23/SBI XXV. GP

Eingebracht am 23.06.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 30

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 30 betreffend „Österreich braucht Hufpfleger “ wie folgt Stellung:

 

Der Huf- und Klauenbeschlag ist eine gewerberechtliche Angelegenheit und fällt daher in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW).


 

Die Notwendigkeit des Hufbeschlages ist aus veterinärmedizinischer Sicht in vielen Fällen gegeben. Eine ordnungsgemäße Hufpflege setzt vielfach einen Hufbeschlag voraus. Nachdem es infolge von nicht sachgemäßer Hufpflege auch zu tierschutzrelevanten Sachverhalten kommen kann, liegt auch eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit vor.

 

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

 

Elektronisch gefertigt.