Österreichische Gesellschaft für klientenzentrierte Psychotherapie und personorientierte Gesprächsführung (ÖGWG), Altstadt 13, 4020 Linz, office@oegwg.at, t. 0732 784630
An die Begutachtungsstellen des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
und des Parlaments
Per E-Mail an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Linz, 17. Mai 2017
Stellungnahme zum Entwurf des Primärversorgungsgesetzes 2017 – PVG 2017
Die Österreichische Gesellschaft für wissenschaftliche klientenzentrierte Psychotherapie und personorientierte Gesprächsführung (ÖGWG) nimmt zum Entwurf des PVG 2017 wie folgt Stellung:
Wir begrüßen die Bemühungen die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und mit der Etablierung der PHZ´s einen wichtigen Beitrag zur leichteren Erreichbarkeit (längere und flexiblere Öffnungszeiten) und Chancengleichheit zu leisten. Besonders innovativ erachten wir die Zusammenarbeit des multiprofessionellen Teams und die damit verbundene Vereinfachung im Informationsaustausch, die letztlich dem/der PatientIn zugute kommt.
Für bedauerlich halten wir es, dass die "Psychotherapie" als Profession im Kernteam nicht explizit genannt ist (insbes. in § 2 (2) des vorgelegten Entwurfes). Im Sinne der WHO, die Gesundheit als körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden definiert und im Sinne des davon abgeleiteten bio-psycho-sozialen Ansatzes kommt neben der Medizin und der Pflege gerade der Lösung psychischer Probleme bei Prävention und Gesundheitsvorsorge sowie bei der Heilung und der Behandlung chronisch Kranker ein besonderer Stellenwert zu.
Wir regen daher an, im Gesetzestext (§ 2 (2)) den Begriff „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ explizit neben die Begriffe „Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin“ und „Angehörige der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege“ aufzunehmen.
Veränderungsbedarf des Entwurfs besteht aus der Sicht der Psychotherapeuten auch bei § 8, der dahingehend abzuändern ist, dass ein bundesgesetzlich verankerter, gemeinsamer Primärversorgungsgesamtvertrag auf Basis des ASVG für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe vorzusehen ist, um die Abrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen auch für die mitwirkenden Psychotherapeutinnen zu ermöglichen. Das ist in der derzeitigen Fassung eine Lücke. Für die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen in den Primärversorgungszentren ist zur Sicherung eines kollektiven Interessenschutzes sowie zur Qualitätssicherung seitens des Sozialversicherungsträgers mit der vertretungsbefugten Berufsvereinigung (dem Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) ein Gesamtvertrag abzuschließen.
Sonja Kinigadner
Beauftragte der ÖGWG