BMEIA III.4/III.3

Stand: 13.4.2015

 

SCHRIFTLICHE INFORMATION

gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 2  der Tagesordnung des Sitzung des EU-Unterausschusses des Nationalrates am 14.4.2015

058254/EU XXV. GP

Auf dem Wege zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik

 

 

1.             Bezeichnung des Dokuments

Gemeinsames Konsultationspapier der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: „Auf dem Wegen zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (Dok. JOIN (2015) 6 final)

 

2.             Inhalt des Vorhabens:

In seinem „Mission Letter“ vom 1.11.2014 hat Kommissionspräsident Juncker Kommissar Hahn beauftragt, innerhalb des kommenden Jahres Vorschläge zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu entwickeln („I would like you to take stock and suggest a way forward within the first twelve months of our mandate“). Hohe Vertreterin/ Vizepräsidentin Mogherini und Kommissar Hahn haben in einem Schreiben an die EU-Außenminister vom 19.12.2014 ihre Vorgehensweise beim ENP Review erläutert.

 

Ziel des Konsultationspapiers von HV/VP Mogherini und KM Hahn Auf dem Wege zu einer

neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 4.3.2015 ist es, den Rahmen für die geplanten umfangreichen Konsultationen abzustecken. Im Herbst 2015 soll dann im Lichte dieser Konsultationen eine weitere Mitteilung mit konkreten Vorschlägen für die Ausrichtung der  künftigen ENP vorgelegt werden.

 

Im Konsultationspapier werden nach einem einführenden ersten Kapitel (Einführung: besondere Beziehungen) im zweiten Kapitel (Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP) erste vorläufige Erkenntnisse aus den bisherigen ENP Erfahrungen zusammengefasst. Fragen zur künftigen ENP werden formuliert:

 

 

Im dritten Kapitel (Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit) werden vier prioritäre Bereiche ausgearbeitet, die weitere Konsultationen erfordern:

 

 

Die Kommission plant den Konsultationsprozess mit folgenden Akteuren zu führen: Mitgliedstaaten, Partnerländer, nationale Parlamente, Europäisches Parlament, Zivilgesellschaft, Think Tanks, Sozialpartner, international Organisationen, Europarat, OSZE  und IFIs. Der Konsultationsprozess soll Ende Juni beendet sein.

 

Am 13.4. findet ein informelles Außenministertreffen der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der südlichen Nachbarschaft – mit Ausnahme von Libyen und Syrien – in Barcelona statt. Am 21./22.5. ist der nächste Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga geplant.

 

Generelle Anmerkungen zur ENP:

 

Ziel der 2003 geschaffenen ENP ist es, einen „ring of friends“ der EU zu schaffen. Die ENP umfasst die östlichen Nachbarstaaten, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine sowie die zehn Nachbarstaaten der EU im östlichen und südlichen Mittelmeerraum, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina/PNA, Syrien und Tunesien. Belarus, Libyen und Syrien zählen zwar zu den Adressaten der ENP, nehmen jedoch derzeit nicht in vollem Umfang daran teil.

 

Innerhalb des Rahmen des ENP werden die Beziehungen der EU zu Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine durch die Östlicher Partnerschaft weiter entwickelt während die Beziehungen der EU zu den übrigen Partnerländern durch die Südliche Nachbarschaft ausgestaltet werden.

 

Die EU hat für den Budget-Zeitraum 2014-2020 für die ENP 15,4 Mrd. € vorgesehen, welche zwischen südlichen und östlichen Nachbarn der EU im Verhältnis 2:1 (informelle Vereinbarung!) aufzuteilen sind.

Wesentliches Instrument der ENP ist ENI (European Neighbourhood Instrument seit 1.1.2014 vorher ENPI).

 

Die Prioritäten werden in Aktionsplänen, bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und dem jeweiligen Partnerländer, für einen Zeitraum von 3-5 Jahren festgelegt. Auf deren Grundlage werden jährliche Aktionsprogramme entwickelt.

 

Der letzte ENP Review fand 2011 statt und stand im Zeichen von „more for more“ (die reformfreudigsten Partnerländer sollen finanziell belohnt werden). Ein Schlüsselwort für den diesjährigen Review wird voraussichtlich die „Differenzierung“ sein: Die EU muss von ihrem Instrumentarium her  in die Lage versetzt werden, flexibler auf die unterschiedliche Situation der Partnerländer reagieren und stärker auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen zu können.

 

3.             Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates:

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23e B-VG.

 

4.             Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung:

Da der Konsultationsprozess sich noch in einer frühen Phase befindet, sind konkrete Auswirkungen noch nicht abschließend abzuschätzen.

 

5.             Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung:

Österreich unterstützt das ggst. Vorhaben und hat sich in den Meinungsbildungsprozess auf europäischer Ebene entlang folgender Leitlinien aktiv eingebracht:

 

Als konstruktiven Beitrag zur derzeitigen Debatte hat das BMEIA in Zusammenarbeit mit Carnegie Europe am 2.3.2015 die Konferenz „The European Neighborhood Policy: Which Way Forward?“ organisiert.

Im Anschluss an die Reden von Außenminister Kurz, von Kommissar Hahn und des Direktors von Carnegie Europe, Jan Techau diskutierten 12 Vertreter aus EU-Institutionen, IWF, österreichischen und europäischen Think Tanks sowie BMEIA-Vertreter und das Expertenpublikum die Unterthemen: „MENA in Turmoil—Finding Viable EU Strategies to Help the Region Recover“ und „The Road to Riga—Developing a Neighborhood Policy for Europe’s New East“.

Eine Zusammenfassung gemäß Chatham House –Regeln wurde im Anschluss auf der Website von Carnegie Europe veröffentlicht

 

6.             Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität:

Die Reform der ENP ist eine Materie, die auf europäischer Ebene zu behandeln ist. Nach Abschluss der derzeit laufenden Konsultationen wird die Europäische Kommission möglicherweise Vorschläge zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens vorlegen.

 

7.             Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan:

Der Konsultationsprozess soll Ende Juni beendet sein. Im Herbst 2015 soll dann im Lichte dieser Konsultationen eine weitere Mitteilung mit konkreten Vorschlägen für die Ausrichtung der künftigen ENP vorgelegt werden.