglicht werden, relevante Informationen, wie etwa Gerichtsmitteilungen, zu erhalten. Die Information der Passbehörde im Fall einer gerichtlich angeordneten Abnahme eines Reisedokuments eines Minderjährigen ist von Bedeutung vor dem Hintergrund, dass damit die Umgehung der gerichtlichen Anordnung zu verhindern versucht wird.
Umsetzung von Ziel 3
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Derzeit besteht keine Regelung die vorsieht, dass für Passbehörden relevante Mitteilungen gespeichert werden dürfen. |
Es gibt Bestimmungen die vorsehen, dass für Passbehörden relevante Mitteilungen gespeichert werden dürfen. |
Maßnahme 4: Erweiterung des Waffengesetzes um Regelungen, die zur Steigerung des Bürgerservices und zur Verwaltungseffizienz beitragen
Beschreibung der Maßnahme:
Neben inhaltlichen und terminologischen Klarstellungen soll das WaffenG um Regelungen erweitert werden, die zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen und zu einer Steigerung des Bürgerservices führen. Im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens etwa soll es möglich sein, Notaren Daten aus dem zentralen Waffenregister zu übermitteln. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur schlanken Verwaltungsführung im Bereich des WaffenG. Weiters ist vorgesehen, dass es Bürgern bspw. möglich ist, mittels Bürgerkarte eine Waffenregisterbescheinigung zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.
Umsetzung von Ziel 4
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Derzeit gibt es keine ausreichenden Regelungen, die einen vereinfachten Vollzug und ein verbessertes Bürgerservice zulassen. |
Es gibt klare Bestimmungen, die einen vereinfachten Vollzug und ein verbessertes Bürgerservice zulassen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
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in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Aufwendungen |
38 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Nettoergebnis |
‑38 |
0 |
0 |
0 |
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Erläuterung:
Die finanzielle Bedeckung erfolgt im Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für Inneres.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Betrieblicher Sachaufwand
Weitere Aufwendungen
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Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Gesamt (in €) |
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Repr. |
Waffenwesen |
Bund |
37.500,00 |
Repr*: Repräsentatives Jahr
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.