46/SBI XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

      Geschäftszahl    VD-199/52-2014

         Innsbruck,    21.10.2014


 

Zu ZI. 17010.0020/35-L1.3/2014

Bezugnehmend auf die Bürgerinitiative Nr. 22 „Sanierung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes 1951,                nach VfSIg 9336/1982“ teilt die Tiroler Landesregierung mit, dass von der Erstattung einer inhaltlichen Stellungnahme Abstand genommen wird.

Für die Landesregierung:

Dr. Liener

Landesamtsdirektor

 

 

 

 

 

Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at

Bitte Geschäftszahl immer anführen!