Stellungnahme des Vereins Schloss Hartheim zur Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens“

 

Der Verein Schloss Hartheim unterstützt die verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen. Sie steht synonym für den erhöhten Schutz menschlichen Lebens.

 

Jeder Person sollte ein würdevolles Sterben ermöglicht werden. Dies beinhaltet auch

größtmögliche Schmerzfreiheit bis zum Ende, auch wenn die gesetzten Maßnahmen lebensverkürzende Konsequenzen haben.

Würdevolles Sterben bedeutet zudem, beim Sterben nicht allein gelassen zu werden. Eine Begleitung im Sterbeprozess muss auch – sofern dies nicht in der Familie durch Angehörige geschieht – getragen durch Institutionen mit geeignetem und geschultem Personal, möglich sein. Hierfür müssen adäquate Voraussetzungen geschaffen werden. Dies bedeutet u.a. die verstärkte Betreuungsmöglichkeit von Sterbenden durch mobile Hospizangebote und den flächendeckenden Ausbau ähnlicher Angebote. Die Nutzung dieser Angebote darf jedoch nicht durch soziale Schranken erschwert werden, sondern der Zugang soll allen Personen, unabhängig ihres sozialen Hintergrunds, offen stehen.

 

Für Krankenhäuser und deren Personal bedeutet dies, dass das Sterben nicht aus dem Arbeitsalltag externalisiert werden darf, sondern ganz im Gegenteil: das Sterben muss – entgegen dem Allmachtsanspruch der Medizin – wieder in die ärztliche Kunst aufgenommen werden.

Dazu gehört auch, dass man den natürlichen Sterbeprozess eines Menschen akzeptieren lernt – und zwar in dem Sinn, dass man nicht immer medizinisch aktiv werden muss, um gegen den Tod anzukämpfen.

Das Sterben und der Tod gehören zum Leben – man hat ein Recht auf Sterben.

Das Begleiten von Sterbenden soll im Ausbildungskanon von MedizinerInnen verstärkt Eingang finden.

 

Den pflegenden Angehörigen und ihren Leistungen muss eine hohe Wertschätzung entgegengebracht und angemessene Unterstützung zuteilwerden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen unbedingt verbessert werden. Dazu gehört nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch ein erleichterter und unterstützter Zugang zu gesellschaftlichen und politischen Errungenschaften, wie z.B. ein Rechtsanspruch auf Sterbekarenz.

Eine institutionelle Absicherung für Angehörige muss gegeben bzw. geschaffen werden.

 

Die Verankerung von Sterbebegleitung soll in allen Bereichen – vom privaten bis hin zum institutionellen – erreicht werden. Dazu gehört auf essentielle Weise die dafür sichergestellte Finanzierung.

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Der Suizid auf Verlangen ist abzulehnen.

Diesbezüglicher Angelpunkt ist der zunehmende Utilitarismus in der Gesellschaft: Die Nützlichkeit des Individuums steht im Vordergrund. Das soziale Umfeld unterzieht das menschliche Leben einer Bewertung (Normen, Leistung,…), welche den Druck auf das Individuum erhöht – v.a. für jene, die den angestrebten Standards der Gesellschaft nicht entsprechen.

Die gesellschaftliche Annahme ist, dass, wenn jemand nicht mehr nützlich ist, diese Person auch nicht mehr leben möchte. Diese Annahme wird jedoch von außen herangetragen und kommt nicht vom betroffenen Individuum selbst.

 

Es gilt festzuhalten, dass der ökonomische Wert eines Menschen nie Vorwand sein darf, um den Tod eines Menschen in Kauf zu nehmen. Hier muss gezielte Bewusstseinsarbeit geschehen.

Es muss dementsprechend auch ein großes Anliegen sein, den sozialen und gesellschaftlichen Druck auf alte und kranke Menschen (Stichwort: „Ich will niemandem zur Last fallen.“) zu nehmen bzw. dafür gesellschaftliche Voraussetzungen zu schaffen.

 

Man kann niemandem das Recht absprechen, sich selbst zu töten (=Selbstbestimmung/Autonomie). Dies bedeutet jedoch nicht, daraus das Recht ableiten zu können, dass einem bei der Selbsttötung jemand hilft/helfen muss/kann, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Diese Hilfe durch andere darf keine logische Folgerung sein. Die Gefahr einer Verselbständigung ist unmittelbar gegeben: Nicht mehr der Sterbende entscheidet, ob er/sie sterben möchte, sondern eine dritte Person.

 

Grundsätzlich sollte es niemandem erlaubt sein, jemand anderem das Leben zu nehmen. Aus diesem Grund ist assistierter Suizid abzulehnen. Im Gegenzug sollte  die maximale Unterstützung würdevollen Sterbens angeboten werden.

 

Der Wert und die Würde des menschlichen Lebens sind unumstritten und nicht relativierbar durch äußere Umstände.