SD SR Diether Zenker MED

ZIS 13, Hackinger Kai 15

SES 13, Hackinger Kai 15

1130 Wien

18. Inspektionsbezirk

SSR für Wien                                                                                                   Wien, am 20.4.2017

 

An das

Österreichsche Parlament          begutachtungsverfahren@parlament.gv.at 

Bundesministerium für Bildung              begutachtung@bmb.gv.at

Per email

 

Betreff: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bzw. Autonomiepaket

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Grundsätzlich ist eine Bildungsreform wünschenswert und soll eine für weitere Generationen unserer Gesellschaft gesicherte Bildungsbasis bieten.

Einige Punkte dieser Reform widersprechen diesem Vorhaben deutlich, da diese Reform in diesen Punkten - wie im folgenden einzeln ausgeführt –  zu einer massiven Verschlechterung der Bildungsleistung unserer SchülerInnen führt.

·         Abschaffung des § 27a SCHOG
Durch die Abschaffung des § 27a SchOG verlieren die Sonderschulen in Wien alle mobilen bzw. ambulanten Betreuungsangebote.
In Wien werden jährlich ca. 12000 Schülerinnen und Schüler von ambulanten Supportsystemen wie Sonderpädagogischen BeraterInnen, PsychagogInnen und BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrereInnen, LehrerInnen für sozial-emotional benachteiligte Kinder und Jugendliche und vielen mehr betreut. Diese Betreuung findet regional im Rahmen der an die in Wien an Sonderschulen angeschlossenen ZIS statt. Im Sinne der betreuten Kinder und   Schulen in den jeweiligen Regionen werden diese von uns als Expertinnen, welche die Bedingungen der Schulen, der LehrerInnen und vor allem der betreuten SchülerInnen bestens kennen und daher im Sinne einer sinnvollen Inklusion die besten Entscheidungen zu Gelingen und zu einer bestmöglichen schulischen und persönlichen Entwicklung der SchülerInnen beitragen.

Der vielfach geäußerte Vorwurf, Sonderschuldirektoren würden als ZIS-Direktoren SPF (Sonderpädagogischen Förderbedarf) aussprechen, um „ihre“ Schulen und Klassen zu füllen ist in Wien doppelt widerlegbar:
Zum einen, da in Wien alle SPFs bereits seit langem zentral von einer unabhängigen Kommission von ExpertInnen vergeben werden                              und

Zum zweiten, dass die Schülerzahlen – SchülerInnen in Betreuung in Regelschulen versus SchülerInnen in Sonderschulen  - ein deutliches Zeichen sind, dass in Wien seit langem an einer Inklusion von SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen in den Regelschulen gearbeitet wird.

Daher fordere ich die Beibehaltung des §27a SchOG um eine Verschlechterung der Schul- bzw. Bildungsqualität zu verhindern

 

·         Änderungen des §10 Abs 6 Schulzeitgesetz
Die Forderung, dass an ganztägigen Schulformen der Unterricht an zwei Tagen (Freitag und ein autonom zu bestimmender) um 13:00 Uhr zu enden hat, verunmöglicht eine sinnvolle ganztägige Schulform jeder Art.

In der Sekundarstufe ist es unter diesen Bedingungen grundsätzlich nicht möglich, alle lt. Stundentafel angeführten Stunden sinnvoll unterzubringen.

In verschränkten ganztägigen Schulformen wird dadurch ein dem Biorhythmus der SchülerInnen angepasster Wechsel von Lernzeit und „Freizeit“ (wobei diese ebenso pädagogisch angeleitet wird) unmöglich gemacht. Diese Regelung widerspricht dem Trend zu einer ganztägigen schulischen Betreuung und ist daher eine massive Verschlechterung der Bildungssituation in Österreich. Die ganztägig verschränkte Schulform wird von vielen Eltern gewünscht -  aus unterschiedlichen Gründen, aber nicht zuletzt wegen der für ihre Kinder optimalen Bildungsbedingungen – und auch anerkannte BildungsexpertInnen sowie viele LehrerInnen und SchulleiterInnen sehen in der ganztägigen Schule ein optimales Bildungsangebot für SchülerInnen und Schüler

 

Daher fordere ich die Abänderung des Wortlautet „An ganztägigen Schulformen ….. sowie an einem weiteren tag, den der………festzulegen hat,…….                          in

… den die Schulleiterin oder der Schulleiter autonom festlegen kann.

 

Eine KANNBESTIMMUNG ist sowohl für die Schulautonomie als auch für die Ganztägigkeit unabdingbar.

 

SR SD Diether Zenker

Schulleiter