STERBEHILFE

 

die erfahrung zeigt, dass sterbenskranke – die darum wissen – keinen wunsch nach sterbehilfe äussern, wenn sie durch angehörige oder entsprechend ausgebildete (hospiz-) mitarbeiterInnen betreut werden. nicht unwichtig dabei ist auch das wissen der patientInnen um die freiwilligkeit der betreuung. daher ist vor allem auch auf weiterführung und ausweitung der hospizbewegung grosser wert zu legen und dabei sollte die enge kooperation der professionellen palliativmedizin mit jener der – eben freiwilligen – hospizbetreuung zentraler schwerpunkt sein..

die leistung von sterbehilfe sollte grundsätzlich mit sanktionen belegt werden, wobei eine liberale praxis der anwendung von strafen – vor allem betreffend deren höhe – geübt werden müsste, denn eine anwendung von sterbehilfe ist vor allem auf gesellschaftliches, weniger individuelles versagen (der sterbehilfe leistenden) zurückzuführen. mit anderen worten: die gesellschaft sollte klarstellen, dass sterbehilfe nicht erlaubt ist, deren anwendung aber – unter berücksichtigung der notlage der um sterbehilfe ersuchenden, als auch jener der sterbehilfe leistenden – eher milde "bestraft" wird.

eine verankerung des sterbehilfeverbotes in der verfassung ist aus unser sicht jedoch nicht notwendig.

 

helmut strobl und eric stoiser                                                                                                graz, september 2014

 

helmut strobl hat sich aufgrund seiner einschlägigen erfahrungen- einerseits im sanitätsdienst des roten kreuzes (er leistete durch 20 jahre, neben seiner beruflichen tätigkeit jeweils sonntag-nacht freiwilligen rot-kreuz dienst), andererseits seiner persönlichen erlebnisse im bereich der verwandten und bekannten (sterben seiner eltern und schwiegereltern und auch von vizebürgermeister erich edegger) – als gründungsmitglied des "hospizvereines steiermark" und später über 8 jahre als dessen vorsitzender (ebenfalls neben seiner beruflichen tätigkeit als stadtrat) engagiert.

 

eric stoiser war (neben seiner ausbildung als arzt und notarzt) ebenfalls als freiwilliger sanitäter durch mehrere jahre im rotkreuz-dienst tätig. neben seiner beruflichen schwerpunktbildung in der geriatrie. er ist ärztlicher leiter der grazer albert- schweitzer-klinik (geriatrisches gesundheitszentrum der stadt graz mit angeschlossenem hospiz) und mitglied im vorstand des "hospizvereines steiermark". seine persönliche prägung erfuhr er als sohn des legendären sozial- und gesundheitsreferenten in der grazer stadtregierung, vizebürgermeister karl stoiser.

 

 

Eingelangt am 12.09.2014