Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Meine Stellungnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014:

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992(Artikel 10)

Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991(Artikel 12)

Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 (Artikel 9)

 

Die geplanten Änderungen der oben angeführten Gesetze zur Steuererhöhung laut Artikel 10,12 und 9 vom Entwurf des Abgabengesetzes 2014 nicht durchzuführen bzw., sofern unsere Bürgerinitiative und Petition nicht rechtzeitig eintreffen und die geplanten Änderungen zur Steuererhöhung in Kraft treten, diese wieder aufzuheben und aufgrund nachfolgender Begründungen neu zu überdenken!

 

a) Innerhalb von nur 7 Tagen nach Bekanntwerden der gegenständlich geplanten Änderungen, haben sich alleine im sozialen Netzwerk "Facebook" über 100.000 Bürgerinnen und Bürger gegen die geplante Erhöhung der motorbezogenen Steuern und der NoVA ausgesprochen und es werden immer mehr. Dies zeigt, dass die Bürger Österreichs, welche Sie im Nationalrat vertreten, offensichtlich eine Steuererhöhung in diesem Ausmaß nicht wollen und auch nicht mit dem geplanten Steuermodell zufrieden sind. Diesbezüglich wird daher, sofern noch rechtzeitig, eine Volksbefragung zur Frage über die Anhebung der motorbezogenen Versicherungs- bzw. Kraftfahrzeugsteuer und der NoVA (ja oder nein) angeregt, andererseits angeregt dieses Vorhaben bzw. die Änderungen wieder zu verwerfen und neu zu überdenken.

b) Der Entwurf zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 und zum Versicherungssteuergesetz 1953 steht im Widerspruch zu dem im Regierungsprogramm auf Seite 107 vereinbarten Ziel(Zitat)„Mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem sollen in Zukunft ökologische und gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden." und dem Bestreben der EU Kraftfahrzeuge jährlich nach Abgasemissionen, zur Verfolgung der im Kyoto-Protokoll gesetzten umweltpolitischen Zielen, zu besteuern. Denn nach dem geplanten Entwurf wird ein Kraftfahrzeug mit EU-Abgasklasse 2 ohne Dieselpartikelfilter genauso hoch besteuert wie ein Kraftfahrzeug mit EU-Abgasklasse 6 und es ist daher zu erwarten, dass kühle Rechner weiterhin mit ihren alten "Stinkern" unterwegs sein werden, da sich der Umstieg auf einen umweltfreundlichen Wagen nicht rentiert. Der im Regierungsprogramm vereinbarte und von der EU angestrebte Lenkungseffekt zu mehr Gesundheit und Ökologie entfällt folglich gänzlich.

c) Der Entwurf zum Normverbrauchsabgabegesetz 1991 ist gemäß Art. 110 AEUV gemeinschaftswidrig, da es an einer Regelung für Gebrauchtwagenimporte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet fehlt, die bereits vor dem 1.3.2014 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen wurden, insofern das Gesetz mit 1.3.2014 in Kraft tritt. Siehe dazu: EuGH vom 19.12.2013, C-437/12.

  

Unsere Bürgerinitiative, mit über 1000 Unterschriften(gesammelt binnen weniger Tage), wird am 23.01.2014 bei der Präsidentin des Nationalrats Mag. Prammer eingereicht.

Die Online-Petition(aktuell 2800 Unterschriften) wird im Laufe der nächsten Tage durch einen Nationalratsabgeordneten übergeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

MICHAEL ORTNER

 

michael@ortner-schuhe.at

 

ORTNER SCHUHE