Betrifft:

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-

Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens, das

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das

Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von

Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das

Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das

Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz

für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr.

420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und

Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das

Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss- Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz

1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz,

das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz

geändert werden und das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird (Bildungsreformgesetz

2017 – Schulrecht)

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden.

Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017

Ich bin LehrerIn an einer Ganztagesvolksschule in Wien.

Ich bin traurig und schockiert über die geplante Bildungsreform.... heimlich still und leise

werden Entscheidungen getroffen, die kaum an die Öffentlichkeit gelangen.

Mir liegt es am Herzen, Kinder zu begleiten, dass sie ihre Fähigkeiten entdecken und

ausbauen können.

Deshalb auch diese Stellungnahme...

ad) KlassenschülerInnen-Höchstzahl

Mit den Personalressourcen im Status Quo ist es bereits schwierig, eine Lernumgebung

zu schaffen, wo den Bedürfnissen und Fähigkeiten aller Kinder Rechnung getragen

werden kann.

Ich spreche mich ganz klar gegen die Flexibilisierung der KlassenschülerInnen-Höchstzahl

aus. Bereits eine Anzahl mit 25 Kindern stellt für LehrerIn in vielen Fällen eine

Überforderungssituation dar – besonders in der 1. Schulstufe, wo Kinder viel Zuwendung

brauchen, um im Ordnungsrahmen des Klassen- und Schulsystems anzukommen.

Ich fordere daher für die 1. Schulstufe eine Doppelbesetzung von LehrerInnen.

In der 2., 3., und 4. Schulstufe lege ich eine Besetzung von 1 einhalb LehrerInnen pro

Klasse nahe – d.h. eine Doppelbesetzung in der Hälfte der Unterrichtszeit.

Es gibt viele Untersuchungen, die bestätigen, dass Lernen in einer freudvollen und

harmonischen Atmosphäre am besten gelingt (=> Verweis auf die Gehirnforschungen des

Neurobiologen Gerald Hüther).

Wenn die Schulsituation bereits für LehrerInnen zur Überforderung wird, sind Anspannung

und Frustration im Klassenklima die Folge, was wiederum den Lernerfolg blockiert.

ad) Cluster und Autonomie

Wir LehrerInnen brauchen eine unmittelbare und direkte Ansprechperson, an die wir uns

mit unseren Anliegen und Probleme wenden können.

Bereits ein Schulverband mit 16 Klassen ist eine große zu verwaltende Einheit, die von

sozialen Beziehungen lebt. Wird dieser Verband vergrößert und auch auf andere Schulen

ausgeweitet, wird das System anonymisiert - wir LehrerInnen und auch SchülerInnen

degradieren zu irgendwelchen Zahlen am Schreibtisch einer/s ClustermanagerIn/s.

Ich fordere daher, dass das Amt der DirektorInnen erhalten bleibt.

Auch diese sollten meiner Ansicht nach in großen Schulen (ab etwa 200 SchülerInnen)

verwaltungstechnisch unterstützt werden, damit mehr Zeit bleibt sich um die Anliegen von

LehrerInnen und SchülerInnen zu kümmern.

Außerdem habe ich die Sorge, dass durch die Systemumstellung auf Cluster die

LehrerInnen mit noch mehr Verwaltungsaufgaben konfrontiert werden.

Bereits im Moment wird den LehrerInnen meiner Ansicht nach zu viel verwalterischer

Aufwand zugemutet. (Bsp. Wision, Screenings, Formulare, Impfung, Geld einsammeln

uvm.)

Im Vordergrund sollte die pädagogische Arbeit mit den Kindern stehen.

Daher fordere ich Personal in Verwaltung und Administration, das die Arbeit der

LehrerInnen und DirektorInnen entlastet.

ad) Auflösung der ZIS-Standorte

Jedes Kind ist anders. Jedes Kind braucht etwas Anderes. In dieser Vielfalt braucht es

auch eine Vielfalt an Betreuungsstrukturen, die den unterschiedlichen Kindern mit ihren

Bedürfnissen begegnen können.

Ziel ist es doch unsere Kinder bestmöglich zu fördern, damit sie ihre Potenziale entfalten

können!

Darum brauchen wir auch weiterhin:

Alle ambulanten , wie Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen

und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Sprachheillehrerinnen und -lehrer,

Heilstättenlehrerinnen und -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen,

Autistenmentorinnen und –mentoren, Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen

und Lehrer für sinnes- und körperbehinderte Kinder sind davon gefährdet.

Es werden 78 % aller SchülerInnen inklusiv betreut!

Wir brauchen diese Supportsysteme für unsere Kinder!

Außerdem brauchen wir auch die ZIS-Standorte, die unverzichtbare

Betreuungsstrukturen für SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf darstellen.

Denn im Regelschulsystem dabei sein ist NICHT alles! Kinder brauchen – auf ihre

Bedürfnisse abgestimmt – oft eine andere Umgebung, eben nicht eine Regelschulklasse!

ad) Fächerkanon in der Volksschule

Ich spreche mich klar für ein „Nein“ aus, dass Kinder zwischen 6 und 10 Jahren anhand

eines Fächerkanons von mehreren verschiedenen LehrerInnen unterrichtet werden

sollten.

Meiner Ansicht nach, brauchen Kinder unbedingt eine fixe Bezugsperson mit der sie eine

tragende Beziehung und Bindung eingehen können. Sie brauchen Halt, Orientierung und

Sicherheit, damit sie gut lernen können. (Verweis auf Bindungstheorie und -pädagogik)

Außerdem brauchen sie eine Person, der sie sich mit ihren Sorgen und Problemen

anvertrauen können. Dies kann kein/e LehrerIn sein, die/den das Kind nur 3 mal in der

Woche sieht.

Ich fordere, dass wie bisher eine Klassenlehrerin den Großteil der Stunden in einer

Klasse abhält.

Ich hoffe sehr, dass Sie sich meine Anliegen zu Herzen nehmen.

Ich ersuche Sie, die Bundesgesetzesentwürfe nochmal für neue Ideen zu öffnen.

Wir – als Basis - möchten gerne mitbestimmen und an einer „Schule von MORGEN“

mitdenken!


 

Ich freue mich auf eine „Schule von MORGEN“,

wo die Bedürfnisse unserer Kinder in den Mittelpunkt gerückt werden!

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Eles