5/SEU XXV.GP
S T E L L U N G N A H M E
gemäß Art. 23e B-VG
des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates
vom 30. Juni 2015
10349/14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)
– Partielle allgemeine Ausrichtung zu Kapitel V
Das zuständige Mitglied der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, bei den Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) sicherzustellen, dass der hohe Standard des österreichischen Datenschutzrechts durch die neuen Bestimmungen nicht abgesenkt und neuen Herausforderungen – insbesondere im digitalen Bereich – gerecht wird.