SCHRIFTLICHE INFORMATION
gemäß § 6 EU-InfoG
zu Pkt. 1 der Tagesordnung des Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union des Nationalrates am 13.1.2015
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
1.
Inhalt
und Ziel der Vorlage
(EU-Kommissionsmitteilung COM(2014) 130 final):
Die Europa 2020 Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, wurde als umfassende wirtschaftspolitische Strategie für den Zeitraum 2010 bis 2020 vom Europäischen Rat angenommen. Als Eckpunkte für die Umsetzung wurden fünf Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, F&E -Investitionen, Klima, Energie, Bildung und Armutsbekämpfung formuliert. Auf Grundlage der EU-Ziele haben sich die Mitgliedstaaten nationale Ziele gesetzt. Ergänzt werden die Kernziele durch sieben Leitinitiativen zur besseren Koordination nationaler und europäischer Maßnahmen.
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2014 kurz vor Beginn der öffentlichen Konsultation eine Bestandsaufnahme (COM(2014) 130 final) vorgelegt, die sich mit den Fortschritten bei den Europa 2020 Zielen befasst. Diese hat ergeben, dass die EU-Bildungs-, Klima- und Energieziele im Wesentlichen bis 2020 erreichbar sind. Die Beschäftigungs-, F&E - Investitionen und Sozialziele hingegen nicht. Darüber hinaus verläuft die Umsetzung in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Neben einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission wurden unter italienischer Ratspräsidentschaft in allen Ratsformationen Diskussionen zur Review der Europa 2020 Strategie abgehalten. Ein Synthesebericht (Ratsdok. 16025/14, „Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 – Zusammenfassender Bericht“) der italienischen Ratspräsidentschaft fasst die wesentlichen Ergebnisse der Debatten in den einzelnen Ratsformationen zusammen und stellt den Beitrag des Rates an die Europäische Kommission dar. Diese wird Anfang kommenden Jahres ihre Vorschläge für eine erneuerte Europa 2020 Strategie vorlegen. Im März 2015 soll der Europäische Rat, laut Roadmap der lettischen Ratspräsidentschaft, grundlegende Prinzipien und die weitere Vorgangsweise festlegen.
2. Bisherige Ergebnisse der EU 2020 Halbzeitüberprüfung und Vorschau:
Die wesentlichen Ergebnisse des Syntheseberichts (Ratsdok. 16025/14) sind:
· Die Europa 2020 Strategie ist nach wie vor aktuell und ihre Kernziele sollen nicht geändert werden.
· Klarere Verbindung zwischen der Europa 2020 Strategie und dem Europäischen Semester ist notwendig.
· Das Europäische Semester soll entsprechend den von der Europäischen Kommission im Jahreswachstumsbericht 2015 (COM(2014) 902 final) unterbreiteten Vorschlägen gestrafft werden, um insbesondere Verbesserungen in Hinblick auf die Länderspezifischen Empfehlungen zu erzielen (verbesserter zeitlicher Ablauf bei der Annahme, um politische Debatten zu ermöglichen; stärker fokussierte Länderspezifische Empfehlungen; ausreichende Flexibilität für Mitgliedstaaten, konkrete Umsetzungsmaßnahmen festzulegen; besseres Follow-up und Monitoring der Umsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters).
· Sogenannte Leitinitiativen hatten nur einen begrenzten Mehrwert.
· In der Europa 2020 Strategie ist der Binnenmarkt besser zu berücksichtigen.
· Folgende Politiken sollten verstärkt werden: Ökologisierung des Europäischen Semesters, Ressourceneffizienz, soziale Folgenabschätzung, Digitaler Binnenmarkt und Energieunion.
· Die Bedeutung von öffentlichen und privaten Investitionen soll hervorgehoben werden.
Der Synthesebericht (Ratsdok. 16025/14) stellt den Beitrag des Rates an die Europäische Kommission dar, die Anfang kommenden Jahres auf Grundlage der öffentlichen Konsultation und des Syntheseberichts (Ratsdok. 16025/14) ihre Vorschläge für eine erneuerte Europa 2020 Strategie vorlegen wird. Im März 2015 soll der Europäische Rat, laut Roadmap der lettischen Ratspräsidentschaft, grundlegende Prinzipien und die weitere Vorgangsweise festlegen.
3. Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates:
Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates gem. Art. 23e Abs. 1 und/oder Art. 23f Abs. 4 B-VG.
4. Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung:
Da die Europäische Kommission den Auftrag hat, allfällige Möglichkeiten zur Verbesserung der Europa 2020 Strategie bis Anfang des kommenden Jahres vorzulegen und die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, sind konkrete Auswirkungen der Halbzeitüberprüfung der Europa 2020 Strategie noch nicht abschließend abzuschätzen.
5. Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung:
Österreich hat sich in den Meinungsbildungsprozess auf europäischer Ebene aktiv eingebracht. Die österreichische Position wurde in Abstimmung mit den Bundesministerien erstellt und beinhaltet folgende Eckpunkte:
· Grundsätzlich soll die Ausrichtung der Europa 2020 Strategie auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beibehalten,
· die Kernziele nicht geändert,
· die Integrierten Leitlinien allenfalls punktuell aktualisiert werden und
· die konsequente Umsetzung der Strategie sollte im Vordergrund stehen.
6. Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität:
Da die Arbeiten der Europäischen Kommission eine Verbesserung der Europa 2020 Strategie zum Ziel haben könnte, handelt es sich um eine Materie, die auf europäischer Ebene zu behandeln ist.
7. Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan:
Der Synthesebericht (Ratsdok. 16025/14) stellt den Beitrag des Rates an die Europäische Kommission dar, die Anfang kommenden Jahres auf Grundlage der öffentlichen Konsultation und des Syntheseberichts (Ratsdok. 16025/14) ihre Vorschläge für eine erneuerte Europa 2020 Strategie vorlegen wird. Im März 2015 soll der Europäische Rat, laut Roadmap der lettischen Ratspräsidentschaft, grundlegende Prinzipien und die weitere Vorgangsweise festlegen.