29/PET XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Telefon +43-1-40110-6672

Frau                                                                                                                     Telefax +43-1-40110-6882

Präsidentin des Nationalrates                                                                        E-Mail wolfgang.pirkihuber@gruene.at

Doris Bures                                                                                                              http://www.Dirklhuber.at

Abg z NR DI Dr Wolfgang Pirklhuber

Parlament                                                                                                            Sprecher für Landwirtschaft,

1017 Wien                                                                                           Lebensmittelsicherheit und Regionalpolitik

 

 

Wien, 22. Oktober 2014

 

Betreff: Petition der Marktgemeinde Lanzenkirchen zum Freihandelsabkommen TTIP

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Gemäß § 100 Abs 1 GOG-NR überreiche ich die Petition der Marktgemeinde Lanzenkirchen zum Freihandelsabkommen TTIP mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Pirklhuber


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Betreff: RESOLUTION Freihandelsabkommen TTIP

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lanzenkirchen hat in seiner Gemeinderatssitzung am 22. September 2014 o.a. Resolution beschlossen und fordert die österreichische Bundesregierung und die österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament dazu auf, entsprechend der obigen Resolution und Kernpunkte auf Ebene der Kommission und des Rates zu agieren. Österreich soll sich für einen transparten Weg im Sinne der Bürgerinnen einsetzen und nicht für Geheimverhandlungen zum Wohl internationaler Konzerne.

 

Dem transatlantischen Freihandelsabkommen ist die Zustimmung solange zu verweigern, bis folgende Punkte klargestellt sind:

 

1.       Die Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sind umfassend über den Stand und Inhalt der Verhandlungen zu informieren.

2.       Die europäischen und nationalen Konsumentenschutzbestimmungen und Umweltstandards dürfen nicht zu Gunsten von Konzerninteressen ausgehebelt werden.

3.       Der Schutz der europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte, sowie die hohen nationalen Ausbildungsstandards müssen gewahrt bleiben.

4.       Investor-Staat-Klagen (Investor-to-state dispute settlement) vor einem Schiedsgericht bestehend aus Wirtschaftsanwälten dürfen aufgrund von funktionierenden Rechtsstaaten nicht Bestandteil eines Freihandelsabkommens sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Bürgermeister:

Bernhard Karnthaler