Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Insolvenzordnung geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov.2014 )
Gegen den Entwurf besteht grundsätzlich kein Einwand.
Es sollte jedoch vermieden werden, einmal „Exekution“, dann wieder „Execution“ zu schreiben.
22. Mai 2014 Dr. Eveline Zehetmayer
ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende
BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE
NATIONAL COUNCIL OF WOMEN – AUSTRIA
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