Schriftliche Information gemäß §6 EU-InfoG
TOP 4
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Jahreswachstumsbericht 2014
[COM(2013) 800 final]
1. Inhalt und Ziel der Vorlage
Die Europäische Kommission (EK) veröffentlicht seit 2011 für jedes Jahr einen Jahreswachstumsbericht. Die Vorlage dieses Berichts markiert den Beginn des Europäischen Semesters, innerhalb dessen die Mitgliedsstaaten (MS) ihre Wirtschaftspolitik koordinieren. In diesem Dokument richtet die EK zum einen den Blick zurück auf die Fortschritte im Rahmen der Europa 2020 Strategie und (2014 erstmals länderweise) hinsichtlich der länderspezifischen Empfehlungen (CSR). Auch die makroökonomische Entwicklung in den vergangenen Monaten wird analysiert. Zum anderen werden die wesentlichen wirtschaftspolitischen Herausforderungen für die kommenden 12 Monate identifiziert. Diese Prioritäten werden in allen betroffenen Ratsformationen diskutiert und münden in einer horizontalen Politikempfehlung durch die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Frühjahr.
Ergebnisse
Aus Sicht der EK bleiben die Prioritäten der Jahre 2012 und 2013 auch für 2014 gültig:
1. Wachstumsschonende Konsolidierung
2. Reguläre Kreditbedingungen wiederherstellen
3. Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen fördern
4. Arbeitslosigkeit und soziale Konsequenzen der Krise adressieren
5. Öffentliche Verwaltung modernisieren
Diese Liste stellt jedoch keine hierarchische Ordnung dar, der Fokus liegt auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Im AGS 2014 wird weiterhin die Bedeutung der Umsetzung von Maßnahmen und Reformen hervorgehoben, erste Zeichen der wirtschaftlichen Erholung dürfen nicht zu nachlassendem Einsatz führen.
Detailvorschläge
1. Wachstumsschonende Konsolidierung
2. Reguläre Kreditbedingungen wiederherstellen
3. Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen fördern
4. Arbeitslosigkeit und soziale Konsequenzen der Krise adressieren
5. Öffentliche Verwaltung modernisieren
Bewertung der Umsetzung der CSR allgemein
· Insgesamt wurde die Budgetkonsolidierung vorangetrieben, wenn auch nicht immer in wachstumsfreundlicher Art und Weise. Ausgabenseitig haben v.a. IE, EL, LT und PL ihr Budget saniert, CZ, FR, LU, NL, PT und FI haben sich eher auf die Einnahmeseite konzentriert. Einen Mix haben etwa BE, ES, IT, RO und SI umgesetzt. Die Erhöhung der MwSt. wurde oftmals der Verbreiterung der Steuerbasis vorgezogen. An der Erhöhung des Pensionsantrittsalters wurde über gesetzliche Änderungen in 23 MS gearbeitet.
· Der schwierige Zugang von KMU zu Kapital bleibt eines der wesentlichen Wachstumshemmnisse, Maßnahmen (etwa Risikokapitalfonds) wurden jedoch überwiegend auf den Weg gebracht.
· Auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten besteht weiterhin Handlungsbedarf. Das F&E Budget ist insgesamt zum ersten Mal seit 2011 gesunken, einen Ausbau gab es lediglich in AT, BE, LU, HU und PL. Bei der Umsetzung des 3. Energiepaketes sind noch 14 MS säumig, Hindernisse für die Weiterentwicklung des Eisenbahnmarkts gibt es in einer Reihe von MS.
· Die Modernisierung der Arbeitsmärkte schreitet voran, einige MS (etwa BE, DK, FI, FR und SE) haben die Steuerbelastung des Faktors Arbeit für bestimmte Gruppen reduziert.
· Das Unternehmensumfeld in Europa hinkt jenem der globalen Konkurrenten hinterher, zwischen den EU MS bestehen jedoch deutliche Unterschiede.
2. Stand des Verfahrens auf europäischer Ebene
Nächste Schritte
· Der ECOFIN Rat wird (als A Punkt) zu diesem Bericht am 18. Februar 2014 Schlussfolgerungen verabschieden.
· Die identifizierte Politikorientierung wird beim Europäischen Rat am 20./21. März 2014 angenommen. Diese ist dann von den MS in ihrer Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen.
3. Position von EP und Rat
Position des EP
Der AGS 2014 wurde dem ECON Ausschuss des EP präsentiert, dieser hat in seinem Bericht insbesondere die optimistische Einschätzung der EK und die geringe Detailtiefe des AGS kritisiert.
Position des Rates – Politische Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt
Der ECOFIN Rat wird (als A Punkt) am 18. Februar 2014 zum AGS Schlussfolgerungen verabschieden.
Österreichische Position
Basispositionierung (koordiniert durch das BKA):
· Im Allgemeinen wird der Ansatz der Kommission, die mittelfristigen Prioritäten aus dem Vorjahr beizubehalten, unterstützt.
· Gemäß Herbstprognose der EK wird erwartet, dass die langsame wirtschaftliche Erholung nicht nur weiter anhält sondern sich 2014 weiter verstärken sollte. Darüber hinaus kann auch ein Abbau von makroökonomischen Ungleichgewichten verzeichnet werden. Neben diesem positiven Trend gibt es jedoch auch Risiken, welche sich negativ auf die Wachstumsaussichten auswirken: Notwendigkeit und Fragilität des Schuldenabbaus im öffentlichen sowie privaten Sektor, Fragmentierung des Finanzsektors sowie hohe Arbeitslosenraten.
· Hauptherausforderung ist daher, diese einsetzende wirtschaftliche Erholung nicht zu gefährden und mit einer Fortführung der Umsetzung entsprechender Reformen und Maßnahmen dauerhaft abzusichern.
· Ö unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Anstrengungen bei der Umsetzung der Reformen nicht nachlassen dürfen. Dabei ist dem Einsatz zur Erreichung der Europa 2020 - Ziele hohe politische Bedeutung beizumessen.
· Da die öffentlichen Schuldenquoten in den meisten MS nach wie vor relativ hoch sind und die öffentlichen Haushalte wachsenden Belastungen entgegensehen, ist die wachstumsfreundliche Konsolidierung angepasst an die länderspezifische Herausforderungstiefe fortzuführen. Ö bekennt sich dazu, den eingeschlagenen Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel konsequent einzuhalten. Dies wird begleitet durch offensive Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum stärken.
· Auch die Qualität der öffentlichen Finanzen erhöht werden. Dies bedeutet auch – eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume vorausgesetzt – ein wachstumsfreundliches Steuersystem zu realisieren und die Zusammensetzung von Ausgaben und Einnahmen zu optimieren. Darüber hinaus tritt Ö für eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage ein. Fortschritte sollten im 1. Hj. unter griechischer Präsidentschaft erzielt werden.
· Zu begrüßen ist, dass der Fokus der EK deutlicher als bisher auf der Förderung von Wachstum liegt. Aus Ö Sicht sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch effiziente Investitionen in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Bildung und auch in die Infrastruktur hervorzuheben, da diese wesentliche Determinanten für das langfristige Wirtschaftswachstum in hochentwickelten Volkswirtschaften darstellen.
· Die Ausführungen im AGS zu Forschung & Entwicklung sowie Bildung werden deren wichtigem Stellenwert nur bedingt gerecht. Zudem wird hinsichtlich der Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums nicht auf den problematischen Umstand verwiesen, dass die Schere bei diesen Investitionen zwischen reicheren u. ärmeren MS immer weiter aufgeht.
· Die Stabilität der Finanzmärkte ist eine Grundbedingung für eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zielorientierte Arbeiten an der Bankenunion. Die einzelnen Elemente der Bankenunion sollen rechtzeitig abgeschlossen werden.
· Der AGS betont, dass sich die Situation auf den Finanzmärkten zwar gebessert, die Vergabe von Krediten sich jedoch in einigen MS noch nicht normalisiert hat. Unter anderem fordert die EK die MS auf, ihre Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung für KMU zu intensivieren und auch die Möglichkeiten zu nutzen, die auf EU-Ebene erarbeitet werden. Ö unterstützt die Entwicklung alternativer Finanzierungsquellen, die sich insbesondere auf KMU und innovative Unternehmen spezialisieren und begrüßt diese Priorität der EK.
· Ö begrüßt, dass dem Binnenmarkt wie bereits im vergangenen Jahr ein eigener Bericht gewidmet wird, insbesondere wegen des großen Wachstumspotentials in Schlüsselbereichen wie Dienstleistungen, Energie- und Verkehrsnetze sowie digitale Wirtschaft. Die einzelnen Maßnahmen sind im Detail zu prüfen.
· Die Schaffung eines funktionierenden Energiebinnenmarktes bis 2014 ist ein vorrangiges Ziel der EU. Mehrere MS sind allerdings bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum dritten Energiebinnenmarktpaket säumig. Die EK hat mehrmals dazu aufgefordert, die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen. Für Ö ist es ein Anliegen, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes bis 2014 erfolgt. Verzögerungen sollen vermieden werden. Eine Verschiebung des Zeitraumes für die Umsetzung wird abgelehnt.
· Die sozialen Folgen der Krise mit hohen Arbeitslosenquoten (EU-Durchschnitt 11%, Jugendarbeitslosigkeit 23,4%) und massiven sozialen Ungleichheiten sind schwerwiegend. Die Beschäftigungslage und sozialen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten klaffen immer weiter auseinander.
· Aus Ö Sicht wären im AGS stärkere Aussagen betreffend die Arbeitslosenproblematik angebracht. Es muss prioritäres Ziel sein, Maßnahmen zu ergreifen, die existenzsichernde und dauerhafte Beschäftigung ermöglichen und fördern. Der Steigerung der Jugendbeschäftigung muss weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden.
· Zur Bewältigung der sozialen Folgen der Krise werden von der EK Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, ein breiter Zugang zu erschwinglichen Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, bei der Kinderbetreuung und bei der Versorgung mit Wohnraum und Energie gefordert. Diese Ansätze sind positiv zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist auch auf das von der EK vorgelegte Social Investment Package zu verweisen.
· Die Aufnahme eines Scoreboards mit sozialen und Beschäftigungsindikatoren im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird positiv gesehen und sollte insbesondere der besseren Sichtbarmachung von Problemen im sozialen und Beschäftigungsbereich im Rahmen des Europäischen Semesters dienen. Allerdings bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen das Scoreboard im Europäischen Semester zeigen wird.
· Weitere Vertiefungsschritte sollten im Bereich der sozialen Dimension folgen.
· Die Einbeziehung der Europäischen Sozialpartner in die Erstellung des AGS - und damit mehr Ownership für die Sozialpartner im Europäischen Semester - wird von Ö begrüßt.
4. Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage
Aus dem Bericht ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage.
5. Finanzielle Auswirkungen
Keine unmittelbaren.
6. Subsidiaritätsprüfung
Die Wirtschaftspolitik (unter die der vorliegende Bericht thematisch einzureihen ist) ist gemäß Art. 5 AEUV von den Mitgliedsstaaten innerhalb der Union zu koordinieren, die Maßnahmen zu diesem Zweck werden vom Rat erlassen.
__________________________