104/SBI XXV. GP

Eingebracht am 14.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

per E-Mail

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 69 betreffend "Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür"; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 69 betreffend „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“ aus frauenpolitischer Sicht wie folgt Stellung zu nehmen:

Vorausgeschickt wird, dass der Schwangerschaftsabbruch in Österreich seit 40 Jahren straffrei ist, wenn er in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt und nach „vorhergehender ärztlicher Beratung“. Weitere Gründe für den straflosen Schwangerschaftsabbruch sind eine zu befürchtende „ernste Gefahr“ für das Leben von Mutter und Kind. Laut Gesetz ist kein Arzt verpflichtet, eine Abtreibung durchzuführen, es sei denn, die Frau befindet sich in unmittelbarer Lebensgefahr.


Zumal nur die medizinisch begründeten Abbrüche von den Krankenkassen bezahlt werden und diese damit in eine Statistik Eingang finden, gibt es keine bundesweiten Statistiken über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch. Zu bedenken ist ferner, dass in manchen Bundesländern ein Schwangerschaftsabbruch an öffentlichen Spitälern weiterhin nicht möglich ist. Solange der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch nicht österreichweit gewährleistet ist, können auch keine sinnvollen Daten erhoben werden. In vielen westeuropäischen Ländern werden sowohl Verhütungsmittel als auch der Schwangerschaftsabbruch zumindest teilweise von den Kranken­kassen finanziert, deshalb gibt es dort auch genauere statistische Aufzeichnungen.

Wesentlicher als Zahlen erscheinen Maßnahmen, die ungewollten Schwangerschaften vorbeugen. Dazu gehören regelmäßige, zielgruppengerechte Informationen und Beratungen für die Anwendung von wirksamen Verhütungsmethoden für alle Frauen und Männer, denn Verhütung ist nicht nur Frauensache. Weiters sind ua. eine altersadäquate Sexualpädagogik auf allen Altersstufen und kostengünstige, sichere Verhütungsmittel auf Krankenschein zu benennen.

Motive und Gründe zum Schwangerschaftsabbruch sind bereits in zahlreichen internationalen und österreichischen Studien untersucht worden (zB. in Generations and Gender Survey 2009 des Instituts für Familienforschung oder in „Wenn Verhütung misslingt“ des FGZ Isis 2014). Eine eigene Erforschung der Gründe für einen Abbruch ist also nicht notwendig.

Elektronisch gefertigt

 


Wien, 14. September 2015
Für die Bundesministerin:

SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller