42/PET XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An Frau

Präsidentin des Nationalrates Doris Bures

Parlament

1017 Wien

Wien, am 25. Februar 2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

„Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 5.178 BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag.a Gisela Wurm

Anlage


PETITION

„Vergewaltigung verurteilen. Ein NEIN muss genügen.“

Vergewaltigung verurteilen. Ein NEIN muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern.

2013 in Österreich:

920 Anzeigen wegen Vergewaltigung stehen

104 Verurteilungen gegenüber.

Die meisten Sexualdelikte werden aber nicht angezeigt. Nach derzeit geltendem Recht sind sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden.

Ein NEIN der Betroffenen reicht für eine Verurteilung nicht aus. Das muss sich im österreichischen Strafrecht ändern.

Weitere Informationen und Fakten (auch mehrsprachig) auf www.staedtebund.gv.at/gewalt Begründung:

Wenige von sexueller Gewalt Betroffene stehen das Gerichtsverfahren durch, denn sie müssen massive Gegenwehr, Freiheitsentzug oder gefährliche Drohung nachweisen. Gelingt das nicht, haben sie wenig Chancen, dass Gerichte die Beschuldigten verurteilen.

Viele Unterschriften bedeuten einen klaren Auftrag an die Gesetzgeber, das Strafrecht so zu reformieren, dass der Sexualkontakt ohne beiderseitiges Einverständnis strafbar ist.

Die derzeit in Österreich laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit, die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern. Österreich hat sich dazu auch verpflichtet: Und zwar mit der Ratifizierung des „ Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz „Istanbul-Konvention“).

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Salzburg, Österreich, 27.10.2014 (aktiv bis 08.01.2015)

Die Petition „Vergewaltigung verurteilen. Ein NEIN muss genügen.“ wurde online unter folgendem Link eingerichtet und von 5.178 Personen unterzeichnet: https://www.openpetition.de/petition/online/vergewaltigung-verurteilen-ein-nein-muss- genuegen-strafrecht-in-oesterreich-verbessem

Die Entwicklung des Projekts erfolgte durch das Frauenbüro der Stadt Salzburg gemeinsam mit den Salzburger Gewaltschutzeinrichtungen (Frauennotruf, Frauenhaus, Gewaltschutzzentrum, Verein VIELE, Frauentreffpunkt) und wurde über den Österreichischen Städtebund den anderen städtischen Frauenbüros Österreichs zur Kooperation angeboten. Mit dabei waren die Frauenbüros von Bregenz, Graz, Hirm, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien, Wiener Neustadt.